Die Hanse stellt die seit dem 12. Jahrhundert geläufige Bezeichnung für Kaufmannsgemeinschaften im Ausland dar, die sich zur gemeinsamen Handelsinteressenvertretung und zur gegenseitigen Unterstützung zusammenschlossen. Sie entstand als Vereinigung west- und niederdeutscher Fernkaufleute (Gotländische Genossenschaft). Später traten an die Stelle der einzelnen Kaufleute als Mitglieder die Heimatstädte. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts formierte sich unter der Führung der Reichsstadt Lübeck ein loses Bündnis der westfälischen, sächsischen, wendischen, pommerschen und preußischen Städte, für das seit 1356 die förmliche Bezeichnung stede van der dudeschen hanse belegt ist. Damit hatte sich der Wandel von der Kaufmannshanse zur Städtehanse vollzogen. Leitendes Organ war seitdem der Hansetag als Hauptversammlung der Mitglieder. Daneben gab es Regional- und Dritteltage, die auch außerhansische Themen verhandelten oder nur über bestimmte Gebiete berieten. Die unterste Stufe der hansischen Organisation bildete der Rat der jeweiligen Hansestadt.
Die Hanse verfügte über vier Kontore in Brügge, Bergen (Tyske Brygge), Nowgorod (Pe-terhof) und London (Stalhof). Erst seit dem 16. Jahrhundert wurde die Bezeichnung „Kontor“ verwendet, die die bisherigen Benennungen „Hof“ und „Haus“ ersetzte. Diese Handelsniederlassungen im europäischen Ausland besaßen eigene Vorsteher, die so genannten Älter-männer (auch comes hansea, Oldermann), eine eigene Finanz- und Gerichtsverwaltung sowie besondere Handelsprivilegien. Ab dem 14. Jahrhundert übernahm insbesondere Lübeck die Statutenregelungen in den Kontoren.
Weitere wichtige hansische Handelsniederlassungen, die so genannten Faktoreien, lagen unter anderem in Oslo, Kopenhagen, Boston und Antwerpen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Das Hansekontor in Brügge im 13. und 14. Jahrhundert
- Der Hanserezess vom 20. Januar 1358
- Formale Quellenkritik
- Quelleninhalt
- Historischer Kontext: Der dritte Flandernboykott Brügges (1358-1360)
- Ursachen des Flandernboykotts
- Auswirkungen der Kontorverlegung nach Dordrecht und der Handelssperre
- Friedensschluss zwischen Flandern und der Hanse
- Brügger Kontorverlegungen und Handelssperren durch die Hanse von 1280 bis 1457
- Erste und zweite Kontorverlegung nach Aardenburg
- Dritte und vierte Kontorverlegung nach Dordrecht
- Fünfte Kontorverlegung nach Antwerpen
- Sechste Kontorverlegung nach Deventer und Utrecht
- Schlussbemerkungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die politische Macht der Hanse in Flandern am Beispiel des Rezesses vom 20. Januar 1358, der zur Kontorverlegung von Brügge nach Dordrecht und einer Handelssperre führte.
- Die historische Entwicklung Brügges zu einer wichtigen Handelsstadt im Spätmittelalter
- Die Ursachen und Auswirkungen des Flandernboykotts von 1358
- Die Rolle der Kontorverlegung und Handelssperre als politische Machtmittel der Hanse
- Die Bedeutung des Rezesses vom 20. Januar 1358 im Kontext der Hansengeschichte
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 2 beleuchtet die Bedeutung des Hansekontors in Brügge im 13. und 14. Jahrhundert als Zentrum des europäischen Handels und der Tuchproduktion. Kapitel 3 analysiert den Hanserezess vom 20. Januar 1358, der den dritten Flandernboykott einleitete, und untersucht dessen Ursachen, Auswirkungen und den anschließenden Friedensschluss. Kapitel 4 setzt den Flandernboykott von 1358 in den Kontext der Brügger Kontorverlegungen durch die Hanse vom 13. bis zum 15. Jahrhundert.
Schlüsselwörter
Hanse, Kontorverlegung, Handelssperre, Flandern, Brügge, Dordrecht, Rezess, Boykott, Machtpolitik, Privilegien, Handelsbeziehungen, Tuchproduktion, Geschichte des Mittelalters.
- Arbeit zitieren
- Sophia Gerber (Autor:in), 2007, Kontorverlegung und Handelssperre als politische Machtmittel der Hanse in Flandern am Beispiel des Rezesses vom 20. Januar 1358, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/79398