Das heutige Zeitalter der Globalisierung und fortschreitenden technischen
Entwicklung setzt für viele Unternehmen und Institutionen eine hohe
Anpassungsfähigkeit und Flexibilität voraus. Besonders im internationalen Raum
können sich Firmen nur behaupten, wenn sie Wettbewerbsvorteile gegenüber der
schnell wachsenden Konkurrenz vorweisen können. Forschung und Entwicklung
stehen dabei oftmals im Mittelpunkt, da gerade neue Innovationen einen solchen
Wettbewerbsvorteil und somit auch eine gesicherte Zukunft bedeuten. Um diesen
Vorteil erhalten zu können und die gefundenen Informationen nicht an die
Konkurrenz zu verlieren ohne dabei den allgemeinen technischen Fortschritt durch
das Zurückhalten von Gedankengut und Erfindungen zu verlangsamen, stehen
den Unternehmen Patente zur Verfügung.
Ziel dieser Arbeit ist, das europäische Patentrecht darzustellen und besonders auf
die materiellen Voraussetzungen zur Patenterlangung einzugehen. Dabei werden
im ersten Abschnitt allgemeine Informationen zum europäischen Patent und
dessen Grundlage, dem Europäischen Patentübereinkommen, gegeben. Im
folgenden Hauptteil werden die einzelnen Voraussetzungen erklärt, welche für die
Erlangung eines Patents maßgeblich sind. Weiterhin wird auch das administrative
Verfahren angesprochen, welches vor dem Europäischen Patentamt zur
Patenterteilung durchgeführt werden muss. Anschließend folgt eine Beschreibung
des Wirkungs- und Schutzbereiches europäischer Patente. Den Abschluss der
Arbeit bilden eine Gegenüberstellung des europäischen Patents zu nationalen
Patenten und eine eigene Stellungnahme.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Der Bereich des Europäischen Patentrechts
2.1 Allgemeine Informationen
2.2 Das Europäische Patentübereinkommen
2.3 Die Europäische Patentorganisation
2.4 Der Verwaltungsrat
2.5 Das Europäische Patentamt
3 Patenterlangung
3.1 Materielle Voraussetzungen für die Patentierbarkeit
3.1.1 Neuheit
3.1.2 Erfinderische Tätigkeit
3.1.3 Gewerbliche Anwendbarkeit
3.1.4 Ausnahmen von der Patentierbarkeit und ausgeschlossene Erfindungen
3.2 Verfahren vor dem EPA
4 Rechte aus dem Europäischen Patent
4.1 Wirkungsbereich
4.2 Schutzbereich
5 Beurteilung
5.1 Bedeutung europäischer Patente gegenüber nationalen Patenten
5.2 Persönliche Stellungnahme
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Seminararbeit hat zum Ziel, das europäische Patentrecht umfassend darzustellen und insbesondere die materiellen Voraussetzungen für die Erlangung eines Patents zu erläutern, wobei auch die administrativen Prozesse vor dem Europäischen Patentamt sowie die Wirkungs- und Schutzbereiche analysiert werden.
- Grundlagen des europäischen Patentrechts und des Patentübereinkommens (EPÜ).
- Detaillierte Analyse der materiellen Patentvoraussetzungen: Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit.
- Erörterung von Ausschlusstatbeständen und patentunfähigen Erfindungen.
- Darstellung des administrativen Erteilungsverfahrens vor dem Europäischen Patentamt (EPA).
- Bewertung der Vorteile europäischer Patente im Vergleich zu nationalen Schutzrechten.
Auszug aus dem Buch
3.1.2 Erfinderische Tätigkeit
Laut Art. 56 EPÜ weist eine Erfindung eine erfinderische Tätigkeit auf, „wenn sie sich für den Fachmann nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt“ (Art. 56 EPÜ). Zur Prüfung auf erfinderische Tätigkeit kommt es erst, wenn gleichzeitig auch Neuheit der Erfindung vorliegt. Der auch bei der Prüfung der Neuheit relevante Stand der Technik geht auch in Bezug auf die erfinderische Tätigkeit vom Anmeldetag der Erfindung aus, vernachlässigt allerdings, anders als bei der Neuheitsprüfung, die in Art. 54, Abs. 3 EPÜ genannten später veröffentlichten Patentanmeldungen (vgl. EPA 2007, RiLi C IV 9.1).
Als Fachmann wird in diesem Zusammenhang eine fiktive Person der Praxis bezeichnet, welche auf dem jeweils zutreffenden Gebiet der Technik zu einem bestimmten Zeitpunkt einen allgemein üblichen Wissenstand und vollständigen Informationszugang hat (vgl. Kley 2007, S. 36). Unter der Formulierung „in nahe liegender Weise“ ist zu verstehen, dass etwas ohne Einsatz einer besonderen Fähigkeit des Fachmanns folgerichtig resultiert (vgl. EPA 2007, RiLi C IV 9.4).
Zur Prüfung auf erfinderische Tätigkeit wird in der Regel der Aufgabe-Lösungs-Ansatz verwendet. Dieser Ansatz gliedert sich laut RiLi C 9.8 in folgende drei Bestandteile:
Ermittlung des „nächstliegenden Stands der Technik“
Bestimmung der zu lösenden „objektiven technischen Aufgabe“
Prüfung der Frage, ob die beanspruchte Erfindung angesichts des nächstliegenden Stands der Technik und der objektiven technischen Aufgabe für den Fachmann nahe liegend gewesen wäre
Dieser Ansatz wird angewandt, um den oben erläuterten Begriff nahe liegend und auch die Erfindungshöhe objektiv beurteilen zu können (vgl. Dybdahl 2004, S. 78). Dabei wird die Frage nach dem entscheidenden nahe liegenden Stand der Technik laut Rechtssprechung in T 254/86 beantwortet. Der gesuchte Stand der Technik wird als Sprungbrett bezeichnet und betrifft dasjenige Dokument, mit Hilfe dessen der Erfinder am leichtesten zu seiner Lösung hätte kommen können (vgl. Beschwerdekammer 2006, S. 142).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung definiert das globale wirtschaftliche Umfeld und begründet die Relevanz von Patenten als Wettbewerbsvorteil, bevor sie die Forschungsziele dieser Arbeit skizziert.
2 Der Bereich des Europäischen Patentrechts: Dieses Kapitel führt in die Grundlagen des EPÜ ein und beschreibt die Strukturen der Europäischen Patentorganisation sowie die Rollen von Verwaltungsrat und EPA.
3 Patenterlangung: Hier werden die materiellen Voraussetzungen (Neuheit, Erfindungshöhe, gewerbliche Anwendbarkeit) sowie die administrativen Schritte des Erteilungsverfahrens detailliert dargelegt.
4 Rechte aus dem Europäischen Patent: Das Kapitel erläutert den räumlichen Wirkungsbereich und den materiellen Schutzbereich, definiert durch Patentansprüche und Rechtsvorgaben.
5 Beurteilung: Abschließend werden europäische Patente hinsichtlich ihrer Kosten und Effizienz mit nationalen Systemen verglichen und eine persönliche Einschätzung zur Notwendigkeit ständiger Rechtsanpassungen gegeben.
Schlüsselwörter
Europäisches Patentrecht, Europäisches Patentübereinkommen, EPA, Patenterlangung, Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit, Schutzbereich, Patentansprüche, Erteilungsverfahren, Biotechnologie, Patentrechtliche Harmonisierung, Technischer Charakter, Rechtsgrundlagen, Erfindungsbegriff
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und administrativen Prozesse des europäischen Patentrechts unter besonderer Berücksichtigung der Voraussetzungen zur Erteilung eines Patents durch das Europäische Patentamt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind das Europäische Patentübereinkommen, die Anforderungen an die Patentierbarkeit von Erfindungen, das Prüfungsverfahren vor dem EPA sowie die Rechte und der Schutzbereich, die aus einem erteilten europäischen Patent resultieren.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist die systematische Darstellung des europäischen Patentrechts, mit einem spezifischen Fokus auf die materiellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Patenterlangung.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literatur- und Rechtsquellenanalyse des Europäischen Patentübereinkommens sowie relevanter Rechtsprechung und Fachpublikationen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Patentierbarkeitskriterien wie Neuheit und erfinderische Tätigkeit, die Erläuterung des administrativen Erteilungs- und Einspruchsverfahrens sowie die Analyse der Wirkung und des Schutzbereichs europäischer Patente.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem EPÜ, Neuheit, erfinderische Tätigkeit, Europäisches Patentamt, Patentansprüche und die Harmonisierung des Patentrechts.
Warum sind "Computerprogramme" im europäischen Patentrecht ein kritisches Thema?
Computerprogramme sind per se oft von der Patentierung ausgeschlossen, können jedoch Patentfähigkeit erlangen, wenn sie in Kombination mit Hardware einen technischen Bezug aufweisen.
Was ist die Besonderheit des "mittelbaren Erzeugnisschutzes" bei Verfahrenspatenten?
Dieser Schutz erstreckt sich nicht nur auf das angewandte Verfahren selbst, sondern schließt auch das durch dieses Verfahren direkt hergestellte Erzeugnis mit ein.
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- Nadine Klabunde (Author), 2007, Das Europäische Patentrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77453