Die Globalisierung in der verfassungstheoretischen Diskussion


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2007

43 Pages, Note: 13 Punkte


Extrait


Gliederung

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

Die Globalisierung in der verfassungstheoretischen

Diskussion

A. Begriff der Globalisierung und Problemstellung der Arbeit
I. Begriff der Globalisierung
II. Rechtliche Problemstellung der Globalisierung

B. Weltordnung und Globalisierung
I. Konkrete Beispiele „genuinen Weltrechts“
1. Lex Mercatoria
2. Lex Digitalis
II. Diskussionsansätze: globales oder plurales Recht
1. Globales Recht
a) Einheit des Völkerrechts
b) Weltrepublik nach Höffe (in Anlehnung an Kant)
2. Rechtspluralismus
a) Rechtsquellenlehre (Eugen Ehrlich)
b) Systemtheorie (Niklas Luhmann)
c) „Globale Bukowina“ (Gunther Teubner)
d) Die Weltordnung als „Netzwerk“ (Anne-Marie Slaughter)
3. Stellungnahme

C. Verfassungstheoretische Probleme der Globalisierung
I. nationalstaatliche Souveränität und NGOs
1. Neue Akteure
2. innere und äußere Souveränität des Nationalstaates
3. Übertragung von Hoheitsrechten
a) nichtstaatliche Akteure als Verfassungssubjekte
b) Grundrechtsbindung nichtstaatlicher Akteure
4. Fazit
II. Legitimation im Blickwinkel der Globalisierung (insb. NGOs)
1. traditioneller Legitimationsbegriff
2. Legitimationsdimension der Europäischen Union
a) „Mittelbarkeitslehre“
b) Stellungnahme
3. Input- / Output-Legitimation
4. Fazit
III. Weitere verfassungstheoretische Konflikte
1. Rechtssicherheit
a. Normenhierarchie / Kollisionsregeln
b. prozedurale Rechtssicherheit
c. Sanktionierung und Durchsetzung von Entscheidungen
2. Demokratisches Prinzip: Minderheiten / Mehrheiten
3. Ordnungsfunktion: Völkerrecht
4. Kritik: eindimensionale Sicht der rechtlichen Metaebene
IV. Zusammenfassung

D. Schluss

Literaturverzeichnis

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abrufbar unter: http://www.jura.uni-frankfurt.de/ fb/fb01/ifawz1/teubner/dokumente/GlobalJustice_dt_Seminar.pdf.

Hinweis: Sofern als Quelle auch eine abrufbare pdf-Datei angegeben wurde, bezieht sich die Zitierung in der Seminararbeit auf diese Quelle.

Quellenverzeichnis

Internet:

www.bpb.de

www.greenpeace.de

www.icann.org

www.pict-pcti.org

www.wto.org

Hinweis: Sämtliche Internetquellen beziehen sich auf den Stand 06.06.2007.

Die Globalisierung in der verfassungstheoretischen

Diskussion

A. Begriff der Globalisierung und Problemstellung der Arbeit

I. Begriff der Globalisierung

Eingangs soll der Begriffsrahmen in Bezug auf das Thema dieser Seminararbeit dargestellt werden. Eine allgemeingültige Definition kann hier im Hinblick auf die unüberschaubare Weite des Themas Globalisierung sowie dessen Auswirkungen auf vielfältige Bereiche des gesellschaftlichen Lebens nicht entwickelt werden. Es handelt sich mithin lediglich um eine Arbeitsdefinition:

Als Synonyme für den Begriff Globalisierung werden die Termini Entstaatlichung, Entgrenzung und internationale Integration verwendet.[1] Diesen Begriffen ist gemeinsam, dass sie eine Gemengelage verschiedener Phänomene bezeichnen.

Die Definition des Begriffs Globalisierung ist im Detail umstritten.[2] In erster Linie ist Globalisierung aber wohl ein Begriff der Ökonomie. Er bezeichnet einen Prozess, durch den aufgrund der Dynamik des internationalen Handels und Kapitalverkehrs Märkte der verschiedenen Länder immer stärker voneinander abhängig werden. Ursächlich ist hierfür u. a. die Entwicklung moderner Kommunikations- und Transporttechniken, eine Intensivierung des weltweiten Technologietransfers und verbesserte Bedingungen für Außenhandel und Investitionen.[3] Unterschiedliche nationalstaatliche Räume rücken enger zusammen, zuvor getrennte Bereiche verschmelzen. Hierdurch schrumpfen zeitliche und räumliche Distanzen oder verschwinden sogar gänzlich.

Globalisierung steht in besonderem Maße auch für den Ausbau internationaler Organisationen und internationalen Rechts.[4]

II. Rechtliche Problemstellung der Globalisierung

Mit der Globalisierung zusammenhängende (verfassungsrechtliche) Problemkreise haben Eingang in die verfassungstheoretische Diskussion gefunden.

Das traditionelle Verfassungsverständnis muss infolge verschiedener globalisierungsbedingter Phänomene neu diskutiert werden. Die stetig zunehmende Internationalisierung der wirtschaftlichen Beziehung hat Einfluss auf das traditionelle Rechtsverständnis. Es entstehen neue „Akteure“ und „Institutionengefüge“. Häufig spricht man in diesem Zusammenhang von „Global Playern“ und meint transnationale Unternehmen (sog. MNCs[5] ) und internationale Nichtregierungsorganisationen (sog. NGOs[6] ).

Deshalb bestehen Befürchtungen, dass die ursprünglich territorial gebundene und begründete parlamentarisch-repräsentative Demokratie an Substanz verliert, hingegen die Gestaltungsmacht transnationaler Politik ohne direkte demokratische Legitimation anwächst. Als folgenreicher Effekt wird die Abnahme der Gestaltungsmacht des Staates genannt.[7]

Diese Seminararbeit stellt zunächst verschiedene Diskussionsansätze zur Metaebene dar (Weltordnung und Globalisierung, B.) und zeigt sodann konkrete Bezüge der Diskussionsansätze zur (Verfassungs-) Rechtswirklichkeit auf (C.). Die Arbeit betrachtet somit die verschiedenen Ebenen der Diskussion, nämlich sowohl die verfassungs theoretische als auch die konkrete verfassungs rechtliche Ebene.

B. Weltordnung und Globalisierung

Die oben beschriebenen Auswirkungen der Globalisierung haben Bedeutung für das nationale (Verfassungs-) Recht: So ist es etwa nach traditionellen Verständnis dem Nationalstaat vorbehalten, Rechtsnormen zu schaffen. Nunmehr haben sich, als Folge (und / oder Ursache) der Globalisierung verschiedene „Rechtsordnungen“ gebildet, die diesem traditionellen Verständnis nicht entsprechen. Rechtsnormen werden de facto nicht mehr nur vom Staat geschaffen.

I. Konkrete Beispiele „genuinen Weltrechts“

Teubner nennt diverse Beispiele für Rechtsordnungen, die außerhalb der staatlichen Rechtssetzungsmacht entstanden sind.[8] Für den weiteren Verlauf der Untersuchung möchte ich exemplarisch zwei Beispiele darstellen.

1. Lex Mercatoria

Das wohl bekannteste Flagschiff globalisierten Rechts ist die Lex Mercatoria. Dieses internationale Handelsrecht geht auf mittelalterliche Praktiken zurück. Lex Mercatoria bezeichnet das spezifische Recht der privaten internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Es stellt einen paradigmatischen Fall für neue staatsunabhängige Bereiche des Weltrechts dar.[9] Dieses Welthandelsrecht speist sich aus den allen Handel treibenden Nationen gemeinsamen Rechtsprinzipien, dem Völkerrecht, dem Recht internationaler Organisationen, internationalen Handelsbräuchen, Formularen und Klauseln für Außenhandelsgeschäfte, nationalen Normen zum Überseehandel, Formularverträgen und Geschäftsbedingungen der nationalen Handelskammern, schiedsrichterlicher Praxis, internationalen Staatsverträge, einheitlichen Richtlinien, der Rechtsprechung staatlicher Gerichte sowie gewissen „Codes of Conduct“.[10] Indizien, die für den Charakter als eigenständige Rechtsordnung sprechen, sind hohe Standards der Publizität und Transparenz, die Einhaltung völkerrechtlicher Grundwerte, durch Präzedenzfälle, geregelte Rechtsgrundsätze der Entscheidungsfindung, sowie eine effiziente Schiedsgerichtspraxis, die ihre Entscheidungen in der Regel auch durchsetzen kann.[11]

Es lässt sich nur mutmaßen, weshalb die Lex Mercatoria häufig als Paradebeispiel genannt wird: Zum einen wahrscheinlich wegen ihrer langen Tradition. Zum anderen, weil sie unmittelbar mit den ökonomischen Prozessen verknüpft und die Ökonomie als Motor der Globalisierung gesehen wird.

2. Lex Digitalis

Auch bei der Lex Digitalis – dem „Recht des Internet“ – handelt es sich um genuin transnationales Recht.

Gralf-Peter Calliess[12] definiert es folgendermaßen:

„a third-level autonomous legal system beyond municipal and public international law, created and developed by the law-making forces of an emerging global civil society, founded on general principles of law as well as societal usages, administered by private dispute resolution service providers, and codified (if at all) by private norm formulating agencies.”

Seiner Definition entspricht das seit 1999 implementierte Konfliktlösungsverfahren der amerikanischen Stiftung ICANN[13]. Die ICANN entscheidet über die Grundlagen der Verwaltung von Namen und Adressen im Internet und beschließt technische Verfahrensstandards. Sie koordiniert technische Aspekte des Internet, ohne jedoch verbindliches Recht zu setzen. Die ICANN untersteht dem US-amerikanischen Handelsministerium (Department of Commerce) und ist somit der US-Regierung unterstellt. Die Regierungen der Welt haben bei ICANN lediglich einen Beraterstatus, sie sind in dem „Regierungsbeirat“ (GAC[14] ) vertreten, der einen eigenständigen Sitz bei der EU-Kommission in Brüssel hat.[15] Diese Randrolle der übrigen Staaten wird auch mit Blick auf die Sonderstellung, die die US-Regierung durch ihre staatliche Aufsicht und ihren Vertrag mit ICANN hat, vielfach kritisiert.

Teubner sieht hierin ein Beispiel für das Entstehen einer Zivilverfassung, indem die Selbstregulierung des Internets eine Digitalverfassung hervorbringt.[16]

[...]


[1] Vgl. von Bogdandy [2003], S. 854.

[2] Kadelbach [2004], S. 3, Fn. 10 m.w.N.

[3] Kadelbach [2004], S. 3.

[4] Von Bogdandy [2003], S. 857.

[5] Multi National Companies.

[6] Non Governmental Organisations.

[7] Kadelbach [2004], S. 1 m.w.N.

[8] Siehe die zahlreichen Beispiele bei Fischer-Lescano / Teubner [2006].

[9] Teubner [1996b], S. 264.

[10] Scherer [2005], S. 135.

[11] Stein, Ursula [1995], S. 241ff.

[12] Calliess [2002], S. 188.

[13] Internet Corporation for Assigned Names and Numbers.

[14] Governmental Advisory Committee.

[15] Information entnommen von: http://www.icann.org/about/.

[16] Teubner [2003], S. 12.

Fin de l'extrait de 43 pages

Résumé des informations

Titre
Die Globalisierung in der verfassungstheoretischen Diskussion
Université
Ruhr-University of Bochum  (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie)
Cours
Verfassung im globalen Wandel
Note
13 Punkte
Auteur
Année
2007
Pages
43
N° de catalogue
V78826
ISBN (ebook)
9783638846868
ISBN (Livre)
9783668241411
Taille d'un fichier
506 KB
Langue
allemand
Mots clés
Globalisierung, Verfassung, Wandel, Verfassungsrecht, Seminararbeit, Bukowina, Rechtspluralismus, Governance, NGO, WTO, plurales, Recht, Staatszentrierung, Kollision
Citation du texte
Ass. iur. Christian Laschet (Auteur), 2007, Die Globalisierung in der verfassungstheoretischen Diskussion, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78826

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