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Verwertung von - bei Kreditinstituten gewonnenen - steuerrelevanten Ermittlungsergebnissen gegenüber deren Kunden

Title: Verwertung von - bei Kreditinstituten gewonnenen - steuerrelevanten Ermittlungsergebnissen gegenüber deren Kunden

Diploma Thesis , 2004 , 61 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Diplom-Betriebswirt Jochen Doster (Author)

Business economics - Accounting and Taxes
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Summary Excerpt Details

Mit der vorliegenden Arbeit soll die Frage untersucht werden, inwiefern die während einer Außenprüfung, einer Durchsuchung der Steuerfahndung oder im Rahmen eines Auskunftsersuchens bei Kreditinstituten gewonnenen steuerrelevanten Ermittlungsergebnisse, gegenüber deren Kunden verwertet werden dürfen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das Bankgeheimnis

2.1 Der Begriff des Bankgeheimnis

2.2 Das Bankgeheimnis im Steuerrecht (§ 30a AO)

2.2.1 Historische Entwicklung

2.2.1.1 Der Bankenerlass 1949

2.2.1.2 Der „Bankenerlass“ 1979

2.2.1.3 Das Steuerreformgesetz 1990

2.2.1.4 Die Entscheidung des BVerfG vom 27.06.1991

2.2.1.5 Das Zinsabschlaggesetz von 1992

2.2.1.6 Das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002

2.3 Die Absätze des § 30a AO im Einzelnen

2.3.1 § 30a Abs. 1 AO

2.3.2 § 30a Abs. 2 AO

2.3.2.1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

2.3.2.2 Allgemeine Kontenabfrage vs. anlassbezogene Abfrage

2.3.2.3 Begriff der Konten bestimmter Art und Höhe

2.3.3 § 30a Abs. 3 AO

2.3.3.1 Urteil des VIII. Senats (BFH-Urteil vom 18.02.1997, VIII R 33/95)

2.3.3.2 Beschluss des VII. Senats (BFH-Beschluss vom 28.10.1997, VII B 40/97)

2.3.3.3 Beschlüsse des VII. Senats zu Tafelgeschäften

2.3.3.4 Beschluss des I. Senats (BFH-Beschluss vom 04.09.2000, I B 17/00)

2.3.4 § 30a Abs. 4 AO

2.3.5 § 30a Abs. 5 AO

3 Das Verwertungsverbot im Steuerrecht

3.1 Grundsätze/Allgemeines

3.2 Materiell-rechtliche Voraussetzungen

3.2.1 Rechtswidrigkeit

3.2.2 Verletzung von Ordnungsvorschriften

3.2.3 Schwerwiegende Rechtsverletzungen

3.2.4 Auswirkungen strafrechtlicher Verwertungsverbote im Besteuerungsverfahren

3.2.5 Ausmaß des Verwertungsverbots

3.2.6 Einschränkungen

3.3 Grundregeln für das Vorliegen eines Verwertungsverbots

3.4 Durchsetzung eines Verwertungsverbots und zugehörige Rechtsmittel

3.4.1 Abgrenzung Verwaltungsakt vs. Realakt

3.4.2 Anfechtung eines Realaktes

3.4.3 Anfechtung eines Verwaltungsaktes

3.4.3.1 Unwirksame Prüfungsmaßnahmen

3.4.3.2 Wirksame Prüfungsmaßnahmen

3.4.4 Zusammenfassung

3.4.5 Kritik der Literatur an der BFH-Rechtsprechung

3.5 Rechtsmittel gegen die Ausstellung/Verwertung von Kontrollmitteilungen bei Bankaußenprüfungen

3.5.1 Banken

3.5.2 Bankkunden

4 Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht, unter welchen Voraussetzungen bei Kreditinstituten gewonnene steuerrelevante Ermittlungsergebnisse im Besteuerungsverfahren gegenüber den Bankkunden verwertet werden dürfen. Dabei steht die komplexe Rechtslage rund um das „steuerliche Bankgeheimnis“ gemäß § 30a AO im Fokus der Analyse.

  • Rechtliche Einordnung des steuerlichen Bankgeheimnisses (§ 30a AO)
  • Analyse der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH und BVerfG
  • Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden und der Steuerfahndung
  • Voraussetzungen und Durchsetzung eines steuerlichen Verwertungsverbots
  • Rechtsschutzmöglichkeiten für Kreditinstitute und Bankkunden

Auszug aus dem Buch

2.3.2.2 Allgemeine Kontenabfrage vs. anlassbezogene Abfrage

Mitteilungen dienen dann der allgemeinen Überwachung, wenn sie nicht der Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen in einem konkreten Steuerfall förderlich sind, sondern allein auf die laufende Kontrolle der in Betracht kommenden Steuerpflichtigen abzielen, ohne dass hierfür ein hinreichender Anlass i. S. des § 93 AO vorhanden ist.

Entscheidende Bedeutung hat im Zusammenhang mit der Interpretation von § 30a Abs. 2 AO somit der Begriffs des hinreichenden Anlasses.

a) Hinreichender Anlass

Nach Meinung des VIII. Senats hat § 30a Abs. 2 AO lediglich deklaratorische Bedeutung. Seiner Ansicht nach verbietet die Vorschrift nur, was auch ohne diese Regelungen ohnehin nicht gestattet wäre. Abs. 2 verbietet demnach lediglich allgemeine Überwachungen durch die Finanzbehörde, d.h. Auskunftsersuchen i.S. des § 93 AO ohne dass besondere Anhaltspunkte für eine solche Maßnahme vorliegen. Ein solches Auskunftsverlangen „ins Blaue hinein“ wäre auch ohne die Vorschrift des § 30a Abs. 2 AO nicht zulässig. Liegen dagegen die Voraussetzungen der §§ 93, 208 Abs. 1 Nr. 3 AO vor, bleibt es den Finanzbehörden nicht verwehrt, Auskünfte - auch Sammelauskünfte - bei Kreditinstituten einzuholen. Dem VIII. Senat genügt insoweit das Vorliegen eines der drei folgenden Kriterien:

• Konkrete Anhaltspunkte: Diese sind solche Tatsachen, aus denen sich unmittelbar die erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Steuerverkürzung ergibt.

• Konkrete Momente: Darunter sind diejenigen Tatsachen zu verstehen, aus denen sich zwar nicht unmittelbar die erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Steuerverkürzung ergeben, aber die nicht nur theoretische Gefahr einer unrichtigen Steuerfestsetzung in sich bergen.

• Allgemeine Erfahrungen: Unter allgemeinen Erfahrungen versteht man Erfahrungen, die die Finanzbehörde tatsächlich gemacht hat. Diese können sich auf ein bestimmtes Umfeld, auf ein bestimmtes Verhalten oder auf eine bestimmte möglicherweise zahlenmäßig umfangreiche Gruppe von Steuerpflichtigen beziehen. Diese Tatsachen müssen von der Finanzbehörde aber insoweit belegt werden, dass aufgrund der Merkmale eine über das normale Maß hinausgehende Wahrscheinlichkeit der Steuerverkürzung objektiv vorliegt.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung definiert die Fragestellung bezüglich der Verwertbarkeit von steuerrelevanten Ermittlungsergebnissen bei Banken und skizziert den aktuellen gesetzlichen Rahmen.

2 Das Bankgeheimnis: Dieses Kapitel erläutert den Begriff des Bankgeheimnisses und die historische sowie rechtliche Entwicklung des steuerlichen Bankgeheimnisses gemäß § 30a AO, inklusive der Analyse einzelner Absätze.

3 Das Verwertungsverbot im Steuerrecht: Der Hauptteil analysiert die materiellen und formellen Voraussetzungen eines steuerlichen Verwertungsverbots sowie die Durchsetzungsmöglichkeiten durch Rechtsmittel.

4 Fazit: Das Fazit bewertet die aktuelle Rechtslage und diskutiert alternative Lösungsansätze zur Zinsbesteuerung vor dem Hintergrund europäischer Entwicklungen.

Schlüsselwörter

Bankgeheimnis, § 30a AO, Verwertungsverbot, Außenprüfung, Steuerfahndung, Zinsbesteuerung, Kontrollmitteilung, Finanzbehörde, Rechtsschutz, Verwaltungsakt, Realakt, Kapitaleinkünfte, Beweisverwertungsverbot, Steuerhinterziehung, BFH-Rechtsprechung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und unter welchen Umständen Finanzbehörden bei Kreditinstituten gewonnene Daten gegenüber Bankkunden verwerten dürfen, insbesondere unter Berücksichtigung des sogenannten steuerlichen Bankgeheimnisses.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind das steuerliche Bankgeheimnis nach § 30a AO, die Grenzen der steuerlichen Außenprüfung, das Verwertungsverbot bei rechtswidriger Beweiserhebung und der Rechtsschutz für Banken und Kunden.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist die Untersuchung der Vereinbarkeit von staatlichen Ermittlungsbefugnissen zur Sicherung der Steuergerechtigkeit mit dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Bank und Kunde.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Auslegungsmethode und analysiert umfassend die einschlägige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sowie die aktuelle Fachliteratur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Analyse der Absätze des § 30a AO sowie in die Untersuchung der materiellen und formellen Voraussetzungen eines Verwertungsverbots und dessen prozessuale Durchsetzung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich vor allem durch Begriffe wie § 30a AO, Bankgeheimnis, Verwertungsverbot, Außenprüfung, Steuerfahndung und BFH-Rechtsprechung charakterisieren.

Wie unterscheidet die Arbeit zwischen Verwaltungsakt und Realakt bei einer Außenprüfung?

Die Unterscheidung erfolgt anhand des Rechtsetzungswillens der Behörde. Ein Verwaltungsakt regelt ein Einzelfallverhältnis mit Außenwirkung, während Realakte tatsächliche Handlungen ohne Regelungscharakter darstellen.

Welche Bedeutung haben Tafelgeschäfte in dieser Untersuchung?

Tafelgeschäfte werden als kritischer Fall analysiert, bei denen die Steuerfahndung versucht, durch Durchsuchungen Beweismittel zu gewinnen, wobei die Rechtsprechung die Grenze zwischen zulässiger Ermittlung und unzulässiger Rasterfahndung zieht.

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Details

Title
Verwertung von - bei Kreditinstituten gewonnenen - steuerrelevanten Ermittlungsergebnissen gegenüber deren Kunden
College
Baden-Wuerttemberg Cooperative State University (DHBW)
Grade
1,0
Author
Diplom-Betriebswirt Jochen Doster (Author)
Publication Year
2004
Pages
61
Catalog Number
V77658
ISBN (eBook)
9783638780599
ISBN (Book)
9783656075837
Language
German
Tags
Verwertung Kreditinstituten Ermittlungsergebnissen Kunden
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Diplom-Betriebswirt Jochen Doster (Author), 2004, Verwertung von - bei Kreditinstituten gewonnenen - steuerrelevanten Ermittlungsergebnissen gegenüber deren Kunden, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77658
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