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Die wohl schwerste Krise der Rechtspflege im Alten Reich - Die Lähmung der Reichsjustiz vor dem Hintergrund des Vierklosterstreites

Titre: Die wohl schwerste Krise der Rechtspflege im Alten Reich - Die Lähmung der Reichsjustiz vor dem Hintergrund des Vierklosterstreites

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2005 , 25 Pages , Note: 1,0

Autor:in: Dominik Jesse (Auteur)

Histoire de l'Europe - Moyen Âge, Temps modernes
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Mit dem Augsburger Religionsfrieden (ARF) von 1555 wurde die Verrechtlichung konfessionspolitischer Konflikte geschaffen, denn trotz der darin bestimmten essentiellen Vorraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben beider Konfessionen waren diverse Kontroversbereiche nur lückenhaft, unklar und kompromisshaft geregelt worden. Für das Reichskammergericht (RKG) als höchste judikative Instanz entstand mit den Bestimmungen des ARF und deren rechtlicher Einhaltung eine unredliche Stellung innerhalb einer Grauzone zwischen Recht und Glauben, Alter Kirche und Confessio Augustana sowie religiöser Wahrheitsfrage und verfassungsrechtlicher Neutralität. Da die Politik im konfessionellen Zeitalter hauptsächlich konfessionelle Politik war, stellte sich auch die Frage nach der Funktion des RKG in den religionsverfassungsrechtlichen Konflikten neu. Schon gleich nach 1555 wurde es von beiden Religionsparteiungen in Religionskonfrontationen unterschiedlichster Art und Weise um Rechtschutz angerufen - und das in regester Frequentierung. Am strittigsten erwies sich die Rechtsprechung bezüglich der Bestimmungen des ARF, die nur mangelhaft die weitere Verfahrensweise bei säkularisierten mittelbaren Klostergütern seit 1555 regelten. In diesen Zusammenhang gehört auch der so genannte „Vierklosterstreit“: Jene vier verschiedenen vor dem RKG ausgetragenen Streitigkeiten sollten letzten Endes zu reichspolitischen Konsequenzen breitesten Ausmaßes, nämlich zum Zusammenbruch der außerordentlichen Revisionsinstanzen und mithin der gesamten Reichsjustiz führen.
In der folgenden Abhandlung soll der Frage nachgegangen werden, wie es denn trotz der breiten Inanspruchnahme des RKG in Religionsprozessen durch Angehörige beider Konfessionsparteien und der damit scheinbar verbundenen Akzeptanz des Gerichts möglich sein konnte, es zu einem wesentlichen Teil zu lähmen und so das herbeizuführen, was Klaus Mencke als „die schwerste Krise der Rechtspflege im Alten Reich“ bezeichnete (1984: 130).

Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I Die Vorgeschichte

I.1 Das Reichskammergericht und die Religionsprozesse seit 1524

I.2 Die Bestimmungen des ARF zum Einzug von Kirchengütern

II Die Prozesse

II.1 Die „Vierklosterprozesse“

II.1.1 Der Prozess um Kloster Christgarten

II. 1.2 Der Prozess der Ritter von Hirschhorn

II.1.3 Der Prozess des Klosters Maria Magdalena gegen Straßburg

II.1.4 Der Prozess Speyer gegen Baden wegen des Klosters Frauenalb

III Die Einordnung der „Vierklosterprozesse“ und ihre Folgen

III.1 Die Bedeutung der Prozesse

III.2 Die Problematiken der Rechtsnormen

III.3 Die Ansätze des Reichskammergerichts zur Lösung des „Vierklosterstreites“

III.4 Die Wertung der Rechtssprechung

III.5 Auswirkungen der Rechtsprechung – Die „Sprengung“ der Reichsjustiz

Schlussbetrachtungen

Zielsetzung und Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle des Reichskammergerichts (RKG) in der Zeit nach dem Augsburger Religionsfrieden von 1555. Im Zentrum steht die Frage, wie es trotz einer formalen Inanspruchnahme des Gerichts durch beide Konfessionsparteien zum sogenannten „Vierklosterstreit“ und in dessen Folge zur Lähmung der Reichsjustiz kommen konnte.

  • Die Rolle des Reichskammergerichts im konfessionellen Zeitalter
  • Die rechtlichen Unklarheiten des Augsburger Religionsfriedens (ARF)
  • Analyse der vier spezifischen „Vierklosterprozesse“ als Fallstudien
  • Die politische Instrumentalisierung von Rechtsstreitigkeiten
  • Der Zusammenbruch der außerordentlichen Revisionsinstanzen

Auszug aus dem Buch

II.1.1 Der Prozess um Kloster Christgarten

Im ersten Prozess ging es um die Einziehung und Umfunktionierung (Lateinschule) des Kartäuserklosters Christgarten durch die Grafen von Oettingen-Oettingen, gegen die der Orden 1556 Klage erhob. Die Einziehung wurde damit gerechtfertigt, dass der letzte Prior des Klosters zum Protestantismus konvertiert war „[…] und einantworte als der alleinige Inhaber solcher Güter und Closters […] dies alles und jedes in des Grafen Ludwig und dessen Erben […] [Hände]“ (Fürstl. Ötting. Archiv Wallerstein, Urk. II. 1234). Der Orden dementierte solche Rechtmäßigkeit und übergab die Schirmherrschaft über das Kloster an Graf Friedrich von Oettingen-Wallerstein, womit eine Verknüpfung des Prozesses mit den dynastischen Streitigkeiten zwischen der katholischen Linie Oettingen-Wallerstein und der protestantischen Linie Oettingen-Oettingen erfolgte (vgl. Kratsch 1993: 45).

Fast zwei Jahrzehnte dauerte der Streit um die Klagezulässigkeit. Und nach der Litiskontestation am 18. April 1581 vergingen weitere zwanzig Jahre, bis am 16. Januar 1599 schließlich (durch ein kaiserliches Beschleunigungsschreiben forciert – vgl. Hauptstaatsarchiv München, RKG 1494) das Endurteil erging (abgedr. in Kratsch 1990: 222): Vom Grafen Oettingen-Oettingen wurde verlangt, den Kartäuserorden wieder in den Besitz Christgartens zu setzen und die Kosten des Prozesses zu tragen, was den Grafen an den Rande des Ruins brachte (vgl. Kratsch 1993: 46). Die kritische Frage, die sich den protestantischen Ständen nun stellte, war ob im Falle einer Präzedenzwirkung des Urteils auch ihr Besitz in Gefahr sei.

Zusammenfassung der Kapitel

I Die Vorgeschichte: Erläutert die Rolle des Reichskammergerichts im Spannungsfeld der Reformation und die rechtliche Ausgangslage durch die Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens.

II Die Prozesse: Detaillierte Darstellung der vier rechtlichen Auseinandersetzungen um Klöster, die als Ausgangspunkt für die spätere Justizkrise dienten.

III Die Einordnung der „Vierklosterprozesse“ und ihre Folgen: Analysiert, warum diese spezifischen Prozesse zu einer politischen Eskalation und zum Zusammenbruch der Reichsjustiz führten.

Schlussbetrachtungen: Fasst zusammen, dass die Unschärfe der Rechtsnormen des Augsburger Religionsfriedens in Kombination mit konfessioneller Polarisierung die Handlungsfähigkeit des Gerichts untergrub.

Schlüsselwörter

Reichskammergericht, Augsburger Religionsfrieden, Vierklosterstreit, Reichsjustiz, Säkularisierung, Religionsprozesse, Konfessionalisierung, Rechtsgeschichte, Rechtsprechung, Kirchengut, Ius reformandi, Reichsverfassung, Revision, Rechtsnormen, Prozessgestaltung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der Krisengeschichte der Rechtspflege im Alten Reich gegen Ende des 16. Jahrhunderts, ausgelöst durch den sogenannten „Vierklosterstreit“ vor dem Reichskammergericht.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Zu den Schwerpunkten gehören das Prozessrecht am Reichskammergericht, die Interpretation des Augsburger Religionsfriedens von 1555 sowie die Auswirkungen konfessioneller Konflikte auf die Reichsjustiz.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Arbeit untersucht, wie eine breite Akzeptanz des Reichskammergerichts durch die Stände in eine Lähmung der Reichsjustiz umschlagen konnte, insbesondere im Kontext der vier untersuchten Klosterprozesse.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine historische Analyse, die auf der Auswertung normativer Texte, Prozessakten und maßgeblicher juristischer sowie historischer Forschungsliteratur basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Vorgeschichte, die detaillierte Beschreibung der vier Klagefälle und eine systematische Einordnung der daraus resultierenden Folgen für die Reichsverfassung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?

Wichtige Begriffe sind Reichskammergericht, Augsburger Religionsfrieden, Säkularisierung, Religionsprozesse und Reichsjustizkrise.

Warum wird der „Vierklosterstreit“ als so bedeutend für die Reichsgeschichte eingestuft?

Er gilt als Katalysator, da er die in den Prozessen verborgenen fundamentalen Konflikte um den Augsburger Religionsfrieden offenlegte und zum Zusammenbruch der wichtigen Revisionsinstanzen beitrug.

Welche Rolle spielten die protestantischen Stände bei der Lähmung der Justiz?

Die protestantischen Stände befürchteten eine Präzedenzwirkung der Urteile gegen ihre Säkularisierungen und boykottierten infolgedessen die Mitwirkung in den Visitations- und Revisionsinstanzen.

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Résumé des informations

Titre
Die wohl schwerste Krise der Rechtspflege im Alten Reich - Die Lähmung der Reichsjustiz vor dem Hintergrund des Vierklosterstreites
Université
University of Potsdam
Note
1,0
Auteur
Dominik Jesse (Auteur)
Année de publication
2005
Pages
25
N° de catalogue
V76378
ISBN (ebook)
9783638817264
ISBN (Livre)
9783638833011
Langue
allemand
mots-clé
Krise Rechtspflege Alten Reich Lähmung Reichsjustiz Hintergrund Vierklosterstreites Vierklosterstreit Reichskammergericht Heiliges Römisches Reich deutscher Nation Säkularisierung Kammergericht Gerichtsbarkeit Gericht Dreißigjähriger Krieg Krieg Geschichte Klosterstreit Deutsches Reich
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Dominik Jesse (Auteur), 2005, Die wohl schwerste Krise der Rechtspflege im Alten Reich - Die Lähmung der Reichsjustiz vor dem Hintergrund des Vierklosterstreites, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76378
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Extrait de  25  pages
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