Der internationale Wettbewerb gibt Unternehmen die Aufgabe, sich immer neuen Marktsituation anzupassen. Diese Anpassung hat aber nicht nur die Folge, dass Unternehmen immer neue Produkte auf den Markt bringen, sondern sie müssen auch ihre Unternehmensstruktur immer wieder auf neue Situationen anpassen. Dieses wird auch durch Umstrukturierungen durchgeführt. Dazu zählt auch der sog. Anteilstausch mit anderen Unternehmen. Bei Grenzüberschreitungen bringt ein solcher Vorgang aber steuerliche Probleme mit sich. Denn jedes nationale Steuerrecht bildet eine eigene Steuersphäre. Dieser Vorgang hat zur Folge, dass jeder grenzüberschreitende Umstrukturierungsvor-gang zu einer Aufdeckung der stillen Reserven führt und damit einen Gewinnrealisierungstatbestand darstellt. Es kommt dann dazu, dass diese stillen Reserven besteuert werden. Für die Unternehmen stellt sich nun das Problem, dass die steuerliche Belastung sehr hoch ist und andererseits ihnen bei solchen Umstrukturierungsmaßnahmen keine liquiden Mittel zugeführt werden, aus denen sie diese Belastungen begleichen können. Daraus folgt, dass Unternehmen es scheuen, solche Maßnahmen durchzuführen, da sie mit erheblichen finanziellen Belastungen zusammenhängen. Deshalb hat der europäische Rat am 23. 06. 1990 die sogenannte Fusionsrichtlinie erlassen. Sie beruht auf einen Vorschlag der Kommission aus dem Jahre 1969. Dabei sollen bestimmte grenzüberschreitenden Umstrukturierungsvorgänge innerhalb des Gemeinsamen Binnenmarktes keine Aufdeckung der stillen Reserven auslösen, sondern Steuerneutral behandelt werden. Der Deutsche Gesetzgeber hat die FRL mit dem Steueränderungsgesetz am 13. 02. 1992 umgesetzt. Es trat am 01. 01. 1992 in Kraft. Diese Arbeit befasst sich mit der deutschen Umsetzung des sogenannten Anteilstausches im § 23 Abs. 4 UmwStG durch den Deutschen Gesetzgeber und inwiefern dieser, die Fusionsrichtlinie in nationales Recht transformiert hat.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Die Fusionsrichtlinie
I. Zweck der Fusionsrichtlinie die Steuerneutralität
1. Problem die steuerliche Behandlung der stillen Reserven
2. Lösung des Problems durch Steuerneutralität
II. Persönlicher Anwendungsbereich
1. Beteiligung von Gesellschaften aus nicht EU- Mitgliedstaaten
a. Erweiternde Auffassung
b. Enge Auffassung
c. Stellungnahme
2. Zwischenergebnis
III. Sachlicher Anwendungsbereich
1. Einbringungsvorgang
2. Mehrheit der Stimmrechte
IV. Rechtsfolgen des Art. 8 FRL
V. Ausnahmen der Steuerneutralität
C. Die Umsetzung des Anteilstausches der FRL im deutschen Recht
I. Allgemeines
II. Die Regelungen des § 23 Abs. 4 und ihre Vereinbarkeit mit der FRL
1. Die Beteiligten Gesellschaften
2. Beteiligter Gesellschafter
3. Einbringungsvorgang
a. Umfang der Beteiligung
b. Art der Gegenleistung
c. Entfallen der Steuerneutralität nach § 23 Abs. 4 S. 2
(1) Richtlinienkonforme Regelung
(2) Richtlinienwidrige Regelungen
(3) Stellungnahme
III. Rechtsfolgen des § 23 Abs. 4
1. Bewertung der Anteile bei der übernehmenden Gesellschaft gemäß § 23 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 20 Abs. 2 S. 1- 4, 6
2. Ansatz der zusätzlichen Gegenleistung gemäß § 23 Abs. 4 S. 3
3. Gewährung der Tarifermäßigung nach § 20 Abs. 5
4. Bewertungsansatz der erhaltenen Anteile beim Gesellschafter nach § 23 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 20 Abs. 4 S. 1
a. Regelungsgehalt der Buchwertverknüpfung nach § 20 f. UmwStG
b. Sinn und Zweck der Buchwertverknüpfung und der Verdoppelung der stillen Reserven
c. Vereinbarkeit der Buchwertverknüpfung mit der FRL
(1) Auffassung Wassermeyer
(2) Auffassung von Thiel
(3) Auffassung von mehreren Autoren
(4) Auffassung Herzig/ Dautzenberg/ Heyeres
(5) Lösung nach Förster/ Dautzenberg
(6) Stellungnahme
(a) Analyse des Wortlautes
(b) Rechtfertigung der Buchwertverknüpfung nach Art. 4 Abs. 2 FRL
(c) Historische Betrachtungsweise
(d) Buchwertverknüpfung verfolständigt die Missbrauchsregeln
(e) Die Buchwertverknüpfung verstößt gegen die Ziele der FRL
(f) Legt FRL minimal oder maximal Standards fest
(g) Zwischenergebnis
(7) Kritische Betrachtung der Lösungswege
D. Schlussbemerkungen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit der nationalen Umsetzung des Anteilstausches gemäß § 23 Abs. 4 UmwStG mit den Vorgaben der europäischen Fusionsrichtlinie (90/434/EWG), wobei insbesondere die Problematik der "Buchwertverknüpfung" und deren Auswirkungen auf die Steuerneutralität im grenzüberschreitenden Kontext analysiert wird.
- Steuerneutralität bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen
- Analyse des Anwendungsbereichs der Fusionsrichtlinie
- Kritik an der deutschen Umsetzungsregelung (§ 23 Abs. 4 UmwStG)
- Die Problematik der Buchwertverknüpfung und der Verdoppelung stiller Reserven
- Rechtfertigung von Missbrauchsklauseln im Steuerrecht
Auszug aus dem Buch
C. Die Umsetzung des Anteilstausches der FRL im deutschen Recht
Der deutsche Gesetzgeber hat am 25. 02. 1992 die Fusionsrichtlinie rückwirkend zum 01. 01. 1992 in nationales Recht transformiert. Zuerst war der Anteilstausch im § 20 Abs. 6 und 8 UmwStG geregelt. Ein Umstrukturierung erfuhren die Umsetzungsregelungen durch die Verabschiedung des neuen Umwandlungssteuergesetz vom 28. 10. 1994. Für eine bessere Übersichtlichkeit wurden die verstreuten Paragraphen neu nummeriert und formuliert. Dabei sollte es zu keiner Veränderung gegenüber der alten Rechtslage kommen. Der Aneiltausch wurde nunmehr in einem Absatz zusammengefasst, es entstand der § 23 Abs. 4.
Auch sprachlich wird im § 23 Abs. 4 von der FRL abgewichen. Er bezeichnet die erwerbende Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft und die erwordene Gesellschaft als Kapitalgesellschaft, deren Anteile eingebracht werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Darstellung der Notwendigkeit unternehmerischer Umstrukturierungen und der daraus resultierenden steuerlichen Problematik der Aufdeckung stiller Reserven bei grenzüberschreitenden Vorgängen.
B. Die Fusionsrichtlinie: Erläuterung des Zwecks der Fusionsrichtlinie zur Gewährleistung der Steuerneutralität, der persönlichen und sachlichen Anwendungsbereiche sowie der Rechtsfolgen des Art. 8 FRL.
C. Die Umsetzung des Anteilstausches der FRL im deutschen Recht: Detaillierte Analyse und kritische Würdigung der nationalen Ausgestaltung des Anteilstausches nach § 23 Abs. 4 UmwStG im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit europäischem Recht, insbesondere unter Berücksichtigung der Buchwertverknüpfung.
D. Schlussbemerkungen: Fazit des Autors, dass die Buchwertverknüpfung im nationalen Recht beim grenzüberschreitenden Anteilstausch nicht praktikabel und unvereinbar mit der Fusionsrichtlinie ist.
Schlüsselwörter
Fusionsrichtlinie, Anteilstausch, Steuerneutralität, UmwStG, Buchwertverknüpfung, Stille Reserven, Grenzüberschreitende Umstrukturierung, Steueraufschub, Missbrauchsvorbehalt, Kapitalgesellschaft, Einbringung, Ertragsteuerrecht, Besteuerung, EU-Recht, Rechtsanwendung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Bachelorarbeit analysiert, ob die deutschen steuerrechtlichen Regelungen zum Anteilstausch nach § 23 Abs. 4 UmwStG den Vorgaben der europäischen Fusionsrichtlinie entsprechen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Konzepte der Steuerneutralität, die Behandlung stiller Reserven bei grenzüberschreitenden Vorgängen sowie die umstrittene Praxis der Buchwertverknüpfung.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Kernfrage lautet, inwiefern der deutsche Gesetzgeber die Fusionsrichtlinie in nationales Recht transformiert hat und ob die geforderte Buchwertverknüpfung mit den EU-Vorgaben vereinbar ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse der Gesetzestexte, der Fusionsrichtlinie sowie der einschlägigen Fachliteratur und Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretischen Grundlagen der Fusionsrichtlinie und die detaillierte Untersuchung der deutschen Umsetzung unter Einbeziehung verschiedener wissenschaftlicher Auffassungen zur Buchwertverknüpfung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Anteilstausch, Fusionsrichtlinie, Steuerneutralität, Buchwertverknüpfung und UmwStG.
Warum wird die Buchwertverknüpfung als problematisch angesehen?
Sie führt nach Ansicht des Autors zu einer doppelten Belastung stiller Reserven und widerspricht somit dem Ziel der Fusionsrichtlinie, Umstrukturierungen steuerlich zu erleichtern, statt sie zu behindern.
Welche Rolle spielen die Missbrauchsklauseln?
Der Autor argumentiert, dass der in Art. 11 FRL geregelte Missbrauchsvorbehalt ausreicht, um Steuerumgehungen effektiv zu verhindern, ohne dass zusätzliche nationale Restriktionen wie die Buchwertverknüpfung erforderlich wären.
- Quote paper
- Ingo Schwabe (Author), 2004, Die Vereinbarkeit des § 23 Abs. 4 UmwStG mit der sog. Fusionsrichtlinie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77632