Im Wettbewerb kommt der Preiswerbung eine kaum zu unterschätzende Bedeutung zu. Schließlich stellt neben der Qualität der Ware regelmäßig der Preis mit seiner Signal- und Selektionsfunktion den wichtigsten Faktor bei der Beurteilung der Attraktivität des Angebots und damit bei der Kaufentscheidung des Kunden dar. So ergab eine Studie des Instituts für Handelsforschung an der Universität Köln im Jahr 2005, dass rund 70 Prozent der Konsumenten Wert darauf legen, in preisgünstigen Geschäften einzukaufen und sich hierbei mehr als jeder Zweite auf die Suche nach Sonderangeboten und Rabattaktionen begibt. Bemerkenswert ist allerdings, dass es nahezu der Hälfte der Konsumenten schwer fällt, eine richtige Beurteilung über die Preisgünstigkeit eines Geschäfts vorzunehmen, wenn dieses mit Aktionspreisen oder Rabatten wirbt. Dementsprechend groß ist das Bedürfnis der Unternehmen sich bei Werbeaktivitäten im Hinblick auf den Preis als leistungsfähiges Unternehmen zu präsentieren, mit dem Ziel, besonders in Zeiten des Massenwettbewerbs, die Verbraucher verstärkt anzusprechen und ihr Vertrauen für sich zu gewinnen um letztendlich ihre absatzpolitischen Ziele zu erreichen. Dass sich die Preiswerbung hierbei nicht immer innerhalb ihrer rechtlichen Grenzen bewegt, zeigt die Tatsache, dass ca. 65 Prozent der in den Jahren 2000 bis 2003 bei der Wettbewerbszentrale eingegangenen Beschwerden bezüglich unlauterer Methoden Irreführungen über den Preis zum Inhalt hatten. Während einige Anbieter bei dem Einsatz von Preiswerbung die Gefahr eines möglichen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht mit einschlägigen Konsequenzen in Kauf nehmen, wird von anderen diese Gefahr zwar erkannt, jedoch zumeist unterschätzt.
Im Folgenden soll nun die irreführende Preiswerbung inhaltlich präzisiert sowie, in Anbetracht der Vielfältigkeit der Formen irreführender Preiswerbung, die in der Praxis bedeutsamsten Ausprägungen dargestellt und in Bezug auf ihre rechtliche Zulässigkeit beurteilt werden. Auf dieser Grundlage aufbauend soll anschließend die Preiswerbung zweier Elektrofachmärkte und mehrerer Low-Cost Airlines einer näheren Betrachtung unterzogen werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmung der irreführenden Preiswerbung
2.1 Grundsatz
2.2 Vorrausetzungen der irreführenden Preiswerbung nach § 5 UWG
2.2.1 Werbung
2.2.2 Angaben
2.2.3 Irreführende Angaben
2.2.3.1 Feststellung der maßgeblichen Verkehrskreise
2.2.3.2 Verständnis der maßgeblichen Verkehrskreise
2.2.3.3 Vergleich des Verständnisses mit der Realität
2.2.3.4 Irreführungsquote
2.2.4 Relevanz der Irreführung
3. Die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Preisirreführungen
3.1 Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
3.1.1 Schutzzweck und Anwendungsbereich
3.1.2 Preisirreführungsrelevante Normen
3.1.2.1 Das Verbot irreführender Werbung, § 5 UWG
3.1.2.2 Das Verbot unlauterer Wettbewerbshandlungen, § 3 UWG
3.1.2.2.1 Die Generalklausel
3.1.2.2.2 Die Voraussetzungen des Verbots nach § 3 UWG
3.1.2.2.2.1 Wettbewerbshandlung
3.1.2.2.2.2 Handeln zum Nachteil der Schutzobjekte des § 1 UWG
3.1.2.2.2.3 Bagatellklausel
3.1.2.2.2.4 Interessenabwägung
3.1.3 Ansprüche und Rechtsfolgen
3.1.3.1 Ansprüche und Rechtsfolgen nach dem UWG
3.1.3.2 Zur Existenz zivilrechtlicher Ansprüche des Verbrauchers
3.2 Die Preisangabenverordnung (PAngV)
3.2.1 Schutzzweck und Anwendungsbereich
3.2.2 Preisirreführungsrelevante Normen
3.2.2.1 Die Grundpflicht des § 1 I S. 1 PAngV
3.2.2.2 Die Grundsätze des § 1 VI S. 1 PAngV
3.2.2.3 Die Regelungen zur Preisauszeichnung in § 4 PAngV
3.2.3 Rechtsfolgen
4. Fallgruppen irreführender Preiswerbung
4.1 Täuschung am Preis selbst
4.1.1 Objektiv falsche Preiswerbung
4.1.2 Objektiv richtige Preiswerbung
4.1.3 Missverständliche Preisangaben
4.1.4 Irreführende Preisgestaltung
4.1.5 Gratisabgaben
4.2 Preisschlagwörter
4.3 Alleinstellungs- und Spitzengruppenwerbung
4.4 Irreführende Gegenüberstellung von Preisen
4.4.1 Bezugnahme auf eigene Preise
4.4.2 Bezugnahme auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers
4.4.3 Bezugnahme auf Konkurrenzpreise
4.5 Kopplungsangebote
4.6 Preisblickfangwerbung
4.7 Lockvogelangebote
4.8 Verschweigen
5. Irreführende Preiswerbung in der Praxis
5.1 Vom Preisbewusstsein der Verbraucher zur Preisirreführung
5.2 Irreführende Preiswerbung bei den Elektrofachmärkte Media-Markt und Saturn
5.2.1 Media-Markt-Aktion: „Am 3.1. zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer“
5.2.2 Saturn-Aktion „100 Produkte zum Einkaufspreis“
5.2.3 Das Discounter Image von Media-Markt und Saturn
5.3 Irreführende Flugpreiswerbung bei Low Cost-Airlines
6. Schlussbemerkung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Problematik der irreführenden Preiswerbung im deutschen Wettbewerbsrecht. Das primäre Ziel ist es, die vielfältigen Erscheinungsformen irreführender Preispraktiken präzise zu definieren, deren wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit anhand der bestehenden gesetzlichen Grundlagen (UWG und PAngV) zu prüfen und die praktische Relevanz durch aktuelle Fallbeispiele, insbesondere aus dem Einzelhandel und der Luftfahrtbranche, zu illustrieren.
- Rechtliche Einordnung durch § 5 UWG (Irreführungsverbot) und PAngV.
- Detaillierte Analyse von Fallgruppen irreführender Preiswerbung (z.B. Täuschung am Preis, Preisschlagwörter, Preisvergleiche).
- Untersuchung der wettbewerbsrechtlichen Folgen und zivilrechtlichen Schutzmöglichkeiten.
- Kritische Würdigung der Praxis bei Elektrofachmärkten (Media-Markt/Saturn) und Low-Cost-Airlines.
- Erörterung der Auswirkungen auf das Preisbewusstsein der Verbraucher und den Wettbewerb als Institution.
Auszug aus dem Buch
4.1.1 Objektiv falsche Preiswerbung
Die einfachste Fallgruppe irreführender Preiswerbung stellt die objektiv falsche Preiswerbung dar. Sie ist nach § 5 I UWG stets irreführend, unabhängig von der Auffassung der durchschnittlich informierten, angemessen aufmerksamen und angemessen verständigen Durchschnittsperson des maßgeblichen Personenkreises.
Als Beispiel kann hier zum einen die Angabe einer zu hohen Herstellerpreisempfehlung genannt werden, zum anderen die Behauptung „jetzt nur je 5,- DM - Preisknaller!“ wenn bereits vorher die Preise nicht höher lagen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet die zentrale Bedeutung der Preiswerbung im Wettbewerb, die Schwierigkeiten der Konsumenten bei der Preisfindung und die daraus resultierende Problematik unlauterer Werbemethoden.
2. Begriffsbestimmung der irreführenden Preiswerbung: Dieses Kapitel definiert den Begriff der irreführenden Preiswerbung auf Basis des Irreführungsverbots nach § 5 UWG und erläutert die notwendigen Voraussetzungen wie die Feststellung der maßgeblichen Verkehrskreise und die Relevanz der Irreführung.
3. Die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Preisirreführungen: Hier werden die rechtlichen Grundlagen (UWG und PAngV) sowie die daraus resultierenden Ansprüche und Rechtsfolgen bei Verstößen analysiert.
4. Fallgruppen irreführender Preiswerbung: Dieses Kapitel kategorisiert verschiedene Formen irreführender Werbung, darunter Täuschungen am Preis selbst, den Einsatz von Preisschlagwörtern, Preisvergleiche, Kopplungsangebote und Lockvogelangebote.
5. Irreführende Preiswerbung in der Praxis: Dieser Teil überträgt die theoretischen Erkenntnisse auf konkrete Praxisbeispiele, namentlich Rabattaktionen bei Elektronikfachmärkten und irreführende Flugpreiswerbung bei Billigfluggesellschaften.
6. Schlussbemerkung: Die Schlussbetrachtung resümiert, dass trotz strenger rechtlicher Vorgaben der Gestaltungsspielraum für Anbieter groß bleibt und irreführende Werbung aufgrund des hohen Preisdrucks weiterhin eine Herausforderung für den fairen Wettbewerb darstellt.
Schlüsselwörter
Irreführende Preiswerbung, Wettbewerbsrecht, UWG, Preisangabenverordnung, PAngV, Verbraucherschutz, Preisirreführung, Wettbewerbshandlung, Preisschlagwörter, Preisvergleich, Lockvogelangebote, Markttransparenz, Täuschung, Rabattaktionen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Seminararbeit analysiert, wann und unter welchen Voraussetzungen Preiswerbung im deutschen Handel als rechtlich unzulässig bzw. irreführend eingestuft wird.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die Definition von Irreführung, die Anwendung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie der Preisangabenverordnung (PAngV) und die Untersuchung spezifischer, irreführender Preispraktiken.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, für die Vielzahl der Erscheinungsformen irreführender Werbung eine systematische, rechtliche Einordnung vorzunehmen und die Diskrepanz zwischen verbraucherschützenden Gesetzen und der realen Werbepraxis aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Auslegung von Normen des Wettbewerbsrechts sowie der Analyse von Rechtssprechung und Literatur zum Thema Preiswerbung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die detaillierte Prüfung der Tatbestandsmerkmale einer Irreführung, die rechtlichen Voraussetzungen der PAngV, die systematische Darstellung von Fallgruppen (wie Preisvergleiche oder Preisschlagwörter) sowie die Analyse konkreter Praxisbeispiele aus der Wirtschaft.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Irreführende Preiswerbung, Wettbewerbsrecht, UWG, PAngV, Täuschung und Verbraucherschutz.
Wie bewertet der Autor die Aktionen von Media-Markt und Saturn?
Der Autor ordnet diese als kritische Beispiele ein, bei denen durch medienwirksame Inszenierungen und teilweise intransparente Rabattmethoden die Grenze zur wettbewerbswidrigen Irreführung überschritten wurde.
Welches Fazit zieht die Arbeit in Bezug auf Fluggesellschaften?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass viele Billigfluggesellschaften durch die Werbung mit Nettopreisen unter Verschweigen von Nebenkosten und die Nutzung kaum verfügbarer Sitzplatzkontingente den Tatbestand der unzulässigen Lockvogelwerbung erfüllen.
- Quote paper
- Inga Friedrich (Author), 2006, Irreführende Preiswerbung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76020