„Von Anfang an stilisierten sich die Täter zu Opfern. Und wo sich Schuld nicht leugnen ließ, war von „Verleitung“, „Verführung“ und „schicksalhafter Verstrickung“ die Rede. Über viele Jahrzehnte konnte sich so das Bild einer „leidenden Justiz“ halten, die in ein „böses System“ geraten und ihm - aufgrund des rechtswissenschaftlichen Positivismus, also der strengen Bindung des Richters an das geschriebene Recht - ausgeliefert war“.
So fasst Alfred Hartenbach in Juli 2004 in einer Rede anlässlich der Eröffnung der Ausstellung Der Volksgerichtshof - Hitlers politisches Tribunal der Stiftung Topographie des Terrors treffend die Verdrängung zusammen, die lange Zeit in der deutschen Justiz vorherrschend war. Des Weiteren weist er auf die hohe Bedeutung hin, der der Aufarbeitung der NS-Justiz noch heute zu kommst. Doch lange hat man diese Bedeutung verkannt oder ignoriert. Dies ist das Thema dieser Hausarbeit, die den langen Weg zur Bewältigung der NS- Justizverbrechen beschreiben soll. Nach den Nürnberger Nachfolgeprozessen waren ein paar wenige Repräsentanten der NS- Terrorjustiz verurteilt, und diese waren nicht einmal die Schlimmsten. Doch wie sah es allgemein in der juristischen Öffentlichkeit aus? Welche Konsequenzen folgten nach dem Kriegende für die „einfachen“ Richter uns Staatsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland? Das sind die Fragen mit denen ich mich auseinandersetzten möchte. Zu diesem Zweck werde ich zunächst untersuchen, welche Rolle die Entnazifizierung der Justiz durch die Westalliierten spielte. Auf dieser Grundlage widme ich mich im nächsten Kapitel dem Vorgang der gedanklichen Verdrängung. Dazu werden ich näher auf die Rezeption des Nürnberger Nachfolge Prozesses Nr.3 in der juristischen Öffentlichkeit eingehen um danach die Rechtfertigungsphrasen der Justiz im allgemeinen schildern. Darüber hinaus möchte ich an Beispielen veranschaulichen wie sich die Rechtsprechung in der Nachkriegszeit gestaltete. Zu guter Letzt beschäftige ich mich mit der Rolle der Politik im Aufarbeitungsprozess der NS- Justizverbrechen. Die gewonnen Erkenntnisse werde ich in einem Fazit zusammenfassen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Fragestellung
2. Die fehlgeschlagene Entnazifizierung der Justiz
2.1 Von der Entnazifizierung zur Renazifizierung des juristischen Personals
2.2 Das Ende der Alliierten Entnazifizierungpolitik
2.3 Ergebnis
3. Der gedankliche Verdrängungsprozess
3.1 Kritik am Nürnberger Juristen-Urteil
3.2 Rechtfertigungsphrasen
3.3 Bestätigung durch, und Auswirkung auf die Rechtsprechung
3.4 Ergebnis
4. Justiz und Politik
4.1 Ergebnis
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den Umgang der deutschen Justiz mit ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit nach 1945. Dabei wird analysiert, warum die Entnazifizierung des juristischen Personals scheiterte, welche Verdrängungsmechanismen in der juristischen Öffentlichkeit vorherrschten und wie die Politik sowie die Rechtsprechung selbst diesen Aufarbeitungsprozess blockierten.
- Personelle Kontinuität und das Scheitern der Entnazifizierung
- Rechtfertigungsstrategien deutscher Juristen nach dem Krieg
- Einfluss der Nachkriegsrechtsprechung auf die Vergangenheitsbewältigung
- Die Rolle der Politik bei der Aufarbeitung von NS-Justizverbrechen
- Rehabilitation von NS-Opfern und Widerstandskämpfern
Auszug aus dem Buch
3.2 Rechtfertigungsphrasen
„...in dieses Dunkel leuchtet als helles Licht das klare und eindeutige Bekenntnis der Richter des alten Reichsgerichts und des Großteils der deutschen Richterschaft zu den Grundwahrheiten, zu jenen absoluten und unabänderlichen Normen des göttlichen und natürlichen Rechts, die Richtschnur in der täglichen Arbeit und in der stillen Pflichterfüllung der Richterschaft war“
Mit diesen Worten beschrieb Hubert Schorn die deutsche Richterschaft im Nationalsozialismus und sprach so ganz im Rechtsfertigungskanon der Juristenschaft . Nicht nur er hing den Thesen an, mit denen die Rolle nationalsozialistischer Juristen nicht nur verharmlost, sondern geradezu verkehrt wurde. Mag es einige Richter gegeben haben die Widerstand gegen den „ Konflikt zwischen Gesetz und Recht“ geleistet hatten, so traf dies doch nur für einige Ausnahmen zu. Dennoch beanspruchten viele Richter dieses Bild für sich und die, die dies nicht taten, die wiesen auf den Rechtspositivismus hin, der ihnen in der Weimarer Republik gelehrt worden war. Dies wurde zur „ universellen Entschuldigung der Juristenschaft“ Schon Professor Jahrreiß stützte sich in der Verteidigungsrede für die Angeklagte im Nürnberger Juristenprozess auf die These der Instrumentalisierung der Justiz. Er wies darauf hin, dass einer der Kronjuristen der Weimarer Republik die Auffassung vertreten habe: „ daß Gesetze , die in einem ordnungsgemäßen Verfahren erlassen wurden, von den Justizbehörden weder aus verfassungsrechtlichen noch aus ethischen Gründen in Frage gestellt werden durften.“ Somit hätten die Juristen nur im Glauben an nichts als ihre Pflichterfüllung gehandelt Die eigentliche Schuld träfe demnach Hitler und die Weimarer Republik, die ihre Juristen zu einem Instrument des Staats erzogen hätten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung und Fragestellung: Das Kapitel führt in das Thema der NS-Justizverbrechen ein und skizziert die Fragestellung nach den Konsequenzen für Richter und Staatsanwälte in der Nachkriegszeit.
2. Die fehlgeschlagene Entnazifizierung der Justiz: Es wird untersucht, wie die personelle Entnazifizierung der Justiz zugunsten einer Renazifizierung misslang, da aufgrund von Richtermangel auf belastete Juristen zurückgegriffen wurde.
3. Der gedankliche Verdrängungsprozess: Das Kapitel analysiert die Kritik am Nürnberger Juristen-Urteil und die Entwicklung von Rechtfertigungsphrasen innerhalb der juristischen Gemeinschaft.
4. Justiz und Politik: Hier wird der Einfluss der Politik auf die Aufarbeitung beleuchtet, insbesondere im Kontext von Justizskandalen und der späteren Rehabilitation von NS-Opfern.
5. Fazit: Das Fazit fasst das Scheitern der Entnazifizierung zusammen und stellt fest, dass die Aufarbeitung erst durch die nachfolgende Richtergeneration ernsthaft in Gang kam.
Schlüsselwörter
NS-Justiz, Entnazifizierung, Renazifizierung, Vergangenheitsbewältigung, Nürnberger Juristenprozess, Rechtspositivismus, Rechtfertigungsphrasen, Bundesgerichtshof, Justizskandale, Volksgerichtshof, Widerstandskämpfer, Strafrechtspflege, NS-Unrechtsregime
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der gescheiterten Aufarbeitung der NS-Justizverbrechen in der Bundesrepublik Deutschland und den personellen sowie ideologischen Kontinuitäten nach 1945.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind der gescheiterte Entnazifizierungsprozess der Justiz, die Strategien der juristischen Verdrängung durch Rechtfertigungsphrasen und das Eingreifen der Politik in diese Aufarbeitungsprozesse.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie und warum ehemalige NS-Juristen nach dem Krieg weitgehend ungehindert ihre Ämter behalten konnten und wie sich die Justiz einer echten Aufarbeitung durch rechtliche und ideologische Schutzbehauptungen entzog.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer historischen Analyse, die sich auf einschlägige Fachliteratur, zeitgenössische Reden, Urteilsbegründungen und Gesetzesentwürfe stützt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil wird der Prozess der personellen Renazifizierung der Justiz nach dem Krieg, die kritische Rezeption des Nürnberger Juristenprozesses und das langsame Eingreifen der Politik ab den späten 50er Jahren detailliert analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie NS-Justiz, Renazifizierung, Vergangenheitsbewältigung, Rechtspositivismus und das rechtliche sowie politische Erbe des Nationalsozialismus.
Warum wurde der Nürnberger Juristenprozess von der deutschen Justiz kritisiert?
Die deutsche juristische Öffentlichkeit kritisierte den Prozess primär als „Siegerjustiz“ und wandte sich gegen die völkerrechtliche Legitimation sowie die Anwendung rückwirkender Strafbestimmungen durch die Alliierten.
Was besagt die These des Rechtspositivismus in diesem Kontext?
Viele ehemalige NS-Juristen nutzten den Rechtspositivismus als „universelle Entschuldigung“, indem sie argumentierten, sie seien lediglich an die geltenden Gesetze gebunden gewesen und hätten daher keine Möglichkeit zur Prüfung oder zum Widerstand gegen NS-Unrecht gehabt.
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- Charlotte Baier (Author), 2007, Die gescheiterte Vergangenheitsbewältigung der deutschen Justiz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75305