Bilanzierung der Bundesligaübertragungsrechte nach HGB und IFRS


Diplomarbeit, 2007

70 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Problemstellung, Zielsetzung und Gang der Arbeit

2. Begriffliche und konzeptionelle Grundlagen
2.1. Entstehung und Entwicklung des Marktes der Bundesliga-Übertragungsrechte
2.1.1. Definition und Abgrenzung
2.1.2. Historie der Verwertung der Fußball- bzw. Bundesliga-Übertragungsrechte
2.1.3. Ökonomischer Wert für die DFL
2.1.4. Verwertungsmöglichkeiten von Übertragungsrechten
2.2. Rechtsnatur und Rechtsgrundlage der Übertragungsrechte
2.3. Der Übertragungsrechtevertrag
2.3.1. Rechtliche Einordnung
2.3.2. Interne Vereinbarungen der Berechtigten(DFL)
2.3.3. Pflichten aus dem Übertragungsrechtevertrag

3. Bilanzielle Erfassung von Live-Übertragungsrechten nach HGB
3.1. Rechtsrahmen und Zielsetzung der handelsrechtlichen Rechnungsnormen
3.2. Bilanzielle Behandlung des Übertragungsrechts
3.3. Bilanzielle Behandlung des Kaufpreises
3.4. Bilanzielle Behandlung von Risiken

4. Bilanzielle Erfassung von Live-Übertragungsrechten nach IFRS
4.1. Rechtsrahmen und Zielsetzung der internationalen Rechnungsnormen
4.2. Bilanzielle Behandlung des Übertragungsrechts
4.3. Bilanzielle Behandlung des Kaufpreises
4.4. Bilanzielle Behandlung von Risiken

5. Bilanzielle Erfassung von zeitversetzten Ausstrahlungen und Zusammenfassungen

6. Abweichende bilanzielle Behandlung von Film- und Fernsehlizenzen
6.1. Ansatz, Bewertung und Folgebewertung nach HGB
6.2. Ansatz, Bewertung und Folgebewertung nach IFRS

7. Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Preisentwicklung der Übertragungsrechte an der Fußball-Bundesliga

Abbildung 2: Durchschnittliche Anteile der Ertragskategorien am Umsatz der Vereine

1. Problemstellung, Zielsetzung und Gang der Arbeit

Gravierende Änderungen vollzogen sich in den letzen zwei Jahrzehnten am Markt für Übertragungsrechte an Sportveranstaltungen. Nicht zuletzt die Dreiecksbeziehung zwischen Sport, Medien und Wirtschaft, die sich zu einem komplexen und kommerziellen System entwickelt hat, führte in der Vergangenheit zu exponentiellen Preissteigerungen der Übertragungsrechte an publikumswirksame Sportveranstaltungen.[1] So stiegen z.B. die Übertragungsrechte der Olympischen Sommerspiele von 1980 bis zur Austragung in Peking 2008 um nahezu 2.000%. Insbesondere ist ein solcher Anstieg der Preise auch bei den medialen Rechten der Verwertung für die heimische Fußball-Bundesliga zu verzeichnen. In der Ausschreibung des Jahres 2005 wurde die Rekordsumme von EUR 440 Mio. für die nächsten drei Spielzeiten erzielt, was mehr als das Tausendfache der zu Beginn der Bundesliga bezahlten Summe darstellt.[2]

Die Übertragungsrechte an der Fußball-Bundesliga dienten nicht zuletzt aufgrund ihrer Eigenschaft als Zuschauermagnet dazu, die mittel- bis langfristigen strategischen Zielsetzungen des erwerbenden Unternehmens zu erreichen.[3] Für die verwertenden Medienunternehmen stellen sie zudem einen nicht unerheblichen Teil ihres Gesamtvermögens dar und haben somit durch ihre bilanzielle Behandlung maßgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen des bilanzierenden Unternehmens, was demnach die Möglichkeit zu bilanzpolitischen Maßnahmen eröffnen würde.[4] Des Weiteren stehen diese Unternehmen nicht zuletzt durch ihr Agieren auf den Kapitalmärkten im Blickpunkt des öffentlichen Interesses. Das fordert von ihnen eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Vermögenswerte sowie der daraus resultierenden Chancen und Risken.[5] Verdeutlicht wurde dies mit den Übertragungsrechten einhergehende Risikopotential bereits durch die Insolvenz des KirchPay-Tv im Jahre 2002. Welch hohem Stellenwert die Übertragungsrechte für das besitzende Unternehmen zukommt, veranschaulichte die Verlautbarung der Rechtevergabe durch die DFL am 21.12.2005. Zum einen verunsicherte die Entscheidung zu Ungunsten des bisherigen Erstverwerters Premiere die Öffentlichkeit darin, visuell an „des Deutschen liebsten Kindes“; der Bundesliga teilnehmen zu können.[6] Zum anderen spiegelte die Aktienkursreaktion der Premiere AG mit einem Minus von 42% die enorme strategische Bedeutung der Übertragungsrechte für das Unternehmen wider.[7]

Vor diesem Hintergrund soll es die Zielsetzung der vorliegenden Arbeit sein, die bilanzielle Erfassung der Übertragungsrechte an der Fußball-Bundesliga nach handelsrechtlichen Normen sowie den vom Kapitalmarkt geforderten internationalen Rechnungslegungsnormen unter Bezugnahme der aktuellen Situation des Pay-TV Senders Arena mit seinen Live-Übertragungsrechten zu untersuchen.

Kapitel 2 legt mit der Abgrenzung der Übertragungsrechte, der rechtlichen Einordnung dieser und ihres Vertrages sowie der Entstehungsgeschichte der TV-Übertragung der Bundesliga die Grundlagen der vorliegenden Arbeit.

In Kapitel 3 wird nach einer kurzen Darstellung der handelsrechtlichen Normen sowie deren Zielsetzung die bilanzielle Abbildung der Live-Übertragungsrechte unter Anwendung anhand dieser Normen untersucht.

Kapitel 4 beginnt mit einer kurzen Erläuterung des Rechtsrahmens und der Zielsetzung der IFRS. Darauf basierend wird dargestellt, wie eine bilanzielle Erfassung von Live-Übertragungsrechten unter Anwendung der IFRS vorzunehmen ist.

In den nachfolgenden Kapiteln 5 und 6 soll abweichend zur bilanziellen Erfassung von Live-Übertragungsrechten auf die Aktivierung von zeitversetzten Ausstrahlungen sowie auf zusammenfassende Berichterstattungen eingegangen werden. Des Weiteren werden zur Abgrenzung der Ansatz, die Bewertung und Folgebewertung von Fernseh- und Filmlizenzen nach HGB und IFRS illustriert.

Das letzte Kapitel fasst als Abschluss der Arbeit die gewonnen Kenntnisse in Form eines Fazits noch einmal zusammen.

2. Begriffliche und konzeptionelle Grundlagen

2.1. Entstehung und Entwicklung des Marktes der Bundesliga-Übertragungsrechte

2.1.1. Definition und Abgrenzung

Bevor im Weiteren auf die Historie sowie auf die Verwertungsmöglichkeiten und die Rechtsnatur der Übertragungsrechte näher eingegangen wird, ist es an dieser Stelle notwendig, diese zunächst zu definieren.

Dabei werden im Folgenden Übertragungsrechte[8] im Allgemeinen als die audiovisuelle Verwertung von Sportveranstaltungen innerhalb eines definierten geographischen Gebietes unter der Einhaltung festgelegter Übertragungswege verstanden.[9] Diese umfassen neben den Fernseh- auch die Internetübertragungsrechte.[10] Zudem existieren neben den audiovisuellen Übertragungsrechten sog. Hörfunkrechte[11], die als Gegenstand einer kontroversen Diskussion in Zusammenhang mit dem Recht zur Berichterstattung stehen und nur der Vollständigkeit halber genannt werden.[12] Folgend werden Übertragungsrechte i.S.d. TV-Rechte verstanden. Übertragungsrechte an Sportveranstaltungen sind auf Grund ihrer Aktualitätsgebundenheit nur kurzfristig verwertbar.[13]

2.1.2. Historie der Verwertung der Fußball- bzw. Bundesliga-Übertragungsrechte

Der Ausgangspunkt für audiovisuelle Übertragungsrechte an Fußballveranstaltungen war die in der Schweiz stattfindende Fußball-Weltmeisterschaft im Jahre 1954. Vereine und Verbände äußerten Kritik an einer zeitgleichen Fernsehübertragung, da sie befürchteten, dass ihre bis dahin einzige Einnahmenquelle, der Verkauf von Eintrittskarten zu den Sportveranstaltungen, unter der Live-Übertragung der Spiele leiden würde und so zum Substitut des Stadionbesuches führen könnte.[14] Die EBU sicherte sich die Übertragungsrechte für ein Entgelt, im Sinne der Deckung der „Einnahmeschäden“ i.H.v. lediglich CHF 10.000.[15] Dieser Sinneswandel seitens der Veranstalter fand im gleichen Jahr auch in Deutschland statt. Noch vor Gründung der Fußball-Bundesliga am 18. Juli 1962 zog der 1. FC Köln die Konsequenzen aus der geringen Zuschauerresonanz als Resultat der Live-Übertragung des Spiels gegen den FC Schalke 04. Die Vereine forderten vom damals übertragenden NWDR für das Rückspiel eine Verzehnfachung des ursprünglich vereinbarten Übertragungsentgelts i.H.v. DM 2.500.[16] Zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass für die audiovisuelle Verwertung von sportlichen Großveranstaltungen für das Übertragungsrecht ein entsprechendes Entgelt geleistet werden muss.[17]

Mit der Erfindung der MAZ werden Mitte der sechziger Jahre die zeitversetzte Ausstrahlung von Sportveranstaltungen sowie die individuelle Produktion von Kurzberichten ermöglicht; die Geburt des Aktuellen Sportstudios sowie der Sportschau.[18] Diese Entwicklung führte zu ersten Steigerungen der Übertragungsrechteentgelte und Sport wurde, für die sich in einer Monopolstellung[19] befindenen öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten, zu einem immer kostenintensiveren Programmbestandteil.[20]

Mit dem Markteintritt privater Fernsehsender und der Entwicklung neuer Übertragungstechniken ab Mitte der achtziger Jahre kam es zu einem fundamentalen Wandel der Beziehung zwischen Medien und Sport. In der Literatur wird diesbezüglich von der „Ökonomisierung des Sports“ gesprochen.[21] Es fand eine Symbiose zwischen den Bundesliga-Vereinen und der Entwicklung des Fernsehen sowie seiner Formate statt.[22] Durch die gestiegene Anzahl von Sendern sowie durch die Einführung von Sport-Spartenkanälen (DSF & EUROSPORT) kam es zu einer immensen Erhöhung der Präsenz von Sport im Fernsehen, wobei sich das Augenmerk der Zuschauer insbesondere auf die Übertragung von Fußballereignissen konzentriert.[23] Dieses Potential erweckte das Interesse der privaten Sender. Die Konzentration der werbefinanzierten Privaten auf massenattraktive Sportarten und –ereignisse sollte im Wesentlichen zu ihrer Etablierung sowie zu der Beschleunigung der Rezipientenkontakte führen.[24] Die Senderechte der Fußball-Bundesliga gingen in Folge der weitaus höheren Gebote der sendereigenen Rechteverwertungsgesellschaften an RTL und nachfolgend an Sat1, bis sich die ARD in Kooperation mit DSF die Rechte an der Zweitverwertung wieder zu eigen machte.[25]

Für einen weiteren Preisschub sorgte die mit der Digitalisierung der Übertragungswege einhergehende Etablierung sog. Pay-TV-Sender[26].[27] Auch hier entwickelte sich der erfolgreiche Markteintritt über die Ausstrahlung der Fußball-Bundesliga, insbesondere über exklusive Live-Übertragungen.[28] Ab der Saison 2001/02 konnte der zahlungsbereite Kunde beim Pay-TV-Sender Premiere die Bundesligaspiele seiner Mannschaft live im Fernsehen verfolgen.[29] Der Insolvenzantrag der KirchPay-TV im Mai 2002 zog gravierende Änderungen nach sich, die zu einem erstmaligen Preisrückgang der Übertragungsrechte führten.[30] Ab der Saison 2003/04 wurde auf die Zwischenschaltung von Sportrechteagenturen wieder weitgehend verzichtet.[31]

Am 01. November 2005 schrieb die DFL in einem neuen komplexen Vergabeverfahren die Übertragungsrechte für die mit Beginn 2006/07 kommenden drei Spielzeiten aus. Der Grund für das neue Verfahren, das erstmalig einzelne Rechtpakete und eine transparente Ausschreibung vorsah, war eine Auflage der EU nach dem Vorbild der Rechtevergabe der Champions-League, um für mehr Wettbewerb im Bieterprozess zu sorgen, sowie die Genehmigung der bestehenden Zentralvermarktung der Bundesliga in Deutschland.[32]

Am 21. Dezember 2005 fiel die Entscheidung der DFL bezüglich der TV-Rechte.[33] Allein durch die erste Offerte fließen der DFL während der nächsten drei Spielzeiten jährlich EUR 420 Mio. in die Kassen (insgesamt EUR 440 Mio.). Dies ist mehr als das Tausendfache der von ARD und ZDF zu Beginn der Bundesliga in [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] den Jahren 1965/1966 gezahlten EUR 0,33 Mio.[34] Die Erstverwertungsrechte gingen überraschenderweise nicht an den bisherigen Pay-TV Sender Premiere, sondern an Arena, eine neugegründete 100%ige Tochtergesellschaft der Unity Media[35].[36] Dieser Entschluss löste zum einen eine Ungewissheit in der Bevölkerung und zum anderen den freien Fall der Premiere Aktie am Frankfurter Parkett aus.[37] Die Aktie büßte an nur einem Tag 42% ein.[38] Premiere bot zwar mehr Geld, wollte dafür aber auch mehr Exklusivität und verkalkulierte sich mit dem Modell, das das bisherige Modell der Sportschau weitgehend ausschloss[39]. Dieses noch relativ aktuelle Beispiel verdeutlicht die außerordentliche Bedeutung von Fernsehrechten an der Fußball-Bundesliga für die Fernsehveranstalter.[40]

2.1.3. Ökonomischer Wert für die DFL

Die in den Anfängen der Bundesliga gezahlte „Einnahmenentschädigung“ erlangte im Zuge der Geschichte des Fernsehens eine immer strategischere Bedeutung für Rundfunkanstalten. Auf Grund des begrenzten Angebotes des Gutes „Fußball-Bundesliga“ und der daraus resultierenden Inelastizität des Angebots kam es in der Vergangenheit zu einer exorbitanten Preisentwicklung der TV-Rechte.[41]

Die Vermarktung der medialen Rechte ging vom DFB auf die in 2001 gegründete DFL über, einem Zusammenschluss der lizenzierten Vereine der 1. und 2. Bundesliga.[42] Die DFL übernimmt das operative Geschäft des „Die Liga-Fußballverbands“ und somit auch die Aufgabe der Verwertung der medialen Rechte dieser.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In der Saison 2005/06 erwirtschafteten die Vereine der DFL erneut Erträge jenseits der EUR 1,5 Mrd. Die Einnahmen aus der TV-Vermarktung stellen nicht wie in anderen europäischen Ligen die Haupteinnahmequelle dar, sondern die DFL setzt auf einen Einnahme-Mix aus TV-Geldern und Werbung. Gut ein Viertel der Erträge kommen aus den TV-Geldern.[43]

Mit der laufenden Saison 2006/2007 strebt die DFL eine mehr auf die Leistung der Vereine orientierte Verteilung der Medieneinnahmen an, ohne aber das Solidaritätsprinzip außer Acht zu lassen. Der neue Verteilungsschlüssel[44] versucht den Abstand zu europäischen Wettbewerbern für deutsche Top-Vereine in Grenzen zu halten.[45] Diese erzielen durch die zum größten Teil dezentrale Vermarktung weitaus höhere Medieneinnahmen.[46]

Die Einnahmen aus der Vermarktung der Medienrechte stellen somit neben den Erlösen aus Werbung und Ticketing einen zentralen Einnahmebestandteil dar, stehen aber in einer konkurrierenden Beziehung zu den Werbeeinahmen.[47]

2.1.4. Verwertungsmöglichkeiten von Übertragungsrechten

Zwischen der DFL und den einzelnen Erwerbern der Medien-Rechtepakete an der Bundesliga werden Exklusivvereinbarungen geschlossen. Die aus den Paketen resultierenden Rechte unterscheiden sich jeweils durch ihren Inhalt und ihre Reichweite. Werden einem Sender Exklusivrechte an einer Sportveranstaltung zugesichert, so wird ihm das alleinige mediale Vermarktungsrecht an dem Sportereignis zugesprochen, wodurch Konkurrenzsender völlig von der Berichterstattung ausgeschlossen werden.[48] Dies ist bei der Verwertung der Bundesliga nicht der Fall, da durch die EU verpflichtende Entbündelung des Angebots die Rechte an mehrere Verwerter veräußert werden. Hierdurch wird der enormen gesellschaftlichen Stellung der Bundesliga entsprochen, da diese sich nicht auf der Liste der Sportereignisse, denen der Staat eine „erhebliche gesellschaftliche Bedeutung beimisst“, befindet und dadurch verpflichtend im „Free-TV“ verfolgbar sein müssen.[49]

Grundlegend lassen sich die TV-Übertragungsrechte an der Bundesliga zum einen danach unterscheiden, ob die Vermarktung im In- oder Ausland erfolgt. Die Auslandsvermarktung für die kommenden drei Spielzeiten sicherte sich bwin. Des Weiteren lassen sich die das Inland betreffenden Rechte nach der Art ihrer eingeräumten Verwertung unterscheiden. Dem Erstverwerter liegt demnach das Recht vor, live oder zeitversetzt von einer Sportveranstaltung zu berichten. Abgegrenzt bzw. hervorgehoben wird seine Stellung und damit die Werthaltigkeit der Rechte durch eine mit der DFL vereinbarte Karenzzeit, die zu einer erhöhten Exklusivität führt.[50] Diese bildet insofern die Schnittstelle zu den Zweitverwertungsrechten. Sie umfassen sowohl die zeitversetzte zusammenfassende Berichterstattung als auch die zeitversetzte Ausstrahlung des Sportereignisses. Aufgrund der Inkaufnahme verringerter Aktualität zahlen die Zweitverwerter einen erheblich niedrigeren Preis und beschränken sich in der Praxis auf eine Zusammenfassung der interessantesten Szenen.[51] Am Schluss der Verwertungskette befinden sich die sog. Nachverwertungsrechte, die das Recht auf eine zeitversetzte oder auf die wesentlichen Ausschnitte beschränkte Ausstrahlung besitzen.[52]

Neben den klassischen TV-Rechten wird auch eine Verwertung der Übertragungsrechte über die neuen Medien vorgenommen (Internet & Mobilfunk).[53]

2.2. Rechtsnatur und Rechtsgrundlage der Übertragungsrechte

Notwendig für die später folgende bilanzielle Abbildung der Übertragungsrechte ist es, deren Ursprung aus juristischer Sicht näher zu betrachten. Dabei stellt sich die Frage, ob es einen speziellen Rechtschutz für Sportveranstaltungen eines Veranstalters gibt, d.h. ob es jemandem unterliegt, gewisse Formen des wirtschaftlichen Nutzens zu versagen bzw. zu gestatten. Nach deutschem Recht ist ein Übertragungsrecht jedoch unbekannt.[54]

Bei Sportveranstaltungen, wie im Falle der Fußball-Bundesliga, handelt es sich um ein flüchtiges, physisch nicht beherrschbares Immaterialgut, sodass daran bestehende wirtschaftliche Nutzungsrechte nur als „Immaterialgüterrechte[55] “ eingeordnet werden können.[56] Eine öffentliche Darbietung dieser schließt eine faktische Herrschaft aus. Somit besteht die Gefahr, dass Dritte ungewollt wirtschaftlichen Nutzen aus diesem Ereignis ziehen können. Durch die fehlende faktische Herrschaft können Parallelen zum Schutz von immateriellen Gütern (Patente) gezogen werden, die sich im Urheberrecht begründen.[57]

Vorraussetzung für einen Schutz durch das UrhG ist, dass es sich bei den Übertragungsrechten i.S.d. §2 Abs. 2 UrhG um persönliche geistige Schöpfungen handelt, wodurch sich ein Werkschutz begründen würde.[58] Nach herrschender Meinung fehlt dies Sportveranstaltungen jedoch.[59] Sie zeichnen sich zum einen durch einheitliche verbindliche Regelungen aus, die im Vorfeld des Wettkampfes bekannt sind. Somit sind Sportwettkämpfe ständige Wiederholungen ein und desselben sportlichen Sachverhalts.[60] Zum anderen wird dahingehend argumentiert, dass Sportveranstaltungen eher von Kraft, Geschicklichkeit und Perfektion dominiert werden, als dass sie auf einem geistigen Gedanken beruhen.[61] Daher greift ein sonderrechtlicher Urheberschutz für Übertragungsrechte an Sportveranstaltungen nicht.[62] Zudem ist eine Veranstalterrolle der einzelnen Spieler zu verneinen, da sie weder ausübende Künstler i.S.d. §§ 73, 74ff. UrhG noch Personen der Zeitgeschichte gem. §§ 22ff. KUG sind.[63]

[...]


[1] Vgl. Elter (2003), S. 16f.

[2] Vgl. Sumerer (2007), S. 373f.

[3] Vgl. Brösel (2003), S. 1f.

[4] Vgl. Söffing / Schmalz (1994), S. 222f.

[5] Vgl. Schorcht /Krosse (2004), S. 50.

[6] Vgl. Theurer (2005a), S. 1.

[7] Vgl. Premiere (2005), S. 27.

[8] Synonym wird in der Literatur auch von Ausstrahlungsrechten, Nutzungsrechten, Lizenzrechten, Lizenzen, Fernsehverwertungsrechten, Fernsehrechten oder Sportrechten gesprochen.

[9] Vgl. Osterwalder (2004), S. 2; Elter (2003), S. 22; Sjurts (2004), S. 593.

[10] Vgl. Osterwalder (2004), S. 23; Eilers (2006), S. 227.

[11] Vgl. Osterwalder (2004), S. 3.

[12] Vgl. Coelln (2006), S. 134.

[13] Vgl. Coors (2006), S. 216.

[14] Vgl. Brinkmann (1998), S. 98; Fuhr (1976), S. 118.

[15] Vgl. Zeller (1999), S. 127.

[16] Vgl. o.V. (1954), S. 35.

[17] Vgl. BGHZ 37, S. 15.

[18] Vgl. o.V. (1959), S. 58ff.

[19] Vgl. Westerloo (1996), S. 517; Elter (2003), S. 168.

[20] Vgl. Blödorn (1988), S. 110ff.; Westerloo (1996), S. 517; Rademacher (1998), S. 33.

[21] Vgl. Osterwalder (2004), S. 14; Brinkmann (1998), S. 98ff.

[22] Vgl. Coors (2006), S. 216; Elter (2003), S. 24; Coelln (2006), S. 134.

[23] 69% der Befragten einer Studie gaben an, dass sie insbesondere Fußball „sehr gerne“ oder „gerne“ im TV verfolgen. Damit ist Fußball die mit Abstand beliebteste Fernsehsportart in Deutschland. Vgl. Rühle (2000), S. 499ff.; der beliebteste lfd. Fußball-Wettbewerb in Deutschland ist die 1. Bundesliga. Vgl. o.V. (2000), S. 48.

[24] Vgl. Osterwalder (2004), S. 16f.; Elter (2003), S. 170f.

[25] Vgl. o.V. (2006), S. 35., Stopper (1997), S. 30f.

[26] Zum Geschäftsmodell vgl. Sjurts (2004), S. 450.

[27] Vgl. Salamanca (1997), S. 73ff.

[28] Vgl. Amsinck (1997), S. 70.

[29] Vgl. Elter (2003), S. 79f.

[30] Vgl. Elter (2003), S. 19f.

[31] Vgl. Coors (2006), S.218f.

[32] Vgl. Elter (2005), S. 1f.

[33] Vgl. Hanfeld (2005), S. 36.

[34] Vgl. o.V. (2006a), S. 35.

[35] Unity Media ist die Muttergesellschaft der regionalen Kabelnetzbetreiber iesy und ish sowie des Pay-TV Senders Arena.

[36] Vgl. Theurer (2005c), S. 18.

[37] Vgl. Theurer (2005b), S. 9.

[38] Vgl. Premiere (2005), S. 27.

[39] Vgl. Theurer (2005a), S. 1.

[40] Vgl. Coors (2006), S. 216.

[41] Vgl. Coors (2006), S. 216; Osterwalder (2004), S. 44ff.

[42] Vgl. Kruse / Quitzau (2002), S. 64; DFL Satzung (Präambel).

[43] Vgl. DFL (2007), S. 46ff.; In der Saison 2006/07 werden die Einnahmen aus der Vermarktung der Medienrechte um 42% steigen, vgl. Ernst & Young (2006), S. 12.

[44] Demnach richtet sich die Aufteilung der Medieneinnahmen nach einer neuen Punktewertung, die sich aus den gewichteten Platzierungen der vergangen drei Spielzeiten sowie der aktuellen Tabellenplatzierung ergibt, vgl. Ernst & Young (2006), S. 14f.

[45] Vgl. Ernst & Young (2006), S. 4.

[46] Juventus Turin erzielte in der Saison 2005/06 über EUR 172 Mio. durch die Vermarktung der TV-Rechte, vgl. Deloitte (2007), S. 6.

[47] Vgl. Elter (2003), S. 49ff.

[48] Vgl. Summerer (2007), S. 352f.

[49] Vgl. Summerer (2007), S. 371.

[50] Vgl. Elter (2003), S. 25.

[51] Vgl. Sjurts (2004), S. 593f.

[52] Vgl. Elter (2003), S. 24.

[53] Zu den einzelnen von der DFL angebotenen Rechtepaketen vgl. ausführlich Summerer (2007) S. 367.

[54] Vgl. Haas / Reimann (1999), S. 182.; Strauß (2007), S. 6.; Coors (2006), S. 216f.

[55] Rechte zum Schutze geistigen Eigentums (z.B. Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Urheberrechte).

[56] Vgl. Osterwalder (2004), S. 83.

[56] Vgl. Hellenthal (2002), S. 97.

[57] Vgl. Osterwalder (2004), S. 82.

[58] Vgl. Dörr/Schwartmann (2006), S. 124.

[59] Vgl. Waldhauser (1999), S. 89f.; Eilers (2006), S. 224.

[60] Vgl. Stopper (1997), S. 75f.; Haas / Reimann (1999), S. 182.

[61] Vgl. Schricker (1999), § 2 Rn. 186 i.V.m. § 95 Rn. 10.

[62] Vgl. Sauer (2004), S. 93.

[63] Vgl. Stopper (1999), S. 188; Krause (2006), S. 42ff.

Ende der Leseprobe aus 70 Seiten

Details

Titel
Bilanzierung der Bundesligaübertragungsrechte nach HGB und IFRS
Hochschule
Justus-Liebig-Universität Gießen
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
70
Katalognummer
V76469
ISBN (eBook)
9783638731201
ISBN (Buch)
9783638732321
Dateigröße
631 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bilanzierung, Bundesligaübertragungsrechte, IFRS
Arbeit zitieren
Heiko Holstein (Autor:in), 2007, Bilanzierung der Bundesligaübertragungsrechte nach HGB und IFRS, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76469

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