Seit August 2003 gibt es in Österreich das Öffnungszeitengesetz. Der Bund gibt dabei nur die Rahmenbedingungen vor, die genauen Ladenöffnungszeitenregelungen können durch Verordnung des Landeshauptmannes festgelegt werden. Die derzeitige Regierung unter Bundeskanzler Gusenbauer strebt eine weitere Liberalisierung der Öffnungszeiten an. Internationale Erfahrungen haben allerdings gezeigt, dass durch die gesetzliche Liberalisierung die Gesamtöffnungszeit nicht deutlich erhöht wird, sondern dass sich primär stärker differenzierte Zeitmuster ergeben. Die Ladenschlusszeiten werden eher den Verbraucherbedürfnissen angepasst. Die geplante Änderung des Öffnungszeitengesetzes ist also nicht Voraussetzung für eine Erhöhung der faktischen Ladenöffnungszeiten: Viele Einzelhandelsgeschäfte nützen – teilweise auch aus gutem Grund – die bestehenden Möglichkeiten der Öffnungszeiten nicht aus.
Gegenstand dieser Arbeit ist die Auseinandersetzung mit den arbeitsrechtlichen Problemen, die durch eine Liberalisierung des Öffnungszeitengesetzes entstehen können. Es wird weiters auf die Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung durch Kollektivvertrag, der Betriebsvereinbarung oder durch den Arbeitsvertrag aufmerksam gemacht.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Öffnungszeiten und Arbeitszeitgestz
2.1 Verhältnis Öffnungszeitengesetz und Arbeitsrecht
2.2 Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz
3 Öffnungszeiten und Kollektivvertrag
4 Öffnungszeiten und Betriebsvereinbarung
5 Öffnungszeiten und Arbeitsvertrag
5.1 Die Arbeitszeit ist im Arbeitsvertrag festgehalten
5.2 Die Arbeitszeit ist nicht im Arbeitsvertrag festgelgt
6 Resümee
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die arbeitsrechtlichen Herausforderungen, die durch eine geplante Liberalisierung des Öffnungszeitengesetzes in Österreich entstehen könnten, und beleuchtet dabei insbesondere die Spielräume bei der Arbeitszeitgestaltung auf Ebene von Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und individuellen Arbeitsverträgen.
- Rechtliche Rahmenbedingungen des Öffnungszeitengesetzes und deren Auswirkungen auf das Arbeitsrecht.
- Einflussmöglichkeiten von Kollektivverträgen auf die tägliche Arbeitszeit und Ladenschlusszeiten.
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Verteilung der Arbeitszeit.
- Schutzrechte des Arbeitnehmers durch den Arbeitsvertrag bei erweiterten Öffnungszeiten.
- Interessenabwägung zwischen unternehmerischen Anforderungen und Arbeitnehmerbedürfnissen.
Auszug aus dem Buch
2.1 VERHÄLTNIS ÖFFNUNGSZEITENGESETZ UND ARBEITSRECHT
Die Bestimmungen des ÖZG und der arbeitsrechtlichen Normen stehen deswegen in besonders enger Verbindung, weil es für die Abwicklung von Verkaufstätigkeiten ab einem gewissen Geschäftsumfang erforderlich ist, Arbeitnehmer zu beschäftigen.
Bei den zum Schutz der Arbeitnehmer geschaffenen Bestimmungen des AZG und des ARG standen Überlegungen, wie die Gesundheit des Arbeitnehmers langfristig erhalten werden kann, im Vordergrund. Die meisten Bestimmungen, mit denen Öffnungszeiten verändert werden, wirken sich daher auch positiv oder negativ auf die angeführten Schutzbestimmungen aus, da Änderungen der Öffnungszeiten meist auch Novellierungen bei den Arbeitszeiten bedingen.
Zudem enthalten die meisten Kollektivverträge, allenfalls auch Betriebsvereinbarungen Normen, die auf die Arbeitszeitgestaltung einwirken. Das AZG gibt ebenfalls nur einen äußeren Rahmen vor, ab wann eine Pause zu gewähren ist, wie lange der Arbeitnehmer beschäftigt werden darf etc. Gleiches gilt für das ARG bezüglich der wöchentlichen Ruhezeiten. Bei beiden Gesetzen handelt es sich um Schutzgesetze vor überlanger Arbeit oder zu kurzen Ruhezeiten.
Somit gibt es für den Bereich der Öffnungszeiten von Verkaufsstellen und für die in Verkaufsstellen beschäftigten Arbeitnehmer mehrere Bestimmungen, bei denen der Gesetzgeber jeweils nur einen äußeren Rahmen vorgibt. Innerhalb dieses Rahmens bleibt es idR dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber überlassen, wie sie die Lage und Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit vereinbaren.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Liberalisierung des österreichischen Öffnungszeitengesetzes ein und skizziert die arbeitsrechtlichen Fragestellungen der Arbeit.
2 Öffnungszeiten und Arbeitszeitgestz: Das Kapitel erläutert das Zusammenspiel zwischen dem Öffnungszeitengesetz sowie dem Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz als Schutzinstrumente für Arbeitnehmer.
3 Öffnungszeiten und Kollektivvertrag: Hier wird untersucht, inwieweit Kollektivvertragsparteien mittelbar auf Arbeitszeiten Einfluss nehmen können, obwohl sie keine direkten Ladenschlusszeiten festlegen dürfen.
4 Öffnungszeiten und Betriebsvereinbarung: Dieses Kapitel analysiert das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Verteilung der Arbeitszeit und die Grenzen seiner Einflussnahme auf betriebliche Öffnungszeiten.
5 Öffnungszeiten und Arbeitsvertrag: Die Untersuchung befasst sich mit der individuellen Rechtsstellung des Arbeitnehmers und den Möglichkeiten, durch den Arbeitsvertrag Einschränkungen bei erweiterten Ladenöffnungszeiten zu vereinbaren.
6 Resümee: Das Resümee fasst zusammen, dass eine Liberalisierung die Arbeitsrechtslage maßgeblich beeinflusst und Anpassungen in Verträgen sowie Einvernehmen mit Arbeitnehmern erfordert.
Schlüsselwörter
Öffnungszeitengesetz, Arbeitszeitgestaltung, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, Ladenschluss, Liberalisierung, Arbeitnehmerschutz, Normalarbeitszeit, Mitbestimmungsrecht, Überstunden, Interessensabwägung, Arbeitsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die arbeitsrechtlichen Auswirkungen einer möglichen Liberalisierung des österreichischen Öffnungszeitengesetzes auf die Beschäftigungsverhältnisse im Handel.
Welche Themenfelder stehen im Fokus?
Zentrale Felder sind das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz, die Rolle von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen sowie der individuelle Schutz durch den Arbeitsvertrag.
Was ist das primäre Ziel der Bachelorarbeit?
Ziel ist es aufzuzeigen, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einer Änderung der Ladenschlusszeiten rechtssicher agieren können und welche Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Arbeitszeitgestaltung bestehen.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden angewandt?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die einschlägige Gesetze, Kollektivverträge und Fachliteratur analysiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der rechtlichen Schranken durch AZG/ARG sowie die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten auf Ebene von KV, BV und Individualarbeitsverträgen.
Welche Keywords charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär über die Begriffe Öffnungszeitengesetz, Arbeitszeitgestaltung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitnehmerschutz definieren.
Warum kann ein Betriebsrat Öffnungszeiten nicht direkt festlegen?
Laut Autor unterliegt die unternehmerische Entscheidung über die Öffnungszeiten selbst keinem Mitbestimmungsrecht; der Betriebsrat kann die Ladenöffnungszeiten lediglich indirekt über die Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit beeinflussen.
Was passiert, wenn die Arbeitszeit nicht im Arbeitsvertrag fixiert ist?
Ist die Arbeitszeit nicht im Vertrag festgelegt, unterliegt die Gestaltung den gesetzlichen Vorgaben, dem Kollektivvertrag und den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats; ein einseitiges Weisungsrecht des Arbeitgebers ist stark durch das Gesetz begrenzt.
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- Mag. Stephanie Posch (Author), 2007, Liberalisierung der Öffnungszeiten - Arbeitszeitgestaltung durch Bestimmungen im Kollektivvertrag und in der Betriebsvereinbarung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/79153