INHALTSVERZEICHNIS:
1. Einführung
2. Aufklärung, Beratung und Auskunft
3. Das Regelungsproblem im SGB I
4. Die Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs
5. Rechtsfolgen – Der sozialrechtlichen Herstellungsanspruch im Detail
6. Zusammenfassung und Fazit
7. Literaturverzeichnis
AUS DEM INHALT:
Im Verlauf dieser Arbeit möchte ich darstellen, warum es zu Entstehung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs gekommen ist. Im Rahmen dieser Fragestellung werde ich mich zunächst den §§ 13-15 SGB I widmen um die Beratungspflichten der Behörden gegenüber den Leistungsempfängern und Antragstellern darzustellen, welche die Grundlage für das Entstehen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs bilden. Im Folgenden werde ich dann näher auf die Sachverhalte und Regelungsprobleme eingehen, welche schließlich konkret zur Entstehung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs beigetragen haben, um anschließend die Voraussetzungen mit Bezug auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts näher zu betrachten. Schließen möchte ich mit einer detaillierten Beleuchtung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs in seiner Anwendung im öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleich und einem zusammenfassenden Fazit.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Aufklärung, Beratung und Auskunft
3 Das Regelungsproblem im SGB I
4 Die Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs
5 Rechtsfolgen – Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch im Detail
6 Zusammenfassung und Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die Arbeit befasst sich mit dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch als einem Instrument des öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleichs. Ziel ist es, die Entstehung dieses aus der Rechtsprechung entwickelten Anspruchs zu beleuchten, die Voraussetzungen sowie Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen durch Sozialleistungsträger (insbesondere Beratungsfehler nach §§ 13-15 SGB I) zu erläutern und den Stellenwert des Instruments im Rahmen der Naturalrestitution darzustellen.
- Grundlagen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs
- Beratungspflichten der Leistungsträger nach dem SGB I
- Voraussetzungen für die Geltendmachung (Pflichtverletzung, Nachteil, Kausalität)
- Rechtsfolgen in Form von Naturalrestitution und Fiktion
- Abgrenzung zu anderen Haftungssystemen wie dem Amtshaftungsanspruch
Auszug aus dem Buch
3 Das Regelungsproblem im SGB I
Entwickelt wurde der sozialrechtliche Herstellungsanspruch vom Bundessozialgericht im Rahmen der Vorsorgesysteme. Die hierzu erfolgte Rechtsprechung kann als Antwort auf das unzureichende und lückenhafte Haftungssystem im öffentlichen Recht angesehen werden, da dieses – im Gegensatz zum Zivilrecht – nur rudimentär geregelt ist. Die Aufgabe der Rechtsprechung bestand im Versuch diese bestehenden Lücken zu schließen.
In erster Linie richteten sich die Bemühungen des BSG, wie eben bereits angesprochen, auf den Bereich der Vorsorgesysteme, da diese u. a. den Schutz vor existenziellen Risiken wie Krankheit, Alter, Erwerbsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit beinhalten. Nicht vergessen werden darf hierbei auch die besondere Rechtslage, die sich aus dem Versicherungsverhältnis und den damit verbundenen Beitragszahlungen ergibt. Deshalb scheint es auch nicht verwunderlich, dass die ersten Schritte bei der Entwicklung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs auf dem Gebiet der Rentenversicherung unternommen wurden.
Als Präzendensfall sei hier das Vorgehen einer Witwe erwähnt, die ihren Anspruch auf Hinterbliebenenrente beim Rentenversicherungsträger aufgrund falscher Beratung zu spät stellte. (vgl. BSGE 32, 60 ff.). Der Rentenversicherungsträger behauptete in diesem Fall, dass für ihren verstorbenen Mann kein Rentenversicherungskonto bestehen würde. Die Witwe wollte nach erfolgter Richtigstellung des Sachverhaltes den nun noch ausstehenden Anspruch rückwirkend geltend machen. Diesem Vorgehen gab das BSG statt und begründete seine Entscheidung durch die Verletzung der Nebenpflichten festgeschrieben in §§ 13-15 SGB I im öffentlich-rechtlichen Versicherungsverhältnis. (vgl. Kreßel 1994, S. 31-32).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Einleitung verortet den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch als Baustein des öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleichs, der entstand, um Lücken in bestehenden Haftungssystemen zu schließen.
2 Aufklärung, Beratung und Auskunft: Dieses Kapitel definiert die Beratungspflichten der Leistungsträger nach §§ 13-15 SGB I, unterteilt in Aufklärung, Beratung und Auskunft.
3 Das Regelungsproblem im SGB I: Hier wird erläutert, wie das Bundessozialgericht den Herstellungsanspruch als Antwort auf das unzureichende Haftungssystem im Sozialrecht entwickelte, primär ausgehend vom Bereich der Rentenversicherung.
4 Die Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs: Das Kapitel erläutert die notwendigen Bedingungen für den Anspruch, insbesondere das Erfordernis einer objektiven Pflichtverletzung und den Schutzzweckzusammenhang zum entstandenen Nachteil.
5 Rechtsfolgen – Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch im Detail: Hier wird beschrieben, dass der Anspruch auf Naturalrestitution zielt, um den Zustand wiederherzustellen, der ohne die Pflichtverletzung bestanden hätte, beispielsweise durch Fiktionen.
6 Zusammenfassung und Fazit: Das Fazit resümiert die Bedeutung des Instruments als notwendige Ergänzung des Sozialrechts zum Schutz des Bürgers bei Fehlverhalten von Leistungsträgern.
Schlüsselwörter
sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, SGB I, Beratungspflicht, Leistungsträger, Naturalrestitution, Nachteilsausgleich, Bundessozialgericht, Pflichtverletzung, Sozialversicherungsrecht, Rechtsfolge, Haftungssystem, Vorsorgesysteme, Fehlberatung, Sozialstaatsprinzip
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch als Rechtsbehelf im Sozialrecht, der dem Bürger hilft, seine Rechte bei Fehlern der Verwaltung durchzusetzen.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Arbeit deckt die gesetzlichen Beratungspflichten nach §§ 13-15 SGB I, die Voraussetzungen des Herstellungsanspruchs und seine Anwendung als Mittel der Naturalrestitution ab.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die Darstellung der Entstehung des Herstellungsanspruchs als Reaktion auf ein unzureichendes Haftungssystem und die Erläuterung seiner Anwendung bei Pflichtverletzungen der Leistungsträger.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die insbesondere auf ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sowie einschlägiger Fachliteratur beruht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die Pflichtverletzungen der Leistungsträger, die Voraussetzungen (wie Kausalität und Nachteil) sowie die spezifischen Rechtsfolgen und der Rechtsweg detailliert analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, Beratungspflichten, Naturalrestitution, Nachteilsausgleich und Fehlverhalten der Sozialleistungsträger.
Wie unterscheidet sich der Herstellungsanspruch vom Amtshaftungsanspruch?
Im Gegensatz zum Amtshaftungsanspruch, der auf Geldersatz zielt, ermöglicht der Herstellungsanspruch die Naturalrestitution, also die Herstellung des Zustands, der ohne die Pflichtverletzung bestanden hätte.
Kann der Herstellungsanspruch bei jedem Fehler der Behörde geltend gemacht werden?
Nein, der Anspruch erfordert eine objektive Verletzung der in §§ 13-15 SGB I festgelegten Haupt- oder Nebenpflichten, die zu einem konkreten verfahrensrechtlichen oder materiellen Nachteil geführt hat.
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- Mathias Schäfer (Author), 2007, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch im öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77025