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Europäisches Wettbewerbsrecht am Beispiel der Fernsehrechtsproblematik der UEFA Champions League und der FIFA WM 2006

Kartellrecht im professionellen Sport

Título: Europäisches Wettbewerbsrecht am Beispiel der Fernsehrechtsproblematik der UEFA Champions League und der FIFA WM 2006

Trabajo de Seminario , 2006 , 33 Páginas , Calificación: 13

Autor:in: Tobias Schoener (Autor)

Derecho - Derecho Civil - mercantil, de sociedades, comercial, de la competencia y económico
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„Fußball ist Geschäft -
und Geschäft ist Geschäft!“
(Uli Hoeneß, Manager des FC Bayern München) (...)

Übertragungen von Sportereignissen, speziell die Übertragung von Fußballspielen gelten beim Fernsehpublikum als die wahren Highlights des TV-Programms. Vor allem live Übertragungen, bei denen über Sieg oder Niederlage auf dem grünen Rasen entschieden wird und der Fernsehzuschauer direkt dabei sein kann ziehen Jung und Alt in ihren Bann.
Die Vermarktung von Übertragungsrechten solcher herausragenden Sportveranstaltungen hat sich zur größten Finanzierungsquelle für den Profisport in Europa entwickelt. Das garantiert den übertragenden Fernsehanbietern neben der Steigerung des Bekanntheitsgrades ein großes Interesse der Werbewirtschaft. Aus diesem Grund sind die Rundfunkanstalten bereit, bemerkenswerte Summen für die Übertragungsrechte auszugeben.
Diese Entwicklung kann dazu führen, dass die kommerziellen Interessen schwerer wiegen als die sportliche und die soziale Funktion des Sports. Durch Regeländerungen soll der Sport interessanter für den Fernsehzuschauer gemacht werden Der Sport wird auf diese Weise mehr und mehr zu einem Teil des Wirtschaftslebens und fällt zunehmend unter die Anwendung des Wettbewerbsrechts.(...)

Extracto


Inhaltsverzeichnis

A Einleitung

B Kartellrechtliche Probleme der UEFA Champions League bezüglich der Vermarktung der fernsehübertragungsrechte

I Problemaufriss

II Problem der Zentralvermarktung

1. Rechtsposition Fernsehübertragungsrecht

a) Rechtsposition aus dem Hausrecht, §§ 858, 1004 BGB

b) Rechtsposition aus dem Wettbewerbsrecht

aa) Handeln im geschäftlichen Verkehr

bb) unlauteres Handeln

cc) Ergebnis zu b

dd) Demnach kann sich der Inhaber der Fernsehrechte gegen eigenmächtige Fernsehübertragung aus § 1 UWG schützen

c) Rechtsposition aus dem Urheberrecht

d) Rechtsposition aus § 823 BGB

e) Abwehrrechte der Spieler

f) Ergebnis zu 1)

2. Rechtsträger der Fernsehrechte

a) „Veranstalter“ aus Sicht der EU-Kommission

aa) Ansicht – Verein ist Veranstalter

bb) Ansicht – UEFA ist Veranstalter

cc) Entscheid

dd) Ergebnis zu 2)

1. Verstoß durch die Zentralvermarktung (“Joint Selling“) (ursprünglicher Modus) gegen Art. 81 EGV

b) Tatbestand des Art. 81 I EGV

aa) Unternehmen

bb) Vereinbarungen, Beschlüsse abgestimmte Verhaltensweisen

cc) Wettbewerbsbeschränkung

aaa) Sachlich relevanter Markt

bbb) Räumlich relevanter Markt

ccc) Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung

dd) Ergebnis zu cc)

aa) Bezwecken oder Bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung

ee) Zwischenstaatlichkeitsklause

ff) Zwischenergebnis zu 3)

gg) Sportimmanenztheorie

3. Freistellung nach Art. 81 III EGV

a) Voraussetzungen

aa) Angemessene Beteiligung der Verbraucher am Gewinn

bb) Verbesserung der Erzeugung und Verteilung der Produkte

cc) Unerlässlichkeit der Wettbewerbsbeschränkung

dd) Keine Ausschaltung des Wettbewerbs

ee) Ergebnis zu 4)

4. Gesamtergebnis:

III Verstoß durch die Zentralvermarktung (ursprünglicher Modus) gegen Art. 82 EGV

IV Verstoß durch die Vergabe der Exklusivrechte (ursprünglicher Modus) gegen Art 81EGV

a) Problemaufriss

aa) Unternehmen

bb) Beschluss

cc) Wettbewerbsbeschränkung

dd) Verhältnis von Vereinbarung und Wettbewerbsbeschränkung

ee) Zwischenstaatlichkeit ist gegeben

ff) Zwischenergebnis zu a

b) Freistellung nach Art. 81 III EGV

V Verstoß durch die Vergabe der Exklusivfernsehrechte durch die UEFA (ursprünglicher Modus) gegen Art. 82 EGV

1. Die UEFA ist eine Unternehmensvereinigung iSd. Art. 82 EGV

2. Marktbeherrschende Stellung

3. Missbrauch

4. Ergebnis zu V

VI Verstoß durch die Zentralvermarktung / Vergabe der Exklusivfernsehrechte (Modus ab Saison 2003/2004) gg. Art. 81 I EGV

VII Befreiung nach Art 81 III EGV (Modus 2003)

1. Beteiligung der Verbraucher am Gewinn

2. Verbesserung der Erzeugung und Verteilung der Produkte

3. Unerlässlichkeit der Wettbewerbsbeschränkung

4. Keine Ausschaltung des Wettbewerbs

5. Ergebnis zu VII

VIII Gesamtergebnis

C Kartellrechtlicher Ausblick auf die FIFA WM 2006

I Bei ARD und ZDF sitzen Sie (nun wieder) in der ersten Reihe - Das Problem der Exklusivvermarktung bei der FIFA WM 2006 in Deutschland?

1. Ungleichmäßige Verteilung der Senderechte

II Inhaber der Fernsehrechte bei der FIFA WM 2006

III Die Monopolstellung von Mastercard – Benachteiligung von Ausländern beim Kartenvorverkauf

1. Problemaufriss

2. Voraussetzungen

a) Unternehmen

b) Marktbeherrschende Stellung

c) Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung

d) Gesamtergebnis

IV Doping als kartellrechtliches Problem

V Das Verkaufs- und Übertragungsproblem der Eintrittskarten für die Spiele der Fußball WM 2006

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Vermarktung von Fernsehübertragungsrechten im professionellen Sport, insbesondere bei der UEFA Champions League und der FIFA WM 2006. Die zentrale Forschungsfrage ist, ob die Zentralvermarktung und Exklusivvergabe der Rechte gegen europäisches Kartellrecht verstoßen und inwiefern eine Freistellung möglich ist.

  • Kartellrechtliche Beurteilung der Zentralvermarktung im Profifußball
  • Anwendung des Art. 81 und Art. 82 EGV auf Sportverbände
  • Exklusivvermarktung und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb
  • Rolle des Veranstalterbegriffs bei der Rechteinhaberschaft
  • Kartellrechtliche Problematik von Sponsoring und Ticketing

Auszug aus dem Buch

a) „Veranstalter“ aus Sicht der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat am 15. 2. 1999 hinsichtlich der Bestimmung des Veranstalters „Vorläufige Leitlinien zur Anwendung der Wettbewerbsvorschriften im Bereich des Sports“ erlassen. Dort heißt es in Randnummer 44: „Die Frage, wem die Rechte für Rundfunkübertragungen über Sportveranstaltungen gehören, ist von grundlegender Bedeutung für die Anwendung des Wettbewerbsrechts. Maßgeblich hierfür sind die geltenden nationalen Bestimmungen. Je nach Sportart (Mannschaftssport, Veranstaltungsserie, Einzelteilnehmer) können unterschiedliche Gesichtspunkte (z.B. der Besitz der Veranstaltungsräumlichkeiten oder das finanzielle bzw. das geschäftliche Risiko der Veranstaltungsorganisation) ausschlaggebend sein.“ Veranstalter ist demnach, wer das Hausrecht innehat, bzw. wer in organisatorischer und finanzieller Hinsicht für die Veranstaltung verantwortlich ist, deren Vorbereitung und Durchführung übernimmt und dabei das unternehmerische Risiko trägt. Wie diese Definition allerdings auszulegen ist, ist umstritten.

Nach einer Ansicht ist der Verein als Veranstalter zu qualifizieren. Entweder gehört diesem die Austragungsstätte, oder er hat sie zumindest gemietet und demnach hat er das Hausrecht inne. Nur dieses ermöglicht es, bestimmte Personen Eingriffe in das Recht der Fernsehübertragung zu geben bzw. davon auszuschließen. Zudem steht er im direkten Kontakt zu den Zuschauern. Lässt der Verein zu, dass das Spiel auch im Fernsehen übertragen, so läuft er Gefahr, dass weniger Zuschauer ins Stadion kommen und er somit weniger Einnahmen hat. Außerdem hat er die organisatorische Aufgabe vor Ort.

Zusammenfassung der Kapitel

A Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die steigende Bedeutung der Fernsehvermarktung für den europäischen Profisport und die damit verbundene zunehmende Unterstellung unter das Wettbewerbsrecht.

B Kartellrechtliche Probleme der UEFA Champions League bezüglich der Vermarktung der fernsehübertragungsrechte: Das Hauptkapitel analysiert die rechtliche Einordnung der Zentralvermarktung und Exklusivvergabe der UEFA unter Berücksichtigung des Art. 81 und 82 EGV.

C Kartellrechtlicher Ausblick auf die FIFA WM 2006: Dieser Abschnitt überträgt die gewonnenen Erkenntnisse auf die FIFA WM 2006 und behandelt spezifische Fragestellungen wie die Exklusivvermarktung, Monopolstellungen bei Zahlungsdiensten und Doping.

Schlüsselwörter

Kartellrecht, UEFA Champions League, FIFA WM 2006, Fernsehübertragungsrechte, Zentralvermarktung, Exklusivvermarktung, Wettbewerbsbeschränkung, EU-Wettbewerbsrecht, Art. 81 EGV, Art. 82 EGV, Sportveranstalter, Marktbeherrschende Stellung, Sportimmanenztheorie, Profifußball, Freistellung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit den kartellrechtlichen Aspekten der Vermarktung von TV-Übertragungsrechten im professionellen Fußball, insbesondere am Beispiel der UEFA Champions League und der FIFA WM 2006.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf der Zentralvermarktung, der Vergabe von Exklusivrechten, dem Status der Sportverbände als Unternehmen und der Anwendung europäischer Wettbewerbsvorschriften.

Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?

Das Ziel ist die kartellrechtliche Analyse, ob die Vermarktungsmodelle der Sportverbände den Wettbewerb unzulässig beschränken oder durch Freistellungstatbestände gerechtfertigt sind.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Analyse, die unter Heranziehung von Rechtsnormen, Rechtsprechung (EuGH/BGH) und Kommentarliteratur die Rechtmäßigkeit der Vermarktungspraktiken prüft.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Rechtsposition der Vereine und der UEFA, die Tatbestände von Art. 81 und 82 EGV sowie den Wandel der Vermarktungsmodi ab 2003.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Kartellrecht, Fernsehrechte, UEFA Champions League, Exklusivvermarktung und Wettbewerbsbeschränkung.

Warum wurde die Zentralvermarktung der UEFA kartellrechtlich kritisiert?

Weil sie den Wettbewerb zwischen den Vereinen als Rechteinhaber ausschaltete und Medienanbieter langfristig an Exklusivverträge band, ohne dass dies nach ursprünglicher Ansicht wettbewerbskonform war.

Welche Rolle spielt Mastercard im Kontext der FIFA WM 2006?

Mastercard wurde als exklusives Zahlungsmittel für Tickets festgelegt, was kartellrechtlich als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung aufgrund der Diskriminierung von Ausländern bewertet wurde.

Final del extracto de 33 páginas  - subir

Detalles

Título
Europäisches Wettbewerbsrecht am Beispiel der Fernsehrechtsproblematik der UEFA Champions League und der FIFA WM 2006
Subtítulo
Kartellrecht im professionellen Sport
Universidad
University of Lausanne
Curso
Deutsches und europäisches Kartellrecht
Calificación
13
Autor
Tobias Schoener (Autor)
Año de publicación
2006
Páginas
33
No. de catálogo
V77316
ISBN (Ebook)
9783638827898
ISBN (Libro)
9783638831581
Idioma
Alemán
Etiqueta
Europäisches Wettbewerbsrecht Beispiel Fernsehrechtsproblematik UEFA Champions League FIFA Deutsches Kartellrecht
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Tobias Schoener (Autor), 2006, Europäisches Wettbewerbsrecht am Beispiel der Fernsehrechtsproblematik der UEFA Champions League und der FIFA WM 2006 , Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77316
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