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Militärische Sicherheit – ein Beratungsgegenstand bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat

Titre: Militärische Sicherheit – ein Beratungsgegenstand bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat

Dossier / Travail , 2005 , 24 Pages , Note: 2,0

Autor:in: Michael Hofmann (Auteur)

Histoire de l'Allemagne - Après-guerre, La Guerre froide
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Résumé Extrait Résumé des informations

Diese Arbeit wird untersuchen, ob und in welcher Weise Fragen der militärischen Sicherheit Gegenstand der Diskussionen waren, die im Laufe der Grundgesetzentstehung geführt wurden. Auch soll untersucht werden, zu welchen Aspekten der militärischen Sicherheit Bezug genommen wurde und wie diese verfassungsrechtlich normiert wurden. Diese Analyse ist notwendig, um die Frage beantworten zu können, ob die Wiederbewaffnung Deutschlands in Einklang mit dem Willen der Verfassungsgeber stand. Auf einer allgemeineren Eben soll geklärt werden, wie das Grundgesetz in Bezug auf die Möglichkeit einer Wiederbewaffnung zur damaligen Zeit einzuordnen war – auch hinsichtlich den Umständen der Nachkriegszeit im besetzten Deutschland, in deren Kontext die Ausarbeitung des Grundgesetzes historisch einzubetten ist.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Ausarbeitung des Grundgesetzes

a) Der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee

b) Der Parlamentarische Rat

3. Militärische Sicherheit als Beratungsgegenstand

a) Art. 24 Abs. 2 GG: System der kollektiven Sicherheit

b) Art. 4 Abs. 3 GG: „Recht auf Kriegsdienstverweigerung“

c) Art. 26 Abs. 1 GG: „Ächtung des Angriffskrieges“

Schlussfolgerungen

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht, ob und in welcher Weise Fragen der militärischen Sicherheit Gegenstand der Beratungen während der Entstehung des Grundgesetzes waren. Ziel ist es zu klären, ob das Grundgesetz bewusst für eine spätere Wiederbewaffnung offen gehalten wurde oder ob die Verfassungsgeber eine kategorische Ablehnung militärischer Strukturen intendierten.

  • Historischer Kontext der Grundgesetzwerdung
  • Die Rolle des Verfassungskonvents Herrenchiemsee und des Parlamentarischen Rats
  • Analyse sicherheitspolitisch relevanter Verfassungsnormen (Art. 24, 4 und 26 GG)
  • Der Einfluss alliierter Interessen und der Nachkriegsmentalität
  • Bewertung des Verfassungswillens im Kontext der späteren Wiederbewaffnung

Auszug aus dem Buch

3. Militärische Sicherheit als Beratungsgegenstand

Bevor mit einer genauen Analyse der diskutierten Fragen militärischer Sicherheit begonnen werden kann, muss einleitend erwähnt werden, dass die innere und äußere Sicherheit der zu gründenden Bundesrepublik „nicht im Mittelpunkt der Verhandlungen im Verfassungskonvent und im Parlamentarischen Rat stand.“ (Foerster 1982: 421). Die Arbeiten am Grundgesetz wurden von der Annahme geprägt, dass es den Interessen der Westalliierten zuwider laufen würde, wenn über diese Fragen diskutiert werden würde bzw., wenn militärische Sicherheit Eingang in das neue Grundgesetz finden würde.

Die Position der Westalliierten zu diesen Fragen schien deutlich: Sie wollten, wie sie in den Frankfurter Dokumenten dargelegt hatten, sich die auswärtigen Angelegenheiten des zukünftigen deutschen Staates vorbehalten. Des Weiteren hatten sie durch eine konsequente Politik der Entmilitarisierung und einer teilweise „unsinnigen Dezentralisierung der Polizei“ (Foerster 1982: 421) bei den deutschen Vertretern keine Zweifel aufkommen lassen, dass Beratungen über deutsche militärische Sicherheit nicht im Interesse der Alliierten waren. So kann generell davon ausgegangen werden, dass diese Fragen von den Abgeordneten des Verfassungskonvents und des Parlamentarischen Rats „mit ängstlichen Blicken auf die Besatzungsmächte“ (Foerster 1982: 421) umgangen worden sind. So sah auch zum Beispiel der Verfassungskonvent in seinem Bericht von einer Ziffer „Wehrverfassung“ oder „Wehrfragen“ ab.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den historischen Rahmen der frühen Bundesrepublik und die Ambivalenz zwischen dem Wunsch nach Souveränität und der verbotenen Wiederbewaffnung.

2. Die Ausarbeitung des Grundgesetzes: Dieses Kapitel erläutert die organisatorischen Abläufe des Verfassungskonvents auf Herrenchiemsee und die Konstituierung des Parlamentarischen Rats als Grundlagen für die Verfassungsarbeit.

3. Militärische Sicherheit als Beratungsgegenstand: Der Hauptteil analysiert, wie spezifische Grundgesetzartikel zur kollektiven Sicherheit, zum Kriegsdienstverweigerungsrecht und zur Ächtung des Angriffskrieges trotz alliierter Vorbehalte debattiert wurden.

Schlussfolgerungen: Die Zusammenfassung bewertet das Spannungsfeld zwischen Verfassungsarbeit und den realpolitischen Zwängen der Nachkriegszeit und kommt zu dem Schluss, dass das Grundgesetz eine Wiederbewaffnung nicht kategorisch ausschloss.

Schlüsselwörter

Grundgesetz, Parlamentarischer Rat, Wiederbewaffnung, Militärische Sicherheit, Verfassungskonvent, Westallierte, Souveränität, Kollektive Sicherheit, Kriegsdienstverweigerung, Angriffskrieg, Nachkriegszeit, Carlo Schmid, Konrad Adenauer, Völkerrecht, Entmilitarisierung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert, welchen Stellenwert Fragen der militärischen Sicherheit bei der Erarbeitung des Grundgesetzes zwischen 1948 und 1949 hatten und ob diese Debatten eine spätere Wiederbewaffnung bereits antizipierten.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Die Arbeit fokussiert sich auf die Schnittstellen zwischen Verfassungsrecht und Sicherheitspolitik, insbesondere unter dem Druck der alliierten Besatzungsmacht.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Kernfrage ist, ob die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik nach 1955 mit dem ursprünglichen Willen der Verfassungsgeber im Parlamentarischen Rat in Einklang stand.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine historische Analyse, die auf Protokollen, persönlichen Aufzeichnungen der Delegierten und zeitgenössischer Literatur basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden die Debatten zu den Artikeln 24 Abs. 2 GG, 4 Abs. 3 GG und 26 Abs. 1 GG auf ihre sicherheitspolitische Relevanz hin untersucht.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Schlagworte sind Wiederbewaffnung, Parlamentarischer Rat, Grundgesetz und kollektive Sicherheit.

Warum stand die militärische Sicherheit nicht im Zentrum der Verhandlungen?

Aufgrund der alliierten Vorgaben der Entmilitarisierung und der Sorge, dass eine offene Debatte die Souveränitätsbemühungen gefährden könnte, wurden diese Themen von den Abgeordneten weitgehend gemieden.

Welche Rolle spielte Carlo Schmid bei den Beratungen?

Carlo Schmid war eine Schlüsselfigur, die als Verfechter des Völkerrechts den Weg für die Einordnung Deutschlands in Systeme kollektiver Sicherheit ebnete.

Ist das Grundgesetz ein pazifistisches Dokument?

Die Autor legt dar, dass zwar eine pazifistische Grundstimmung herrschte, das Grundgesetz aber bewusst so gestaltet wurde, dass es keine kategorische Ablehnung militärischer Optionen enthielt, um zukünftige sicherheitspolitische Handlungsspielräume offen zu halten.

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Résumé des informations

Titre
Militärische Sicherheit – ein Beratungsgegenstand bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat
Université
University of Erfurt
Cours
„50 Jahre Wehrverfassung, 50 Jahre Bundeswehr“
Note
2,0
Auteur
Michael Hofmann (Auteur)
Année de publication
2005
Pages
24
N° de catalogue
V76715
ISBN (ebook)
9783638812238
ISBN (Livre)
9783638814300
Langue
allemand
mots-clé
Militärische Sicherheit Beratungsgegenstand Ausarbeitung Grundgesetzes Parlamentarischen Jahre Wehrverfassung Jahre Bundeswehr“
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Michael Hofmann (Auteur), 2005, Militärische Sicherheit – ein Beratungsgegenstand bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76715
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Extrait de  24  pages
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