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Kontorverlegung und Handelssperre als politische Machtmittel der Hanse in Flandern am Beispiel des Rezesses vom 20. Januar 1358

Title: Kontorverlegung und Handelssperre als politische Machtmittel der Hanse in Flandern am Beispiel des Rezesses vom 20. Januar 1358

Seminar Paper , 2007 , 21 Pages

Autor:in: Sophia Gerber (Author)

History of Europe - Middle Ages, Early Modern Age
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Die Hanse stellt die seit dem 12. Jahrhundert geläufige Bezeichnung für Kaufmannsgemeinschaften im Ausland dar, die sich zur gemeinsamen Handelsinteressenvertretung und zur gegenseitigen Unterstützung zusammenschlossen. Sie entstand als Vereinigung west- und niederdeutscher Fernkaufleute (Gotländische Genossenschaft). Später traten an die Stelle der einzelnen Kaufleute als Mitglieder die Heimatstädte. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts formierte sich unter der Führung der Reichsstadt Lübeck ein loses Bündnis der westfälischen, sächsischen, wendischen, pommerschen und preußischen Städte, für das seit 1356 die förmliche Bezeichnung stede van der dudeschen hanse belegt ist. Damit hatte sich der Wandel von der Kaufmannshanse zur Städtehanse vollzogen. Leitendes Organ war seitdem der Hansetag als Hauptversammlung der Mitglieder. Daneben gab es Regional- und Dritteltage, die auch außerhansische Themen verhandelten oder nur über bestimmte Gebiete berieten. Die unterste Stufe der hansischen Organisation bildete der Rat der jeweiligen Hansestadt.

Die Hanse verfügte über vier Kontore in Brügge, Bergen (Tyske Brygge), Nowgorod (Pe-terhof) und London (Stalhof). Erst seit dem 16. Jahrhundert wurde die Bezeichnung „Kontor“ verwendet, die die bisherigen Benennungen „Hof“ und „Haus“ ersetzte. Diese Handelsniederlassungen im europäischen Ausland besaßen eigene Vorsteher, die so genannten Älter-männer (auch comes hansea, Oldermann), eine eigene Finanz- und Gerichtsverwaltung sowie besondere Handelsprivilegien. Ab dem 14. Jahrhundert übernahm insbesondere Lübeck die Statutenregelungen in den Kontoren.

Weitere wichtige hansische Handelsniederlassungen, die so genannten Faktoreien, lagen unter anderem in Oslo, Kopenhagen, Boston und Antwerpen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das Hansekontor in Brügge im 13. und 14. Jahrhundert

3 Der Hanserezess vom 20. Januar 1358

3.1 Formale Quellenkritik

3.2 Quelleninhalt

3.3 Historischer Kontext: Der dritte Flandernboykott Brügges (1358-1360)

3.3.1 Ursachen des Flandernboykotts

3.3.2 Auswirkungen der Kontorverlegung nach Dordrecht und der Handelssperre

3.3.3 Friedensschluss zwischen Flandern und der Hanse

4 Brügger Kontorverlegungen und Handelssperren durch die Hanse von 1280 bis 1457

4.1 Erste und zweite Kontorverlegung nach Aardenburg

4.2 Dritte und vierte Kontorverlegung nach Dordrecht

4.3 Fünfte Kontorverlegung nach Antwerpen

4.4 Sechste Kontorverlegung nach Deventer und Utrecht

5 Schlussbemerkungen

6 Bibliographie

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Boykottpolitik der Hanse gegenüber Flandern, wobei die Kontorverlegungen und Handelssperren als machtpolitisches Druckmittel im 14. und 15. Jahrhundert im Fokus stehen, analysiert anhand des Hanserezesses von 1358.

  • Die historische Entwicklung Brügges als zentraler Handelsplatz.
  • Die Analyse des Hanserezesses vom 20. Januar 1358 als primäre Quelle.
  • Strategische Nutzung von Kontorverlegungen als Instrument der hansischen Diplomatie.
  • Die Auswirkungen von Boykotten auf den Handel und die politische Stabilität Flanderns.
  • Der langfristige Strukturwandel der hansischen Handelsniederlassungen zwischen dem 13. und 15. Jahrhundert.

Auszug aus dem Buch

3.1 Formale Quellenkritik

Der vorliegende Rezess stellt ein Protokoll des Hansetags zu Lübeck am 20. Januar 1358 dar. Anders als bei den mittelalterlichen Urkunden sind keine Bestimmungen zur Anfertigung von Rezessen überliefert, weshalb die jeweiligen secretarii unterschiedliche Schwerpunkte setzen und sowohl die Form des Verlaufsprotokolls als auch des Ergebnisprotokolls oder einer Mischform wählen konnten. Die Rezesse besaßen einen offiziellen Charakter und wurden für alle teilnehmenden Städte sowie für die Hansekontore abgeschrieben. Ihre Bestimmungen traten bei fehlendem Widerspruch der Tagungsmitglieder („Schweigen als Zustimmung“) und durch Umsetzung in Form von Ratsbeschlüssen der siegelführenden Hansestädte sofort in Kraft.

Die Quelle liegt in niederdeutscher Sprache vor, wobei sie einige orthographische Unregelmäßigkeiten aufweist (z.B. Alemannien – Alemanien, jenighe – jenich, Schotland – Schodland, breeve – breve, Norweghen – Norwegen, scheph – schepe). Adressat ist wahrscheinlich Bernhard Oldenborg, der lübische Ratsherr in Brügge, da die Rückseite des Rezesses folgende Inschrift trägt: Domino Bernardo Oldenborch in Bruege presentur. Dieser hatte sich schon 1357 erfolglos um eine Vermittlung zwischen Flandern und der Hanse bemüht.

Auffällig ist der erstmals urkundlich belegte Terminus stede van der dudeschen hense, der bisweilen nur sporadisch und vor allem als Fremdbezeichnung, zum Beispiel vom englischen und vom norwegischen König, verwendet worden war. Andernfalls sprach man im westlichen Europa, etwa in England, Flandern und Burgund, von den esterlinges, oosterlinges, sterlingi, Ostelins oder Austrelins, also von Kaufleuten, deren Herkunftsstädte östlich der Landesgrenzen lagen. „In den nordischen Ländern hießen sie dagegen – dem gebräuchlichen Gildebegriff folgend – hensebrodere.“ Auch die Selbstbezeichnungen der niederdeutschen Kaufleute im Ausland verweisen gemäß dem Regionalprinzip der hansischen Organisation auf die Familie, die Herkunftsstadt und den Aufenthaltsort der lokalen Kaufmannsgenossenschaft.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung definiert den Begriff der Hanse und beschreibt die historische Rolle der Kontore sowie den Übergang von der Kaufmanns- zur Städtehanse.

2 Das Hansekontor in Brügge im 13. und 14. Jahrhundert: Dieses Kapitel erörtert den Aufstieg Brügges zum bedeutenden Handelsplatz und die rechtlichen Rahmenbedingungen des dortigen Kontors.

3 Der Hanserezess vom 20. Januar 1358: Hier wird der Hanserezess als historische Quelle kritisch analysiert und in den Kontext des dritten Flandernboykotts eingeordnet.

4 Brügger Kontorverlegungen und Handelssperren durch die Hanse von 1280 bis 1457: Der Hauptteil untersucht die chronologische Abfolge der Kontorverlegungen und die damit verbundenen machtpolitischen Auseinandersetzungen.

5 Schlussbemerkungen: Das Fazit resümiert die Effektivität von Kontorverlegungen und Handelssperren als machtpolitisches Instrument der Hanse über den betrachteten Zeitraum.

6 Bibliographie: Das Verzeichnis listet die verwendeten Primärquellen und die einschlägige wissenschaftliche Literatur auf.

Schlüsselwörter

Hanse, Brügge, Kontor, Handelssperre, Hanserezess, Flandern, Dordrecht, Aardenburg, Antwerpen, Privilegien, Außenhandel, Mittelalter, Städtehanse, Diplomatie, Wirtschaftsgeschichte.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der Boykottpolitik der Hanse gegenüber Flandern im Spätmittelalter und nutzt den Hanserezess von 1358 als Fallbeispiel für die diplomatische Taktik der Kaufleute.

Welche Themenfelder stehen im Mittelpunkt der Untersuchung?

Die zentralen Felder sind die hansische Diplomatie, die rechtliche Organisation der Hansekontore und die wirtschaftlichen Auswirkungen von Handelsboykotten und Kontorverlegungen.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist die Analyse der Kontorverlegung und Handelssperre als machtpolitisches Instrument, um den Schutz und die Durchsetzung hansischer Privilegien im Ausland zu gewährleisten.

Welche wissenschaftliche Methode wird zur Analyse verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine quellengestützte Analyse des Hanserezesses von 1358 sowie auf eine vergleichende Untersuchung der Forschungsliteratur zur Hansegeschichte.

Welche Schwerpunkte werden im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert den Hanserezess von 1358 sowie die chronologische Abfolge von Kontorverlegungen nach Aardenburg, Dordrecht, Antwerpen, Deventer und Utrecht.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich der Inhalt charakterisieren?

Wichtige Begriffe sind Hanse, Kontorverlegung, Handelssperre, Brügge, Privilegien und Flandernboykott.

Warum war gerade Brügge ein so entscheidender Standort für die Hanse?

Brügge fungierte im 14. Jahrhundert als das bedeutendste Handels- und Finanzzentrum Nordeuropas, das für den Tuchhandel und den Getreideexport der Hanse unverzichtbar war.

Welche Bedeutung hatte der Hanserezess für die Durchsetzung der Handelssperre?

Der Rezess legte als Protokoll die zwölf Bestimmungen für das Embargo fest und schuf eine verbindliche Grundlage für die beteiligten Hansestädte gegenüber den flandrischen Behörden.

Warum nahm die Effektivität der Kontorverlegungen gegen Ende des 15. Jahrhunderts ab?

Veränderungen im internen Beziehungsgefüge der Hanse, die zunehmende Machtdominanz des Herzogs von Burgund und die Konkurrenz durch holländisch-zeeländische Händler machten die Taktik zunehmend ineffizient.

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Details

Title
Kontorverlegung und Handelssperre als politische Machtmittel der Hanse in Flandern am Beispiel des Rezesses vom 20. Januar 1358
College
University of Rostock  (Historisches Institut)
Course
Von der Kaufmanns- zur Städtehanse (12.-15. Jahrhundert)
Author
Sophia Gerber (Author)
Publication Year
2007
Pages
21
Catalog Number
V79398
ISBN (eBook)
9783638867863
Language
German
Tags
Kontorverlegung Handelssperre Machtmittel Hanse Flandern Beispiel Rezesses Januar Kaufmanns- Städtehanse Jahrhundert)
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sophia Gerber (Author), 2007, Kontorverlegung und Handelssperre als politische Machtmittel der Hanse in Flandern am Beispiel des Rezesses vom 20. Januar 1358, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/79398
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