Die Relativsatzeinleitung in der deutschen Gegenwartssprache


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

31 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

0. Vorbemerkung

1. Begriff und Definition des Relativsatzes
1.1 Zur Etymologie des Begriffes
1.2 Gegenwartssprachliche Definitionen unter besonderer Berücksichtigung der Relativsatzeinleitung

2. Untersuchung der Relativpronomen
2.1 Vorbemerkung
2.2 Bestandsaufnahme der Relativpronomen
2.2.1 Das Relativpronomen der/ die/ das
2.2.2 Die Relativpronomen welche/ welche/ welches und derjenige/ diejenige/ dasjenige
2.2.3 Das Relativpronomen wer/ was
2.3 Zur Flektierbarkeit der Relativpronomen
2.4 Strategien im Falle der Subjektsfunktion eines Personalpronomens: „Ich, der / die ich mache“ vs. „Ich, der / die macht“

3. Untersuchung der Relativadverbien und der Relativpartikel wo
3.1 Vorbemerkung
3.2 Die einfachen Relativadverbien
3.3 Die Relativsatzeinleitung in gesprochener Sprache: Der Gebrauch der Relativpartikel bzw. der Relativsubjunktion wo
3.4 Die komplexen Relativadverbien: Die Präpositionaladverbien

4. Der relative Anschluss durch andere Elemente

5. Zur Funktion der Relativsatzeinleiter: Die besondere Leistung der Relativpronomen im Vergleich zu anderen relativ gebrauchten Elementen

6. Zusammenfassung der Ergebnisse

Literaturverzeichnis

0. Vorbemerkung

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema „ Die Relativsatzeinleitung in der deutschen Gegenwartssprache “.

Eine Untersuchung innerhalb des Fachbereichs der Relativsätze erscheint mir aus den folgenden Gründen interessant:

Zunächst sind Relativsätze innerhalb der Gruppe der Nebensätze eine vergleichsweise häufig auftretende Struktur, da sie eine „[…] einfache Baustruktur […]“ (Eroms 2000:290) besitzen und somit Attribute relativ einfach durch einen Relativsatz an ein Bezugswort bzw. einen Bezugssatz angeschlossen werden können (vgl. Eisenberg 2004:268ff, Engel 1996:292 und Eroms 1997:42). Der Relativsatz hat auch auf Grund der Tatsache, dass er die einzig mögliche Form des relativen Anschlusses ist, im Gegenwartsdeutsch eine besondere Stellung inne (s. Zifonun 2001:9).

Zudem ist mir in der Auseinandersetzung mit der von mir herangezogenen Literatur Folgendes aufgefallen: Obwohl die Grammatik des Relativsatzes „[…] in den meisten Hinsichten zu den am besten erforschten Gebieten der Syntax“ (Lehmann 1995:1199) gehört, so gibt es doch kaum Untersuchungen, die sich einer ausführlichen Analyse der Relativsatzeinleitung widmen. Dabei nehmen gerade die Relativsatzeinleiter schon deshalb eine tragende Rolle in der Relativsatzkonstruktion ein, da in der deutschen Gegenwartssprache keine uneingeleiteten Relativsätze zulässig sind (vgl. Askedal 1993:248 und Hentschel 2003:424).[1]

In der Art der Relativsatzeinleitung, so wird noch zu zeigen sein, ist unsere deutsche Sprache kreativer, als man zunächst annehmen mag. Vorerst soll die Andeutung genügen, dass die Leistung des Relativsatzanschlusses nicht allein von den Relativpronomen[2] der/ die/ das, welcher/ welche/ welches etc., sondern auch von ganz anderen Elementen der deutschen Sprache geleistet werden kann. Hierbei spielt auch die gesprochene Sprache eine nicht zu unterschätzende Rolle.

In dieser Arbeit werde ich nun wie folgt vorgehen:

Zunächst werde ich mich dem Begriff des Relativsatzes über eine kurze Betrachtung seiner Wortgeschichte nähern (unter 1.1), um daraufhin (unter 1.2) auf das Spektrum der gegenwartssprachlichen Definitionen des Terminus Relativsatz einzugehen. Dabei wird der Schwerpunkt auf dem Begriff der Relativsatzeinleitung liegen.

Daran anschließend (in den Kapiteln 2, 3 und 4) untersuche ich, welche Elemente im Deutschen überhaupt für einen relativen Anschluss in Frage kommen. Hiernach werden diese Elemente in sinnvolle Untergruppen gegliedert und im Hinblick auf Herkunft, Verwendung und Flektierbarkeit näher analysiert. Zudem werde ich Unterschiede zwischen geschriebener und gesprochener Sprache bei der Verwendung von Relativsatzeinleitern herausstellen.

Im Anschluss (in Kapitel fünf) soll betrachtet werden, inwiefern die verschiedenen Relativsatzeinleiter eine bzw. mehrere Funktionen im Satz übernehmen.

Abschließend (in Kapitel sechs) folgt die Zusammenfassung meiner Untersuchungen.

1. Begriff und Definition des Relativsatzes

1.1 Zur Etymologie des Begriffs

Zunächst soll in aller Kürze ein Teil des Untersuchungsgegenstandes meiner Arbeit, also das Element relativ, etymologisch näher definiert werden.

Das Adjektiv relativ ist vom Partizip Perfekt relatum des lateinischen Verbes referre entlehnt, das die Bedeutung „[…] zurückbringen, auf etw. zurückführen, beziehen, nach etw. beurteilen (Hervorhebung von mir) […]“ (Pfeifer 1993: 1112) trägt. Als in der deutschen Sprache verwendetes Adjektiv hat es sich im 18. Jahrhundert aus dem französischen relatif, welches wiederum auf das spätlateinische relativus zurückgeht, herausgebildet. Somit kann schon zu Beginn dieser Arbeit festgestellt werden, dass ein Relativsatz auf Grund seiner Sprachgeschichte die Fähigkeit haben sollte, sich auf etwas zu beziehen. Eine erste Vermutung ist, dass das Entscheidende an Relativsätzen bzw. der relativen Einleitung die Fähigkeit ist, das Bezugswort bzw. den Bezugssatz des Hauptsatzes aufgreifen zu können.

1.2 Gegenwartssprachliche Definitionen unter besonderer

Berücksichtigung der Relativsatzeinleitung

Nun soll aufgezeigt werden, in welchem Rahmen sich die Definitionen des Relativsatzes in der Gegenwartssprache - vor allem in Bezug auf die Relativsatzeinleiter - in einigen Grammatiken, Lexika und Aufsätzen bewegen.

Durch die Vielfalt der herangezogenen Schriften ist es nicht leicht, eine einheitliche Definition von Relativsatz zu finden. Es fällt auf, dass für einige Bereiche des Relativsatzes schon eine generell gültige und von den meisten Grammatikern vertretene Definition vorhanden ist; bei anderen Definitionsfragen gibt es offensichtlich noch Klärungsbedarf.

Die herangezogenen Grammatiker (vgl. z.B. Duden 2005:310, Flämig 1991:314, Eroms 1997:42 und Zifonun 2001:9) teilen die Auffassung, dass es ein Merkmal des Relativsatzes ist, sich auf ein Bezugswort des übergeordneten Satzes zu beziehen.

Ebenso ist unumstritten, dass der Relativsatz zur Gruppe der Nebensätze gehört. Manchmal wird die Art dieses Nebensatzes noch genauer auf einen Attributsatz eingeschränkt, so etwa bei Jung (1980:35) und bei Flämig (1991:314). In anderen Grammatiken wird der Relativsatz als „[…] die Position eines Satzglieds oder Gliedteils […]“ (Duden 1998:730) einnehmend beschrieben, als „subjunktive[r] Nebensatz“ (Engel 1996:292) sowie als „finite[r] Nebensatz“ (Engel 2002:59) bezeichnet. Askedal (1993:246) begrenzt die Definition des Relativsatzes auf die germanistische Tradition, den Terminus ‚Relativsatz’ „[…] auf attributive Sätze mit finitem Verb […]“ einzuschränken. Eisenberg (vgl. 2004:270) weicht von Askedals Einschränkung ab, indem er Relativsätze ohne finites Verb thematisiert, z.B.

(1) „ Andreas verspricht, die Marseillaise zu singen “ (Eisenberg 2004:270).

Die oben genannten uneinheitlichen Definitionen sind, so kann zunächst konstatiert werden, immer davon abhängig, worauf der Schwerpunkt der Relativsatzbetrachtung gelegt wird und wie detailliert untersucht wird.

Für die Untersuchung der Relativsatzeinleiter ist es höchst interessant, zunächst die verschiedenen Bezeichnungen für die den Relativsatz einleitenden Elemente aus einigen Grammatiken und Lexika herauszufiltern. Die Mehrheit der Autoren betitelt diese Satzglieder als Relativpronomen und Relativadverbien / relative Adverbien (vgl. Flämig 1991:314, Bußmann 2002:563 und Jung 1980:337f). Die Duden-Grammatik wies die von einem Einleiter besetzte Stelle des Relativsatzes in der Auflage von 1998 noch einem „ Relativpronomen oder [...] Relativadverb “ (1998:759) zu. In der neuesten Grammatik von 2005 wird diese Definition ausgeweitet: „Die Relativphrase enthält ein Relativpronomen, ein relatives Pro-Adverb oder selten ein relatives Artikelwort [...]“ (2005:1040). Andere Grammatiken definieren von der äußeren Form her, indem sie das Relativwort als „[...] determinatives d - oder w -Element [...]“ (Eroms 2000:290) und als „[...] d -Element, seltener [...] [als] eine Form des Determinativs welcher [...]“ (Engel 1996:292) bezeichnen.

Es ist folglich nicht so einfach, die Möglichkeiten der Relativsatzeinleitung homogen zu klassifizieren.[3] Dieses vorläufige Untersuchungsergebnis könnte auf eine Vielfalt der Einleiteelemente hindeuten. Eine zweite Vermutung ist, dass die gesprochene von der geschriebenen Sprache abweichen könnte, was eine klare Definition noch zusätzlich erschwert. Im Folgenden wird bei der Untersuchung der Relativpronomen und der anderen, den Relativsatz einleitenden Elemente, diese Problematik im Blick behalten.

2. Untersuchung der Relativpronomen

2.1 Vorbemerkung

Relativwörter

„[…] leiten eine besondere Art Nebensatz ein, nämlich Relativsätze [...]. Das Relativpronomen bezieht sich dabei auf ein [...] Element im übergeordneten Satz [...]" (Duden 2005:310).

Diese Definition gibt schon Hinweise auf die Hauptfunktionen der Relativwörter: Die Einleitung des Relativsatzes und zur gleichen Zeit die Bezugnahme auf den Hauptsatz. Auf diese „Doppelfunktion“ (Engel 1996:292 und Eroms 1997:42) wird später (unter 5.) noch genauer eingegangen.

Bei der folgenden, eingehenden Betrachtung von Relativa ist es wichtig zu beachten, dass ein Teil dieser Elemente auch als Einleitewort anderer Nebensätze erscheint (vgl. Bergmann 1985:52). Umso wichtiger ist es, hier ganz genau zu untersuchen und dabei eine klare Abgrenzung der Satzarten vorzunehmen. So kann ein Relativsatz unter bestimmten Bedingungen (als freier Relativsatz) dieselbe äußere Form wie ein indirekter Fragesatz haben. Ein Beispiel dafür wäre:

(2) „Sie fragt, was er kaufen will “ (indirekter Fragesatz) vs. „Sie erzählt, was er kaufen will “ (freier Relativsatz). (Beispiele der Verfasserin, ausführliche Untersuchung unter 2.2.3).

Zudem ist es wichtig, bei der Untersuchung der Relativsatzeinleitung zu beachten, dass es möglich ist, dass der relative Anschluss durch eine Präposition und ein Relativpronomen gemeinsam geleistet wird. Da das Deutsche „[…] keine Extraktion von Nominalgliedern aus Präpositionalgliedern gestattet, hat das gesamte Präpositionalglied mit Relativpronomen […] die Funktion eines RS-Einleiters“ (Askedal 1993:249), z.B. in dem Satz:

(3) Der Fluss, [ in dem ] viele Fische leben, …“ (Duden 2005:1040).

Im nächsten Abschnitt untersuche ich den Bestand der gegenwartssprachlichen Relativsatzeinleiter nach deren Herkunft und Verwendung. Dabei orientiere ich mich bezüglich der Einteilung an der Duden-Grammatik (vgl. Duden 2005:1040).

2.2 Bestandsaufnahme der Relativpronomen

Die Hauptmerkmale des Relativpronomens ergeben sich aus den zwei Bestandteilen des Kompositums: Wie wir schon (unter 1.1 und 1.2) festgestellt haben, bedeutet das Element relativ, dass ein Bezug auf etwas erfolgt. Zugleich ist das Relativpronomen ein Pronomen, das heißt, es hat die Eigenschaft, als Stellvertreter eines Nomen bzw. einer Nominalphrase zu fungieren und flektierbar zu sein (vgl. Duden 2005:255).

In der Fachliteratur gilt es als nahezu unbestritten (vgl. Duden 2005:1038f, Flämig 1991:314, Eisenberg 2004:272f und Hentschel 2003:248), dass zu den Relativpronomen zweifelsfrei die Elemente der/ die/ das und welcher/ welche/ welches gezählt werden müssen. Unter den untersuchten Grammatiken, Lexika und Aufsätzen findet sich lediglich bei Engel (vgl. 1996:662) und Helbig (vgl. 1984:155) der Hinweis, dass zu den Relativpronomen nur der/ die/ das gehöre. Dabei räumt Engel (vgl. 1996:662) dem Element welch-, das er als „Determinativ“ (1996:662) bezeichnet, immerhin eine Verwendung als Relativpronomen ein. Bei Helbig (1984) findet welcher/ welche/ welches gar keine Erwähnung.

Die Elemente derjenige/ diejenige/ dasjenige, die - jedoch eher selten - in paradigmatischer Weise zu der/ die/ das benutzt werden, finden nur bei Bußmann (vgl. 2002:563) eine Erwähnung als Relativpronomen. Die Duden-Grammatik (2005:1044) bezeichnet diese Elemente als Artikelwörter, die in relativer Stellung auftreten können. In anderen Grammatiken werden diese Elemente gar nicht erwähnt – zu vermuten ist, dass diese Gruppe auf Grund ihres Ersatzcharakters kaum Beachtung findet.

Kontrovers diskutiert wird vor allem die Einordnung der Elemente wer und was. Die Duden-Grammatik (vgl. 2005:1040) und Eisenbergs Grundriß der deutschen Grammatik (vgl. 2004:273) zählen ausdrücklich auch diese Relativsatzeinleiter zu den Relativpronomen der deutschen Sprache. Ebenso reihen Bußmann (vgl. 2002:563) und Flämig (vgl. 1991:314) diese Elemente in die Gruppe der Relativpronomen ein.

In anderen Grammatiken werden die Elemente wer/ was ausdrücklich nicht als Relativpronomen eingeordnet und eben nur zwei Relativpronomen gezählt. So konstatiert Hentschel (2003:248) etwa: „Es gibt zwei Relativpronomina: [...] der/ die/ das und [...] welcher/ welche/ welches “. Zu der Verwendung von wer/ was stellt sie fest, dass unter bestimmten Bedingungen nicht „[...] das oder welches, sondern was als Relativpronomen benutzt [...]“ (Hentschel 2003:249) werde. Zum Gebrauch von wer erwähnt Hentschel lediglich, dass es „[...] nach ausgefallenem Beziehungswort [...]“ (2003:249) stehe. In Engels Deutsche[r] Grammatik (vgl. 1996:662) werden ausschließlich wer und was als Interrogativpronomen bezeichnet.

Eine fragwürdige Möglichkeit, der diffizilen, näheren Bestimmung der Relativpronomen auszuweichen, ist es, lediglich von Relativelementen zu sprechen, die in d-Elemente und w-Elemente unterteilt werden (vgl. Engel 1977:234ff). Diese Einordnung greift Engel später (1996) jedoch nicht mehr auf. Bei Eroms (2000:289ff) wird der Terminus Relativelement noch verwendet. Die IDS-Grammatik (Eroms 1997:41ff) umgeht ebenfalls eine genaue Zuordnung. Sie spricht den Elementen der/ die/ das, wer/ was/ wo, welcher/ welche/ welches und den Bildungen aus wo und einer Präposition die Fähigkeit zu, „[...] als Relativum verwendbar (Hervorhebung von mir) [...]“ zu sein. Die Termini Relativpronomen, Relativadverb etc. werden durch die durchgängige Bezeichnung „Relativa“ (Eroms 1997:41ff) vermieden.

Aus der Fachliteratur zum Thema Relativpronomen lässt sich also herausfiltern, dass vor allem die Zuordnung der Elemente wer und was in Bezug auf ihre Funktion als Relativsatzeinleiter unterschiedlich gehandhabt wird. Um die einzelnen Einleiteelemente näher untersuchen zu können, ist es meiner Meinung nach nicht ausreichend, eine Zuordnung nur nach der äußeren Form (vgl. Engel 1977:234ff und Eroms 2000:289ff) bzw. gar keine Zuordnung (vgl. Eroms 1997:441ff) vorzunehmen.

Aus verschiedenen Gründen scheint es gerechtfertigt, die Elemente wer/ was den Relativpronomen zuzuordnen. In den meisten der untersuchten Schriften, die wer/ was als Relativpronomen ausschließen, erfolgt eine Einreihung dieser Elemente in die Gruppe der als Relativeinleiter verwendeten Fragepronomen (wo, wie, weshalb etc.). Es ist jedoch unberechtigt, die w-Wörter von ihrer Art her als Fragewörter zu charakterisieren. Wie Marillier (1996) in seinem Aufsatz zu den w-Wörtern gezeigt hat, treten diese zwar immer als Einleiteelement von Teilfragen auf, wichtig ist jedoch die Feststellung, dass sie auch in anderen Zusammenhängen vorkommen. Somit kann die Ansicht, dass „[...] w-Wörter eigentlich (Hervorhebung von mir) Fragewörter sind, die unter anderem als Relativa verwendet (Hervorhebung von mir) werden können [...]“ (Marillier 1996:75), nicht mehr haltbar sein.

Bei der Charakterisierung von wer/ was müssen wir auch beachten, dass diese beiden Elemente, im Gegensatz zu den übrigen Interrogativpronomen[4], über ein – wenn auch nicht vollständiges (vgl. Kapitel 2.3) - Flexionsmuster verfügen, das im Übrigen nur Einleiter der Gruppe der Relativpronomen haben. Die Einordnung als Relativpronomen lässt sich zudem durch die teilweise parallele Verwendung von was und das begründen:

(4) „Sie hat ihm etwas geschenkt, was/ das er wirklich brauchen kann" (Duden 2005:1042).

Aus den genannten Gründen kommt für diese Arbeit nur eine Zuordnung der Elemente wer/ was zur Gruppe der Relativpronomen in Frage.

[...]


[1] Im Althochdeutschen gab es allerdings noch uneingeleitete Relativsätze (vgl. dazu die Ausführungen von Hentschel 2003:424).

[2] Für den Begriff Relativpronomen existieren zwei Pluralformen: Relativpronomina und Relativpronomen. In dieser Arbeit wird, abgesehen von Zitaten, ausschließlich der Plural –en verwendet

[3] Vgl. dazu auch Helbigs Aufsatz (1984:154ff), in dem er die Heterogenität der für die Relativsatzeinleiter herangezogenen Einteilungskriterien bemängelt.

[4] Auch für den Begriff Interrogativpronomen existieren zwei Pluralformen. Im Folgenden wird so weit wie möglich der mit dem Singular übereinstimmende Plural Relativpronomen verwendet.

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Die Relativsatzeinleitung in der deutschen Gegenwartssprache
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn  (Institut für Germanistik)
Veranstaltung
Oberseminar
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
31
Katalognummer
V77040
ISBN (eBook)
9783638740487
Dateigröße
523 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Relativsatzeinleitung, Gegenwartssprache, Oberseminar
Arbeit zitieren
Britta Krümpelmann (Autor:in), 2007, Die Relativsatzeinleitung in der deutschen Gegenwartssprache, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77040

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