Familienpolitik - ein kurzer Überblick


Hausarbeit, 2006

19 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Geschichte

3. Instrumente der deutschen Familienpolitik
3.1 Kindergeld
3.2 Erziehungsgeld und Elternzeit
3.3 Kinderbetreuungsmöglichkeiten:
3.4 Anteil der familienbezogenen Ausgaben am Bruttoinlandsprodukt
3.5 Einkommenssituation von Familien

4. Bewertung

5. Literatur

1. Einleitung

„Unter dem Begriff „Familienpolitik“ verstehen wir Maßnahmen zur Sicherung und Förderung der wirtschaftlichen, finanziellen, sozialen und rechtlichen Lage der Familie. Solche Maßnahmen sind eine internationale Erscheinung, die nicht von konfessionellen, parteipolitischen oder verfassungsrechtlichen Grundhaltungen der einzelnen Nationalstaaten abhängig ist – […] -, sondern offensichtlich mit der säkularen, durch Industrialisierung und Bürokratisierung gekennzeichneten heutigen Gesellschaftsformation zusammenhängen.“[1]

Dieses Zitat zeigt, wie vielschichtig das Thema der Familienpolitik betrachtet werden kann. Tatsächlich ist die Familienpolitik, entgegen der simplifizierten Offensichtlichkeit des Begriffes, kein wirklich eigenständiger, klar abgrenzbarer Politikbereich, sondern die Summe vielfältiger Einflussnahmen auf den „Bereich Familie“, welche in den unterschiedlichsten Politikbereichen fußen.

Ich möchte dieser Arbeit zu einen kurzen historischen Abriss über die Geschichte der Familienpolitik in der Geschichte der BRD voranstellen. Darüber hinaus möchte ich mich dabei auch mit dem gesellschaftlichen Wandel des Familienbildes und des Familiensystems beschäftigen und mich zum Schluss der Arbeit näher mit der aktuellen Familienpolitik beschäftigen. Hierbei sollen aktuelle Konzepte zur Entlastung der Familien in den Focus gerückt und, soweit als möglich, kritisch betrachtet und bewertet werden.

2. Geschichte

„Familien sind die soziale Mitte unserer Gesellschaft und für die Mehrheit der Menschen der Lebensmittelpunkt. Familien bilden das verlässlichste soziale Netz, bieten Schutz und Nähe und stehen deshalb unter dem besonderen Schutz des Staates. Wie zu früheren Zeiten wird Familie in unterschiedlichen Formen gelebt: Trennung, Scheidung, Adoption oder der Tod eines Elternteils haben auch vor mehreren Jahrzehnten ganz unterschiedliche Typen von Familien hervorgebracht. Die "Normalfamilie" ist noch immer die dominierende Familienform: vier von fünf Kindern wachsen bei ihren verheirateten Eltern auf, drei Viertel mit Geschwisterkind. Familien halten über die Jahre zusammen - selbst wenn die Mitglieder in unterschiedlichen Haushalten leben. Geschwister, Enkel und Großeltern, erwachsene Kinder und ihre Eltern fühlen sich verbunden, auch wenn sie nicht zusammen leben.“[2]

Mit diesen Worten wird der Besucher auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bereich Geschichte begrüßt. Die Essenz des Zitates greift schon das Thema der sich verändernden Familienstrukturen auf, auf das in dieser Arbeit später noch eingegangen wird.

Ich möchte an diesem Punkt einen kurzen historischen Abriss der Familienpolitik in Deutschland, ihrer Phasen und unterschiedlichen Gewichtungen geben.

Familienpolitik ist in der BRD erst seit 1953 in institutioneller Form durch ein Bundesministerium vertreten, die Anfänge familien- bzw. sozialpolitischer Organisationsstrukturen, liegen zu Beginn unseres Jahrhunderts allerdings auf der Seite großer Unternehmen. Nach 1918 werden dann in bestimmten Wirtschaftszweigen „Familienausgleichskassen“ gegründet, eine Struktur, welche in den fünfziger Jahren von der institutionalisierten Familienpolitik wieder aufgegriffen wird.[3]

Wingen zeigt an diesem Beispiel eine Tendenz, klassisch für jegliche Art Sozialpolitik, auf. „Anfänglich aus einzelbetrieblichen Initiativen erwachsene familienbezogene Leistungen werden später in tarifvertragliche Regelungen hineingehoben und münden schließlich in allgemeine gesetzliche Regelungen.“[4]

Ein kurzer Blick auf die Historie der Institutionellen Familienpolitik in der BRD zeigt auch die Entwicklung des Familienleitbildes bzw. Ideals.

Mit der Gründung des Familienministeriums setzt zunächst keine zielgerichtete Familienpolitik ein, sondern das Ministerium verkörpert eher die große Wertschätzung, die Familie und Ehe als Keimzelle des Staates in der BRD zugedacht wird.[5]

Unter Adenauer sollen die Eigenkräfte und die Eigenverantwortung der Familien gestärkt werden, ohne große Einmischung des Staates.

1952 wurden mit dem Mutterschutzgesetz erstmals einheitliche Schutzfristen für berufstätige werdende Mütter je sechs Wochen vor und nach der Geburt gesetzt; 1955 wurde mit dem Kindergeldgesetz erstmals ein Kindergeld in Höhe von 25 DM ab dem dritten Kind vorgesehen.

Der Familienlastenausgleich von 1949 sah ursprünglich nur eine Förderung der Familien durch steuerliche Kinderfreibeträge von anfänglich 600 DM vor. Wer nur ein geringes Einkommen hatte, profitierte von Steuerfreibeträgen kaum. Die Einführung des Kindergeldes zunächst ab dem dritten und ab 1961 auch für das zweite Kind sowie die schrittweise Erhöhung der Freibeträge in der Zeit von 1949 bis 1961 auf 1.200 DM waren ein Fortschritt für die Familien.[6]

Sowohl ideologisch als auch real-gesellschaftlich dominantes Familienprinzip der 50er war allerdings die Versorger-Ehe. Die Frau blieb auf den Haushalt beschränkt und war bis zur Eherechtsreform 1976 durchaus nicht gleichberechtigt mit ihrem männlichen Ehepartner, der sogar befugt war jegliche Anstellung seiner Frau zu kündigen und darüber hinaus der alleinige rechtliche Vertreter seiner Kinder war.

Somit lässt sich sagen, dass die anfängliche reale Entlastung der Familie, in welchem Umfang sie auch immer als akzeptabel anerkannt werden kann, in extremem Kontrast zur rechtlichen Grundlage des Systems Familie lag.

Dies änderte sich wie gesagt erst 1976 mit der Eherechtsreform, ein großer Schritt in Richtung unseres heutigen, liberaleren Familienbilds. Mann und Frau waren nun in der Familie gleichberechtigt. Neu geregelt wurde auch das Namensrecht für die Familien. Bei der Eheschließung konnten nun Mann und Frau einen der beiden Namen frei wählen. Gleichzeitig wurde die Schwelle gesenkt, ab der der Staat in den Familien und vor allem zu Gunsten der Kinder eingreifen darf. In der Erziehung wurde aus der "väterlichen Gewalt" die "elterliche Sorge", entwürdigende Erziehungsmethoden waren ab nun verboten. Familiengerichte wurden geschaffen.

Vor allem für Frauen brachte auch die Reform des Scheidungsrechtes 1977 weit reichende Veränderungen: An die Stelle der Schuldfrage trat das Zerrüttungsprinzip. Die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden seitdem im "Versorgungs-ausgleich" geteilt.[7]

Auch war es nun beiden Ehepartnern erlaubt erwerbstätig zu sein (BGB, § 1356 (1) und (2)).[8]

Im Jahr 1979 wurde der Mutterschaftsurlaub eingeführt. Mütter konnten ihn für sechs Monate in Anspruch nehmen, hatten in der Zeit einen achtmonatigen Kündigungsschutz und erhielten monatlich 750,- DM. Gleichzeitig sollte der Ausbau von Betreuungseinrichtungen verstärkt werden. (Versorgungsgrad 1982: 2 % für 0-3jährige).

Bis heute hat sich an der grundsätzlichen Herangehensweise bei Thema Familienpolitik wenig geändert.

Die bestehenden Instrumente wurden der sich ändernden Realität angepasst. Kindergelderhöhungen, Ausbau des Mutterschutzes, Erhöhung des Kinderfreibetrages und ähnliche Entwicklungen zeigen wenig Aktivität und Integrationswillen bezüglich neuer Ideen und Strukturen in der deutschen Familienpolitik. Die Verantwortlichen der deutschen Familienpolitik schmücken sich in den letzten Jahrzehnten eher mit legislativen Neuerungen, deren Umsetzung in einigen Fällen allerdings fraglich ist. So beschäftigte man sich unter anderem nach der Wiedervereinigung mit einer Neuregelung des Gesetzes zum Schwangerschaftsabbruch, eine durchaus sinnvolle Arbeit. Doch der seit 1996 bestehende Rechtsanspruch aller Drei- bis Sechsjährigen auf einen Kindergartenplatz in Deutschland lässt sich auch nur bei einer Schaffung der entsprechenden Infrastruktur verwirklichen (vergleiche dazu 3.3 der vorliegenden Arbeit).

[...]


[1] BELLERS, Anni: „Politik für die Familie, Eine vergleichende Analyse familienpolitischer Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in der Bundesrepublik Deutschland“, Münster, Hamburg: Lit 1993 (Studien zur Politikwissenschaft; Bd. 78) , S. 6. Im Folgenden zitiert: Bellers: „Politik für die Familie“.

[2] http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Ministerium/geschichte.html

[3] vergleiche: WINGEN, Max: „Familienpolitik“, Lucius & Lucius Verlagsgesellschaft, Stuttgart, Uni-Taschenbücher 1970, S. 21 f., Im Folgenden Zitiert: WINGEN: „Familienpolitik“

[4] WINGEN: „Familienpolitik“, S. 22

[5] Vergleiche: PEIL, Iris: „Akzeptanz familienpolitischer Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland – Ein Ost – West Vergleich“, Materialien zur Bevölkerungswissenschaft, Heft 85, Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, 1996, S. 4 f. Im Folgenden Zitiert: PEIL:

[6] http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Ministerium/geschichte.html

[7] http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Ministerium/geschichte.html

[8] PEIL: S. 7.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Familienpolitik - ein kurzer Überblick
Hochschule
Universität Augsburg
Veranstaltung
Hauptseminar: Generatives Verhalten und soziodemographische Prozesse
Note
2,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
19
Katalognummer
V77725
ISBN (eBook)
9783638822022
ISBN (Buch)
9783638910149
Dateigröße
532 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Familienpolitik, Hauptseminar, Generatives, Verhalten, Prozesse, Soziologie
Arbeit zitieren
Tobias Reff (Autor:in), 2006, Familienpolitik - ein kurzer Überblick, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77725

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