"Am Straßenrand aufgestellte radargesteuerte Digitalkameras sollen die Schnellfahrer registrieren, sie mit Hilfe eines ins Nummernschild eingebauten Minisenders identifizieren und an die EDV-Anlage der Überwachungsgesellschaft weitermelden. Der Computer ermittelt daraufhin den jeweiligen Fahrzeughalter, verbindet diese Daten mit Daten zu Tatbestand, Tatzeit und Tatort, ermittelt die Strafe und druckt auch noch den Bußgeldbescheid aus, den der Verkehrssünder dann spätestens achtundvierzig Stunden nach der Tat erhalten soll. Abrechnung und Mahnwesen sollen dabei ebenfalls von der privaten Trägergesellschaft übernommen werden."1
Inwieweit haben sich die von den Niederlanden im Jahre 1988 aufgestellten Überlegungen in Deutschland bewahrheitet? Damals gab es Äußerungen wie "Wahnsinnige Jagd"2 oder "es soll kein Gespenst an die Wand gemalt werden"3
Mittlerweile ist es jedoch als sicher anzusehen, dass die technischen Möglichkeiten so weit fortgeschritten sind, dass aus den damaligen Überlegungen heutzutage problemlos Realität werden könnte. Glücklicherweise steht dieser exzessiven Anwendung unser Grundgesetz weitgehendst entgegen.
Würde nach diesem Zitat verfahren, so dränge sich bei den Verkehrsteilnehmern die Angst auf, sie würden bei jeder auch noch so geringen Geschwindigkeitsübertretung einer Sanktion zugeführt. Auf dieser Abschreckung basiert die Generalprävention. Es stellen sich Fragen wie:
Was ist Generalprävention und wie wirkt sie?
Welche Bedeutung kommt der General- bzw. Spezialprävention zu?
Wie weit sind die Maßnahmen durch den rechtlichen Rahmen begrenzt und welche Zuständigkeiten ergeben sich?
Bis zu welchem Grad kann eine Privatisierung erfolgen?
Welche technischen Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsüberwachung bestehen derzeit?
Welche legalen und illegalen Schutz- bzw. Gegenmaßnahmen werden von Verkehrsteilnehmern angewandt?
Vorgenannte Fragen stellen den Leitgedanken dieser Arbeit dar. Sie sollen umfassend erläutert und soweit als möglich beantwortet werden.
[...]
Inhaltsverzeichnis
1 ÜBERBLICK 1
2 ALLGEMEINES 2
2.1 VERKEHRSÜBERWACHUNG – GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG 2
2.2 ZIELE UND AUFGABEN DER GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG 2
3 PRÄVENTION 3
3.1 DAS KONZEPT DER ABSCHRECKUNG (NEGATIVE GENERALPRÄVENTION) 4
3.2 ENTDECKUNGSWAHRSCHEINLICHKEIT 4
3.2.1 STEIGERUNG DER ÜBERWACHUNGSTÄTIGKEIT 5
3.2.2 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT 5
3.2.3 VORAUSBESTIMMUNG VON GESCHWINDIGKEITSKONTROLLEN 6
3.2.4 ERKENNBARKEIT DER GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG 6
3.3 SANKTIONIERUNG 6
3.3.1 MÜNDLICHE VERWARNUNGEN / VERKEHRSERZIEHERISCHES GESPRÄCH 7
3.3.2 BUß- UND VERWARNUNGSGELD 8
3.3.3 FAHRVERBOT 10
3.3.4 MEHRFACHTÄTER-PUNKTESYSTEM 10
3.3.5 ENTZUG DER FAHRERLAUBNIS / GELDSTRAFEN / FREIHEITSSTRAFEN 11
3.4 ZEITPUNKT DER TATSÄCHLICHEN SANKTIONIERUNG 11
3.5 AKZEPTANZ 12
4 DIE PRÄVENTIV-REPRESSIVE GEMENGENLAGE 12
4.1 RECHTSCHARAKTER DER EINZELNEN ÜBERWACHUNGSFORMEN 14
4.1.1 OFFENE GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG 14
4.1.2 VERDECKTE GESCHWINDIGKEITSKONTROLLEN 15
4.1.3 GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG DURCH DEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST 16
4.1.4 MOBILE GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG 17
4.1.5 STATIONÄRE GESCHWINDIGKEITSMESSANLAGEN (SOG. „STARENKÄSTEN“) 17
4.1.6 SCHEINKONTROLLEN 18
5 RECHTLICHE EINORDNUNG DER GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG 18
5.1 TRENNUNGSSYSTEM – MISCHSYSTEM 18
5.1.1 ORDNUNGSRECHTLICHER ANSATZ 19
5.1.2 ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHTLICHER ANSATZ 19
5.1.3 DISKUSSION 20
5.2 RECHTLICHE ABHANDLUNG 22
5.2.1 RECHTSGRUNDLAGE 22
5.2.2 SACHLICHE ZUSTÄNDIGKEIT 23
5.2.3 ÖRTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT 25
5.2.4 DER ERMITTLUNGSDIENST GEM . § 53 OWIG 26
5.2.5 ANWENDBARKEIT DES POLIZEIGESETZES BADEN-WÜRTTEMBERG 27
5.2.6 VERBLEIB DER GELDBUßEN 28
6 PRIVATISIERUNG DER GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG 29
6.1 MOTIVATION 29
6.2 RECHTLICHE AUSEINANDERSETZUNG 29
6.2.1 BELEIHUNG 30
6.2.2 FUNKTIONALE VERWALTUNGSHILFE 31
6.2.3 MECHANISCH-TECHNISCHE VERWALTUNGSHILFE 32
6.2.4 LEIHARBEITNEHMER 33
6.2.5 „PRIVATE“ ALS SYSTEMATISCHE ANZEIGEERSTATTER 33
7 DIE VERFAHREN DER GESCHWINDIGKEITSMESSUNG 34
7.1 RADARMESSVERFAHREN 34
7.2 LICHTSCHRANKENMESSUNGEN 34
7.3 LASERMESSUNGEN 35
7.4 INFRAROTMESSUNGEN 35
7.5 KOAXIALKABELMESSUNGEN (“STARENKÄSTEN“) 35
7.6 INDUKTIONSSCHLEIFENMESSUNGEN 36
7.7 MESSUNGEN DURCH NACHFAHREN 36
7.8 GESCHWINDIGKEITSMESSUNG MIT GEEICHTEM TACHO 37
7.9 GESCHWINDIGKEITSMESSUNG OHNE GEEICHTEN TACHO 37
7.10 GESCHWINDIGKEITSMESSUNG DURCH SCHÄTZUNGEN 37
8 WARNUNG VOR GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG 37
8.1 WARNUNGEN DURCH FUßGÄNGER MITTELS HANDZEICHEN ODER SCHILDER 39
8.2 WARNEN ENTGEGENKOMMENDER FAHRZEUGE MITTELS „LICHTHUPE“ 39
9 GEGENMAßNAHMEN DER GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG 40
9.1 RADARWARN- UND LASERSTÖRGERÄTE 40
9.2 RUNDFUNKGERÄTE 40
9.3 ZIELFÜHRUNGSSYSTEME (NAVIGATIONSSYSTEME) 41
9.4 GEGENBLITZANLAGE 41
9.5 KENNZEICHENVEREITELUNG 41
9.6 BESCHÄDIGUNG/ZERSTÖRUNG 42
10 ZUSAMMENFASSUNG 42
Zielsetzung und Themen
Die Diplomarbeit untersucht die rechtlichen und präventiven Aspekte der Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr. Im Fokus steht dabei die Einordnung der Überwachungsmaßnahmen im Spannungsfeld zwischen generalpräventiver Sicherheitswirkung und spezialpräventiver Repression, sowie die Zulässigkeit einer Privatisierung dieser staatlichen Aufgaben unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben.
- General- und Spezialprävention sowie deren Wirkmechanismen
- Rechtliche Einordnung und Zuständigkeiten der Überwachung
- Analyse der Privatisierungsmöglichkeiten bei Geschwindigkeitskontrollen
- Technische Messverfahren und deren Fehleranfälligkeit
- Umgang mit Warnungen vor Kontrollen und Gegenmaßnahmen der Verkehrsteilnehmer
Auszug aus dem Buch
3.2 Entdeckungswahrscheinlichkeit
Vorab muss zwischen der objektiven und der subjektiven Entdeckungswahrscheinlichkeit unterschieden werden.
Hier steht das Risiko der Entdeckung aus der tatsächlichen Überwachungsintensität, der vom Verkehrsteilnehmer empfundene Wahrscheinlichkeit entdeckt zu werden, gegenüber.
Grundsätzlich muss jedoch ein Mindestmaß an Überwachung und Sanktion gegeben sein, denn die subjektive Wahrscheinlichkeit, bei einer Zuwiderhandlung entdeckt zu werden, stellt den einflußreichsten Faktor im Abschreckungsprozess dar.
Im Allgemeinen sind dem Verkehrsteilnehmer die stationären Überwachungsanlagen im näheren Umkreis seines Wohnortes bekannt. Bei diesen verringert er automatisch seine Geschwindigkeit, da er in der Regel den tatsächlichen Bereitschaftszustand dieser Überwachungsanlagen nicht kennt.
Zusammenfassung der Kapitel
1 ÜBERBLICK: Einführung in die Thematik der automatisierten Geschwindigkeitsüberwachung und Darstellung der zentralen Fragestellungen der Arbeit.
2 ALLGEMEINES: Definition des Begriffs Verkehrsüberwachung und Darlegung der primären Ziele, insbesondere der Erhöhung der Verkehrssicherheit.
3 PRÄVENTION: Erläuterung der theoretischen Grundlagen der General- und Spezialprävention, einschließlich der Entdeckungswahrscheinlichkeit und Sanktionierungsmöglichkeiten.
4 DIE PRÄVENTIV-REPRESSIVE GEMENGENLAGE: Untersuchung des Übergangs von rein hoheitlichen, präventiven Maßnahmen hin zu repressiven, ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verfahren.
5 RECHTLICHE EINORDNUNG DER GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG: Rechtliche Analyse der verschiedenen Systeme (Trennungssystem vs. Mischsystem) sowie Klärung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten.
6 PRIVATISIERUNG DER GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG: Kritische Auseinandersetzung mit der Einbeziehung privater Akteure unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten.
7 DIE VERFAHREN DER GESCHWINDIGKEITSMESSUNG: Kurze Darstellung technischer Messverfahren und deren Funktionsweise.
8 WARNUNG VOR GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG: Rechtliche Betrachtung der Zulässigkeit von Warnhinweisen durch Dritte oder Medien.
9 GEGENMAßNAHMEN DER GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG: Untersuchung technischer und sonstiger Mittel zur Vermeidung oder Störung von Geschwindigkeitskontrollen und deren rechtliche Bewertung.
10 ZUSAMMENFASSUNG: Fazit zur Notwendigkeit einer optimierten Präventionsstrategie und Forderung nach rechtlicher Klarheit.
Schlüsselwörter
Geschwindigkeitsüberwachung, Generalprävention, Spezialprävention, Ordnungswidrigkeitenrecht, Privatisierung, Sanktionierung, Verkehrssicherheit, Entdeckungswahrscheinlichkeit, Radarfallen, Zuständigkeiten, Polizei, Bußgeldkatalog, Straßenverkehrsordnung, Rechtsgrundlage, Starenkästen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die Praxis, die Rechtsgrundlagen und die präventive Wirkung der Geschwindigkeitsüberwachung im deutschen Straßenverkehr.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Schwerpunkte sind die Abschreckungswirkung (Prävention), die rechtliche Zuständigkeit von Behörden, die Zulässigkeit der Privatisierung sowie technische Aspekte der Messverfahren.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, den rechtlichen Rahmen und die Wirksamkeit der Geschwindigkeitsüberwachung kritisch zu beleuchten und aufzuzeigen, wie Instrumente der Prävention optimiert werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich primär um eine rechtswissenschaftliche Literaturanalyse, die durch die Auswertung von Erlassen und gerichtlichen Entscheidungen gestützt wird.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Präventionstheorien, die rechtliche Einordnung, die Problematik der Privatisierung sowie eine Übersicht der technischen Messverfahren und Schutzmaßnahmen.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Generalprävention, Privatisierung, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrssicherheit kennzeichnen.
Warum ist eine Privatisierung der Überwachung rechtlich problematisch?
Die Privatisierung ist verfassungsrechtlich aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols und der Art. 33 Abs. 4 GG (Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben) sowie des Opportunitätsprinzips problematisch.
Welche Rolle spielen Warnungen vor Geschwindigkeitskontrollen rechtlich?
Das bloße Warnen, etwa durch Lichthupe, wird differenziert betrachtet, wobei eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit mangels spezifischer Ermächtigungsgrundlage nur in engen Grenzen untersagt werden kann.
- Quote paper
- Michael Weber (Author), 2002, Die Geschwindigkeitsüberwachung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7925