Die als einwandfrei beurteilte Arbeit (Dr. A. Schmitt, Uni Mainz) problematisiert das Verhältnis von Art. 21 und 38 GG - Prinzip der Parteienstaatlichkeit vs. Freies Mandat -. Die Hauptfrage lautet: Ist es mit dem Grundsatz des freien Mandats vereinbar, dass die Abgeordneten einer für verfassungawidrig erklärten Partei ihre Mandate verlieren?
Gliederung
1. Einleitung
2. Das „Spannungsverhältnis“ zwischen Art. 21 und Art. 38 GG
3. Die Begründung des BVerfG für den Urteilsspruch Mandatsverlust durch Parteiverbot
4. Die Begründung des BVerfG für den Urteilsspruch Mandatsverlust durch Parteiverbot in der kritischen Beurteilung
4.1. Wider Argument 1 des BVerfG
4.2. Wider Argument 2 des BVerfG
5. (Schluss)
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Mandatsverlusts bei verbotenen Parteien und hinterfragt, ob diese Praxis mit dem Grundsatz des freien Mandats gemäß Art. 38 GG vereinbar ist.
- Das Spannungsfeld zwischen der Parteienstaatlichkeit (Art. 21 GG) und dem freien Mandat (Art. 38 GG).
- Die juristische Argumentation des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im SRP-Verbotsurteil.
- Die kritische Auseinandersetzung mit der Annahme eines zwingenden Mandatsverlusts.
- Die Bedeutung der Unabhängigkeit des Abgeordneten in der modernen Massendemokratie.
Auszug aus dem Buch
Die Begründung des BVerfG für den Urteilsspruch Mandatsverlust durch Parteiverbot
Das BVerfG hat also entschieden den Mandatsverlust zwingend an das Parteiverbot gem. Art 21 Abs. 2 GG zu knüpfen. Der Spruch betrifft alle Parlamentarier, die auf Wahlvorschlag der verbotenen Partei gewählt worden sind. Also, auch jene Abgeordneten, die schon vor Stellung des Verbotsantrags aus der für illegal erklärten Partei ausgetreten sind.
Soweit geht § 46 BWahlG, der nach Verkündung des SRP-Urteils verabschiedet wurde, nicht. Gem. Abs. 4 verlieren lediglich die Abgeordneten ihr Mandat, die der verbotenen „Partei (...) in der Zeit zwischen der Antragsstellung (...) und der Verkündung des Urteils angehört haben.“
Auf welche Argumente stützt sich das BVerfG nun also, um seine Position Mandatsverlust durch Parteiverbot zu rechtfertigen? Es sind im Grunde zwei „ein verfassungstheoretisches und ein praktisch-teleologisches“.
Zunächst beschreibt das Gericht das bereits aufgezeigte „besondere Spannungsverhältnis (...), in der Doppelstellung des Abgeordneten als Vertreter des ganzen Volkes und zugleich als Exponenten einer konkreten Partei(...)“. Dieses „Spannungsverhältnis“ oder gar die „prinzipielle Unvereinbarkeit“ von Art. 21 und Art. 38 GG sei dem Verfassungsgeber nicht deutlich gewesen, als er Art. 38 Abs. 1 Satz 2 (eine aus der deutschen Verfassungstradition entstammende Regelung) ins GG übernahm.
Aus dem Widerspruch der Normen ergebe sich, dass bei der Auslegung „ermittelt (werden muss), welches Prinzip bei der Entscheidung einer konkreten verfassungsrechtlichen Frage das jeweils höhere Gewicht hat.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Problematik des Mandatsverlusts von Abgeordneten nach dem SRP-Parteiverbot von 1952.
2. Das „Spannungsverhältnis“ zwischen Art. 21 und Art. 38 GG: Analyse der theoretischen Kollision zwischen dem Parteienprivileg und der Unabhängigkeit des Abgeordneten.
3. Die Begründung des BVerfG für den Urteilsspruch Mandatsverlust durch Parteiverbot: Darstellung der verfassungstheoretischen und teleologischen Argumentation des Gerichts für den Mandatsentzug.
4. Die Begründung des BVerfG für den Urteilsspruch Mandatsverlust durch Parteiverbot in der kritischen Beurteilung: Kritische Analyse der Argumente des BVerfG unter Berücksichtigung der Literatur.
4.1. Wider Argument 1 des BVerfG: Hinterfragung der These, dass das Parteienstaatlichkeitsprinzip den Grundsatz des freien Mandats verdrängt.
4.2. Wider Argument 2 des BVerfG: Kritik an der Annahme, dass Abgeordnete zwingend als bloße Ideenträger ihrer Partei zu betrachten seien.
5. (Schluss): Fazit zur verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit des Mandatsverlusts als Folge eines Parteiverbots.
Schlüsselwörter
Freies Mandat, Parteiverbot, Grundgesetz, Art. 21 GG, Art. 38 GG, Parteienstaatlichkeit, BVerfG, SRP, Mandatsverlust, Parlamentarismus, Verfassungsrecht, Abgeordnete, Parteiendemokratie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Frage, ob es mit dem Grundsatz des freien Mandats vereinbar ist, dass Abgeordnete automatisch ihre Mandate verlieren, wenn ihre Partei vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die Spannungen zwischen der Parteienstaatlichkeit (Art. 21 GG) und der Unabhängigkeit des Abgeordneten (Art. 38 GG), illustriert am historischen Beispiel des SRP-Verbots.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts kritisch zu hinterfragen und aufzuzeigen, dass der zwingende Mandatsverlust den verfassungsrechtlich verankerten Schutz des freien Mandats missachtet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die einschlägige Rechtsprechung des BVerfG sowie die dazu publizierte juristische Fachliteratur auswertet und kritisch gegenüberstellt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Urteilsbegründungen des BVerfG und eine detaillierte Einzelkritik der angeführten Argumente durch den Autor unter Einbeziehung prominenter Rechtswissenschaftler.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlagworte sind das freie Mandat, die Parteienstaatlichkeit, die Unvereinbarkeit von Normen, der Verlust des Mandatsstatus und das verfassungsrechtliche Spannungsverhältnis zwischen Partei und Volksvertretung.
Warum hält der Autor den Mandatsverlust für verfassungswidrig?
Der Autor argumentiert, dass der Abgeordnete rechtlich als unabhängiger Vertreter des ganzen Volkes agiert und sein Status nicht einseitig an die Zugehörigkeit zu einer Partei geknüpft werden darf, da dies dem freien Mandat widerspricht.
Welche Rolle spielte das SRP-Urteil für diese Untersuchung?
Das SRP-Urteil von 1952 dient als Ausgangspunkt, da das BVerfG hier erstmals den Mandatsverlust an das Parteiverbot knüpfte und damit eine Praxis etablierte, die der Autor als kritisch für das Prinzip des freien Mandats einstuft.
- Quote paper
- Sven Soltau (Author), 2002, Mandatsverlust von Mitgliedern verfassungswidriger Parteien - Das freie Mandat vs. das Prinzip der Parteienstaatlichkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7692