1. Die Bedeutung des Artikels 82 EG im Kontext des Europäischen Wettbewerbsrechts Die Aufgaben des Europäischen Wettbewerbsrechts wurden im EG - Vertrag als die Auf-rechterhaltung und der Schutz des Systems unverfälschten Wettbewerbs im gemeinsamen Markt festgelegt.1 Zur Erfüllung dieser Problemstellung wurde den Wettbewerbshütern der Europäischen Kommission im ersten Abschnitt der Wettbewerbsregeln ein differenziertes Instrumentarium zur Verfügung gestellt. Während das Kartellverbot und die Fusionskontrolle nicht wettbewerbskonformes Entstehen marktbeherrschender Stellungen fokussieren, richtet sich das Augenmerk der Missbrauchsaufsicht auf bereits bestehende dominante Stellungen im Markt. Somit wird auch deutlich, dass der EG - Vertrag marktbeherrschende Positionen nicht per se verbietet. Erst die Ausnutzung bestehender Marktmacht für Verhaltensweisen, die auf den Erhalt oder Ausbau der dominanten Positionen gerichtet sind, wird als wettbewerbsrecht-lich bedenklich eingeschätzt. Dies verdeutlicht auch, dass die Missbrauchsaufsicht nach Arti-kel 82 EG das kartellrechtliche Instrumentarium abrundet und somit eine Vervollständigung des Schutzes unverfälschten Wettbewerbs darstellt. Derzeit gewinnt die Missbrauchsaufsicht vermehrt an Bedeutung: Globalisierte Märkte, Un-ternehmenskonzentrationen und politisch geförderte „Nationale Champions“ lassen markt-mächtige Unternehmen in den Fokus der Wettbewerbshüter rücken. Europaweit geht die Kommission bspw. aktuell gegen hohe Strom- und Gaspreise vor. Durchsuchungen in den Zentralen der großen deutschen Stromversorger aufgrund vermuteter wettbewerbsbehindern-der Absprachen und die gegenwärtige Androhung der Trennung von Netzen und Energieer-zeugung sind hierfür die offensichtlichsten Kennzeichen. Der wohl bedeutendste Fall der EU - Missbrauchsaufsicht ist jedoch die Kommissionsentscheidung gegen das US – Unternehmen Microsoft Corp.2 Auf dem Markt für PC - Betriebssysteme verfügte Microsoft mit dem Pro-dukt „Windows“ über ein Quasi - Monopol, weigerte sich ...
Inhaltsverzeichnis
1 Die Bedeutung des Artikels 82 EG im Kontext des Europäischen Wettbewerbsrechts
2 Das Diskussionspapier der Europäischen Kommission
2.1 Definition des relevanten Marktes
2.1.1 Kreuzpreiselastizität
2.1.2 Produkteigenschaften und Verwendungszweck
2.1.3 Regionenübergreifender Vergleich
2.2 Marktbeherrschende Stellung
2.2.1 Wirtschaftliche Macht
2.2.2 Wettbewerbsbehinderung und unabhängiges Handeln
2.2.2.a Marktzutritts- und Expansionsschranken
2.2.2.b Marktposition von Abnehmern
2.2.3 Besonderheiten kollektiver Marktbeherrschung
2.3 Rahmenkonzept der Missbrauchsanalyse
2.3.1 Hauptanliegen und Prüfung auf Marktabschottung
2.3.2 Preisbasiertes- vs. nichtpreisbasiertes missbräuchliches Verhalten
2.3.3 Horizontale vs. Vertikale Behinderung
2.3.4 Mögliche Verteidigungen
2.3.4.a Objektive Notwendigkeit
2.3.4.b Eintritt in Konkurrenzverhalten
2.3.4.c Effizienzvorteile
2.4 „Missbrauchsbeispiel“ – Lieferweigerung
2.4.1 Allgemeines
2.4.2 Bewertungsgrundsätze
2.4.2.a Charakterisierung als Abbruch / Verweigerung einer Lieferbeziehung
2.4.2.b Marktbeherrschung
2.4.2.c Wahrscheinlichkeit des Eintretens wettbewerbsverzerrender Effekte
2.4.2.d Unerlässlichkeit
2.4.2.e Mögliche Verteidigungen
2.4.3 Lizenzverweigerungen bei geistigen Eigentumsrechten
3 Stellungnahmen zum Diskussionspapier der Europäischen Kommission
3.1 Relevanter Markt
3.2 Marktbeherrschung
3.3 Analyse des Rahmenkonzepts
3.4 Missbrauchsarten
4 Zusammenfassende Beurteilung der Konzeption
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Reformvorhaben der Europäischen Kommission zur Missbrauchsaufsicht marktbeherrschender Unternehmen gemäß Artikel 82 EG, wobei der Fokus auf dem Übergang zu einem ökonomisch orientierten Bewertungsansatz (more economic approach) bei Behinderungsmissbräuchen liegt. Die Forschungsfrage widmet sich der kritischen Würdigung dieses Diskussionspapiers sowie der darauf basierenden Resonanz aus der Wirtschaft.
- Reformierung der Europäischen Missbrauchsaufsicht
- Analyse des "more economic approach"
- Kriterien für Marktbeherrschung und Behinderungsmissbrauch
- Diskussion der Verteidigungsargumente (Efficiency Defence)
- Stellungnahme des BDI zur Kommissionskonzeption
Auszug aus dem Buch
2.1.1 Kreuzpreiselastizität
Entsprechend der Disziplinierungsmacht, die der Abnehmerseite zugeschriebenen wird, sind zunächst auch die Grenzen des relevanten Marktes aus Konsumentensicht zu bestimmen. Über die Untersuchung der Ausweichreaktionen von Konsumenten auf Preiserhöhungen, die sogenannte Kreuzpreiselastizität, soll die spezifische Substitutionsnähe ermittelt werden. Sowohl in räumlicher als auch produktspezifischer Hinsicht erwartet man so Erkenntnisse über die jeweiligen Marktverhältnisse und -grenzen zu erhalten. Im Diskussionspapier wird dieses theoretische Kriterium, im englischen SSNIP - Test genannt, in seiner Funktionsweise kurz dargestellt. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt jedoch auf der Problematik, die hinsichtlich der Anwendbarkeit und Aussagekraft für den Artikel 82 EG bestehen können.
Ausgehend von der aktuellen Situation wird bei diesem Test eine geringe, dauerhafte Erhöhung der relativen Preise angenommen. Fällt die Rückwirkung auf die Nachfrage gering aus, halten die Käufer anders ausgedrückt an dem Produkt fest, so ist von getrennten Märkten auszugehen. Steigt dagegen die Nachfrage nach Substituten zu Lasten des verteuerten Produktes, müssen weitere Gebiete und Produkte in die Untersuchung einbezogen werden. Der so ermittelte Substitutionszusammenhang in Abhängigkeit vom Preis liefert eine Übersicht der marktbestimmenden Kräfte in geographischer und sachlicher Hinsicht. Zusätzlich werden bereits Erkenntnisse für die weiteren Untersuchungen gewonnen. So können zum Beispiel über den Wirkungszusammenhang von Preis und Nachfrage Rückschlüsse auf die jeweiligen Marktstrukturen gezogen werden. Dies beinhaltet auch die für die Missbrauchsaufsicht wichtige Frage, ob aufgrund der Marktgegebenheiten eine Monopolisierung überhaupt möglich ist.
Die Kommission hat jedoch bei der uneingeschränkten Anwendung dieses Kriteriums Bedenken und stellt daher im Diskussionspapier Interpretationshilfen bereit. Vor allem sieht sie bei der Anwendung dieses Tests auf Behinderungsmissbräuche die Gefahr, dass ein zu großer Markt zugrunde gelegt wird. Begründet sieht sie diese Annahme darin, dass aufgrund der an dieser Stelle gängigen Vorgehensweise, der aktuell herrschende Preis als Ausgangspunkt herangezogen wird. Aufgrund der ex – post - Perspektive der Missbrauchsaufsicht würde bei einer bestehenden dominanten Position, und den daraus resultierenden monopolistischen Handlungsfreiräumen, der derzeitige Preis bereits über dem theoretischen Wettbewerbsniveau liegen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Die Bedeutung des Artikels 82 EG im Kontext des Europäischen Wettbewerbsrechts: Einführung in die Rolle der Missbrauchsaufsicht als komplementäres Instrument des Wettbewerbsschutzes und Erläuterung aktueller Relevanz anhand von Fallbeispielen.
2 Das Diskussionspapier der Europäischen Kommission: Darstellung des Reformvorhabens, das eine stärkere ökonomische Ausrichtung bei der Analyse von Behinderungsmissbräuchen anstrebt, inklusive methodischer Ansätze zur Marktabgrenzung und Marktbeherrschung.
3 Stellungnahmen zum Diskussionspapier der Europäischen Kommission: Auswertung der kritischen Anmerkungen von Verbänden wie dem BDI zur vorgeschlagenen Konzeption, insbesondere hinsichtlich Rechtssicherheit und Beweislast.
4 Zusammenfassende Beurteilung der Konzeption: Abschließende Einschätzung des Kommissionsentwurfs, welche die Ansätze zwar positiv hervorhebt, jedoch dringenden Nachbesserungsbedarf bei den Kriterien und der Beweislastverteilung konstatiert.
Schlüsselwörter
Artikel 82 EG, Europäisches Wettbewerbsrecht, Missbrauchsaufsicht, Diskussionspapier, mehr ökonomischer Ansatz, marktbeherrschende Stellung, Behinderungsmissbrauch, Kreuzpreiselastizität, SSNIP-Test, Effizienzvorteile, Lieferverweigerung, Rechtssicherheit, BDI, Wettbewerbsschutz, Marktdefinition
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit analysiert kritisch das Diskussionspapier der Europäischen Kommission zur Reform der Missbrauchsaufsicht marktbeherrschender Unternehmen im Hinblick auf Behinderungsmissbräuche.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Schwerpunkte sind die ökonomische Fundierung der Wettbewerbsaufsicht, Methoden der Marktabgrenzung, Kriterien zur Feststellung von Marktmacht sowie die verschiedenen Arten von Behinderungsmissbräuchen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist eine detaillierte Darstellung und kritische Würdigung der von der Kommission vorgeschlagenen Konzeption, um zu prüfen, ob sie die Balance zwischen effektivem Wettbewerbsschutz und Rechtssicherheit für Unternehmen wahrt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Analyse, die auf einer Auswertung des Diskussionspapiers der Kommission sowie einer exemplarischen Auswertung der Stellungnahmen von Interessenverbänden basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die methodischen Grundlagen (Marktabgrenzung, Marktbeherrschung), das Rahmenkonzept zur Missbrauchsanalyse (Preis- und nichtpreisbasiertes Verhalten, Verteidigungsmöglichkeiten) und spezielle Fallbeispiele wie Lieferverweigerungen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie "more economic approach", "Marktbeherrschung", "Effizienzvorteile" (efficiency defence) und "Rechtssicherheit" geprägt.
Wie bewertet der BDI den "more economic approach"?
Der BDI begrüßt den ökonomischen Ansatz grundsätzlich als Richtungswechsel, kritisiert jedoch die unklare Ausgestaltung einiger Kriterien, wie die Beweislastumkehr und die Verwendung von außerhalb der Einflusssphäre der Unternehmen liegenden Bezugspunkten.
Warum stellt die "Unerlässlichkeit" eine Hürde dar?
Das Kriterium der Unerlässlichkeit ist entscheidend für den Schutz von Investitionen; eine zu niedrige Schwelle könnte Anreize für Innovationen schwächen, während eine zu hohe Schwelle den Marktzutritt für Wettbewerber unzumutbar erschwert.
- Quote paper
- Björn Wirthsmann (Author), 2007, Die Reformierung der Europäischen Missbrauchsaufsicht marktbeherrschender Stellungen in Hinblick auf Behinderungsmissbrauch, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77444