Der Sarbanes-Oxley Act of 2002

Inhalt und Auswirkungen auf deutsche Wirtschaftsunternehmen


Seminararbeit, 2006

80 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

A. Einleitung
1. Problemeinführung
2. Aufbau der Arbeit

B. Inhalt des Sarbanes-Oxley Acts
1. Hintergrund
1.1 Namensgeber
1.1.1 Paul Sarbanes
1.1.2 Michael Oxley
1.2 Bilanzskandale in den USA
1.2.1 Der Fall Enron
1.2.2 Der Fall WorldCom
1.2.3 Arthur Andersen LLP
2. Definitionen wichtiger im Sarbanes-Oxley Act verwendeter Begriffe
3. Ziele und Geltungsbereich des SOA
3.1 Ziele des SOA
3.2 Geltungsbereich des SOA
4. Inhalt des Gesetzes
4.1 Abschnitt I: Public Company Accounting Oversight Board
4.2 Abschnitt II: Audior Independence
4.3 Abschnitt III: Corporate Responsibility
4.4 Abschnitt IV: Enhanced Financial Disclosures
4.5 Abschnitt V: Analyst Conflicts of Interest
4.6 Abschnitt VI: Commission Resources and Authority
4.7 Abschnitt VII: Studies and Reports
4.8 Abschnitt VIII: Corporate and Criminal Fraud Accountability
4.9 Abschnitt IX: White Collar Crime Penalty Enhancement
4.10 Abschnitt X: Corporate Tax Returns
4.11 Abschnitt XI: Corporate Fraud Accountability

C. Bedeutung für deutsche Wirtschaftsunternehmen
I. Auswirkungen auf die Unternehmen
1. Audit Committee
1.1 Einrichtung eines Audit Committees
1.2 Zusammensetzung
1.3 Unabhängigkeit der Audit Committee Mitglieder
1.4 Qualifikation der Audit Committee Mitglieder
1.5 Aufgaben
2. Auswirkungen der Section 302
2.1 Disclosure Controls and Procedures
2.2 Eidesstattliche Erklärung von CEO und CFO
3. Auswirkungen der Section 404
3.1 Einrichtung eines internen Kontrollsystems (IKS)
3.2 Internal Control over Financial Reporting
3.3 Berichterstattung des Managements über das IKS
3.3.1 Bericht über das IKS
3.3.2 Kosten der Umsetzung
4. Sonstige Auswirkungen
4.1 Kreditvergabe an Board-Mitglieder Section nach Section 402 SOA
4.2 Code of Ethics nach Section 406 SOA
4.3 Aufbewahrung von Arbeitspapieren nach Section 802 SOA
II. Auswirkungen auf deutsche Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
1. Public Company Accounting Oversight Board ( PCAOB )
2. Anforderungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
2.1 Registrierungspflicht
2.2 Registrierungsanforderungen
2.3 Folgen der Registrierung
2.3.1 Einhaltung der Standards des PCAOB
2.3.2 Inspections und Investigations
2.3.3 Disziplinarmaßnahmen
3. Regelungen zur Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers
3.1 Erbringung von Nichtprüfungsleistungen
3.2 Berichterstattung an das Audit Committee
3.3 Die Interne Rotation
3.4 Die Cooling-Off-Period

D. Fazit

E. Anhang
A 1: Unternehmen, die zur Zeit an der NYSE gelistet sind:
A2: SEC Final Rule 33-8238
A3: Anhang zum Code of Ethics von E.ON

F. Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Einleitung

1. Problemeinführung

Der Sarbanes-Oxley Act (SOA) ist ein US-Gesetz, dass als Reaktion auf die Unternehmensskandale um Enron, Worldcom etc. am 25. Juli 2002 vom Kongress verabschiedet und am 30. Juli 2002 von Präsident George W. Bush unterzeichnet und in Kraft gesetzt wurde. Seit dem Securities Act und dem Securities Exchange Act aus den Jahren 1933 und 1934 ist der SOA eines der am weitest reichenden US- Kapitalmarktgesetze. Nach Präsident Bush handelt es sich um die „ most far-reaching reform of American business practices since the time of Franklin Delano Roosevelt“.[1]

Mit ihm und den umfangreichen durch ihn veranlassten Ausführungs­bestimmungen der zuständigen Institutionen werden tiefgreifende Veränderungen im Bereich der Corporate Governance und der Abschluss­prüfung sowie der Regulierung des Wirtschaftsprüferberufsstands vorge­nommen, die Unternehmen und Wirtschaftsprüfer gleichermaßen mit erheblichen Anforderungen konfrontieren.

Ziel dieser Arbeit ist, die einzelnen Abschnitte des Sarbanes-Oxley Act zu verdeutlichen und die wesentlichen Regelungen genauer zu erläutern. Des Weiteren werden seine Auswirkungen, beschränkt auf deutsche Unternehmen, dargestellt.

2. Aufbau der Arbeit

Teil A befasst sich mit dem Inhalt des SOA.

Im zweiten Kapitel werden die Verfasser des SOA vorgestellt.

Im darauf folgenden Kapitel drei wird der Hintergrund dargestellt, der die US-Regierung zum Erlass des Sarbanes-Oxley Act veranlasst hat. Dazu werden die beiden gravierensten Bilanzskandale genauer erläutert.

Das Kapitel vier beinhaltet Definitionen der wichtigsten Begriffe die im Zusammenhang mit dieser Arbeit verwendet werden.

In Kapitel fünf werden das Ziel und der Geltungsbereich des Sarbanes-Oxley Act erläutert.

Kapitel sechs beschäftigt sich mit dem Inhalt des Gesetzes. Dazu werden die einzelnen Abschnitte des Gesetzes unter die Lupe genommen und die wichtigsten Regelungen herausgearbeitet.

Teil B wird die Auswirkungen der Regelungen des SOA erläutern. Im Vorder­grund stehen dabei die Auswirkungen auf deutsche Wirtschaftsunter­nehmen und Wirtschaftsprüfer. Dabei werden Organe, wie das Audit Committee und das PCAOB, genauer vorgestellt und es wird intensiv auf bestimmte Regelungen eingegangen, die dann mit dem deutschen Recht verglichen werden.

B. Inhalt des Sarbanes-Oxley Acts

1. Hintergrund

1.1 Namensgeber

Der Sarbanes-Oxley Act von 2002 wurde nach seinen beiden Verfassern, Paul Sarbanes und Michael Oxley benannt.[2]

1.1.1 Paul Sarbanes

Paul Sarbanes wurde 1933 in Salisbury, Maryland als Sohn griechischer Einwanderer geboren. Er besuchte die Wicomico High School in Salisbury und erhielt nach seinem Abschluss ein akademisches und athletisches Stipendium. Dieses ermöglichte ihm 1960 seinen Abschluss an der Harvard Law School zu absolvieren. Nach seinem beendetet Studium arbeitete er als Gerichtsschreiber für den Bundesrichter Morris A. Soper.[3] Seit 1977 ist er US-Senator des US-Bundesstaates Maryland und ist bis 2007 gewählt. Dies ist die längste Amtszeit, die ein Senator im Bundesstaat Maryland ableisten durfte. Des Weiteren sitzt er im Senat im Ausschuss für Außenpolitik.[4]

1.1.2 Michael Oxley

Michael Oxley wurde 1944 in Findlay, Ohio geboren. Er ist ein US-amerikanischer Abgeordneter für den Staat Ohio im amerikanischen Kongress.

Nach seinem Studium für Kunst und anschließend für Rechtswissenschaften, begann er 1969 für das FBI zu arbeiten und sich in der Republikanischen Partei zu engagieren. Von 1972 bis 1981 war er Abgeordneter im Repräsentantenhaus von Ohio. Seit 1981 ist er Mitglied des Kongresses für die Republikanische Partei. Dort ist er auch Vorsitzender des U.S. House of Representatives Committee on Financial Services.[5]

1.2 Bilanzskandale in den USA

Mit dem Sarbanes-Oxley Act reagierte die US Regierung auf die zuvor in den USA massiv aufgetretenen Finanzskandale, die durch zweifelhafte Bilanzpraktiken mehrerer Unternehmen verursacht wurden. Diese wurden von den Abschlussprüfern (absichtlich oder versehentlich) über Jahre hinweg, weder entdeckt, noch beanstandet. Mehrstellige Milliardenschäden für die Wirtschaft waren die Folge.[6] Die Unternehmenszusammenbrüche von Enron und WorldCom sorgten besonders für Aufsehen.[7]

Enron und WorldCom stellen die beiden gravierendsten Finanzskandale in jüngster Vergangenheit dar, wobei die Liste der Beispiele zusätzlich um zahlreiche Unternehmen aus dem amerikanischen und inzwischen auch europäischen Raum erweitert werden kann.[8]

Beide besagten Fälle sorgen noch heute für viele Gespräche und offene Fragen.

1.2.1 Der Fall Enron

1985 fusionierten Houston Natural Gas und Internorth, ein Erdgas-Konzern aus Omaha. Es entstand der Konzern Enron. Enron war hauptsächlich als Betreiber von Gaspipelines tätig.[9] Schon seit der Gründung der Firma stand sie kurz vor dem Bankrott. Versuche, mit konventionellen Methoden der Energiewirtschaft schwarze Zahlen zu schreiben, scheiterten. Dies änderte sich im Jahre 1986, als Kenneth Lay, ein US-amerikanischer Geschäftsmann, die Geschäftsleitung (CEO) übernahm. Zwei Jahre später folgte ihm der junge Manager Jeffrey Skilling (CEO).

Unter der Leitung von Lay und Skilling wechselte Enron seinen Kurs. Das Unternehmen expandierte und stieg zusätzlich in den Handel mit Energien, Pipelinekapazitäten, Versicherungen, Preisgarantien, hoch komplizierten Finanzprodukten ein und übernahm viele weitere Tätigkeiten rund um die Energieversorgung.[10]

Die profitabelsten Geschäfte betrieb Enron mit seiner eigenen Internet-Plattform, mit dessen Hilfe es Terminkontakte für Gas und Strom vertrieb. Dadurch wurde es in kürzester Zeit der größte Gashändler in den USA und Großbritannien. Die Wirtschaftsprüfung des Konzerns übernahm dabei eine der angesehensten Wirtschaftsprüfungsge­sellschaft der USA, die Arthur Anderson LLP. Die Zusammenarbeit währte 16 Jahre lang, in denen Anderson sämtliche Prüfungsleistungen für Enron tätigte.

Das Geschäft schien zu florieren, denn offiziell schrieb Enron wieder schwarze Zahlen. Die Realität sah jedoch anders aus. Enron fälschte auf verschiedenste Art und Weise seine Bilanzen. Durch die Hilfe von Anderson gelang es, dass diese Verfälschungen über Jahre hinweg unentdeckt blieben. Hauptsächlich modifizierten die Verantwortlichen die Bilanzen des Konzerns, indem sie getätigte Verkäufe von Waren als Termingeschäfte statt als solche, von Anfang an als Einnahmen verbuchten. Zudem verbuchten sie ähnliche Geschäfte zum Einkauf derartiger Waren nicht als Ausgaben, dadurch erhöhte sich der Gewinn in der jeweiligen Berichtsperiode. Um unentdeckt zu bleiben, ging Enron dazu über, solche Geschäfte mit eigens dafür im Ausland gegründeten anonymen Tochtergesellschaften abzuschließen, die unter seiner strengen Kontrolle und Leitung standen. Die Käufe seiner Tochtergesellschaften hatte es sich von Banken vorfinanziert. Der Vorteil in der Abwicklung über die Tochtergesellschaften bestand darin, dass die Verlustgeschäfte, die fortan die Tochtergesellschaften tätigten, nicht in den Konsolidierungskreis des Enronkonzerns einbezogen wurden, so dass sich der Konzern über seine Tochtergesellschaften verschuldete, ohne dass dies in seiner eigenen Konzernbilanz sichtbar wurde. Praktisch machte es Geschäfte mit sich selber.[11]

So schaffte es Enron, die Siebtgrößte US Firma zu werden. Fünf Jahre hintereinander wählte das Wirtschaftsmagazin Enron zum „innovativsten Unternehmen Amerikas“.[12]

Es kam, wie es kommen musste. Die Manipulationen konnten nicht mehr vollständig verschleiert werden. Aufgrund von Konflikten bei Beteiligungsverträgen leitete die SEC im Oktober 2001 Voruntersuchungen ein, um diese zu klären. Dabei entdeckten sie die Bilanzverfälschungen. Enron gab zu, dass es Gewinne in den Jahren zuvor um 1,2 Mrd. USD zu hoch ausgewiesen hatte.[13] Genauere Nachforschungen brachten nach und nach weitere Verfälschungen ans Licht. Schließlich war Enron gezwungen, rückwirkend sein Betriebsergebnis der vergangenen vier Jahre um ganze 586 Mio. USD zu korrigieren. Wie nicht anders zu erwarten reagierten die Finanzmärkte umgehend auf diese Meldung. Nur wenig später fielen die Aktien von einst 90 USD je Aktie auf unter 5 USD bis hin zu unter einem Dollar.

Am 04.12.2001 meldete Enron Konkurs an.[14]

1.2.2 Der Fall WorldCom

Als zweit größter Wirtschaftsskandal, geht das US-Telekommunikations­unternehmen WorldCom in die Geschichte ein.

Das kleine Telekommunikationsunternehmen WorldCom wurde 1983 von Ebbers gegründet. Nach seiner Gründung konzentrierte es sich jedoch weniger auf die Erzeugung von Gütern, sondern vielmehr auf die Übernahme anderer Unternehmen. In der 90er Jahren begannen seine Einkäufe. Es Übernahm innerhalb von zwei Jahrzehnten mehr als 70 Unternehmen, unter anderem UUNet, CompuServe und Datennetze von AOL. Die größte Fusion bis zum damaligen Zeitpunkt war der Erwerb von MCI 1998 für 37 Mrd. USD. Mit Hilfe der Übernahmen wuchs das Unternehmen innerhalb von 19 Jahren zum führenden Betreiber von Internet-Infrastrukturen an, mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von 35,2 Mrd. USD. Doch der Schein trügte. Kurz nach der Übernahme senkte es die Kosten in den Unternehmen und entließ Mitarbeiter. So erhöhten sich kurzfristig seine Einnahmen. Als ob das nicht schon genug war, fälschte auch dieses Unternehmen die Bücher, um den Anschein von Profitabilität zu erhalten und den Aktienpreis zu steigern. Folglich reduzierte sich der Wert des Unternehmens am Aktienmarkt im Jahre 2000 von 150 Mrd. USD auf weniger als 150 Mio. USD im Juli 2002. Aufgedeckt wurden die Bilanzverfälschungen im Sommer 2002 durch eine Überprüfung der Internen Revision, welche die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG durchgeführte. Dabei stellte sie fest, dass WorldCom gewöhnliche Ausgaben, entgegen der Bilanzierungsregeln nach US-GAAP, als Sachinvestitionen verbucht hatte. WorldCom war gezwungen im Juli 2002 bekanntzugeben, in den Jahren 2001 und 2002 irrtümlich 3,8 Mrd. USD für die Nutzung fremder TK-Infrastruktur als Anlagevermögen statt als laufenden Aufwand ausgewiesen zu haben. Im weiteren Verlauf der internen Prüfung stellte sich heraus, dass infolge von Manipulationen bei der Bildung von Rückstellungen fälschlicherweise 3,3 Mrd. USD als zusätzlicher Gewinn für die Jahre 1999 bis 2002 ausgewiesen wurden. In einer ergänzenden Meldung gab Worldcom bekannt, dass bei einer rückwirkenden Korrektur der Bilanzen eine Gesamtsumme von 50,6 Mrd. USD des Anlagevermögens abgeschrieben werden muss, was einer Halbierung des Buchwerts entsprach. Weniger überraschend als der Zusammenbruch von WorldCom war jedoch, dass in diesem Zusammenhang erneut die Prüfungsgesellschaft Arthur Anderson LLP in der Kritik stand. Diese war seit 1989 bis 16.Mai 2002 als Wirtschaftprüfer von WorldCom tätig.[15]

1.2.3 Arthur Andersen LLP

Das Prüfungsunternehmen Arthur Anderson wurde 1913 von Arthur Anderson und Clarence DeLany als Andersen, DeLany & Co. gegründet. 1918 wechselte das Unternehmen seinen Namen in die heute bekannte Firma, Arthur Anderson LLP. Der Hauptsitz des Unternehmens befand sich in Chicago, Illinois. Seine Leistungen bestanden in der Wirtschaftsprüfung, Steuerbeartung sowie Unternehmensberatung, welche es sowohl für US-Firmen als auch für Firmen in der ganzen Welt anbot und durchführte. Es war eines der „Big-Five“-Wirtschaftsprüfungs­gesellschaften. Größter Kunde von WorldCom war Enron. Außerdem war es für WorldCom tätig.[16]

Dies könnte auch der Grund dafür sein, dass Andersen im Zusammenhang mit dem Enronskandal, seine Mitarbeiter anwies, zahlreiche Akten und Dokumente zu vernichten. Darunter befanden sich eine Vielzahl elektronischer Dateien sowie unzählige E-Mails. Es wird vermutet, dass diese einen bedeutenden Teil dazu beigetragen hätten, die dubiosen Geschäfte zu durchleuchten.[17] Somit machte sich Andersen der Justizbehinderung schuldig, da kein Anhalts­punkt gegeben war, zu glauben, dass Andersen die Unterlagen im Rahmen der üblichen Dokumentenvernichtungspraxis vernichten lies. Daraufhin hat das Washingtoner Justizministerium Andersen Worldwide wegen Behinderung der Justiz am 15. März 2002 angeklagt.[18] Am 17.06.2002 wurde das Unternehmen von einem Geschworenengericht schuldig gesprochen. Dieses Urteil wurde jedoch im Juni 2005 vom obersten US-Gerichtshof in Washington für nichtig erklärt. Nach Ansicht des Richters sind die Geschworenen bei dem Prozess nicht ausreichend und sorgfältig genug informiert worden, dass Aktenvernichtungen in bestimmten Fällen zur Unternehmenspraxis gehören können. Wegen diesem Formfehler sei es der Jury nicht möglich gewesen, sich eine objektive Meinung über den Vorfall zu bilden.[19] Folglich muss der Fall neu entschieden werden. Ausschlaggebend ist jedoch, dass der Enronskandal bzw. die Aktenvernichtung das Ende der 89 Jahre alten Firma bedeutete.[20]

2. Definitionen wichtiger im Sarbanes-Oxley Act verwendeter Begriffe

CEO: Chief Executive Officer und entspricht der Bezeichnung für den alleinigen Geschäftsführer, Vorstandsvorsitzenden oder Generaldirektor.

CFO steht für die Amtsbezeichnung Chief Financial Officer und entspricht im Deutschen etwa dem Kaufmännischen Geschäftsführer oder Finanzvorstand bei Aktiengesellschaften (Finanzwesen).

Emittent ist der Herausgeber von erstmals in Umlauf gebrachten Wertpapieren. Es kann sich dabei um ein Unternehmen, eine öffentliche Körperschaft, den Staat oder andere Institutionen handeln.[21]

SEC ist eine ,,unabhängige" Behörde, mit exekutiven, legislativen und judikativen Befugnissen. Die SEC hat ,,zivile" Vollstreckungsbefugnisse gegen Personen, die gegen das Wertpapierrecht verstoßen, was allerdings strafrechtliche Maßnahmen ausschließt. Die SEC kann außerdem auf der Grundlage gesetzlicher Ermächtigung Verordnungen erlassen. Schließlich ist die SEC eine Art Widerspruchsbehörde, die auf Antrag Widersprüche gegen Sanktionen der Börsen oder der Berufsvereinigungen gegen ihre Mitglieder prüft.[22]

US-GAAP ist die United States Generally Accepted Accounting Principles (deutsch: Allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze), die allgemeine Bezeichnung für die US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften, die die Finanzbuchhaltung sowie den Jahresabschluss der Unternehmen regeln.[23]

3. Ziele und Geltungsbereich des SOA

3.1 Ziele des SOA

Das Hauptziel des SOA ist die Verbesserung der Transparenz von Unternehmensprozessen und die, bezüglich der Information der Adressaten der Finanzberichterstattung. Zudem soll das Vertrauen der Anleger in die Richtigkeit der veröffentlichten Finanzdaten von Unternehmen wieder hergestellt werden.[24] In der dem Gesetzestext vorangestellten Gesetzesbegründung wird der Schutz von Anlegern durch genauere und verlässlichere wertpapierrechtliche Publizitätspflicht als Ziel genannt. Neben der Gewährleistung der Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit der Rechnungsabschlüsse soll durch den SOA die Bilanzkosmetik durch das Management der Unternehmen verhindert werden.[25]

3.2 Geltungsbereich des SOA

Der Geltungsbereich des SOA beschränkt sich nicht nur auf den amerikanischen Raum.[26] Vielmehr gilt der Sarbanes-Oxley Act für alle Unternehmen, die bei der SEC registrierungspflichtig sind, für dessen ausländische Tochterunternehmen, sowie für die zuständigen Prüfungsunter­nehmen.[27] US Firmen sowie ausländische Unternehmen sind gleichermaßen den Regelungen des SOA unterworfen. Sie gelten für alle Unternehmen, deren Wertpapiere entweder an den amerikanischen Wertpapierbörsen gehandelt werden, oder deren Wertpapiere anderweitig öffentlich in den USA angeboten werden.[28]

Aufgrund der hohen Anforderungen, die der SOA stellt, könnte es möglich sein, dass sich manche Unternehmen von dem US-amerikanischen Kapitalmarkt zurückziehen wollen.

Das ist jedoch leichter gesagt als getan. Eine Streichung aus dem SEC-Register ist nicht ohne weiteres möglich. Für eine Streichung der Registrierung ist erforderlich, dass weniger als 300 Personen mit einem Wohnsitz in den USA Aktien des betroffenen deutschen Unternehmens halten.[29] Dies ist äußerst selten der Fall, sodass die Unternehmen verpflichtet sind, sich den Regelungen zu unterwerfen.

4. Inhalt des Gesetzes

Der SOA enthält Maßnahmen mit Auswirkungen auf die verschiedenen Zielgruppen wie Unternehmen, das Management und Wirtschaftsprüfer. Gemäß seiner Rechtstradition hat der US-amerikanische Gesetzgeber den SOA nicht mit Detailregelungen ausgestattet, sondern hat die Verantwortung für die Formulierung konkreter Normen der SEC übertragen. Somit setz der SOA einen Regelungsrahmen und die SEC erlässt innerhalb ihrer Aufgabenbefugnisse notwendige Detailregelungen, die so genannten „Final Rules“.[30] Der Sarbanes-Oxley Act beinhaltet insgesamt elf Abschnitte:[31]

4.1 Abschnitt I: Public Company Accounting Oversight Board

Der erste Abschnitt des SOA befasst sich mit der Gründung einer Aufsichtsbehörde über die Rechnungslegung, dem Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB).[32] Die PCAOB ist eine privatrechtliche Organisation unter Aufsicht der SEC, die zu einer verbesserten Überwachung der Prüfungen von börsennotierten Unternehmen dienen soll.[33]

Dabei ist es das Ziel der PCAOB, das Interesse der Investoren zu schützen und das öffentliche Vertrauen in Prüfungsberichte zu stärken.[34]

Zu den Aufgaben und Pflichten des PCAOB gehören:

- die Registrierung von Abschlussprüfern gem. Sec. 102 SOA, die Audit Reports für ausländische Unternehmen erstellen;
- der Erlass oder die Übernahme von Standards für die Abschlussprüfung, Qualitätskontrolle, ethische Berufsgrundsätze, Unabhängigkeit und sonstiger die Abschlussprüfung betreffender Standards gem. Sec. 103 SOA;
- die Durchführung von Kontrollen bei registrierten Prüfungsunternehmen im Sinne der Sec. 104;
- die Durchführung von Untersuchungen und Disziplinarmaßnahmen sowie die Verhängung von angemessenen Sanktionen gegenüber registrierten Prüfungsunternehmen und mit ihnen verbundene Personen gem. Sec. 105 SOA;
- die Ergreifung sonstiger Maßnahmen, die das PCAOB zur Gewährleistung einer hohen Prüfungsqualität zum Schutz der Anleger oder im öffentlichen Interesse für notwendig erachtet bzw. zu deren Durchführung der PCAOB von der SEC verpflichtet wird;
- die Durchsetzung und Einhaltung der Regelungen des SOA, der Regelungen des PCAOB, der Berufsgrundsätze sowie der Wertpapiergesetze, soweit sie sich auf die Abschlussprüfung beziehen, und
- die Festsetzung eines Haushalts.[35]

Das PCAOB besteht aus fünf Mitgliedern, die herausragende, integre und angesehene Persönlichkeiten sind. Sie haben sich verpflichtet, dem Interesse und dem Gemeinwohl der Investoren und der Öffentlichkeit zu dienen.

Ernannt werden die Mitglieder durch die SEC nach Rücksprache mit dem Finanzminister und dem Vorsitzenden der US-Zentralbank ernannt. Vor einer möglichen Ernennung wird die Erfüllung hoher Anforderungen hinsichtlich Integrität, Kompetenz und ausreichender Kenntnis bezüglich der Veröffentli­chung von Finanzinformationen geprüft.

Anschließens beträgt die Amtszeit eines Mitglieds fünf Jahre, wobei jedes Mitglied maximal einmal wiederernannt werden kann. Während ihrer Amtszeit dürfen sie keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Höchstens zwei der Mitglieder dürfen Wirtschaftprüfer (Certified Public Accountants) sein bzw. dem Prüferberuf angehört haben.

[...]


[1] Vgl. Lenz, BB (2002), 2270, 2270.

[2] Vgl. Glaum/Thomaschewski/Weber (2006), S. 11.

[3] Vgl. United States Senate, P.Sarbanes.

[4] Vgl. United States Senators, P. Sarbanes.

[5] Vgl. United States Senate, M. Oxley.

[6] Vgl. Lenz, BB (2002), 2270, 2270; Schriek, FE (2004), 21, 25; Kregel, IR

(2005), 205, 205.

[7] Vgl. Tanski, IR (2003), 90, 90.

[8] Vgl. Menzies (2004), S.11.

[9] Vgl. SZ (2002); von Frentz, mm (2003); Menzies (2004), S.7; Fischermann,

Zeit online (2006).

[10] Vgl. SZ (2002), S. 13; Fischermann, Zeit online (2006).

[11] Vgl. Menzies (2004), S. 8.

[12] Vgl. SZ (2002), S. 13; Ring, WPg (2002), 1345, 1345.

[13] Vgl. von Frentz, mm (2003).

[14] Vgl. von Frentz, mm (2003); Menzies (2004), S. 8.

[15] Vgl. Kay (2002); Menzies (2004), S. 9-10; Die Zeit (2005).

[16] Vgl. Hillenbrand, Spiegel (2002); Findlaw (2002).

[17] Vgl. Hillenbrand, Spiegel (2002); De Thier, bz (2002); Sturmann, mm

(2005).

[18] Vgl. De Thier, bz (2002).

[19] Vgl. Die Welt (2005).

[20] Vgl. Sturmann, mm (2005).

[21] FAZ, Börsenlexikon.

[22] Atkins (2003).

[23] FAZ, Börsenlexikon.

[24] Vgl. Aicher, KPMG.

[25] Moritz/Gesse (2005), S. 6.

[26] Moritz/Gesse (2005), S. 6.

[27] Vgl. Lenz, BB (2002),2270, 2271; Emmerich / Schaum, WPg (2003), 677,

677-678; Menzies (2004), S. 13.

[28] Vgl. Lenz, BB (2002), 2270, 2271; Menzies (2004), S. 13; A1.

[29] Moritz /Gesse (2005), S. 6.

[30] Moritz/Gesse (2005), S. 7.

[31] Vgl. Sarbanes-Oxley Act, Section 101.

[32] Vgl. Sarbanes-Oxley Act, Section 101; Lenz, BB (2002), 2270, 2272;

Menzies (2004), S. 15.

[33] Vgl. Lenz, BB (2002), 2270, 2272; Emmerich /Schaum, WPg (2003), 677,

677; Glaum/Thomaschewski/Weber (2006), S. 19.

[34] Vgl. Sarbanes-Oxley-Act, Section 101; Menzies (2004), S. 15.

[35] Emmerich/Schaum, WPg (2003), 677, 679; Vgl. Lenz, BB (2002), 2270,

2272.

Ende der Leseprobe aus 80 Seiten

Details

Titel
Der Sarbanes-Oxley Act of 2002
Untertitel
Inhalt und Auswirkungen auf deutsche Wirtschaftsunternehmen
Hochschule
Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung
Note
2,0
Autoren
Jahr
2006
Seiten
80
Katalognummer
V76710
ISBN (eBook)
9783638821407
ISBN (Buch)
9783638822688
Dateigröße
736 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Seminararbeit bestand aus der schriftlichen Ausarbeitung und einem mündlichen Vortrag. Die Notenaufteilumg ist unbekannt, da nur eine Gesamtnote vergeben wurde.
Schlagworte
Sarbanes-Oxley
Arbeit zitieren
Lucy Stan (Autor:in)M. Chochliuk (Autor:in), 2006, Der Sarbanes-Oxley Act of 2002, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76710

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Titel: Der Sarbanes-Oxley Act of 2002



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