Freiheit und Sicherheit - ein ungleiches Paar?

Die Diskussion über das Grundrecht auf Sicherheit – eine Analyse


Hausarbeit, 2005

20 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsübersicht

1. Einleitung

2. Begriffsdefinition „Freiheit“ und „Sicherheit“

3. Die wissenschaftliche Debatte
3.1. Christoph Gusy und Freiheit und Sicherheit
3.2. Josef Isensee und sein „Grundrecht auf Sicherheit“

4. Die Situation nach dem 11. September 2001

5. Fazit

6. Bibliographie

1. Einleitung

Freiheit und Sicherheit. Diese Begriffe scheinen seit Jahrhunderten in einem antagonistischen Verhältnis zu stehen. Viele Philosophen haben sich mit diesem Begriffspaar auseinandergesetzt. Einer der bekanntesten Aussprüche wird dabei Benjamin Franklin zugeschrieben: “He who sacrifices freedom for security deserves neither“[1]. Zu diesem Zitat gibt es allerdings verschiedene Überlieferungen. Eine andere Überlieferung spricht von: „If we restrict liberty to attain security we will lose them both.”[2]. Nach Franklin sollte man die Freiheit also nicht für die Sicherheit aufgeben. Dieses Zitat ist allerdings auch mit einem etwas anderen Ton überliefert: “They who would give up an essential liberty for temporary security, deserve neither liberty or security.”[3] Dieses Zitat wirkt durch seine Konkretisierung[4] doch wesentlich näher an der Tagespolitik. Hier ist der Gegensatz auch nicht so stark, wie bei den beiden vorhergehenden Zitaten. Was aber bei allen Zitaten bleibt, ist Franklins Favorisierung der Freiheit vor der Sicherheit. Die Furcht vor der Aufgabe der Freiheit.

Die vorliegende Arbeit will sich genau mit dieser Gewichtung von „Freiheit“ und „Sicherheit“ beschäftigen. Allerdings soll es dabei nicht um die Vereinigten Staaten von Amerika gehen, sondern um die wissenschaftliche Debatte in Deutschland, vor allem vor dem Hintergrund der hiesigen Rechtslage auf Grundlage des Grundgesetzes.

Doch bevor man sich den Begriffen „Freiheit“ und „Sicherheit“ in einer Analyse widmen kann, müssen die Begrifflichkeiten geklärt werden. Nach der Klärung des Begriffsinstrumentariums folgt ein Blick auf zwei gegensätzliche Autoren, die sich intensiv mit den Begriffen „Freiheit“ und „Sicherheit“ beschäftigt haben. Zum einen den freiheitsorientierten Christoph Gusy und zum anderen Josef Isensee, der mit seinem Werk „Das Grundrecht auf Sicherheit“ am Anfang der 1980er Jahre eine heftige Fachdiskussion auslöste. Schließlich soll die aktuelle Lage in Deutschland nach dem 11. September 2001 betrachtet werden. Denn die Terroranschläge in New York und Washington haben auch in Deutschland zu einer veränderten Wahrnehmung von Sicherheit geführt. Die Sicherheitspakete von Otto Schily stehen dabei im Mittelpunkt. Ein besonders Augenmerk fällt auf die öffentlich häufig diskutierte Rasterfahndung.

Die zentralen Fragen dieser Arbeit lauten: Herrscht im politischen Deutschland von 2005 einer der beiden Begriffe „Freiheit“ oder „Sicherheit“ vor? Gab es eine Bedeutungsverschiebung zwischen „Freiheit“ und „Sicherheit“?

Leipzig im August 2005

Christian Bollert

2. Begriffsdefinition „Freiheit“ und „Sicherheit“

Freiheit. Dieser Begriff wird meistens negativ definiert. So auch in der mittlerweile führenden Internetenzyklopädie Wikipedia: „Freiheit bezeichnet das Fehlen von Zwängen (man kann/darf alles).“[5] Der zweite Satz versucht sich aber dann an einer positiven Definition: „Freiheit bezeichnet auch die Möglichkeit, unter mehreren Optionen wählen zu können, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.“ Freiheit wird hier nicht als Fehlen von etwas definiert, sondern als die Möglichkeit zu wählen. Die Autoren von Hardenbergs Lexikon wagen erst gar keine Definition von Freiheit. Sie zerlegen den Begriff: „Freiheit. Zentraler Begriff der praktischen Philosophie. Drei wichtige Formen: Wahlfreiheit; Fähigkeit, zwischen Handlungsalternativen Entscheidungen treffen zu können; Handlungsfreiheit; Möglichkeit, ohne inneren oder äußeren Zwang zu tun, was man tun will; Willensfreiheit; Vermögen, sich kraft eigener Vernunft in seinem Handeln von moralischen Prinzipien leiten zu lassen.“[6] Durch das Aufgliedern des Begriffs wird es möglich, drei positive Definitionen zu liefern. Es gibt neben diesen vorgestellten Definitionen von Freiheit noch unendlich viele weitere Definitionen von Freiheit, sei es die von Rosa Luxemburg[7], dem Dudenverlag[8] oder Karl Marx[9].

Für die vorliegende Arbeit sollen aber die verfassungsrechtlichen Freiheiten[10] im Vordergrund stehen, wie zum Beispiel: Handlungsfreiheit[11], Freiheit der Person[12], Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit[13], Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit[14], Versammlungsfreiheit[15], Vereinigungs-, Koalitionsfreiheit[16], Berufsfreiheit[17]. Diese explizit erwähnten Freiheiten des Grundgesetzes sollen im Mittelpunkt stehen. Denn Freiheiten werden im Grundgesetz konkret benannt. Im Gegensatz zur Sicherheit.

Winfried Brugger[18] erklärt das Fehlen des „Sicherheitsbegriffs“ mit „der Reaktion der Grundgesetzgeber gegenüber der weit hinter Hobbes zurückfallenden barbarischen nationalsozialistischen Schreckensherrschaft“[19]. Die Erfahrung der unmittelbaren Vergangenheit sei also der Auslöser für die bewusste Missachtung des Sicherheitsbegriffs[20].

Sicherheit. Dieser Begriff wird wie Freiheit meist negativ definiert. So auch bei Wikipedia: „Sicherheit bezeichnet einen Zustand, der weitgehend frei von Risiken der Beeinträchtigung ist oder als gefahrenfrei angesehen wird.“[21] Häufig stößt man auch direkt auf das Verhältnis von „Freiheit“ und „Sicherheit“ und den viel zitierten Spruch von Benjamin Franklin: „Wer die Freiheit aufgibt, um etwas Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“[22] Interessanterweise gerät man bei der Suche mit google.de nach weiteren Definitionen von Sicherheit meist auf Seiten, die sich mit Internetsicherheit beschäftigen. Hardenbergs Lexikon erfasst den Begriff „Sicherheit“ erst gar nicht. In der vorliegenden Arbeit wird jedoch nicht die Definition der Internetenzyklopädie Wikipedia genutzt. Zwar sind darin zwei zentrale Aspekte benannt: „frei von Risiken der Beeinträchtigung“ und „gefahrenfrei“, aber die Definition der „öffentlichen Sicherheit“ des Bundesverfassungsgerichtes von 1985 scheint doch eine schlüssigere Definition für diese Arbeit, die sich am Grundgesetz orientiert, zu sein.

Demnach ist öffentliche Sicherheit ein Begriff, „der den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen umfasst“ (BVerfGE 69, 315, 352)[23].

Die meisten wissenschaftlichen Autoren definieren die Begriffe „Freiheit“ und „Sicherheit“ in ihren Arbeiten nicht noch einmal explizit. Vielmehr stellen sie die Begriffe wie Christoph Gusy in direkten Bezug zueinander. Gusy sagt, dass Sicherheit Verfassungsvoraussetzung sei, Freiheit hingegen sei Verfassungsinhalt. Josef Isensee spricht gar von einem Grundrecht auf Sicherheit in der Verfassung. Zumindest rein formell gibt es das im Grundgesetz nicht. Denn bei der Betrachtung der Grundrechte scheint die Interpretation von Gusy plausibler. So werden die Abwandlungen des Begriffes „Freiheit“ 31-mal verwendet[24]. Dagegen finden sich nur zwei Verwendungen des Begriffes „Sicherheit“ und zwar beide in Artikel 13. Ein Recht auf Sicherheit[25] findet sich formell nicht im Grundgesetz. Die Freiheit hat ihr ein eindeutiges, unbestreitbares Pro. Ob dies auch in der wissenschaftlichen Debatte zu beobachten ist, soll nun geklärt werden.

[...]


[1] http://en.wikiquote.org/wiki/Benjamin_Franklin Besucht am 17.8. 2005.

[2] Ebd.

[3] Siehe: http://www.wisdomquotes.com/000974.html Besucht am 17.8. 2005.

[4] Die Einschränkung „temporary security“ ist doch etwas konkreter und „zeitlich begrenzt“ scheint näher an einem möglichen tagespolitischen Diskus als die anderen beiden Zitate zu sein.

[5] Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiheit besucht am 18.08.2005.

[6] Harenberg Kompaktlexikon in 3 Bänden. Dortmund: Harenberg Lexikon Verlag, 1996 , Seite 935.

[7] Freiheit ist die Freiheit der Andersdenkenden“ – Rosa Luxemburg. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Freiheit besucht am 18.08.2005.

[8] „Freiheit ist die Unabhängkeit von äußerem, innerem oder durch Menschen oder Institutionen bedienten Zwang.“ Siehe: Duden. Politik und Gesellschaft. Mannheim: Dudenverlag, 2001.

[9] Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Freiheit besucht am 18.08.2005.

[10] Die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgehaltenen Freiheiten.

[11] Siehe Artikel 2 GG.

[12] ebd.

[13] Siehe Artikel 4 GG. In: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 2001.

[14] Siehe Artikel 5 GG.

[15] Siehe Artikel 8 GG.

[16] Siehe Artikel 9 GG.

[17] Siehe Artikel 12 GG.

[18] Professor Doktor Winfried Brugger ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Der Staat“. Brugger sitzt auf dem Lehrstuhl für öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre & Rechtsphilosophie. Winfried Brugger hat in Tübingen, München und in Berkeley studiert. Außerdem lehrte er unter anderem in Marburg, Mannheim, der University of San Francisco und am Georgetown University Law Center. Brugger ist zusätzlich Mitglied des Vorstandes der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung

[19] Winfried Brugger: Freiheit und Sicherheit. Baden-Baden: Nomos Verlag, 2004, Seite 52.

[20] Rein textlich habe das Grundgesetz an dieser Stelle „eine Lücke“, sagt Winfried Brugger. Ebd.

[21] Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheit besucht am 19.8.2005.

[22] Siehe: http://www.boell-rlp.de/Thema/Freiheit_Gleichheit_SicherheitRahe0406.pdf Besucht am 19.8. 2005.

[23] Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliche_Sicherheit Besucht am 19.8.2005.

[24] Ohne Freizügigkeit.

[25] Wie es auch gern von Otto Schily zitiert wird. Siehe Rede auf der Feier zum 125-jährigen Jubiläum der Bundesdruckerei: http://www.bmi.bund.de/nn_122688/Internet/Content/Nachrichten/Reden/2004/09/Schily__Bundesdruckerei__Identitaet__im__digitalen__Zeitalter.html Besucht am 19.8. 2005.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Freiheit und Sicherheit - ein ungleiches Paar?
Untertitel
Die Diskussion über das Grundrecht auf Sicherheit – eine Analyse
Hochschule
Universität Leipzig
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
20
Katalognummer
V75346
ISBN (eBook)
9783638738002
ISBN (Buch)
9783638770286
Dateigröße
467 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Es geht um das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit. Sicherheitsgesetze, Freiheitsgedanken und die Frage nach der Rolle des Staates.
Schlagworte
Freiheit, Sicherheit, Paar
Arbeit zitieren
Christian Bollert (Autor:in), 2005, Freiheit und Sicherheit - ein ungleiches Paar?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75346

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Freiheit und Sicherheit - ein ungleiches Paar?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden