Die letzten elf Jahre haben sich in der internationalen Rechnungslegung durch eine schnelle und „stürmische“ Entwicklung gekennzeichnet. Durch den Gang an die New Yorker Börse vieler europäischer Unternehmen erfolgte eine Welle freiwilliger Veröffentlichungen von Konzernabschlüssen nach IAS/IFRS und US-GAAP. Diese Tendenz wurde von der EU unterstützt. Durch den EU-Beschluss von 1995 wurden Unternehmen 1998 von der Verpflichtung der Erstellung eines HGB-Konzernabschlusses befreit, falls sie einen Konzernabschluss nach IAS oder US-GAAP aufstellten. Eine weitere Intensivierung einer Internationalisierung der Rechnungslegung erfolge durch die IAS-Verordnung der EG im Jahr 2002, wonach kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU ab 2005 (mit Ausnahmen ab 2007) zu Konzernabschlüssen nach IAS/IFRS verpflichtet sind.
Die Internationalisierung der Rechnungslegung ist dabei eng mit dem Begriff des Fair Value verbunden. Mit dem Ziel, umfassende Informationen mit dem IFRS-Abschluss offen legen zu lassen und damit den Bedürfnissen des Kapitalmarktes nach entscheidungsrelevanten und zuverlässigen Informationen über das bilanzierende Unternehmen zu genügen, rückt der IASB historische Kosten in den Hintergrund und stellt auf die Bewertung zu Fair Values ab. Die Fair Value-Bilanzierung soll dabei eine zuverlässige Abbildung eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld in der Bilanz gewährleisten und somit einem wirksamen Gläubigerschutz beitragen.
In der vorliegenden Arbeit soll zunächst der Begriff des Fair Value in den IFRS festgestellt werden. Die einzelnen Regelungen in Bezug auf die Fair Value-Bilanzierung werden in einem weiteren Schritt dargelegt. Daraufhin wird die Erreichung des Gläubigerschutzes im Sinne einer entscheidungsrelevanten und zuverlässigen Informationsermittlung diskutiert. Abschließend werden einige Kritikpunkte in der gegenwärtigen Diskussion zu Fair Value-Bilanzierung präsentiert.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definition und Ermittlungsmöglichkeiten von Fair Value
3. Fair Value im Regelwerk der IFRS
3.1 Erfassung wertgeminderter Bewertungseinheiten
3.2 Fair Value in den einzelnen Standards
4. Fair Value im Hinblick auf Informationsvermittlung und Gläubigerschutz
5. Kritische Würdigung der Fair Value-Bilanzierung
6. Fazit
Quellenverzeichnis
1. Einleitung
Die letzten elf Jahre sind in der internationalen Rechnungslegung durch eine schnelle und „stürmische“ Entwicklung gekennzeichnet.[1] Durch den Gang an die New Yorker Börse vieler europäischer Unternehmen erfolgte eine Welle freiwilliger Veröffentlichungen von Konzernabschlüssen nach IAS/IFRS und US-GAAP. Diese Tendenz wurde von der EU unterstützt. Durch den EU-Beschluss von 1995 wurden Unternehmen 1998 von der Verpflichtung der Erstellung eines HGB-Konzernabschlusses befreit, falls sie einen Konzernabschluss nach IAS oder US-GAAP aufstellten. Eine weitere Intensivierung einer Internationalisierung der Rechnungs-legung erfolge durch die IAS-Verordnung der EG im Jahr 2002, wonach kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU ab 2005 (mit Ausnahmen ab 2007) zu Konzernabschlüssen nach IAS/IFRS verpflichtet sind.
Die Internationalisierung der Rechnungslegung ist dabei eng mit dem Begriff des Fair Value verbunden. Mit dem Ziel, umfassende Informationen mit dem IFRS-Abshcluss offen legen zu lassen und damit den Bedürfnissen des Kapitalmarktes nach entscheidungsrelevanten und zuverlässigen Informationen über das bilanzierende Unternehmen zu genügen, rückt der IASB historische Kosten in den Hintergrund und stellt auf die Bewertung zu Fair Values ab. Die Fair Value-Bilanzierung soll dabei eine zuverlässige Abbildung eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld in der Bilanz gewährleisten und somit einem wirksamen Gläubigerschutz beitragen.[2]
In der vorliegenden Arbeit soll zunächst der Begriff des Fair Value in den IFRS festgestellt werden. Die einzelnen Regelungen in Bezug auf die Fair Value-Bilanzierung werden in einem weiteren Schritt dargelegt. Daraufhin wird die Erreichung des Gläubigerschutzes im Sinne einer entscheidungsrelevanten und zuverlässigen Informationsermittlung diskutiert. Abschließend werden einige Kritikpunkte in der gegenwärtigen Diskussion zu Fair Value-Bilanzierung präsentiert.
2. Definition und Ermittlungsmöglichkeiten des Fair Value
Fair Value, auch beizulegender Zeitwert genannt, wird in IFRS als der Betrag definiert, „zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht werden könnte“ und stellt somit einen unter üblichen Marktbedingungen erzielbare Betrag dar.[3]
In der Situation eines vollkommenen Marktes würde der Fair Value einem Marktpreis gleich sein. Die IFRS sehen jedoch die Ermittlung des Value auch für nicht finanzielle Vermögenswerte, die nicht regelmäßig auf Märkten gehandelt werden. Die verfügbaren Preisinformationen entsprechen oft den Anforderungen der vollkommenen Märkte nicht und der Begriff des Fair Value bekommt in vielen Fällen Mehrdeutigkeit. Somit wird in solchen Fällen zwischen dem Absatzpreis, dem Beschaffungspreis und dem Nutzungswert unterschieden.[4]
Da es bei der Ermittlung des Fair Value eine möglichst marktnahe und damit objektivierbare Bewertung sicherzustellen ist, geht man von der so genannten „Fair-Value-Hierarchie“ für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes aus,[5] die drei Hierarchiestufen entält.
Die erste Stufe sieht die Ermittlung eines Marktwertes für den zu bewertenden Vermögenswert vor. „Dabei gilt ein öffentlich notierter Marktpreis auf einem aktiven Markt als bestmöglicher Indikator für den Fair Value.“[6] Es handelt sich hiermit um den Veräußerungs- bzw. Erfüllungswert (Realisable bzw. Settlement Value).[7]
Sollte ein Marktwert auf einem aktiven Markt nicht zur Verfügung stehen, so „ist der beizulegende Zeitwert durch Anpassung beobachtbarer Marktpreise für vergleichbare Gegenstände am oder nahe dem Bewertungsstichtag zu bestimmen“.[8] Es wird somit ein Wiederbeschaffungs- bzw. Abwicklungswert (Current Cost) ermittelt.[9]
[...]
[1] Vgl. Wagenhofer, A. (2003): Internationale Rechnungslegungsstandards – IAS / IFRS. – 4., überarbeitete und erweiterte Auflage der International Accounting Standards. – Frankfurt; Wien: Redline Wirtschaft bei Ueberreuter, S. V.
[2] Vgl. Baetge, J.; Lienau, A. (2005): Der Gläubigerschutzgedanke im Mixed Fair Value-Modell des IASB. In: Schneider, D; Rückle, D; Küpper, H.-U.; Wagner, F. W. (Hrsg.): Kritisches zu Rechnungslegung und Unternehmensbesteuerung. – Berlin: Duncker & Humblot, S. 66.
[3] Vgl. Wagenhofer, A. (2003), a.a.O., S. 163.
[4] Vgl. Dawo, S. (2004): Fair Value-Bewertung nicht finanzieller Positionen – der Weg zur entobjektivierten Bilanz? In: Küting, K.; Pfitzer, N.; Weber, C.-P. (Hrsg.): Herausforderungen und Chancen durch weltweite Rechnungslegungsstandards. – Stuttgart: Schäffer-Poeschel, S. 47
[5] Vgl. Wagenhofer, A. (2003), a.a.O., S. 164.
[6] Böcking, H.-J. (2004): Fair Value als Wertmaßstab im Rahmen der IAS/IFRS. In: Küting, K.; Pfitzer, N.; Weber, C.-P. (Hrsg.): Herausforderungen und Chancen durch weltweite Rechnungslegungsstandards. – Stuttgart: Schäffer-Poeschel, S. 32.
[7] Vgl. Streim, H; Bieker, M; Esser, M. (2005): Fair Value Accounting in der IFRS-Rechnungslegung. In: Schneider, D; Rückle, D; Küpper, H.-U.; Wagner, F. W. (Hrsg.): Kritisches zu Rechnungslegung und Unternehmensbesteuerung. – Berlin: Duncker & Humblot, S. 90.
[8] Wagenhofer, A. (2003), a.a.O., S. 164.
[9] Vgl. Streim, H; Bieker, M; Esser, M. (2005), a.a.O., S. 91.
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