Die Vereinten Nationen unter Anpassungsdruck

Die Reformanstrengungen der Organisation seit dem Ende des Ost-West-Konfliktes hinsichtlich der neuen Herausforderungen für die internationale Sicherheit


Hausarbeit, 2007

40 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Untersuchungsgegenstand
1.2 Problemstellung
1.3 Analyseraster und Aufbau
1.4 Forschungsstand

2. Neue Herausforderungen nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes

3. Die Entwicklung der Friedensoperationen nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes
3.1 Das Instrument der UN-Blauhelme
3.2 Die zweite Generation der Friedensoperationen
3.3 Das Trauma Somalia und seine Folgen
3.4 Die Entwicklung einer vierten Generation der Friedensoperationen
3.5 Der Brahimi-Bericht
3.6 Die Kommission für Friedenskonsolidierung

4. Die humanitäre Intervention als völkerrechtliches Problem der Friedensicherung
4.1 Die Entstehung des Instrumentes der humanitären Intervention
4.2 Die Entwicklung der `Responsibility to Protect´

6. Die präemptive Selbstverteidigung als völkerrechtliches Problem der Friedenssicherung nach dem 11.9.2001

7. Die Institutionelle Reform des Sicherheitsrates

8. Schlussbetrachtung
8.1 Zusammenfassung
8.2 Ausblick

9. Abkürzungsverzeichnis

10. Literaturverzeichnis
10.1 Quellen
10.2 Unselbstständig erschienene Literatur
10.3 Selbstständig erschienene Literatur

1. Einleitung

1.1 Untersuchungsgegenstand

„The compelling necessity of the principle of freedom of choice – a universal principle to which there should be no exceptions“[1], bezeichnet den Satz Gorbatschows, Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (SU), mit dem er in seiner Rede vor der General Assembly (GA) der United Nations Organisation (UNO) am 7.12.1988 die Auflösung des Ostblocks, und damit das Ende des Ost-West-Konfliktes, besiegelte. Mit dem Zerfall der Sowjetunion 1990/91 wandelte sich die Struktur des internationalen Systems zugunsten der einzig verbleibenden Supermacht globalen Maßstabes, den USA, in eine annähernd unipolare Konstellation und befindet sich seither in einem Entwicklungsprozess, dessen Ende noch nicht abzusehen ist.[2] Im Rahmen dieser grundlegenden Strukturveränderung erhielt die UNO zunächst eine bis dato nie da gewesene Entscheidungs- und Handlungsfreiheit, da die Widerstände in ihrem wichtigsten Entscheidungsgremium – dem Security Council (SC) – ihrer Grundlage entbehrten.[3] In der Folge glaubten auch die Staats- und Regierungschefs der fünf ständigen Mitgliedsländer des SC, dass nun ein günstiges internationales Umfeld entstanden sei, in dem die UNO ihre Funktion als System zur Gewährleistung kollektiver Sicherheit ausüben könne.[4] Insbesondere der auf Basis eines Mandates des SC geführte zweite Golfkrieg[5] nährte nämlich die Hoffnung auf eine neue Weltordnung, „die auf dem Fundament der UNO aufbaut“[6]. Einige institutionalistische Theoretiker sahen sogar erste Anzeichen, dass sich die Vereinten Nationen (VN) zu einer supranationalen Staatenföderation entwickeln könnten.[7]

Gleichzeitig stellte und stellt der Strukturwandel die Staaten und damit auch die UNO vor eine Vielzahl von zum Teil bisher unbekannten Herausforderungen und Problemen, mit denen sich auch die Zuständigkeits- und Regelungsbereiche der VN schlagartig vergrößerten. Dabei sollte die internationale Organisation jedoch sehr schnell an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit stoßen. Etwa wuchs das Organisationsgeflecht auf ein unübersichtliches Maß an. Einige der Friedensmissionen endeten im Debakel.[8] Nicht selten verhinderte dabei die Uneinigkeit der fünf Vetomächte des SC, der Permanent Five (P5)[9], konsequentes Handeln. 1999 führte sie schließlich im Kosovo zur Intervention der North Atlantic Treaty Organisation (NATO) ohne ein UN-Mandat, womit eine erste nachhaltige Marginalisierung der UNO verbunden war.[10] Seit dem Irakkrieg im Frühjahr 2003, befinden sich die VN in einer existenziellen Krise, infolge welcher ihr Secretary General (SG) Annan die Organisation am „Scheideweg“[11] wähnte und angesichts der massiven Kritik seitens der USA etwa in Gestalt des US-Präsidenten[12] die Ausarbeitung der umfassendsten Reforminitiative seit der Gründung der UNO 1945 anstieß. Dazu beauftragte er zunächst eine hochrangige Expertengruppe, um zu überprüfen, ob die VN den gegenwärtigen Bedrohungen der internationalen Sicherheit noch wirksam begegnen können und um nötigenfalls Reformvorschläge zu erarbeiten.[13] Sie legte ihren Bericht[14], im folgenden HLP-Bericht, im Dezember 2004 dem SG vor, der vor allem darauf aufbauend bis zum März des Folgejahres einen Reformplan[15] erarbeite. Mit diesem sollte im September 2005 auf dem Weltgipfel anlässlich des sechzigjährigen Jubiläums der Organisation, nicht weniger als ein neuer Gründungskonsens erreicht werden.[16]

1.2 Problemstellung

Angesichts der evidenten Schwierigkeiten schwanken die Prognosen über die zukünftige Bedeutung der VN für die internationalen Beziehungen zwischen den Polen vollständiger Marginalisierung einerseits und sukzessiver Revitalisierung andererseits.[17] Für die Zukunft der UNO stellt sich die Frage, ob sie den neuen Herausforderungen gewachsen sein wird. Eine Frage, deren Beantwortung untrennbar mit den Reformanstrengungen verbunden ist, die seit Beginn der neunziger Jahre initiiert wurden. Daher unternimmt die vorliegende Arbeit den Versuch diese Reformbestrebungen im Bereich der Friedenssicherung, damit verbunden des Völkerrechts, aus politikwissenschaftlicher Perspektive auf ihren Erfolg hin zu analysieren, um so einen Beitrag zur Diskussion um die Zukunftsaussichten der Organisation zu leisten. Von besonderem Interesse sind hierbei der HLP-Bericht sowie Annans Reformplan, da in ihnen erstmals von Seiten der VN eine umfassende Positionsbestimmung zu den neuen Herausforderungen vorgenommen wurde.[18] Demgegenüber begründet sich die Einschränkung des Analysegegenstandes auf das Tätigkeitsfeld der Friedenssicherung durch seine Bedeutung als Kernaufgabe der UNO.[19]

1.3 Analyseraster und Aufbau

Zunächst wird in einem einführenden Kapitel das Spektrum der neuen Herausforderungen in einem zusammenfassenden Überblick dargestellt. Anschließend erfolgt die Analyse der Reformanstrengungen der VN in den einzelnen Kapiteln jeweils anhand dreier Unterfragen: 1. Welche neue Herausforderungen haben den Reformimpuls gegeben und wie sahen bzw. sehen die bedeutenden Reformansätze aus? 2. Welche Interessenkonstellationen der wichtigsten politischen Akteure existierten bzw. existieren in Bezug auf die Reformvorschläge? 3. Wie sind die Reformansätze zum Ersten unter dem Gesichtspunkt der Anpassung der UNO an die neuen Herausforderungen und zum Zweiten ob ihrer Chancen der Realisierung aufgrund der Interessenkonstellationen unter den Mitgliedstaaten zu bewerten?

Darauf folgend soll in der Schlussbetrachtung auf Grundlage der Analyse ein Urteil darüber gefällt werden, ob die VN den neuen Herausforderungen im Bereich der Friedenssicherung gewachsen sind.

1.4 Forschungsstand

Im akademischen Diskurs spielt die UNO immer dann eine besondere Rolle, wenn Reformen durchgeführt werden sollen. Dabei sind die Forderungen nach Reformen so alt wie die Organisation selbst, so dass der ehemalige hochrangige deutsche UN-Diplomat Paschke, in diesem Zusammenhang von einer „unendliche[n] Geschichte“[20] spricht. Daher diskutieren insbesondere seit Beginn der neunziger Jahre nicht nur Wissenschaftler regelmäßig in politischen Fachzeitschriften[21] sowie Sammelbänden den Stand der Reformbemühungen – zuletzt infolge des Reformjahres 2005. Das Lager der Diskutanten ist dabei dreigeteilt. Grundsätzlich stehen „UNO-Pessimisten“ „UNO-Enthusiasten“ gegenüber. Zwischen ihnen hat sich mittlerweile eine dritte Gruppe etabliert, die zu vermeiden sucht, einen dezidierten Standpunkt einzunehmen. Zur ersten Fraktion zählt zweifelsohne Link[22], zur Zweiten dagegen Rittberger[23]. Das dritte Lager scheint inzwischen mit Opitz, Schorlemer, Gareis, Varwick und Volger, um nur einige zu nennen, das umfangreichste zu sein. Nicht zu vergessen ist hierbei, dass die Beurteilung der Organisation in erheblichem Maße von der theoretischen Perspektive des Wissenschaftlers abhängt.[24]

Die Arbeit stützt sich daher bei der verwendeten Literatur neben den relevanten UN-Dokumenten vornehmlich auf Sammelbände[25] und Aufsätze aus Fachzeitschriften die mehrheitlich den Autoren der dritten Fraktion zuzurechnen sind. Daneben sei auf zwei der zahlreichen Standardwerke verwiesen, da sie eine gute Einführung zu den VN bieten: Gareis /Varwick: Die Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente und Reformen sowie Opitz: Die Vereinten Nationen. Geschichte, Strukturen, Perspektiven.[26]

2. Neue Herausforderungen nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes

Hatte die bipolare Ordnung das internationale System infolge des stabilisierenden Einflusses der beiden blockführenden Supermächte konsolidiert, stieg die Zahl der Konflikte mit dem Ende des Ost-West-Konfliktes sprungartig an. Ethnische und religiöse Spannungen,[27] die vorher unter seinem Deckmantel geschwelt hatten, begannen sich zu entladen. Des Weiteren verloren nicht wenige Regime der Dritten Welt ihre Regierungsgewalt, da sie vorher allein durch eine der beiden Supermächte erhalten worden war. Ferner destabilisierte der Zusammenbruch der Sowjetunion die Regionen Osteuropa und Zentralasien derart, dass die Folgeerscheinungen, wie etwa die Kriege im zerfallenden Jugoslawien, die internationale Staatengemeinschaft zunächst zum Handeln zwangen.[28]

In der Folge sollten sich innerstaatliche Krisen zum dominierenden Konfliktyp entwickeln und werden das im 21. Jahrhundert gemäß Debiel auch bleiben.[29] Zu ihren Auslösern gehören neben ethnischen oder religiösen Spannungen Verteilungskämpfe um Ressourcen. Ihre Erscheinungen bzw. Folgen sind Bürgerkriege, Völkermord und im `worst case´, dass der Staat zerfällt. Dabei lassen sich nach Schneckener im Vorfeld noch zwei weitere Formen fragiler Staatlichkeit unterscheiden; erstens weak und zweitens failing states. Alle drei kennzeichnet, dass die staatlichen Institutionen in zunehmendem Ausmaß nicht in der Lage sind die drei elementaren Leistungen Sicherheit, Wohlfahrt und Legitimität bzw. Rechtsstaatlichkeit zu erbringen.[30] Darüber hinaus begünstigen innerstaatliche Konflikte, die ferner eine zunehmende Privatisierung der Konfliktparteien kennzeichnet, die Entwicklung grenzüberschreitender organisierter Kriminalität.[31]

Des Weiteren stellt die mögliche Proliferation von nuklearen, chemischen oder biologischen Massenvernichtungswaffen (MVW) sowie der dafür notwendigen Technologien an unberechenbare Regime, wie etwa in Nordkorea oder im Iran, ein Gefahrenpotential dar,[32] das sich insbesondere vor dem Hintergrund des transnationalen Terrorismus[33] um ein Vielfaches potenziert hat.[34] Ungeachtet dessen müssen die Aktivitäten internationaler Terrornetzwerke, wie Al Qaida, auch ohne deren Verfügung über ABC-Waffen, spätestens seit der Zäsur des 11. September 2001 zu einer der bedeutendsten Herausforderungen gezählt werden, die zudem von fragilen Staaten begünstigt wird. Denn deren staatliches Gewaltmonopol vermag die Sicherheit nach innen und außen nicht zu gewährleisten.[35]

Daneben gilt es, der weiteren Verschärfung des Gegensatzes zwischen Nord und Süd, d. h. den Industrienationen auf der einen, den Entwicklungsländern auf der anderen Seite, entgegenzuwirken, da die stetig zunehmende Migration[36] − hauptsächlich innerhalb der dritten Welt, aber auch vom Süden in den Norden − die Stabilität der südlichen Länder sowie in geringerem Maß der Industrienationen belastet.

Abschließend muss neben dem Risiko von Pandemien und dem globalen Klimawandel auf die Herausforderung der Globalisierung[37] verwiesen werden, die ein „weltweite[s] Spannungspotential [erzeugt], das aus der Gleichsetzung der Ungleichzeitigen folgt“[38]. Sie begünstigt nicht zuletzt, dass sich die einzelnen Bedrohungen gegenseitig befördern.[39]

3. Die Entwicklung der Friedensoperationen nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes

3.1 Das Instrument der UN-Blauhelme

Gemäß der UN-Charta stehen den Mitgliedstaaten zur Bewahrung der internationalen Sicherheit im SC, dem für diese Aufgabe laut Art. 24 der Charta die Hauptverantwortung zufällt, mit Kapitel VI sowohl Instrumente zur friedlichen Streitbeilegung als auch mit Kapitel VII die Anwendung nichtmilitärischer bzw. militärischer Zwangsmaßnahmen zur Verfügung. Bedingt durch den Ost-West-Konflikt sollte der SC jedoch bereits kurz nach der Gründung der UNO in seiner Handlungsfähigkeit gelähmt werden, woraufhin die GA im November 1950 auf Initiative der USA die `Uniting for Peace -Resolution´ verabschiedete, welche es ihr erlaubte für den Fall der Blockade des SC durch ein Veto zur Notstandssitzung zusammenzutreten, um Maßnahmen zur Lösung des Konfliktes zu empfehlen.[40]

Daraufhin entwickelte der SG Dag Hammarskjöld, den die GA auf ihrer zweiten Notstandssitzung anlässlich der Suezkrise 1956 beauftragt hatte, eine internationale Notstandstruppe zur Überwachung des Waffenstillstandes zwischen den Konfliktparteien zu planen, das Instrument der UN-Blauhelme, von denen er ob ihrer Verortung in der UN-Charta als „Kapitel Sechseinhalb“[41] sprach. Im Verlauf der sechziger Jahre übernahm der SC aufgrund des Verlustes der westlichen Mehrheit in der GA ihre Autorisierung.[42] Mit dem Wegfall der systemstabilisierenden Bipolarität schließlich, stieg die Zahl der Konflikte weltweit sprungartig an, worauf die UNO mit dem verstärkten Initiierung der Friedensoperationen einerseits und ihrer Weiterentwicklung andererseits, zu reagieren versuchte.

3.2 Die zweite Generation der Friedensoperationen

Im Kontext der Folgenbewältigung des Ost-West-Konfliktes entwickelte sich Ende der achtziger Jahre eine zweite Generation der Friedensoperationen.[43] Im Unterschied zur Ersten umfasst sie ein breiteres Aufgabenfeld,[44] das von der Repatriierung von Flüchtlingen bis hin zur Unterstützung demokratischer Konsolidierungsprozesse reichen kann, wie beispielsweise die UNTAG-Mission in Namibia vom April 1989 bis zum März des Folgejahres zeigte.[45]

Daraufhin veranlasste der enorme Bedarf an Blauhelmmissionen die Entscheidungsträger der Mitgliedstaaten des SC im Januar 1992 zum einen, den neuen SG Boutros-Ghali zu beauftragen, Reformvorschläge für den Bereich der vorbeugenden Diplomatie, der Friedensschaffung sowie der Friedenssicherung auszuarbeiten. In der Folge legte dieser Mitte des Jahres mit der Agenda für den Frieden[46] ein Konzept vor, dessen Verwirklichung die UNO zu einem „effektiven internationalen Akteur“[47] geformt hätte. Aufgrund seiner progressiven Ideen, wie etwa der Schaffung einer schnellen Eingreiftruppe,[48] sollte es die Diskussion in den akademischen Kreisen vielerorts noch lange beherrschen. Maßgebliche Veränderungen konnte es jedoch lediglich im Bereich des Sekretariats der UNO bewirken,[49] was sich in der Skepsis der P5, allen voran der US-Administration, gegenüber zu selbstständigen VN begründete.[50]

Zum anderen bekannten sich die Staats- und Regierungschefs in der Erklärung des Ratspräsidenten erstmals explizit zu einer weiteren Interpretation des Art. 39 der UN-Charta, der dem SC bei Feststellung einer Bedrohung oder dem Bruch des Friedens bzw. einer Angriffshandlung erlaubt, Maßnahmen nach Kapitel VII zu autorisieren.[51] D. h., indem sie neben militärischen auch „nonmilitary sources […] in the economic, social, humanitarian and ecological fields“[52] zu potenziellen Bedrohungen des Friedens erklärten, sollte es der Organisation folglich möglich sein, neben zwischenstaatlichen auch in innerstaatliche Konflikte gegen den Willen der Konfliktparteien einzugreifen, wie etwa bereits einen Monat später im ehemaligen Jugoslawien oder kurz darauf in Somalia geschehen. Gleichzeitig verdeutlicht ihr Bekenntnis die Anerkennung eines erweiterten Sicherheitsbegriffes, der neben harten militärischen eben auch nichtmilitärische Sicherheitsrisiken umfasst.[53]

3.3 Das Trauma Somalia und seine Folgen

Ende des Jahres 1992 hatte sich die Situation der Zivilbevölkerung in dem ostafrikanischen Land, das seit 1991 im Bürgerkrieg versank, derart verschlimmert, dass die Mitglieder des SC, nicht zuletzt von den Medien unter Druck gesetzt, einer Unified Task Force unter US-Führung am 3.12.1992 das Mandat erteilten, ein sicheres Umfeld für die humanitäre Versorgung der Zivilbevölkerung zu schaffen. Im Frühjahr des Folgejahres wurde sie nach ersten Erfolgen durch eine Blauhelmtruppe ersetzt, die jedoch alsbald zwischen die Fronten geraten sollte. Nach dem Tod 23 pakistanischer UN-Blauhelme gab sie ihre Unparteilichkeit auf und ging auf Druck der USA zur regelrechten Jagd auf den Kriegsherrn Aidid über, der wegen seiner eigenen Machtambitionen die angestrebte Kooperation zwischen den zwölf Warlords untergrub. Im Oktober 1993 kam es dann zur Katastrophe, als ebenfalls vor den Augen der Weltöffentlichkeit die verstümmelten Leichen amerikanischer GI´s durch die Straßen der Hauptstadt Mogadischu geschleift wurden. Gleichzeitig betrachtete die Mehrheit der somalischen Bevölkerung die ausländischen Soldaten, die ihre humanitären Ziele längst aus den Augen verloren hatten, inzwischen als unrechtmäßige Besatzer. In Reaktion darauf verließen die Blauhelme, insbesondere die Amerikanischen, in einem alles andere als geordneten Rückzug Somalia. 1995 wurde die UNOSOM II-Mission dann offiziell für beendet erklärt und das Land sich selbst überlassen.[54]

Infolge dieses „Somaliatrauma[s]“[55], begann die Supermacht USA der UNO den Rücken zu kehren und stärker nationale bzw. vitale Interessen in ihrer Außenpolitik zu betonen. Ferner zögerte sie, wie die anderen westlichen Industrienationen, sich in Konflikten außerhalb ihrer Interessensphäre zu engagieren. Dies hatte zur Folge, dass der SC angesichts Situationen, die mit Somalia vergleichbar waren, nicht oder nur zögerlich handelte. Besonders verheerend wirkte sich diese Interventionsmüdigkeit in Rwanda aus. Dort war die Zahl der Blauhelme, der völlig defensiv ausgerichteten UNAMIR-Mission, trotz des sich abzeichnenden Genozides zunächst verkleinert worden. Erst der Mord an 800.000 Zivilisten innerhalb weniger Wochen bewegte die Regierungen, insbesondere die US-Administration, die sich zunächst strikt gegen eine Intervention ausgesprochen hatte, zur Aufstockung der Blauhelme auf immer noch unzureichende 5.500 Mann.[56] Problematisch sollte sich ferner die Situation im ehemaligen Jugoslawien entwickeln, die ihren traurigen Höhepunkt 1995 erreichte, als die Blauhelme der UNPROFOR-Mission nicht verhindern konnten, dass serbische Militärs des Despoten Slobodan Milošević in die Schutzzone Srebrenica eindrangen und 7000 bosnische Muslime regelrecht schlachteten.

[...]


[1] Address by Mikhail Gorbachev to 43rd U.N. General Assembly Session at 7. December 1988, in: http://www.coldwarfiles.org/files/Documents/1988-1107.Gorbachev.pdf (6.2.2007).

[2] Vgl. Link, Werner: Hegemonie und Gleichgewicht der Macht, in: Ferdowsi, Mir A.: Internationale Politik im 21. Jahrhundert, München 2002, S. 43–44.

[3] Im Zeitraum von 1988 bis 1992 autorisierte der Sicherheitsrat mehr Friedensoperationen als in den rund 45 Jahren seit der Gründung der UNO. Um einige Beispiele zu nennen, seien hier lediglich die Friedensmissionen in Afghanistan, Angola sowie El Salvador angeführt. Vgl. Gareis, Sven Bernhard: Weltorganisation in der Krise – Die UNO, in: Informationen zur politischen Bildung, Jg. 2006 Heft 291, S. 57.

[4] Vgl. Link, Werner: Die Neuordnung der Weltpolitik. Grundprobleme globaler Politik an der Schwelle zum 21. Jahrhundert, 2. Auflage, München 1999, S. 108–117.

[5] Zum Golfkrieg siehe Tibi, Bassam: Der Irak und der Golfkrieg. in: Aus Politik und Zeitgeschichte (APUZ). Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“, (1991) Nr. 7–8, S. 3–11.

[6] Gareis, Sven Bernhard/Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente und Reformen, 4. Auflage, Opladen 2006, S. 31.

[7] Vgl. Rittberger, Volker/Martin, Mogler/Bernhard Zangl: Vereinte Nationen und Weltordnung. Zivilisierung der internationalen Politik?, Opladen 1997, S. 47–65.

[8] Vgl. Gareis, Sven Bernhard: Weltorganisation in der Krise, in: Informationen zur politischen Bildung, (2006) Nr. 291, S. 58.

[9] Zu diesen zählen neben den USA China, Frankreich, Großbritannien und die russische Föderation.

[10] Vgl. Gareis, Sven Bernhard/Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen, 2006, S. 32.

[11] Rede von UN Generalsekretär Kofi Annan vor der 58. Generalversammlung der Vereinten Nationen am 23. September 2003 in New York, in: http://www.internationalepolitik.de/archiv/jahrgang2003/november03/rede-von-un-generalsekretar-kofi-annan-vor-der-58--generalversammlung-der-vereinten-nationen-am-23--september-2003-in-new-york--gekurzt-.html (8.2.2007).

[12] Er hatte in einer Rede vor der GA im September 2002 die UNO ob ihrer vermeintlichen Untätigkeit bzw. Ineffektivität vor die Aussicht gestellt irrelevant zu werden. Vgl. General Assembly: Official Records, 12. September 2002, A/57/PV.2, S. 8, in: http://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N02/586/90/pdf/N0258690.pdf?OpenElement (14.3.2007).

[13] Vgl. Graf von Einsiedel, Sebastian: Vision mit Handlungsanweisung. Das High-level Panel und die Reformagenda der Vereinten Nationen, in: Vereinte Nationen, Jg. 53 (2005) Nr. 1, S. 5.

[14] Bericht der Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel: Eine sicherere Welt: Unsere gemeinsame Verantwortung, A/59/565, in: http://www.un.org/Depts/german/gs_sonst/a-59-565.pdf (17.1.2007).

[15] Annan, Kofi: In größerer Freiheit: Auf dem Weg zu Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechten für alle, A/59/2005, in: http://www.un.org/Depts/german/gs_sonst/a-59-2005-ger.pdf (20.2.2007).

[16] Vgl. Varwick, Johannes: Die Reform der Vereinten Nationen – politikwissenschaftliche Perspektiven, in: Ders./Andreas Zimmermann (Hrsg.): Die Reform der Vereinten Nationen − Bilanz und Perspektiven, Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Band 162, Berlin 2006, S. 17–23.

[17] Vgl. Seidel, Gerd: Reform der UNO, in: Recht und Politik. Vierteljahreshefte für Rechts- und Verwaltungspolitik, Jg. 41 (2005) Nr. 2, S. 96; Märker, Alfredo: „Neue versus erneuerte“ Vereinte Nationen – Überlegungen im Anschluss an Kofi Annan, Hobbes Foole und andere Ansichten, in: Varwick, Johannes/Andreas Zimmermann (Hrsg.): Die Reform der Vereinten Nationen, 2006, S. 271–273.

[18] Vgl. Gareis, Sven Bernhard: Neue Perspektiven der Friedenssicherung? Die Peacebuilding Commission der Vereinten Nationen, in: Varwick, Johannes/Andreas Zimmermann (Hrsg.): Die Reform der Vereinten Nationen, 2006, S. 191.

[19] Vgl. Gareis, Sven Bernhard/Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen, 2006, S. 86.

[20] Paschke, Karl Theodor: UN-Reform – die unendliche Geschichte, in: Vereinte Nationen, Jg. 53 (2005) Nr. 4, S. 170.

[21] Zu diesen zählen beispielsweise Foreign Affairs oder Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“, um nur zwei zu nennen. Speziell im Hinblick auf die UNO sei hier zudem auf die Zeitschrift Vereinte Nationen verwiesen.

[22] Laut W. Link besitzen die Vereinten Nationen allein in macht- und sicherheitspolitisch peripheren Problemfeldern ein gewisses Maß an Relevanz. Die Aussichten ihrer erfolgreichen Reformierung sieht er ebenfalls sehr skeptisch. Vgl. Link, Werner: Die Neuordnung der Weltpolitik, 1999, S. 115–124.

[23] Volker Rittberger zählt zu der Gruppe Wissenschaftler, die Mitte der neunziger erste Anzeichen gesehen haben, dass sich die Vereinten Nationen zu einer supranationalen Staatenföderation entwickeln könnten.

[24] Autoren, die dem realistischen Lager zu zurechnen sind, neigen eher zu einer pessimistischen Einschätzung als Wissenschaftler, die sich der institutionalistischen Theorie verbunden fühlen. Vgl. Gareis, Sven Bernhard/Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen, 2006, S. 59–65.

[25] Beispielsweise: Schorlemer, Sabine von (Hrsg.): Praxishandbuch UNO. Die Vereinten Nationen im Lichte globaler Herausforderungen, Berlin 2003; Varwick, Johannes/Andreas Zimmermann (Hrsg.): Die Reform der Vereinten Nationen − Bilanz und Perspektiven, Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Band 162, Berlin 2006.

[26] Gareis, Sven Bernhard/Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente und Reformen, 4. Auflage, Opladen 2006; Opitz, Peter J.: Die Vereinten Nationen. Geschichte, Strukturen, Perspektiven, München 2002.

[27] Zum Ausmaß ethnischen Konfliktpotentials bemerkt Brian Urquhart, dass von 170 existierenden Staaten lediglich 30 nicht mit ethnischen Konflikten konfrontiert sind. Vgl. Brian, Urquhart: The United Nations in 1992: problems and opportunities, in: International Affairs, Vol. 68 (1992) No. 2, S. 313.

[28] Vgl. Opitz, Peter J.: Das UN-System kollektiver Sicherheit, in: Ders.: Die Vereinten Nationen, 2002, S. 59–61.

[29] Vgl. Debiel, Tobias: Friedenseinsätze der UN in Afrika. Bilanz, Lehren und (mangelnde) Konsequenzen, in: Vereinte Nationen, Jg. 50 (2002) Nr. 2, S. 60.

[30] Vgl. Schneckener, Ulrich: States at Risk – Zur Analyse fragiler Staatlichkeit, in: Ders. (Hrsg.): States at Risk. Fragile Staatlichkeit als Sicherheits- und Entwicklungsproblem, SWP-Studie, (2004) Nr. 43, S. 6–17 , in: http://www.swp-berlin.org/de/common/get_document.php?asset_id=1708 (15.2.2007).

[31] Für eine umfassende Charakterisierung der innerstaatlichen Konflikte, siehe Münkler Herfried: Die neuen Kriege, Reinbeck bei Hamburg 2002.

[32] Vgl. Schäuble, Wolfgang: Lektionen aus der Krise, in: Auslandsinformationen. Publikation der Konrad Adenauer Stiftung, (2003) Nr. 4, S. 5.

[33] Für ein umfassende Phänomenologie des Terrorismus siehe Waldmann, Peter: Terrorismus. Provokation der Macht, 2. Auflage, Hamburg 2005.

[34] Vgl. Daase, Christopher: Terrorgruppen und Massenvernichtungswaffen, in: APUZ. Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“, (2005) Nr. 48, S. 33–38.

[35] Vgl. Schneckener, Ulrich: Fragile Staatlichkeit als globales Sicherheitsrisiko, in: APUZ. Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“, (2005) Nr. 28–29, S. 28–29.

[36] Zu den Ursachen zählen innerstaatliche Konflikte, Umweltkatastrophen, Armut sowie ein exponentielles Wachstum der Bevölkerung, infolgedessen sich nicht zuletzt die Versorgungslage immer weiter verschlechtert. Vgl. Brian, Urquhart: The United Nations in 1992, in: International Affairs, Vol. 68 (1992) No. 2, S. 312–314.

[37] Das Phänomen der Globalisierung ist bis heute umstritten. Beispielsweise beschreiben Sven B. Gareis und Johannes Varwick sie als einen „Prozess zunehmender Verbindungen zwischen Gesellschaften und Problembreichen dergestalt […], dass Ereignisse in einem Teil der Welt in zunehmenden Maße Gesellschaften und Problembereiche in anderen Teilen der Welt berühren“. Gareis, Sven Bernhard/Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen, 2006, S. 71.

[38] Schäuble, Wolfgang: Lektionen aus der Krise, in: Auslandsinformationen. Publikation der Konrad Adenauer Stiftung, (2003) Nr. 4, S. 7.

[39] Vgl. Seidel, Gerd: Reform der UNO, in: Recht und Politik. Vierteljahreshefte für Rechts- und Verwaltungspolitik, Jg. 41 (2005) Nr. 2, S. 89–91.

[40] Vgl. Gareis, Sven Bernhard/Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen, 2006, S. 104–109.

[41] Manfred Eisele: Wandel durch Anpassung. Sechzig Jahre Friedenssicherung durch die Vereinten Nationen, in: Vereinte Nationen, Jg. 53 (2005) Nr. 5, S. 180.

[42] Vgl. Opitz, Peter J.: Kollektive Sicherheit, in: Ferdowsi, Mir A. (Hrsg.): Internationale Politik, 2002, S. 65–67.

[43] An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass sich die Einteilung der Entwicklung der Blauhelmmissionen keineswegs einheitlich gestaltet, sondern bis zu vier Verschiedene Schemata existieren. Die Einteilung nach den einzelnen Generationen bildet dabei die von der UNO selbst bevorzugte Typologisierung. Vgl. Gareis, Sven Bernhard/Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen, 2006, S. 119−121.

[44] Das Aufgabenspektrum der ersten Generation beschränkt sich vornehmlich die Beobachtung und Überwachung bereits geschlossener Friedens- bzw. Waffenstillstandsabkommen. Vgl. Opitz, Peter J.: Das UN-System kollektiver Sicherheit, in: Ders.: Die Vereinten Nationen, 2002, S. 53–57.

[45] Vgl. Gareis, Sven Bernhard/Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen, 2006, S. 122−128.

[46] Boutros-Ghali, Boutros: Agenda für den Frieden. Vorbeugende Diplomatie, Friedensschaffung und Friedenssicherung, in: http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/UNO/agenda.html (6.2.2007).

[47] Link, Werner: Die Neuordnung der Weltpolitik, 1999, S. 109.

[48] Vgl. Boutros-Ghali, Boutros: Agenda für den Frieden. Vorbeugende Diplomatie, Friedensschaffung und Friedenssicherung, S. 13, in: http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/UNO/agenda.html (6.2.2007).

[49] Dort richtete Boutros-Ghali mit dem Department of Peacekeeping Operations eine Abteilung ein, der zukünftig die Planung und Durchführung der Friedensoperationen obliegen sollte. Vgl. Gareis, Sven Bernhard/Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen, 2006, S. 132–135.

[50] Vgl. Göller, Thomas J.: Anwälte des Friedens. Die UNO und ihre sechs Generalsekretäre, Bonn 1995, S. 207–214.

[51] Vgl. Gareis, Sven Bernhard/Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen, 2006, S. 92–94.

[52] Note by the President of the Security Council, 31. January 1992, S/23500, S. 3, in: http://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N92/043/34/pdf/N9204334.pdf?OpenElement (3.3.2007).

[53] Vgl. Lutz, Dieter S.: Sicherheit/Internationale Sicherheitspolitik, in: Kleines Lexikon der Politik, München 2001, S. 445.

[54] Vgl. Matthies Volker: Die UNO am Horn von Afrika: Die Missionen in Somalia (UNOSOM I, UNITAF, UNOSOM II) und in Äthiopien/ Eritrea (UNMEE), in: Schorlemer, Sabine von (Hrsg.): Praxishandbuch UNO, 2003, S. 51–53.

[55] Matthies Volker: Die UNO am Horn von Afrika: Die Missionen in Somalia (UNOSOM I, UNITAF, UNOSOM II) und in Äthiopien/ Eritrea (UNMEE), in: Schorlemer, Sabine von (Hrsg.): Praxishandbuch UNO, 2003, S., S. 51.

[56] Vgl. Debiel, Tobias: Friedenseinsätze der UN in Afrika. Bilanz, Lehren und (mangelnde) Konsequenzen, in: Vereinte Nationen, Jg. 50 (2002) Nr. 2, S. 58–59.

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Die Vereinten Nationen unter Anpassungsdruck
Untertitel
Die Reformanstrengungen der Organisation seit dem Ende des Ost-West-Konfliktes hinsichtlich der neuen Herausforderungen für die internationale Sicherheit
Hochschule
Technische Universität Chemnitz  (Lehrstuhl für Internationale Politik)
Veranstaltung
Strukturwandel in der internationalen Politik
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
40
Katalognummer
V77613
ISBN (eBook)
9783638830959
Dateigröße
654 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vereinten, Nationen, Anpassungsdruck, Strukturwandel, Politik
Arbeit zitieren
Uwe Vogel (Autor:in), 2007, Die Vereinten Nationen unter Anpassungsdruck , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77613

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Titel: Die Vereinten Nationen unter Anpassungsdruck



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