Menschenrechtsverletzungen in Argentinien während der Militärdiktatur (1976-1983)


Hausarbeit, 2007

25 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Die Militärdiktatur in Argentinien
2.1 Menschenrechtsverletzungen seitens der Militärs
2.1.1 Politische Morde
2.1.2 „Los desaparecidos“ – Die Verschwundenen
2.1.3 Politische Gefangene
2.1.4 Folter in den Gefängnissen
2.2 Strafverfolgung nach Ende der Militärdiktatur
2.3 Widerstand in Argentinien
2.4 Menschenrechte und Fußball

3. Die Bundesrepublik Deutschland & Argentinien
3.1 Der Fall Elisabeth Käsemann
3.2 Das Verhalten der Bundesrepublik Deutschland und die „stille Diplomatie“

4. Schluss

5. Literatur
5.1 Internetquellen

1. Einleitung

Aus Anlass meines zu der Zeit noch bevorstehenden Auslandssemesters in Buenos Aires habe ich als Thema dieser Hausarbeit „Menschenrechtsverletzungen in Argentinien während der Militärdiktatur“ gewählt. Die Auseinandersetzung mit der Militärdiktatur bot mir die Möglichkeit, mich bereits im Vorfeld wissenschaftlich mit der jüngsten Geschichte Argentiniens zu beschäftigen. Des Weiteren hatte ich somit die Gelegenheit, vor Ort Recherchen anzustellen, die Auswirkungen der Diktatur bis heute zu beobachten und diese Eindrücke zu verarbeiten.

Am 24.März 2006 jährte sich zum 30. Mal der Militärputsch in Argentinien. Bis 1983 währte die Diktatur, die dieser Putsch einleitete. Die Militärs machten es sich zum Ziel, die politisch und sozial engagierte Generation, die der Ideologie der Militärs widersprach, zu vernichten. Dabei konnten sie sich auf die Straffreiheit des absoluten Staates verlassen und nutzten diese Macht - Staatsterror und Repression beherrschten das gesellschaftliche Leben in Argentinien. Aus dieser Zeit stammt der Begriff der „desaparecidos“ (dt. die „Verschwundenen“), die Methode des Verschwindenlassens, die auch als „argentinischer Tod“ (Bayer 2006: 26) bekannt ist. Menschenrechtsorganisationen gehen von 30 000 Opfern aus, die diese Diktatur forderte, darunter auch viele Deutsche und Deutschstämmige. Die Sozialarbeiterin Elisabeth Käsemann war eine davon. Dieser Fall brachte mich auf die Frage nach der Beziehung zwischen Deutschland und Argentinien in jener Zeit: Welche Rolle spielte die Regierung der Bundesrepublik während der Diktatur? Wie haben sich die deutsche Botschaft in Buenos Aires und die westdeutsche Regierung insbesondere nach dem Verschwinden von Elisabeth Käsemann verhalten? In diesem Kontext berufe ich mich in erster Linie auf das Werk „Menschenrechte und Außenpolitik. Bundesrepublik Deutschland – Argentinien 1976-1983“ des Freiburger Rechtsanwalts Tino Thun, da es mir als die umfangreichste Arbeit zu diesem Thema erschien.

Zunächst werde ich die Entwicklungen darstellen, die zu der Militärdiktatur führten und die verschiedenen Formen der Menschenrechtsverletzungen in Argentinien erläutern. Anschließend werde ich den Kampf gegen die Straflosigkeit der argentinischen Diktatoren erörtern und in diesem Zusammenhang die Arbeit der Menschenrechtsgruppe „Madres de la Plaza de Mayo“ darstellen. Die Auseinandersetzung mit der Haltung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Argentinien bildet eine weitere Problemstellung dieser Arbeit.

2. Die Militärdiktatur in Argentinien

Die Jahre zwischen den beiden Regierungsperioden von Oberst Juan Domingo Perón waren geprägt von zahlreichen Militärregierungen, wirtschaftlicher Instabilität und politischer Unsicherheit. Perón, aus dem Exil zurückgekehrt, kam zum zweiten Mal im Oktober 1973 an die Macht. Nach seinem Tod am 1.Juli 1974 regierte seine dritte Ehefrau, Isabel Perón, als seine Nachfolgerin bis März 1976. Obwohl die Guerillas zu dieser Zeit keine nennenswerte Gefahr darstellten, putschten sich die Militärs „im Namen der nationalen Sicherheit“ am 24.März 1976 an die Macht (Rauer/Wieland/Burkert 2006: 18). Zunächst wurde der Kongress aufgelöst. Von den Militärs ausgesuchte Personen ersetzten die Richter des Obersten Gerichts, gewählte Landes- und Kommunalpolitiker mussten abtreten, einige linksorientierte Parteien wurden verboten, die in Argentinien traditionell starken Gewerkschaften wurden in ihren Rechten eingeschränkt, es wurden neue Gesetze erlassen – bis die Militärjunta die drei staatlichen Gewalten unter völliger Kontrolle hatte. Somit wurden binnen kurzer Zeit die institutionellen Bedingungen geschaffen, die die Menschenrechtsverletzungen begünstigten.

Im Rahmen des „Prozesses der Nationalen Reorganisation“ sollte die argentinische Gesellschaft nach den Maßstäben des konservativen Weltbildes der Militärs umstrukturiert werden. Unter diesen Prozess fiel auch die Vernichtung von sozial und politisch engagierten Oppositionellen. Als Rechtfertigung für die Gewalt gegen große Teile der Bevölkerung wurde ein öffentliches Feindbild konstruiert, das auf alle Regimegegner angewandt wurde: das des „subversivo“, gegen den mit allen Mitteln vorgegangen werden musste. Mit diesem Feindbild begründeten die Militärs den Terror gegen die argentinische Bevölkerung (Vgl. Rauer/Wieland/Burkert 2006: 18). Währenddessen wurde sowohl in den nationalen Medien als auch weltweit der „unblutige Putsch“ zunächst bejubelt.

2.1 Menschenrechtsverletzungen seitens der Militärs

Die Republik Argentinien zählt zu den Gründungsmitgliedern der UN und hat sich somit zu den „Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen“ bekannt, wie sie in der Charta vom 26.Juni 1945 formuliert wurden. Argentinien verpflichtet sich demnach, „die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechtes, der Sprache oder der Religion zu fördern oder zu festigen“ (Charta der Vereinten Nationen 1995: 12). Des Weiteren hat die Republik der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in der Generalversammlung der UN am 10.Dezember 1948 zugestimmt. Insofern werde ich mich im Folgenden auf die Menschrechtsverletzungen hinsichtlich der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ beziehen, während gleichzeitig aber auch zahlreiche Grundsätze der „Amerikanischen Erklärung der Rechte und Pflichten des Menschen“ und der Argentinischen Verfassung verletzt wurden.

Bereits 1975 hatte General Jorge Rafael Videla Menschenrechtsverletzungen angekündigt, als er erklärte: „Wenn es notwendig ist, um den Frieden im Land zu erreichen, dann müssen alle im Wege stehenden Personen sterben.“ (Münster 1977: 196). Nachdem die schweren Menschenrechtsverletzungen in Chile nach dem dortigen Putsch von 1973 weltweit dokumentiert und kritisiert wurden, sollte die Form des Verschwindenlassens als geheime Repressionsform die Militärjunta vor ähnlicher Kritik in den internationalen Medien schützen. Auch nach dem Putsch betont die Militärjunta ihre Haltung: „innere Ordnung, sozialer Frieden und absolute Achtung vor Menschenrechten und Menschenwürde“ (amnesty international 1976: 2) sollte sichergestellt werden. Gleichzeitig kündigte General Ibérico Saint Jean, argentinischer Brigadegeneral und Gouverneur von Buenos Aires während der Diktatur, bereits unmittelbar nach dem Militärputsch an: „Erst werden wir die Subversiven töten, dann die Sympathisanten, danach die Gleichgültigen und zum Schluss die Unsicheren,” (Rauer/Wieland/Burkert 2006: 17).

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Details

Titel
Menschenrechtsverletzungen in Argentinien während der Militärdiktatur (1976-1983)
Hochschule
Universität Osnabrück
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
25
Katalognummer
V79101
ISBN (eBook)
9783638856621
Dateigröße
778 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Menschenrechtsverletzungen, Argentinien, Militärdiktatur
Arbeit zitieren
Juliane Ziegler (Autor:in), 2007, Menschenrechtsverletzungen in Argentinien während der Militärdiktatur (1976-1983), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/79101

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