INHALTSVERZEICHNIS:
1. Einführung
2. Aufklärung, Beratung und Auskunft
3. Das Regelungsproblem im SGB I
4. Die Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs
5. Rechtsfolgen – Der sozialrechtlichen Herstellungsanspruch im Detail
6. Zusammenfassung und Fazit
7. Literaturverzeichnis
AUS DEM INHALT:
Im Verlauf dieser Arbeit möchte ich darstellen, warum es zu Entstehung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs gekommen ist. Im Rahmen dieser Fragestellung werde ich mich zunächst den §§ 13-15 SGB I widmen um die Beratungspflichten der Behörden gegenüber den Leistungsempfängern und Antragstellern darzustellen, welche die Grundlage für das Entstehen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs bilden. Im Folgenden werde ich dann näher auf die Sachverhalte und Regelungsprobleme eingehen, welche schließlich konkret zur Entstehung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs beigetragen haben, um anschließend die Voraussetzungen mit Bezug auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts näher zu betrachten. Schließen möchte ich mit einer detaillierten Beleuchtung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs in seiner Anwendung im öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleich und einem zusammenfassenden Fazit.
Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- Aufklärung, Beratung und Auskunft
- Das Regelungsproblem im SGB I
- Die Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs
- Rechtsfolgen – Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch im Detail
- Zusammenfassung und Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch im öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleich. Sie beleuchtet die Entstehung dieses Anspruchs vor dem Hintergrund der Schwächen bestehender Rechtsmittel und analysiert dessen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Der Fokus liegt auf der Klärung der Rolle von Beratung und Auskunft gemäß §§ 13-15 SGB I im Zusammenhang mit dem Herstellungsanspruch.
- Entstehung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs
- Beratungspflichten der Behörden nach §§ 13-15 SGB I
- Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs
- Rechtsfolgen und Anwendung im öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleich
- Zusammenhang zwischen Beratungsmängeln und dem Herstellungsanspruch
Zusammenfassung der Kapitel
Einführung: Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch wird als zusätzlicher Baustein im System des öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleichs eingeführt, um die Schwächen bestehender Rechtsmittel wie Amtshaftungsanspruch und Folgenbeseitigungsanspruch zu kompensieren. Diese bestehenden Mittel sind eingeschränkt, da der Amtshaftungsanspruch nur Geldleistungen gewährt und der Folgenbeseitigungsanspruch lediglich die Wiederherstellung des Zustands vor der Pflichtverletzung anstrebt. Der Herstellungsanspruch hingegen ermöglicht die Naturalrestitution, besonders bei fehlerhafter Beratung gemäß §§ 14, 15 SGB I, und zielt auf die Beseitigung von Nachteilen durch rechtmäßiges Verwaltungshandeln.
Aufklärung, Beratung und Auskunft: Dieses Kapitel analysiert die Beratungspflichten der Leistungsträger nach §§ 13-15 SGB I. Es unterscheidet zwischen der allgemeinen Aufklärung der Bevölkerung (§ 13 SGB I), der individuellen Beratung über Rechte und Pflichten (§ 14 SGB I), und der Auskunft durch zuständige Stellen (§ 15 SGB I). Der Fokus liegt auf der Bedeutung dieser Pflichten für den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, wobei fehlerhafte oder unterlassene Beratung und Auskunft als häufige Anwendungsfälle des Herstellungsanspruchs hervorgehoben werden. Die verschiedenen Arten der Beratungspflicht werden detailliert erläutert, und es wird auf die Praxis des Bundessozialgerichts hingewiesen, das oft vereinfachend nur von Aufklärung oder Beratung spricht.
Schlüsselwörter
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, öffentlich-rechtlicher Nachteilsausgleich, §§ 13-15 SGB I, Beratungspflicht, Aufklärung, Auskunft, Amtshaftungsanspruch, Folgenbeseitigungsanspruch, Naturalrestitution, Bundessozialgericht, Richterrecht, Verwaltungshandeln.
Häufig gestellte Fragen zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit befasst sich mit dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch im öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleich. Sie analysiert dessen Entstehung, Voraussetzungen und Rechtsfolgen, insbesondere im Kontext von Beratungspflichten nach §§ 13-15 SGB I.
Welche Schwächen bestehender Rechtsmittel werden adressiert?
Die Arbeit zeigt die Grenzen des Amtshaftungsanspruchs (nur Geldleistungen) und des Folgenbeseitigungsanspruchs (nur Wiederherstellung des Zustands vor der Pflichtverletzung) auf. Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch soll diese Schwächen kompensieren und eine Naturalrestitution ermöglichen.
Welche Rolle spielen §§ 13-15 SGB I?
Die Beratungspflichten nach §§ 13-15 SGB I (allgemeine Aufklärung, individuelle Beratung, Auskunft) stehen im Mittelpunkt. Fehlerhafte oder unterlassene Beratung in diesem Kontext bilden häufige Anwendungsfälle des Herstellungsanspruchs.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit beinhaltet eine Einführung, Kapitel zur Aufklärung, Beratung und Auskunft nach §§ 13-15 SGB I, zur Problematik der Regelung im SGB I, zu den Voraussetzungen des Herstellungsanspruchs, zu dessen Rechtsfolgen und eine Zusammenfassung.
Was sind die zentralen Themenschwerpunkte?
Die Entstehung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs, die Beratungspflichten der Behörden, die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Anspruchs sowie der Zusammenhang zwischen Beratungsmängeln und dem Herstellungsanspruch.
Was ist der Fokus der Analyse?
Der Fokus liegt auf der Klärung der Rolle von Beratung und Auskunft gemäß §§ 13-15 SGB I im Zusammenhang mit dem Herstellungsanspruch und wie diese mit dem Anspruch zusammenhängen.
Welche Schlüsselwörter sind relevant?
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, öffentlich-rechtlicher Nachteilsausgleich, §§ 13-15 SGB I, Beratungspflicht, Aufklärung, Auskunft, Amtshaftungsanspruch, Folgenbeseitigungsanspruch, Naturalrestitution, Bundessozialgericht, Richterrecht, Verwaltungshandeln.
Wie wird der sozialrechtliche Herstellungsanspruch im Vergleich zu anderen Rechtsmitteln dargestellt?
Die Arbeit positioniert den Herstellungsanspruch als ergänzenden Baustein im öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleich, der die Defizite bestehender Mittel wie Amtshaftungs- und Folgenbeseitigungsanspruch ausgleicht.
- Arbeit zitieren
- Mathias Schäfer (Autor:in), 2007, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch im öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77025