Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Der Beginn des Nationalsozialismus 1933 / 1934
1.1.Politische und gesellschaftliche Lage
1.2. Börsenverein und Buchhandel
2. Die Zeit von 1934 bis Kriegsbeginn 1939
2.1 Politische und gesellschaftliche Lage
2.2. Börsenverein und Buchhandel
3. Die Zeit des Zweiten Weltkrieges 1939 bis 1945
3.1. Politische und gesellschaftliche Lage
3.2.Börsenverein und Buchhandel / Lage des Buchmarkts
4. Zusammenfassung
Anhang
„Sofortprogramm des deutschen Buchhandels“ aus: Börsenblatt Nr. 101, 3. Mai 1933
Liste „Säuberung der Volksbüchereien“ aus: Börsenblatt Nr. 112, 16. Mai 1933
Bibliographie:
Bildnachweis:
Der Börsenverein im Nationalsozialismus
1. Der Beginn des Nationalsozialismus 1933 / 1934
1.1.Politische und gesellschaftliche Lage
Am 30. Januar 1933 begann mit Adolf Hitlers Machtübernahme die Zeit des Nationalsozialismus. Im Zuge der politischen Veränderungen kam es zu einer Reihe von Verordnungen und Gesetzen, die den Buchhandel, den Börsenverein und die Literatur selber sehr veränderten. Gekennzeichnet waren die ersten Monate unter der neuen Regierung durch Unruhen, wie z. B. durch den Reichstagsbrand, woraufhin am 28. Februar 1933 die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ (Reichstagsbrandverordnung) erlassen wurde. Darin heißt es in Paragraph 1 „ ... Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechtes der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit ...zulässig“. (Mickel, 1988, S. 332) Die Folge war u. a. die Einziehung marxistischer und jüdischer Literatur. Bereits im März wurde ein weiteres Gesetz, das „Ermächtigungsgesetz“ vom 24. März 1933, verabschiedet, das die Regierung befähigte, Gesetze ohne die parlamentarischen Demokratie zu erlassen.
Ein großes Ziel für die nationalsozialistische Regierung war die Gleichschaltung aller Behörden, Verbände und Ämter. Die Organisation und personelle Neuordnung sollte von der NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) getragen und überwacht werden. So begann man ab 31. März 1933 mit der Gleichschaltung: „Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“. Am 2. Mai wurden die Gewerkschaften zerschlagen und zwangsweise in die „Deutsche Arbeitsfront“ eingegliedert. Parteien wie die KPD und SPD wurden gleich im ersten Jahr von Hitlers Amtszeit verboten. So war der Weg frei, ein neues, totalitäres System aufzubauen.
Der 10. Mai 1933 zeigte weitere Auswirkungen des totalitären Staates. In Berlin fand die Bücherverbrennung statt, wobei 20 000 Bücher vieler deutscher, vor allem jüdischer und kommunistischer Autoren, öffentlich verbrannt wurden. (MICKEL, 1988, S. 329ff.)
1.2. Börsenverein und Buchhandel
Der „stockkonservativ, deutschnational“ (BARBIAN, 2000, S. 92) eingestellte Vorstand des Börsenvereins erhoffte sich von der neuen Regierung, dass diese ihm im Kampf gegen Konkurrenz und gegen buchhändlerische Tätigkeit von Vereinen, Parteien und Gewerkschaften helfen könne. Deshalb legte der Börsenverein am 12. April 1933 ein Sofortprogramm, das die Grundlage für Verhandlungen zwischen Börsenverein und Reichsministerium sein sollte, vor und zeigte sich sehr bereitwillig, die „Judenfrage“ regeln zu wollen (Punkt 10) (am 3. Mai 1933 im Börsenblatt Nr. 101 abgedruckt) (siehe im Anhang). Dafür strebte der Börsenverein mit diesem Programm eine Bereinigung des Marktes und eine gestärkte Position des Buchhandels an.
Mit der Bücherverbrennung „Wider den undeutschen Geist“ am 10. Mai 1933 veröffentlichte das Börsenblatt Nr. 112 vom 16. Mai 1933 eine Liste von Autoren zur „Säuberung der Volksbüchereien“. Diese Aufstellung geschah freiwillig und sollte ein Beitrag für eine neue deutsche Kultur sein.
Bei der Hauptversammlung vom 14. Mai 1933 kam es zu Neuerungen für den Börsenverein. Die Leitung bestand aus acht Mitgliedern, doch war keiner von denen Mitglied in der NSDAP. Dies wurde mit den Nationalsozialisten Karl Baur, Martin Riegel und Theodor Fritsch nachgeholt. Sie veranlassten unter anderem, dass im Juni 1933 die Reichsstelle zur Förderung des deutschen Schrifttums gegründet wird. Unter Leitung von Alfred Rosenberg untersuchten etwa 1400 Lektoren die deutsche Literatur. Genehmigte Bücher wurden ab 1936 in einer „Nationalsozialistischen Bibliographie“ registriert, missliebige verboten.
Von der Gleichschaltung wurde auch der Buchhandel getroffen, so wurde der Börsenverein laut Gesetz vom 22. September 1933 im November 1933 in die Reichskulturkammer eingegliedert. Das bedeutete, dass der Buchhandel dadurch gespalten wurde: die Buchverleger mussten in die Reichsschrifttumskammer, die Zeitungs- und Musikverleger in die Reichspresse- bzw. Reichsmusikkammer eintreten.
Joseph Goebbels, Minister für Volksaufklärung und Propaganda, schreibt darüber: „Damit war ein Instrumentarium für alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft geschaffen.“ (GÖBEL, 1999, S. 38)
Weiterhin bemächtigte sich die NSDAP vieler Gebäude, so ging z. B. das Leipziger Kommissionshaus und Buchhändlerhaus völlig in den Besitz der NSDAP über.
Durch das Reichskulturkammergesetz vom 22. September 1933 mit Wirkung vom 1. November 1933, das besagte, dass Schriftsteller oder Bücherherstellende bzw. -vertreibende zwangsweise in die Reichsschrifttumskammer eintreten müssen, da sonst die Tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden könne, wurde der bislang privatrechtlich organisierte Börsenverein zur Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Der Bund Reichsdeutscher Buchhändler, am 13. Juli 1934 vom Börsenverein mit dem Zweck der „ständischen Selbstverwaltung des reichsdeutschen Buchhandels in nationalsozialistischem Geist“ (BARBIAN, 2000, S. 102) gegründet, wurde ebenfalls in die Reichsschrifttumskammer eingegliedert, als Wirtschaftsverband jedoch aufgelöst, während der Börsenverein als ein wirtschaftlicher Verband erhalten blieb. Diesen Dualismus versuchte man durch Personengleichheit beim Vorsteher, Stellvertreter und Schatzmeister zu beheben. Dennoch wurde die Hauptversammlung, höchstes Organ, aller wesentlichen Entscheidungskompetenzen enthoben, nunmehr entschied die Reichsschrifttumskammer. Vorsteher des Börsenvereins wurde auf der Hauptversammlung am 11. November 1934, vorher jedoch schon entschieden, der 29jährige Nationalsozialist und Leiter des Zentralverlags der NSDAP Wilhelm Baur, der das Führerprinzip inne und unumschränkte Macht hatte. Festgelegt wurde seine Position in der Satzung des Börsenvereins („Führergrundsatz“) vom 28. Januar 1934. Ihm zur Seite stand Martin Wülfing, ebenfalls Nationalsozialist. Der Vorgänger Dr. Friedrich Oldenbourg, der sich gegen die Vormachtstellung des Parteizentralverlags von Wilhelm Baur wehrte, verlor daraufhin sein Vorsteheramt.
In der Hauptversammlung wurden die Aufgaben des Börsenvereins erarbeitet:
- Förderung des deutschen Buchhandels im In- und Ausland
- Regelung geschäftlicher Bestimmungen im Verkehr der Buchhändler
untereinander und mit dem Publikum
- Förderung des buchhändlerischen Nachwuchses
- Leitung und Erhaltung der Deutschen Bücherei, der Buchhändler- Lehranstalt und Gründung der Reichsschule des Deutschen Buch- handels (1934)
- Erstellung von Produktions-, Absatz-, Firmen-, Auflagen-, Konjunk- tur- und Betriebsstatistik sowie Statistik über Papierverbrauch
- Rechts- und Wirtschaftsberatung
- Verwaltung der buchhändlerischen Erholungsheime
Da der Börsenverein u. a. aktiv an der Gründung der Reichsstelle zur Förderung des deutschen Schrifttums beteiligt war, machte er es sich auch zur Aufgabe, in der Zeit von November 1933 bis Januar 1934 Rundschreiben zu verschicken, in denen bestimmten Verlegern mitgeteilt wurde, dass ihr „Angebot und der Vertreib der unten genannten Werke aus nationalen und kulturellen Gründen nicht erwünscht ist und deshalb unterbleiben muß“ (BARBIAN, 2000, S. 98). So wirkte der Börsenverein an der Zensur mit, da ihnen alle Manuskripte zur Verfügung standen und sie das Recht hatten, in Übereinstimmung mit der Reichsstelle Bücher zu verbieten.
[...]
- Arbeit zitieren
- Cornelia Weinreich (Autor:in), 2003, Der Börsenverein im Nationalsozialismus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75526
Kostenlos Autor werden
Kommentare