Die Goldene Bulle - eine wirtschaftsgeschichtliche Betrachtung


Hausarbeit, 2007

19 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsangabe

1. Einleitung

2. Aufbau der Goldenen Bulle
2.1 Das Nürnberger Gesetzbuch vom 10. Januar
2.2 Metzer Gesetze vom 25. Dezember 1356

3. Geschichtlicher Hintergrund
3.1 Errungenschaften Karl IV
3.1 Die sieben Kurfürsten

4. Wirtschaftsgeschichtliche Aspekte der Goldenen Bulle
4.1 Die erste Verordnung
4.2 Die zweite Verordnung
4.3 Die fünfte Verordnung
4.4 Die neunte Verordnung
4.5 Die zehnte Verordnung
4.6 Die vierzehnte Verordnung
4.7 Die fünfzehnte Verordnung
4.8 Die sechzehnte Verordnung
4.9 Die siebzehnte Verordnung
4.10 Die vierundzwanzigste Verordnung
4.11 Die fünfundzwanzigste Verordnung
4. 12 Die dreißigste Verordnung

5. Schlusswort

6. Literaturangabe

1. Einleitung

Die „Goldene Bulle“ – ein wegen seiner goldenen Siegel so genanntes Dokument - wurde im Jahr 1356 in Nürnberg und Metz beschlossen. Das Schriftstück regelt als eine Art „Reichsgrundgesetz“ vor allem die Aufgaben und Kompetenzen der deutschen Kurfürsten, sowie die Prozedur der deutschen Königswahlen. Die „Goldene Bulle“, die von Karl IV. erlassen wurde, ist bis zum Ende des alten Reiches im Jahre 1806, also über 450 Jahre, eine Art Reichsgrundgesetz gewesen.

Die vorliegende Arbeit wird sich insbesondere mit der wirtschafsgeschichtlichen Betrachtung dieses Dokuments auseinandersetzen. Hier sollen folgende Fragen beantwortet werden:

- Auf welche Vergehen wurden Strafgelder erhoben?
- Wie hoch waren die Beträge solcher Gesetzesbrüche?
- Wer erhielt dieses Geld?

Dabei wird sich ein einleitender Teil aber auch mit der Geschichte und dem Aufbau des Schriftstückes befassen. Anschließend werden die einzelnen Verordnungen auf wirtschaftsgeschichtliche Aspekte untersucht und analysiert.

Die Quellenlage zur Goldenen Bulle ist sehr gut. Es liegen verschiedene Übersetzungen zur originalen lateinischen Schrift vor.

Die vorliegende Arbeit basiert zum einen auf der Schrift von Bernd-Ulrich Hergemöller (Maiestas Carolina: Der Kodifikationsentwurf Karls IV. für das Königreich Böhmen von 1335, München 1995.), welche auf Grundlage der lateinischen Schrift eingeleitet und ins Deutsche übertragen wurde.

Aufgrund unzureichender Lateinkenntnisse wird aber insbesondere die Übersetzung der Goldenen Bulle von Wolfgang D. Fritz genutzt (Die Goldene Bulle. Das Reichsgesetz Kaiser Karls IV., Weimar 1978 )

2. Aufbau der Goldenen Bulle

Das Dokument unterteilt sich in zwei große Bereiche. Den ersten Teil bildet das Nürnberger Gesetzbuch vom 10. Januar 1356 und den zweiten Teil die Metzer Gesetze vom 25. Dezember 1356. Das Schriftstück unterliegt folgendem Aufbau:

2.1 Das Nürnberger Gesetzbuch vom 10. Januar 1356

1. Wie das Geleit der Kurfürsten sein soll und von wem es gestellt werden muss.
2. Über die Wahl des Römischen Königs.
3. Über die Sitzordnung der Erzbischöfe von Trier, Köln, Mainz.
4. Über die Kurfürsten im allgemeinen.
5. Über das Recht des Pfalzgrafen und auch des Herzogs von Sachsen.
6. Über die (Vorrechte) der Kurfürsten gegenüber den sonstigen Fürsten.
7. Über die Erbfolge der (weltlichen Kur)fürsten.
8. Über die Gerichtsfreiheit des Königs von Böhmen und seiner Landesbewohner.
9. Über Gold-, Silber-, und andere Bergwerke.
10. Über Münzen
11. Über die Gerichtsfreiheit
12. Über die Zusammenkunft der (Kur)fürsten.
13. Über den Widerruf der Privilegien.
14. Über den Entzug der Lehnsgüter bei Unwürdigkeit.
15. Über Verschwörungen.
16. Über die Pfahlsbürger.
17. Über das Ansagen von Fehden.
18. Mitteilungsformular (für die Einladung zur Königswahl)
19. Formular der Vollmacht eines Kurfürsten für seine Vertreter bei der Wahl.
20. Über die Einheit der Kurfürstentümer und der damit verbundenen Rechte.
21. Über die Rangordnung der Erzbischöfe bei feierlichen Aufzügen.
22. Über die Rangordnung der (weltlichen) Kurfürsten bei feierlichen Aufzügen und wer die Insignien tragen soll.
23. Über die Spendung des Segens durch die Erzbischöfe im Beisein des Kaisers

2.2 Metzer Gesetze vom 25. Dezember 1356

Die Metzer Gesetze schließen sich den Nürnberger Gesetzen nahtlos an, tragen jedoch keine Teilüberschriften. Hier findet man weitere sieben Festlegungen, die mit dem „Paragraphen“ 31 enden.

Wirtschaftsgeschichtliche Aspekte findet man in den Abschnitten: 1, 2, 5, 9, 10, 14, 15, 16, 17, 24, 25 und 30.

3. Geschichtlicher Hintergrund

3.1 Errungenschaften Karl IV.

Karl IV. verkündete in den Jahren 1355/56 eine Reihe von Gesetzen. Die wichtigste Urkunde war die Goldene Bulle. Weitere Errungenschaften Karls lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- bereitete dem Hin und Her um die deutschen Königswahlen ein Ende
- erkannte bestehende Gewalten im Reich als Reichsvikare[1] an (besonders in Italien und Burgund)
- baute seine Hausmacht aus, erwarb unter anderem Schlesien, die Niederlausitz und Brandenburg und schloss einen Erbvertrag mit Habsburgern
- machte Prag zur Hauptresidenz und zum geistigen Mittelpunkt des Reiches (Gründung der Prager Universität)
- verfasste eine bis zum Jahre 1346 reichende Autobiographie, die uns einzigartige Einblicke in sein Denken, Fühlen und Planen vermittelt

[...]


[1] = Reichsvertreter

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Die Goldene Bulle - eine wirtschaftsgeschichtliche Betrachtung
Hochschule
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
19
Katalognummer
V78574
ISBN (eBook)
9783638838306
ISBN (Buch)
9783638840163
Dateigröße
1102 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Goldene, Bulle, Betrachtung
Arbeit zitieren
Manuela Piel (Autor:in), 2007, Die Goldene Bulle - eine wirtschaftsgeschichtliche Betrachtung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78574

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