„Im Jahr 1996 haben in Rheinland-Pfalz insgesamt 18.102 Personen durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben.“ (Landesbeauftragte für Ausländerfragen: Wir leben in Rheinland-Pfalz 1997, 12) In 1995 lag der Anteil der Einbürgerungen bei 12,4 %, in 1996 konnte hier ein Anstieg auf 17,7% verzeichnet werden. Daraus lässt sich schließen, dass das Interesse, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen, deutlich gestiegen ist.
Der Begriff der Staatsangehörigkeit lässt sich umschreiben als das Rechtverhältnis der Zugehörigkeit einer natürlichen Person zu einem bestimmten Staat, mit besonderen Rechten und Pflichten. (vgl. v. Münch 1979, 41) Beispiele für diese Rechte und Pflichten sind:
• das uneingeschränkte Recht auf Freizügigkeit innerhalb Deutschlands; also die freie Wahl des Aufenthaltes und des Wohnsitzes,
• das Recht der freien Berufswahl (z. B. Beamte), ein freies Niederlassungsrecht (z. B. Ärzte) und das Recht der Gewerbefreiheit, das grundsätzlich zur Eröffnung eines Geschäfts berechtigt;
• den vollständigen Schutz vor Ausweisung,
• Schutz vor Auslieferung an einen anderen Staat,
• die visafreie Reisemöglichkeit in viele Länder, auch außerhalb Europas,
• Schutz durch die BRD bei Auslandsaufenthalten,
• das Recht zu wählen und gewählt zu werden (aktives und passives Wahlrecht),
• sofern der Antragsteller nicht Staatsangehöriger eines EU-Staates ist, erhält er durch die Einbürgerung auch das Recht der Freizügigkeit innerhalb der EU-Staaten.
Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sind auch bestimmte Pflichten verbunden, wie z. B. die Mitwirkung als Schöffe an Gerichtsurteilen, die Mithilfe bei der Durchführung von Wahlen oder für Männer die Ableistung des Wehrdienstes.
(vgl. Landesbeauftragte für Ausländerfragen: Einbürgerung, 1997, 1)
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlagen für die Einbürgerung
2.1 Die „erleichterte“ Einbürgerung nach dem Ausländergesetz (§§ 85,86 AuslG)
2.1.1 Die Einbürgerung von Jugendlichen/jungen Erwachsenen zwischen 16 und 23 Jahren
2.1.2 Die erleichterte Einbürgerung von Ausländern über 23 Jahre
2.2 Die Einbürgerung nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in Verbindung mit den Einbürgerungsrichtlinien
2.3 Die Anspruchseinbürgerung
3. Der Verlauf der Einbürgerung
3.1 Die Antragstellung
3.2 Zuständige Behörden
3.3 Verfahren
3.4 Kosten
4. Probleme bei der Einbürgerung
5. Ergebnisse, Perspektiven und Diskussionsanstöße
ANHANG
Der Verlauf einer Einbürgerung am Beispiel einer vietnamesischen Flüchtlingsfamilie
Die Antragstellung
Zuständige Behörden
Das Verfahren
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen und den praktischen Ablauf der Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung verschiedener Einbürgerungsarten und beleuchtet dabei kritisch die damit verbundenen bürokratischen Hürden sowie die Integrationsproblematik für Einwanderer.
- Rechtliche Grundlagen der Einbürgerung (Ausländergesetz vs. Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz)
- Prozessualer Ablauf der Antragstellung und behördliche Zuständigkeiten
- Finanzielle Aspekte und Kosten der Einbürgerung
- Probleme bei der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Kritische Analyse zur Freiwilligkeit der Einbürgerung und zur Identitätsthematik
Auszug aus dem Buch
Die Einbürgerung von Jugendlichen/jungen Erwachsenen zwischen 16 und 23 Jahren
Rechtsgrundlage für die Einbürgerung junger Erwachsener ist der § 85 AuslG. Der Antragsteller muss sich dauerhaft und freiwillig in der Bundesrepublik niedergelassen haben und dazu bereit sein, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben oder zu verlieren. Dies ist erforderlich, um Rechtsunsicherheiten und Pflichtenkollision bei „Mehrstaatigkeit“ zu vermeiden. Er muss weiterhin seit mindestens acht Jahren seinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben und muss sechs Jahre eine Schule im Bundesgebiet (davon mindestens vier Jahre eine allgemeinbildende) besucht haben. Er darf nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein. Der Antragsteller darf nicht eingebürgert werden, wenn er keine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt oder wenn gegen ihn ein Ausweisungsgrund nach § 46 Nr.1 vorliegt („extremistische politische Betätigung“).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in das Thema ein, belegt das steigende Interesse an der Einbürgerung anhand von Statistiken und definiert den Begriff der Staatsangehörigkeit samt der damit verbundenen Rechte und Pflichten.
2. Grundlagen für die Einbürgerung: Hier werden die verschiedenen gesetzlichen Möglichkeiten der Einbürgerung nach dem Ausländergesetz und dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz sowie die spezifischen Voraussetzungen für verschiedene Alters- und Personengruppen detailliert erläutert.
3. Der Verlauf der Einbürgerung: Dieses Kapitel beschreibt den praktischen Prozess von der Antragstellung über die behördlichen Zuständigkeiten und das Verfahren bis hin zur Aushändigung der Urkunde und den anfallenden Kosten.
4. Probleme bei der Einbürgerung: Hier werden typische Hindernisse im Einbürgerungsprozess thematisiert, insbesondere Schwierigkeiten bei der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit durch Behörden der Herkunftsländer.
5. Ergebnisse, Perspektiven und Diskussionsanstöße: Das abschließende Kapitel reflektiert kritisch über die Freiwilligkeit der Einbürgerung, die Problematik der "double-bind-Situation" bei der Integration und diskutiert die Debatte um die doppelte Staatsangehörigkeit.
ANHANG: Dieser Abschnitt veranschaulicht den gesamten bürokratischen Prozess anhand einer konkreten Fallstudie einer vietnamesischen Flüchtlingsfamilie.
Schlüsselwörter
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit, Ausländergesetz, RuStAG, Rechtsgrundlagen, Antragstellung, Integrationsproblematik, Mehrstaatigkeit, Doppelstaatsangehörigkeit, Flüchtlinge, Aufenthaltsrecht, Behördenverfahren, Freiwilligkeit, Identität, Identitätskonflikt
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem rechtlichen Rahmen und der praktischen Umsetzung der Einbürgerung in Deutschland zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Ausländergesetz und dem RuStAG, der behördliche Ablauf, die Kostenstruktur sowie die soziokulturellen Herausforderungen für Einwanderer.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, den Einbürgerungsprozess transparent darzustellen und kritisch zu hinterfragen, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen den Bedürfnissen und der Lebensrealität von Einwanderern gerecht werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine fachliche Ausarbeitung, die rechtliche Analysen mit einer praktischen Fallstudie kombiniert, um die Theorie mit der Realität zu vergleichen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der gesetzlichen Grundlagen, den konkreten Ablauf des Einbürgerungsverfahrens, die Analyse von Problemen bei der Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit sowie eine kritische Diskussion.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsrecht, Integration, Mehrstaatigkeit und das Ausländergesetz.
Wie unterscheidet sich die Einbürgerung von Jugendlichen von der Erwachsener?
Die Einbürgerung von Jugendlichen (§ 85 AuslG) ist an spezifische Aufenthalts- und Schulzeiten gebunden, während bei Erwachsenen (§ 86 AuslG) in der Regel längere Aufenthaltsdauern von 15 Jahren gefordert wurden.
Welche Rolle spielt die Fallstudie der Familie Vu?
Die Fallstudie dient dazu, die abstrakten rechtlichen Anforderungen und die bürokratischen Hürden (wie Korrespondenz mit der Botschaft oder Entlassungsgebühren) durch ein konkretes Beispiel greifbar und verständlich zu machen.
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- Axel R. Langner (Author), 1998, Die Einbürgerung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78946