In dieser Hausarbeit befassen wir uns mit dem § 20 SGB V Abs. 1 und 2 und stellen seine Umsetzung durch die Gesetzliche Krankenversicherung dar. Hierbei konzentrieren wir uns auf den Individuellen Ansatz und die Betriebliche Gesundheitsförderung, da wir unser Hauptaugenmerk auf die Gesundheitsangebote für die erwachsene Bevölkerung richten wollen. Gesundheitsförderungsmaßnahmen nach dem Setting-Ansatz richten sich meistens an Kinder und Jugendliche, außerdem ist Betriebliche Gesundheitsförderung eine Maßnahme im Setting Betrieb. Wir orientieren uns an den „Gemeinsamen und einheitlichen Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 10. Februar 2006“, im Folgenden Leitfaden genannt. Wir wollen aufzeigen, welche Möglichkeiten die Krankenkassen zur Durchführung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention durch den § 20 SGB V haben und wie diese wahrgenommen werden. Dabei gehen wir von der These aus, dass die Krankenkassen den Leitfaden nicht ausreichend umsetzen und folglich in den genannten Aspekten eine Unterversorgung haben.
Zunächst wird unter Punkt 2 ein Überblick über den § 20 SGB V Abs. 1 und 2 und seine historische Entwicklung gegeben. Der Paragraph wird deklariert und es wird aufgezeigt, wie er sich seit der Integration in das Sozialgesetzbuch 1989 im Laufe der Gesundheitsreformen bis 2006 verändert hat. In Punkt 3 und 4 werden auf der Grundlage des Leitfadens Aufgaben der Krankenkassen zur Gesundheitsförderung und Primärprävention nach dem Individuellen Ansatz und der Betrieblichen Gesundheitsförderung und die daraus entstehenden Handlungsfelder vorgestellt. Nachfolgend präsentieren wir in Punkt 5 Ergebnisse aus der „Dokumentation 2005 – Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung in der Primärprävention und Betrieblichen Gesundheitsförderung der Spitzenverbände der Krankenkassen“. In der Diskussion in Punkt 6 befassen wir uns mit Expertenmeinungen zur Umsetzung des § 20 SGB V und bewerten selber anhand der Ergebnisse die Erfolge und Misserfolge.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der § 20 SGB V
2.1 Gesetzliche Grundlage
2.2 Historische Entwicklung
3. § 20 Abs. 1 SGB V
3.1 Der Individuelle Ansatz
3.2 Handlungsfelder nach dem Individuellen Ansatz
4. § 20 Abs. 2 SGB V
4.1 Betriebliche Gesundheitsförderung
4.2 Handlungsfelder in der Betrieblichen Gesundheitsförderung
5. Empirische Ergebnisse bei der Umsetzung des § 20 SGB V
5.1 Ergebnisse Allgemein
5.2 Ergebnisse – Individueller Ansatz
5.3 Ergebnisse – Betriebliche Gesundheitsförderung
6. Diskussion
6.1 Kritische Stimmen
6.2 Eigene Ansichten
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Umsetzung der Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen gemäß § 20 Abs. 1 und 2 SGB V durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Das primäre Ziel ist es zu analysieren, inwieweit die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf die Verringerung sozial bedingter Ungleichheiten, in der Praxis durch die Krankenkassen realisiert werden und welche Versorgungslücken dabei bestehen.
- Analyse des gesetzlichen Rahmens und der historischen Entwicklung von § 20 SGB V.
- Untersuchung des "Individuellen Ansatzes" und dessen Handlungsfelder.
- Betrachtung der betrieblichen Gesundheitsförderung als Setting-Ansatz.
- Evaluation empirischer Ergebnisse aus aktuellen Dokumentationen der Krankenkassen.
- Kritische Diskussion zur Effektivität und Reichweite der Gesundheitsförderungsangebote.
Auszug aus dem Buch
Stressbewältigung
Ein gewisses Maß an Stress ist gesundheitsförderlich. Es kommt in Stresssituationen zur Ausschüttung von Hormonen, die Energiereserven mobilisieren und somit zu höherem biologischen Leistungspotential anregen. Zuviel Stress gefährdet allerdings die körperliche und psychische Gesundheit. Nach einer WHO-Studie treten schon bei Kindern Stresserlebnisse auf. Bereits 11-15 jährige klagen über regelmäßige stressbedingte Symptome wie Müdigkeit, Einschlafschwierigkeiten, Gereiztheit, Kopf- und Rückenschmerzen. Das Belastungsniveau wird zukünftig durch „zunehmende Anforderungen an Mobilität, Flexibilität und Leistungsbereitschaft“ steigen. Stressempfinden ist stark subjektiv, da jedes Individuum Stress unterschiedlich empfindet und auch stressbedingten Reaktionen anders begegnet. Maßnahmen nach dem Prinzip der „Förderung individueller Kompetenzen der Belastungsverarbeitung zur Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken“ sollen ein angemessenes Stressbewältigungsverhalten vermitteln.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Definiert das Thema, die Zielsetzung der Hausarbeit und stellt die These auf, dass die Krankenkassen den Leitfaden zur Umsetzung von § 20 SGB V nicht ausreichend umsetzen.
2. Der § 20 SGB V: Erläutert die rechtliche Basis der primären Prävention und beschreibt die historische Entwicklung von der Integration in das Sozialgesetzbuch bis hin zu den Gesundheitsreformen 2006.
3. § 20 Abs. 1 SGB V: Analysiert den individuellen Präventionsansatz, der auf Verhaltensänderungen des einzelnen Versicherten abzielt und gesundheitliche Eigenverantwortung fördert.
4. § 20 Abs. 2 SGB V: Beschreibt die betriebliche Gesundheitsförderung, welche den Arbeitsschutz ergänzt und auf Verhältnis- sowie Verhaltensprävention im Betrieb ausgerichtet ist.
5. Empirische Ergebnisse bei der Umsetzung des § 20 SGB V: Wertet die Dokumentationen des Medizinischen Dienstes aus, um die Teilnehmerzahlen, Handlungsfelder und Effekte der Präventionsmaßnahmen zu belegen.
6. Diskussion: Setzt sich kritisch mit Expertenmeinungen und den Ergebnissen auseinander, wobei Erfolge und Misserfolge der Umsetzung reflektiert werden.
Schlüsselwörter
Gesetzliche Krankenversicherung, § 20 SGB V, Gesundheitsförderung, Prävention, Individueller Ansatz, Betriebliche Gesundheitsförderung, Setting-Ansatz, Gesundheitswesen, Stressbewältigung, Lebensqualität, Sozialgesetzbuch, Primärprävention, Krankenkassen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der gesetzlichen Umsetzung des § 20 Abs. 1 und 2 SGB V, welcher Maßnahmen der primären Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung durch die GKV regelt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen der individuelle Ansatz (Verhaltensprävention) sowie die betriebliche Gesundheitsförderung (Setting-Ansatz) in Bereichen wie Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtmittelkonsum.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es aufzuzeigen, wie Krankenkassen die gesetzlichen Möglichkeiten nutzen und ob eine Unterversorgung in den genannten Präventionsbereichen vorliegt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine Literatur- und Dokumentationsanalyse durchgeführt, basierend auf den Leitfäden der Spitzenverbände der Krankenkassen und empirischen Daten aus den Dokumentationen 2005.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung des rechtlichen Rahmens, die Analyse der spezifischen Handlungsfelder und die empirische Auswertung der tatsächlichen Umsetzungsleistungen.
Welche Keywords charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Gesundheitsförderung, Prävention, GKV, SGB V, individueller Ansatz und betriebliche Gesundheitsförderung.
Warum spielt die betriebliche Gesundheitsförderung eine wichtige Rolle?
Sie ist essenziell, da sie neben verhaltenspräventiven Maßnahmen auch verhältnispräventive Ansätze am Arbeitsplatz ermöglicht und somit gezielt bestimmte Risikogruppen erreichen kann.
Welche Schlussfolgerung ziehen die Autoren?
Die Autoren bewerten die Maßnahmen generell positiv, konstatieren jedoch, dass ein starker Ausbau- und Handlungsbedarf besteht, da viele Zielgruppen, insbesondere sozial Schwächere, bisher kaum erreicht werden.
- Quote paper
- Hendrik Heitland (Author), Dorothee Bitters (Author), 2007, Die Umsetzung des § 20 Abs. 1 und 2 SGB V durch die gesetzliche Krankenversicherung (Stand 2007), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/79381