Obwohl sich die wirtschaftliche Lage langsam entspannt, ist die Zahl der Unternehmen, die Insolvenz anmelden mussten zwar rückläufig, aber immer noch beträchtlich. So gab es im Zeitraum vom Januar bis August 2006 immer noch 21.011 Unternehmensinsolvenzen. Ein aktuelles und sehr bekanntes Beispiel stellt dabei das Unternehmen BenQ Mobile dar. Aufgrund der angespannten Wirtschaftslage ist es kaum vorstellbar, dass geschäftliche Kontakte nur mit ausgesuchten, besonders liquiden Partnern getätigt werden. Daher kann keiner ausschließen, dass im Geschäftsverkehr Partner zahlungsunfähig sind oder werden können. Für alle Unternehmen ergibt sich dadurch ein erhöhtes Risiko, da die Gegenstände bei insolventen Betrieben in der Insolvenzmasse..........
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Allgemeines
- I. Wesensmerkmale des Eigentumsvorbehalts
- II. Wirkung der Insolvenzeröffnung
- C. Insolvenz des Vorbehaltskäufers
- I. Der einfache Eigentumsvorbehalt als Aussonderungsrecht
- II. Das Wahlrecht des Insolvenzverwalters
- 1. Tatbestandsvoraussetzungen des § 103
- 2. Rechtsfolgen
- a) Allgemeines
- aa) Das Wahlrecht
- bb) Die Aufforderung zur Wahlrechtsausübung
- cc) Schonfrist des § 107 Abs. 2 S. 1 InsO
- (1) Voraussetzungen des § 107 Abs. 2 InsO
- (2) Sinn und Zweck und Rechtsfolgen des § 107 Abs. 2 S. 1 InsO
- b) Erfüllungswahl
- c) Erfüllungsablehnung
- aa) Allgemeines
- bb) Forderung wegen Nichterfüllung
- (1) Rechtsnatur
- (2) Anspruchsinhalt und Berechnung
- III. Wahlrecht contra Rücktrittsrecht
- D. Insolvenz des Vorbehaltsverkäufers
- I. Allgemeines
- II. Tatbestandsvoraussetzungen
- III. Rechtsfolgen des § 107 Abs. 1 InsO
- IV. Bedeutung des § 107 Abs. 1 S. 2 InsO
- V. Gegenleistung des Vorbehaltskäufers
- E. Sonderformen des Eigentumsvorbehalts
- I. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt
- 1. Verarbeitungsklausel
- 2. Vorausabtretungsklausel
- II. Der erweiterte Eigentumsvorbehalt
- 1. Kontokorrentvorbehalt
- III. Der weitergeleitete Eigentumsvorbehalt
- IV. Der nachgeschaltete Eigentumsvorbehalt
- F. Fazit
- Wirkung der Insolvenzeröffnung auf den Eigentumsvorbehalt
- Wahlrecht des Insolvenzverwalters im Falle des einfachen Eigentumsvorbehalts
- Insolvenz des Vorbehaltskäufers und des Vorbehaltsverkäufers
- Sonderformen des Eigentumsvorbehalts (verlängerter, erweiterter, weitergeleiteter und nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt)
- Rechtliche Konsequenzen des Eigentumsvorbehalts im Kontext der Insolvenz
- Kapitel A: Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema Eigentumsvorbehalt in der Insolvenz ein und erläutert die Relevanz dieser Thematik.
- Kapitel B: Allgemeines: In diesem Kapitel werden die Wesensmerkmale des Eigentumsvorbehalts sowie die Wirkung der Insolvenzeröffnung auf den Eigentumsvorbehalt behandelt.
- Kapitel C: Insolvenz des Vorbehaltskäufers: Dieses Kapitel befasst sich mit den rechtlichen Folgen des Eigentumsvorbehalts, wenn der Vorbehaltskäufer insolvent wird. Dabei wird das Wahlrecht des Insolvenzverwalters, die Schonfrist des § 107 Abs. 2 S. 1 InsO sowie die Unterscheidung zwischen Wahlrecht und Rücktrittsrecht im Kontext des Eigentumsvorbehalts erläutert.
- Kapitel D: Insolvenz des Vorbehaltsverkäufers: Das Kapitel behandelt die Situation, wenn der Vorbehaltsverkäufer insolvent wird. Dabei wird auf die Tatbestandsvoraussetzungen, Rechtsfolgen des § 107 Abs. 1 InsO, die Bedeutung des § 107 Abs. 1 S. 2 InsO sowie die Gegenleistung des Vorbehaltskäufers eingegangen.
- Kapitel E: Sonderformen des Eigentumsvorbehalts: Dieses Kapitel behandelt verschiedene Sonderformen des Eigentumsvorbehalts, wie den verlängerten, erweiterten, weitergeleiteten und nachgeschalteten Eigentumsvorbehalt.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem Eigentumsvorbehalt in der Insolvenz. Dabei wird untersucht, wie sich die Insolvenz des Vorbehaltskäufers und des Vorbehaltsverkäufers auf die Rechtslage auswirkt. Insbesondere wird die Frage nach dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters im Falle des einfachen Eigentumsvorbehalts sowie die Sonderformen des Eigentumsvorbehalts beleuchtet.
Zusammenfassung der Kapitel
Schlüsselwörter
Die Arbeit behandelt die Themen Eigentumsvorbehalt, Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter, Wahlrecht, Aussonderungsrecht, Rücktrittsrecht, Sonderformen des Eigentumsvorbehalts, Verarbeitungsklausel, Vorausabtretungsklausel, Kontokorrentvorbehalt, weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt, nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert mit dem Eigentumsvorbehalt bei einer Insolvenz?
Bei der Insolvenz des Käufers bleibt der Eigentumsvorbehalt grundsätzlich bestehen. Der Verkäufer hat ein Aussonderungsrecht, falls der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrages ablehnt.
Welches Wahlrecht hat der Insolvenzverwalter nach § 103 InsO?
Der Insolvenzverwalter kann wählen, ob er den Kaufvertrag erfüllt (den Restkaufpreis zahlt und Eigentum erwirbt) oder die Erfüllung ablehnt, wodurch der Verkäufer die Ware zurückverlangen kann.
Was unterscheidet den einfachen vom verlängerten Eigentumsvorbehalt?
Beim einfachen Vorbehalt bleibt das Eigentum bis zur Zahlung an der Ware. Beim verlängerten Vorbehalt sichert sich der Verkäufer zusätzlich durch Verarbeitungsklauseln oder die Vorausabtretung von Forderungen aus dem Weiterverkauf ab.
Was versteht man unter einem Kontokorrentvorbehalt?
Dies ist eine Sonderform (erweiterter Eigentumsvorbehalt), bei der das Eigentum erst übergeht, wenn sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind.
Welche Rolle spielt die Schonfrist des § 107 Abs. 2 InsO?
Diese Regelung dient dem Schutz der Masse und regelt die Bedingungen, unter denen der Verkäufer während des Insolvenzverfahrens sein Recht geltend machen kann.
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- Konstantin Lust (Autor), Annemarie Wallis (Autor), 2006, Eigentumsvorbehalt in der Insolvenz, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/79323