Umwelt in der Slowakei

Aspekte aus dem Naturschutz auf nationaler und europäischer Ebene


Hausarbeit, 2007

27 Seiten, Note: keine Benotung


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. NATURA 2000
2.1 Ausweisung der Schutzgebiete
2.2 Finanzierung
2.3 Natura 2000 in der Slowakei

3. Kategorisierung der Schutzgebiete

4. Fallbeispiele
4.1 Der Nationalpark Niedere Tatra
4.1.1 Landschaftsökologische Untersuchung über Rundwege in dem Nationalpark Niedere Tatra
4.1.2 Einfluss des Klimawandels auf das Waldökosystem der Niederen Tatra

5. Fazit

6. Literatur

1. Einleitung

In dieser Hausarbeit wird der Umweltschutz in der Slowakei aus dem biologisch-ökologischen Gesichtspunkt betrachtet. Die Intention der Arbeit ist es zu erläutern, wie der Naturschutz in der Slowakei rechtlich umgesetzt wird und zu evaluieren, welche Auswirkungen er auf den gesamten Umweltschutz haben könnte.

Der Naturschutz hat in der Slowakei eine lange Tradition. Bereits im 20. Jahrhundert wurden Teile des Landes unter Schutz gestellt (Oszlányi, 2003). Im Gegensatz zum technischen Umweltschutz z.B. in der Industrie, im Verkehr oder in der Abfallwirtschaft setzte sich die Slowakei viel früher für den direkten Flächen- und Artenschutz ein.

Jedoch musste die Regierung im Zuge des EU-Beitritts am 1.5.2004 ihre Schutzmaßnahmen neu überarbeiten. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union verpflichtet sich jeder Staat. Die Gebiete, die von gemeinschaftlichem Interesse sind, innerhalb des europäischen Netzwerkes NATURA 2000 unter Schutz zu stellen. Die Maßnahmen und Finanzierungsmöglichkeiten sowie die Umsetzung in der Slowakei werden im zweiten Teil dieser Arbeit erläutert.

Der dritte Teil verdeutlicht das nationale Schutzsystem gemäß des Natur- und Landschaftsschutzaktes von 2002.

Im viertel Teil wird ein kurzer Überblick über den Nationalpark Niedere Tatra wiedergegeben, bevor die beiden Fallbeispiele näher auf diese Bergregion eingehen.

Im fünften Teil werden alle Punkte sowie aktuelle Presseberichte zusammenfassend einen Überblick über den derzeitigen Stand des Naturschutzes und auftretende Konflikte geben.

2. NATURA 2000

Das Europäische Netzwerk NATURA 2000 verpflichtet alle europäischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, besonders wertvolle Lebensräume und wildlebende Arten als schützenswert auszuweisen und langfristig die biologische Vielfalt zu sichern. Naturschutzmaßnahmen waren zwar bisher in allen Mitgliedsländern der EU vorhanden. Die Idee von NATURA 2000 ist es jedoch, alle Schutzflächen miteinander zu vernetzen, um so langfristig das europäische Artenreichtum inklusive ihrer Habitate zu schützen und ihr Überleben zu sichern. Derzeit stehen 18 % der Gesamtfläche Europas unter Schutz von NATURA 2000 (Dvl, 2007; Eea 2005). Das vereinbarte Ziel der EU ist es, den Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen (Etcbd, 2005).

Die „Vogelschutzrichtlinie[1] “ (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2.April 1979) und die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen oder kurz „Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“ (FFH-Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992) sollen in den europäischen Ländern in nationales Recht umgesetzt werden und vorhandene Schutzgebietskategorien (z.B. Nationalpark, Landschaftsschutzgebiet) ergänzen. Maßnahmen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung dieser Arten bzw. Lebensräume führen können wie z.B. der Bau einer Straße sind grundsätzlich unzulässig (GARBE et al., 2005). Die zu schützenden Lebensräume sind in Anhang I der Richtlinie vorzufinden, in Anhang II sind die zu schützenden Tier- und Pflanzenarten aufgelistet.

2.1 Ausweisung der Schutzgebiete

Zur Kernbestimmung beider Richtlinien gehört die Ausweisung besonderer Schutzgebiete. Ziel der Vogelschutzrichtlinie ist die Erhaltung aller wildlebenden Vogelarten inklusive ihrer Lebensräume sowie ihr langfristiger Erhalt. Die gemäß der Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie geschützten Gebiete erhalten den Namen Special Protected Areas (SPA). Berücksichtigt werden müssen auch die Brut-, Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete der Zugvogelarten bei der Wanderung. Die Lebensräume, die die Arten und Habitate gemäß der FFH-Richtlinie auflisten, tragen den Namen Special Areas of Conservation (SAC). Hier soll nicht nur der intakte Lebensraum erhalten werden. Ein langfristiges Überleben wird zusätzlich durch den Lebensraumverbund und den Austausch gesichert (GARBE et al., 2005).

In dem 6. Europäischen Umweltaktions-Programm von 2002[2] wurde von dem Europäischen Parlament und Rat beschlossen, dass bis zum Jahr 2012 das Natura 2000-Netzwerk in jedem Mitgliedsland der EU aufgebaut und alle technischen sowie finanziellen Instrumente und Bedingungen zur Ausführung der Schutzmaßnahmen vorhanden sein müssen (Markland, 2002).

2.2 Finanzierung

Die Finanzierung des europäischen Netzwerkes Natura 2000 erfolgt im Wesentlichen aus Mitteln der Europäischen Union. Es wird geschätzt, dass der Finanzbedarf für alle 25 Mitgliedsstatten der EU jährlich bei etwa 6,1 Mrd. € liegen wird (Scadplus, 2006; Europäische Kommission, 2004). Gemäß Artikel 6 der Habitat-Richtlinie sind alle Mitgliedsstatten dazu verpflichtet, erforderliche vorsorgende Erhaltungsmaßnahmen entsprechend den ökologischen Erfordernissen der Lebensraumtypen und Arten zu treffen, die in diesen Gebieten vorkommen. In diesem Zusammenhang müssen sie auch für ausreichende finanzielle Mittel Verantwortung übernehmen. Da jedoch in jedem Mitgliedsstaat unterschiedlich große Habitate vorliegen, erkennt Artikel 8 der Habitat-Richtlinie die ungleiche finanzielle Belastung an. Die Gemeinschaft übernimmt in diesem Fall die finanzielle Beteiligung an Maßnahmen für Gebiete mit prioritären Lebensräumen und Arten. Darüber hinaus bestehen weitere Kofinanzierungsmöglichkeiten. Das am stärksten genutzte Finanzierungsinstrument ist LIFE-Natur, gefolgt von Strukturfonds und der EU-Verordnung zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Rahmen der gemeinschaftlichen Agrar-Politik (Uba, 2007).

2.3 Natura 2000 in der Slowakei

Elf biogeographische Regionen in Europa (arktisch, anatolisch, pannonisch, boreal, kontinental, atlantisch, alpin, Steppe, Schwarzes Meer, makronesisch und mediterran) inkludieren die Auswahl der zu schützenden Arten und Lebensraumtypen. In der Slowakei (Abb.1) treten hauptsächlich die alpinen und teilweise im südlichen Bereich die pannonischen biogeographische Regionen auf.

Abb1.: Biogeographische Zonen Europas

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://dataservice.eea.europa.eu/atlas/viewdata/viewpub.asp/id=221, 2007.

Insgesamt umfasst die von der Slowakei an die Europäische Union eingereichte Liste[3] der vorgeschlagenen und von der EU akzeptierten SACs 382 Gebiete mit knapp 600.000 ha Fläche[4]. Die nationale Liste der SPAs enthält 38[5] von der EU im Jahr 2006 genehmigte Areale (SaŽP, 2007). Abbildung 2 gibt die vollständige Karte über das Gesamtnetzwerk Natura 2000 wieder. Die Natura 2000-Flächen entsprechen den pSCIs (s.unten) und sind in der Karte blau gefärbt.

Abb. 2: Vorgeschlagene und festgesetzte Natura 2000-Gebiete

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://biodiversity.eionet.europa.eu/activities/Natura_2000/sic_0608_300dpi.jpg , 2006

Aktuelle Publikationen und Literatur ergeben nur wenige (englisch- und deutschsprachige) Informationen über die Fortschritte bezüglich der Umsetzung von Natura 2000-Maßnahmen. Die von der EU akzeptierten und seit 2006 festgeschriebenen Schutzareale werden nun von den nationalen, regionalen und lokalen Behörden und NGOs (Non-Governmental-Organisation) betreut und verwaltet. Die eigentlichen Arbeiten konnten erst seit März 2004 begonnen werden, nachdem die 382 SACs durch die Slowakische Regierung bewilligt und im April an die Europäische Kommission gereicht wurden. Es fanden daraufhin Expertentreffen zur Fortbildung über Management, Monitoring und Finanzierungsinstrumente statt. Während des Alpinen Biogeographischen Seminars im Mai 2005 handelten die Europäische Kommission, die Repräsentanten aus der Slowakei, aus Polen und Slowenien zusammen mit NGOs und Landeigentümern die Festsetzung von Gebieten gemeinschaftlichen Interesses (pSCI = proposed Sites of Community Importance) gemäß des Anhangs I und II aus. Da die slowakischen Kenntnisse über die einheimischen Arten und Habitate für unzureichend gehalten wurden, verpflichtete die Europäische Kommission die Slowakei, erneute Forschungen zu betreiben. Innerhalb eines Jahres galt es, eine vollständige Liste über alle Habitate und Arten zu erstellen. Im September 2005 fand das Pannonische Biogeographische Seminar statt, an dem die Europäische Kommission, die Slowakei, Ungarn und die Tschechische Republik teilnahmen. Auch hier war die Kommission unzufrieden mit der eingereichten Liste der Slowakei und forderte eine überarbeitete Berichterstattung über die pSCIs. Seit Ende des Jahres 2006 sind nun alle Listen vollständig (Sopsr, 2007).

Die Slowakei erhielt innerhalb eines Twinning-Projekts[6] durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Unterstützung für die Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie. Es wurden zusammen ein Beartungshilfe-Programm erstellt und Managementpläne erarbeitet. Hilfe gab es bei der Bestandsdatenerhebung (Vorkommen von Pflanzen und Tieren, deren Zustand und Gefährdung), außerdem erarbeitete ein nationales Expertenteam ein Handbuch mit den Festlegungen zum Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I und der Anhänge II und IV für die Tier- und Pflanzenarten, in dem nun auch eine Festlegung geeigneter regionaler und nationaler Bewertungskriterien und Erfassungsmethoden enthalten ist. In Zukunft werden Arbeitsgrundlagen und erhobene Daten von der slowakischen Naturschutzbehörde unter der Leitung des SOP SR (Slowakische Naturschutzbehörde) aktualisiert (Bmu, 2006).

[...]


[1] Die Vogelschutzrichtlinie gilt als erste umfassende Naturschutzrichtlinie innerhalb der damaligen Europäischen Gemeinschaft

[2] Beschluß 1600/2002/EC des Europäischen Parlaments und Rates, 6. Europäisches Umweltaktions-Programm (OJ L242, 10.09.2002, S.1)

[3] Nationale Liste des Umweltministeriums der Slowakischen Republic Nr.3 /2004-5.1, veröffentlicht 2004

[4] 587.194,8 ha: entspricht 11,72 % der Gesamtfläche der Slowakei, http://uzemia.enviroportal.sk/statistic/about, 2007

[5] 38 SPAs entsprechen 12.236 km², 25,1 % der Gesamtfläche der Slowakei, European Topic Centre on biological diversity: http://biodiversity.eionet.europa.eu/activities/Natura_2000/SPA_June2007.pdf, 2007

[6] “Implementation of the Habitas and Birds Directive” (Projektdauer: Oktober 2003 bis Oktober 2005)

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Umwelt in der Slowakei
Untertitel
Aspekte aus dem Naturschutz auf nationaler und europäischer Ebene
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Note
keine Benotung
Autor
Jahr
2007
Seiten
27
Katalognummer
V79324
ISBN (eBook)
9783638867436
Dateigröße
6417 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Umwelt, Slowakei
Arbeit zitieren
Katharina Alt (Autor:in), 2007, Umwelt in der Slowakei, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/79324

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