A. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Fraglich ist, ob dem Bund die Gesetzgebungskompetenz beim Erlass des „Gesetzes zum Schutze vor den Gefahren des Alkohols“(GSGA) zusteht. Gemäß Art. 70 I GG haben grundsätzlich die Länder das Recht der Gesetzgebung, wenn das Grundgesetz dem Bund nicht ausdrücklich eine Gesetzgebungskompetenz zuspricht. Die Vorschriften zu diesen Kompetenzen werden laut Art. 70 II GG über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung geregelt. Voraussetzung für eine Gesetzgebungskompetenz seitens des Bundes ist in Art. 72 II GG geregelt. Demnach müsste ein in Art. 74 I GG aufgeführtes Sachgebiet einschlägig sein.
I. Sachlicher Kompetenzbereich
1. Art. 74 I Nr. 19 GG
Die Kompetenz des Bundes, das Gesetz zu erlassen, könnte sich aus dem Kompetenztitel Art. 74 Nr. I 19 GG: „Maßnahmen gegen gemeingefährliche Krankheiten …bei Menschen…“ ergeben.
„Gemeingefährliche Krankheiten“ können demnach zu ernsthaften Gesundheitsschäden und zum Tod führen. Diese Krankheiten müssen nicht ansteckend sein, aber eine gewisse Verbreitung aufweisen . Alkoholismus zählt zu derartigen Krankheiten. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass regelmäßiger Alkoholkonsum zur Abhängigkeit führen kann. Die Folgen des Alkoholkonsums und die damit einhergehende schleichende Abhängigkeit, können insbesondere bei jungen Menschen - auch im fortschreitenden Alter - akute Suchtgefahren nach sich ziehen.
Das Gesetz soll vor allem junge Menschen vor den Gefahren des Alkohols schützen sowie eine Maßnahme und Vorsorge gegen Alkoholismus sein. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Zahl des Alkoholkonsums bei Jugendlichen stetig steigt. Die Kennzeichnung von alkoholischen Getränken, ein Alkoholverbot für Fahranfänger und das Verbot, an Minderjährige kein Alkohol abgeben zu dürfen, stellen demnach Maßnahmen gegen „gemeingefährliche Krankheiten“ dar.
Zwischenergebnis
Eine Kompetenz für den Erlass des Gesetzes durch den Bund ergibt sich aus Art. 74 I Nr. 19 GG hinsichtlich der „Maßnahmen gegen gemeingefährliche Krankheiten …bei Menschen…“.
Inhaltsverzeichnis
- A. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
- I. Sachlicher Kompetenzbereich
- 1. Art. 74 I Nr. 19 GG
- 2. Art. 74 I Nr. 20 GG
- 3. Art. 74 I Nr. 22 GG
- II. Bundesrechtliche Erforderlichkeit
- III. Ergebnis
- B. Begründetheit der Verfassungsbeschwerde S-GmbH
- I. Schutzbereich Art. 12 I GG
- II. Schutzbereich Art. 14 I GG
- III. Schutzbereich Art. 5 I GG
- C. Begründetheit der Verfassungsbeschwerde B
- I. Schutzbereich Art. 12 I GG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Hinblick auf das "Gesetz zum Schutze vor den Gefahren des Alkohols" (GSGA) und prüft die Begründetheit von Verfassungsbeschwerden im Kontext dieses Gesetzes. Es wird analysiert, ob die bundesgesetzliche Regelung mit den Grundrechten auf Berufsfreiheit (Art. 12 I GG), Eigentum (Art. 14 I GG) und Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG) vereinbar ist.
- Gesetzgebungskompetenz des Bundes
- Grundrechtsprüfung im Kontext des GSGA
- Auslegung von Art. 74 I GG
- Verhältnismäßigkeitsprüfung
- Berufsfreiheit, Eigentumsrecht und Meinungsfreiheit
Zusammenfassung der Kapitel
A. Gesetzgebungskompetenz des Bundes: Dieses Kapitel untersucht, ob der Bund die Kompetenz zum Erlass des GSGA besitzt. Es analysiert die einschlägigen Artikel des Grundgesetzes (Art. 70, 72, 74), insbesondere Art. 74 I Nr. 19 (Maßnahmen gegen gemeingefährliche Krankheiten), Nr. 20 (Genussmittel) und Nr. 22 (Straßenverkehr). Die Argumentation stützt sich auf die Definition von „gemeingefährlichen Krankheiten“, die Einordnung von Alkohol als Genussmittel und den Bezug zum Straßenverkehr durch das Alkoholverbot für Fahranfänger. Es wird geprüft, ob die Maßnahmen zur Prävention von Alkoholismus und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit die Voraussetzungen für eine bundesgesetzliche Regelung erfüllen.
B. Begründetheit der Verfassungsbeschwerde S-GmbH: In diesem Kapitel wird die Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde der S-GmbH im Hinblick auf das GSGA untersucht. Die Beschwerde stützt sich auf mögliche Verletzungen der Grundrechte aus Art. 12 I GG (Berufsfreiheit), Art. 14 I GG (Eigentumsrecht) und Art. 5 I GG (Meinungsfreiheit). Die Analyse umfasst die Prüfung, ob ein Eingriff in diese Grundrechte vorliegt, ob dieser Eingriff gerechtfertigt ist und ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Die Argumentation bezieht sich auf die jeweilige Schutzbereichs- und Eingriffsprüfung, die Rechtfertigung des Eingriffs durch legitime Zwecke und die Prüfung der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahmen.
C. Begründetheit der Verfassungsbeschwerde B: Dieses Kapitel befasst sich mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde (von B), die sich ebenfalls auf mögliche Verletzungen der Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) im Zusammenhang mit dem GSGA bezieht. Ähnlich wie im vorherigen Kapitel, wird die Argumentation auf die Prüfung des Eingriffs, dessen Rechtfertigung und die Verhältnismäßigkeit ausgerichtet sein. Dabei werden die Aspekte Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der im GSGA enthaltenen Regelungen im Detail analysiert und auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit hin untersucht.
Schlüsselwörter
Gesetzgebungskompetenz, Bundesrecht, Grundgesetz, Art. 74 GG, Grundrechte, Art. 12 I GG (Berufsfreiheit), Art. 14 I GG (Eigentum), Art. 5 I GG (Meinungsfreiheit), Verfassungsbeschwerde, Verhältnismäßigkeit, Alkoholismus, Genussmittel, Straßenverkehr, Prävention.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Dokument: Gesetzgebungskompetenz und Grundrechte im Kontext des GSGA
Was ist der Gegenstand dieses Dokuments?
Dieses Dokument analysiert die Gesetzgebungskompetenz des Bundes bezüglich des „Gesetzes zum Schutze vor den Gefahren des Alkohols“ (GSGA) und prüft die Rechtmäßigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen dieses Gesetz. Im Fokus stehen die Vereinbarkeit des GSGA mit den Grundrechten auf Berufsfreiheit (Art. 12 I GG), Eigentum (Art. 14 I GG) und Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG).
Welche Kapitel umfasst das Dokument?
Das Dokument gliedert sich in drei Hauptkapitel: Kapitel A befasst sich mit der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das GSGA, indem es die einschlägigen Artikel des Grundgesetzes (Art. 70, 72, 74) und insbesondere Art. 74 I Nr. 19, 20 und 22 untersucht. Kapitel B analysiert die Verfassungsbeschwerde der S-GmbH unter Berücksichtigung der potenziellen Verletzung der Grundrechte aus Art. 12 I GG, Art. 14 I GG und Art. 5 I GG. Kapitel C behandelt eine weitere Verfassungsbeschwerde (von B), die sich auf die Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) durch das GSGA konzentriert.
Welche Grundrechte werden im Dokument geprüft?
Das Dokument prüft die Vereinbarkeit des GSGA mit den Grundrechten auf Berufsfreiheit (Art. 12 I GG), Eigentum (Art. 14 I GG) und Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG). Die Prüfung umfasst die Fragen nach Eingriff, Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit der im GSGA enthaltenen Regelungen.
Welche Rechtsgrundlagen werden im Dokument analysiert?
Die zentralen Rechtsgrundlagen sind die Artikel des Grundgesetzes, insbesondere Art. 70, 72 und 74 (Gesetzgebungskompetenz des Bundes) sowie Art. 12 I GG (Berufsfreiheit), Art. 14 I GG (Eigentumsrecht) und Art. 5 I GG (Meinungsfreiheit). Die Analyse konzentriert sich auf Art. 74 I Nr. 19 (Maßnahmen gegen gemeingefährliche Krankheiten), Nr. 20 (Genussmittel) und Nr. 22 (Straßenverkehr) im Zusammenhang mit der Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Welche methodischen Ansätze werden verwendet?
Das Dokument verwendet eine methodische Analyse der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und eine eingehende Prüfung der Grundrechtsvereinbarkeit des GSGA. Es werden die Kriterien der Verhältnismäßigkeit (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit) angewendet und die Schutzbereiche der jeweiligen Grundrechte untersucht. Die Argumentation basiert auf der Auslegung der relevanten Grundgesetzbestimmungen.
Welche Schlussfolgerungen werden gezogen?
Die konkreten Schlussfolgerungen hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der Begründetheit der Verfassungsbeschwerden sind nicht explizit in der Zusammenfassung genannt. Das Dokument präsentiert jedoch eine detaillierte Analyse, die die Grundlage für solche Schlussfolgerungen liefern soll. Die Schlussfolgerungen hängen von der detaillierten Prüfung der jeweiligen Argumente ab, die in den einzelnen Kapiteln des vollständigen Dokuments dargelegt werden.
Welche Schlüsselwörter beschreiben den Inhalt des Dokuments?
Schlüsselwörter sind: Gesetzgebungskompetenz, Bundesrecht, Grundgesetz, Art. 74 GG, Grundrechte, Art. 12 I GG (Berufsfreiheit), Art. 14 I GG (Eigentum), Art. 5 I GG (Meinungsfreiheit), Verfassungsbeschwerde, Verhältnismäßigkeit, Alkoholismus, Genussmittel, Straßenverkehr, Prävention.
- Arbeit zitieren
- Franziska Richter (Autor:in), 2007, Gesetzgebungskompetenzen des Bundes - Grundrechtsprüfung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77331