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Heilige oder Hure

Wie das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen zum Schwangerschaftsabbruch Frauen sprachlich stereotypisiert und gedanklich ausgrenzt

Title: Heilige oder Hure

Seminar Paper , 2006 , 19 Pages , Grade: 2,25

Autor:in: Julia Merkel (Author)

Law - Philosophy, History and Sociology of Law
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Die Sprache der Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen (BVerfGE) zum Schwangerschaftsabbruch von 1975 und 1993 unterscheidet sich hinsichtlich ihrer Geschlechtergerechtigkeit offensichtlich. Dies ist nicht verwunderlich, liegen doch fast zwanzig Jahre Frauenbewegung und Emanzipationsbemühungen zwischen diesen beiden Urteilen, und die Ergänzung zu Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz im Zuge der Verfassungsreform von 1994 steht 1993 kurz bevor. Wird 1975 noch ungeniert von der „abtreibungswilligen“ Frau gesprochen, die sich widernatürlich ihrer Verantwortung entzieht, tritt an ihre Stelle 1993 die „Frau, die den Schwangerschaftsabbruch erwägt“, die von der Gesellschaft und Politik in ihrer Entscheidung für das Austragen bestärkt werden muss, und auch nach der Entbindung nicht allein gelassen werden darf. Oberflächlich liest sich die Sprache der BVerGE 88, 203 aus geschlechtergerechter Perspektive durchaus entspannter und ohne allzu viel staunendes Kopfschütteln, obwohl einige grobe Formulierungen, Darstellungen und Unachtsamkeiten die Jahre überdauern konnten.
Trotzdem es mit der bloßen Feststellung der Veränderungen und Verbesserungen nicht getan. Deshalb sollen im Mittelpunkt meiner Untersuchung folgende Fragestellungen stehen, die es zu bearbeiten gilt: Welches Frauenbild beschwören die beiden Entscheidungen herauf, wie werden Frauen sprachlich dargestellt, stereotypisiert und gedanklich ausgegrenzt in einer Materie, die eigentlich stark weiblich geprägt sein müsste? Welche Veränderungen werden in der zweiten Entscheidung sprachlich gemacht, und was haben diese zur Folge? Welche Ausgrenzungen und Diskriminierungen kann die zweite Entscheidung überkommen? Und besonders: verändert sich mit der sprachlich geschlechtergerechteren Darstellung auch der Inhalt und die Aussage hin zu einer geschlechtergerechteren Haltung, oder hält die neue Sprache einzig einen Deckmantel über den alten Inhalt? In welchem Verhältnis stehen juristische Fachsprache und Alltagssprache, welche Verantwortung hat die eine der anderen gegenüber? Welchen Einfluss hat die Rechtssprache auf die gesellschaftliche Wertebildung oder den Werteerhalt und auf die soziale Einstellung zum Schwangerschaftsabbruch? Welche Position zu seiner eigenen Rolle im Wertebildungsprozess nimmt das Bundesverfassungsgericht in den betrachteten Urteilen ein? Abschließend werde ich diskutieren, ob man von einen backlash sprechen kann, betrachtet man die heutzutage erneut entflammte Diskussion über die natürliche Rolle der Frau und ihre gesellschaftliche Verpflichtung diese nachhaltig zu erfüllen.
Diese spannungsgeladenen Wechselverhältnisse gilt es eingehend zu betrachten und zu bewerten, um zu einer abschließenden Bewertung der sprachlichen Einbeziehung oder Ausgrenzung von Frauen in den BVerGE 39,1 und 88,203 zu gelangen. Es muss analysiert werden welcher Weg von wem mit welcher Intention bereits beschritten wurde, wo von ihm mit welchem Ergebnis abgewichen wurde, und es gilt die Strecke abzuschätzen, die es noch zurückzulegen gilt.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung: Heilige, Hure, unsichtbar

1. Die Sprache der BVerfGE 39, 1 und 88, 203

1.1. Entworfenes Frauenbild

1.2. Gesellschaftlicher Spiegel und Affirmation

1.3. Gesellschaftlicher Wandel

2. Fachsprache und Alltagssprache

2.1. Interaktion zwischen Fach- und Alltagssprache

2.2. Nachziehen oder mit gutem Beispiel vorangehen?

3. Generisches Maskulinum und geschlechtergerechte Sprache in den BVerfGE und der Rechtssprache

Fazit: Gesellschaftlicher Wandel zurück zur instinkttreuen Mutter?

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht, wie das Bundesverfassungsgericht in seinen wegweisenden Entscheidungen zum Schwangerschaftsabbruch von 1975 und 1993 Frauen sprachlich stereotypisiert, in traditionelle Rollenbilder drängt und dadurch gedanklich ausgrenzt, wobei der Fokus auf dem Einfluss juristischer Sprache auf gesellschaftliche Wertvorstellungen liegt.

  • Analyse des Frauenbildes in den Urteilen von 1975 und 1993
  • Untersuchung des Verhältnisses von juristischer Fachsprache und Alltagssprache
  • Kritik am generischen Maskulinum in der Rechtssprache
  • Bewertung des Einflusses der Rechtssprache auf gesellschaftliche Wertebildung

Auszug aus dem Buch

1.1. Entworfenes Frauenbild

Das Frauenbild, das die BVerfGE 39, 1 entwirft, ist eine Dichotomie von Heiliger und Hure, und manchmal verschwindet sie völlig in der gedanklichen Einbeziehung. Es wertet eindeutig die Frauen, die eine Abtreibung vornehmen lassen wollen, als moralisch fragwürdig, ab. Von vornherein macht das Gericht klar, dass es den Terminus „Schwangerschaftsabbruch“ für eine verschleiernde Formulierung für die „Tötungshandlung“, die der Schwangerschaftsabbruch nun einmal ist, hält. Formulierungen wie „die Vernichtung werdendes Lebens“ und das „Umsichgreifen von Abtreibungen“ vermitteln Mord und seuchenartige Erscheinungen. „Die zum Schwangerschaftsabbruch neigende Frau“ impliziert, dass es Frauen gibt, die vom Typ her zu solch einem „Verhalten“ neigen und eine zweite Gruppe, die dazu nicht neigt.

„Zwischen der Heiligen und der Schlampe bleibt eine unüberwindliche Kluft“. Es gibt nur die gute, natürliche Mutter und die „abwesend[e], unfähig[e] oder unwürdig[e]“ Mutter, ganz in der Tradition der Logik und Denkweise des 19. Jahrhunderts kann sich das BVerfG eine „halbwegs gute oder halbwegs schlechte Mutter“ nicht vorstellen (Badinter 1980: 218). Es hat eine lange Tradition bei der Betrachtung von Abtreibung, Vernachlässigung, etc. den Standpunkt des Kindes einzunehmen, „ohne nach den Motiven der Haltung [der Mutter] zu suchen“ (Ibid: 221). Die schlechte Mutter ist in hohem Maße egoistisch, sie liebt ihr Kind zwar ein wenig, aber nicht so sehr, dass sie sich für es aufopfern würde. Auch die Mutter, die arbeitet, ist wider der Natur und vernachlässigt ihre Pflicht schändlich.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Heilige, Hure, unsichtbar: Die Einleitung führt in die Problematik der sprachlichen Darstellung von Frauen in den BVerfG-Urteilen ein und formuliert die zentralen Forschungsfragen zur Rolle der Rechtssprache.

1. Die Sprache der BVerfGE 39, 1 und 88, 203: Dieses Kapitel analysiert das in den Urteilen gezeichnete Frauenbild sowie die gesellschaftlichen Spiegelungs- und Affirmationsprozesse in den Entscheidungen.

2. Fachsprache und Alltagssprache: Hier wird die wechselseitige Beziehung zwischen juristischer Fachsprache und Alltagssprache sowie der Konflikt zwischen Status-Quo-Abbildung und notwendigem gesellschaftlichem Vorgriff beleuchtet.

3. Generisches Maskulinum und geschlechtergerechte Sprache in den BVerfGE und der Rechtssprache: Dieses Kapitel kritisiert die Verwendung des generischen Maskulinums als Instrument, das Frauen in der Rechtssprache unsichtbar macht und marginalisiert.

Fazit: Gesellschaftlicher Wandel zurück zur instinkttreuen Mutter?: Das Fazit resümiert die Entwicklung zwischen den Urteilen und diskutiert kritisch die aktuelle Tendenz zur Rückkehr traditioneller Rollenbilder.

Schlüsselwörter

Bundesverfassungsgericht, Schwangerschaftsabbruch, Frauenbild, Rechtssprache, geschlechtergerechte Sprache, generisches Maskulinum, Stereotypisierung, Abtreibung, gesellschaftlicher Wandel, Geschlechtergerechtigkeit, Normenkontrollklage, § 218, Wertebildung, Mütterlichkeit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert, wie das Bundesverfassungsgericht durch seine Sprache in den Abtreibungsentscheidungen von 1975 und 1993 bestimmte Frauenbilder zementiert und Frauen sprachlich ausgrenzt.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zentrale Themen sind die juristische Sprache, die Konstruktion von Frauenbildern (Heilige vs. Hure), geschlechtergerechte Kommunikation und der Einfluss des Rechts auf soziale Normen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es herauszufinden, ob die Rechtssprache den gesellschaftlichen Wandel lediglich widerspiegelt oder ob sie durch ihre Sprachwahl aktiv hemmend auf die Geschlechtergerechtigkeit einwirkt.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Autorin führt eine sprachwissenschaftliche und rechtstheoretische Analyse der Urteilstexte sowie des gesellschaftspolitischen Kontextes durch.

Was steht im Hauptteil im Fokus?

Der Hauptteil untersucht die Sprachwahl in den BVerfGE 39, 1 und 88, 203 sowie die Problematik des generischen Maskulinums in der juristischen Praxis.

Welche Schlagworte charakterisieren diese Arbeit?

Wichtige Begriffe sind unter anderem Bundesverfassungsgericht, Schwangerschaftsabbruch, Geschlechtergerechtigkeit, generisches Maskulinum und gesellschaftlicher Wandel.

Warum ist das Frauenbild in den Urteilen laut Autorin so hartnäckig?

Die Autorin argumentiert, dass die veralteten Lehrmaterialien in der Juristenausbildung dazu führen, dass stereotype Vorurteile bei Juristen und Richtern reproduziert und in ihre Urteile übertragen werden.

Wird im Urteil von 1993 eine Besserung der Sprache erzielt?

Die Autorin stellt fest, dass die Entscheidung von 1993 zwar sprachlich moderner und politisch korrekter ist, inhaltlich jedoch weiterhin eine bevormundende Haltung gegenüber Frauen einnimmt.

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Details

Title
Heilige oder Hure
Subtitle
Wie das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen zum Schwangerschaftsabbruch Frauen sprachlich stereotypisiert und gedanklich ausgrenzt
College
University of Frankfurt (Main)
Course
Interdisziplinäres Seminar „Gender, Sprache und Recht“
Grade
2,25
Author
Julia Merkel (Author)
Publication Year
2006
Pages
19
Catalog Number
V76388
ISBN (eBook)
9783638817325
ISBN (Book)
9783638818247
Language
German
Tags
Heilige Hure Interdisziplinäres Seminar Sprache Recht“
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Julia Merkel (Author), 2006, Heilige oder Hure, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76388
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