Leseprobe
Inhaltsverzeichnis Seiten
1. Einleitung
2. Basel II
2.1 Erste Säule: Mindesteigenkapitalanforderungen
2.1.1 Bemessung der Eigenkapitalausstattung einer Bank
2.1.2 Ansätze zur Bemessung des Kreditrisikos
2.1.3 Ansätze zur Bemessung des Marktrisikos (unverändert)
2.1.4 Ansätze zur Bemessung des operationellen Risikos
2.1.5 Zweite Säule: Überprüfung durch die Aufsicht
2.1.6 Dritte Säule: Marktdisziplin
2.2 Chronologie Basel II
3. Ratings nach Basel II
3.1 Wesen des Ratings
3.2 Rating: qualitative und quantitative Kennzahlen
3.3 Interne Ratings
3.4 Externe Ratings
3.5 Kosten für ein Rating
4. Auswirkungen auf die Zukunft
4.1 EU-Ebene
4.2 Steuerrechtliche Ebene
4.3 Anleihenmarkt
4.4 Technische Anforderungen
5. Auswirkungen auf den Mittelstand
5.1 Kreditvergabe
5.2 Kundendifferenzierung
5.3 Alternative Finanzierungen für Klein- und Mittelstandsunternehmen
5.4 Konsequenzen für den Mittelstand
6. Fazit
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis/Definitionen
Literaturverzeichnis
Tabellenverzeichnis II
Mag. Gottfried Schellmann,Steuerberater; Dr.Gottwald Kranebitter, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, „KPMG-Studie: Bonität und Risiko neue Größen in der Unternehmensfinanzierung“; S.11; April 2002
Inanspruchnahme von Außenfinanzierung durch KMU
Anteil der KMU in %, die die jeweilige Finanzierungsmöglichkeit nutzen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Exco & Grant Thomton, KMU-Umfrage 2001
Tabellenverzeichnis III
Christoph Tiskens, Diplom-Kaufmann bei KfW, „Basel II und Rating“, S. 14;
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
11. März 2002
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Definitionen
Bankenaufsicht: Der Ausschuß setzt sich aus hochrangigen Vertretern der Bankenaufsicht von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, japan, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz, den USA und dem Vereinigten Königreich zusammen. Der Ausschuß tritt in der Regel bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zusammen, wo sich auch sein ständiges Sekretariat befindet
Bankinterne Ratings: das Ergebnis der internen Risikomessung einer Bank in ihrem Kreditportfolio
Externe Bonitätsbeurteilungen: Ratings von privaten oder staatlichen Agenturen
Kreditrisiko: das Risiko von Verlusten infolge des Ausfalls eines Gläubigers oder einer Gegenpartei
Marktrisiko: das Risiko von Verlusten in Handelsoptionen bei ungünstiger Preisentwicklung
Operationelles Risiko: das Risiko direkter oder indirekter Verluste infolge unzugänglicher oder ausfallender interner Verfahren, Mitarbeiter, Systeme oder infolge von bankexternen Ereignissen
Private placement: Beteiligung an einer Gesellschaft, die lediglich für Einzelanleger oder wenige private Investoren vorgesehen ist
Private equity: Beteiligung an bestehenden Gesellschaften als Unternehmensfinanzierung
Verbriefung von Kreditforderungen: der Einbezug von Forderungen oder Verbindlichkeiten in Wertpapiere für den Verkauf an Dritte
Literaturverzeichnis
Zeitungs- und Zeitschriftenaufsätze
Claudia Wanner, „Basel II: Institute erfassen gemeinsam operative Risiken“ , Frankfurt, Financial Times Deutschland, 16.04.2002
Kurt Schilken Marketing-Manager; „Erfassung und Management operativer Risiken ist schwierig“; Handelsblatt; 15. Mai 2002
Udo Rettberg, „Anleihenmarkt“ Handelsblatt; 16. Mai 2002
ham., „Mittelständler mit hohem Risiko sind künftig schlechter dran“ FAZ, 11.Juli 2002
ham., „Banken brauchen für hohe Risiken weniger Kapital als gedacht“ Bonn;
FAZ; 12. Juli 2002
Claudia Ströer, „Basel II und die Folgen“; Bankmagazin 4/01; S.17-19; Gabler-Verlag
Gernot M. Becker, Dozent an der Bankakademie e.V., Frankfurt und an der European Bank Akademie, Luxemburg; „Interne Ratings nach Basel II“, Bankmagazin 4/01; S.19; Gabler-Verlag
Silke Siems; „Basel II: die Banken müssen jetzt handeln“, Bankmagazin 8/01; S.28-29; Gabler-Verlag
Silke Siems, „Offenheit schafft vertrauen“; Bankmagazin 1/02; S.49-50; Gabler-Verlag
Bernhard Rudolf und Carsten Wagner; Interview mit Rolf-E. Breuer, Vorstandssprecher der Deutschen Bank; „Basel II ist nicht der Tod des deutschen Mittelstandes“ Bankmagazin 5/02; S.30-31; Gabler-Verlag
„Rating-Beratung für den Mittelstand“; Bankmagazin 2002 S.6; Gabler-Verlag
Frank Jolliet; „Basel II- Ist die Existenzgründungsfinanzierung gefährdet?“; Deutsche Ausgleichsbank; 2001
Studien
Dr. Gunter Kayser wissenschaftlicher Geschäftsführer, Institut für Mittelstandsforschung, „Basel II-Mittelstand vor neuen Herausforderungen“ November 2001
Ch. Tiskens Diplom-Kfm. KfW, „Basel II und Rating“ 11. März 2002
Mag. Gottfried Schellmann,Steuerberater; Dr.Gottwald Kranebitter, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, KPMG-Studie: „Bonität und Risiko neue Größen in der Unternehmensfinanzierung“ April 2002
Martin Clement, Technical Sales Consultant Business Intelligence, IBM, „Basel II- Rating im Mittelstand, Auswirkungen auf Banken und Untenehmen“ 2002
Berichte
Erläuternde Angaben zur Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung; Sekretariat des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht; Januar 2001
Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II); Deutsche Bundesbank Monatsbericht April 2001
Nachschlagewerke
Wirtschaftslexikon: http://www.gub-analyse.de/html2/lexikon/Lexikon.htm
Anhang 2: Erklärung einiger grundlegender Begriffe; Erläuternde Angaben zur Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung; Sekretariat des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht; Januar 2001
1 Einleitung
Im Juni 1999 veröffentlichte der Ausschuß für Bankenaufsicht[1] einen Vorschlag zur Ersetzung der Eigenkapitalverordnung von 1988 durch eine risikogerechte Regelung. Der Basel II genannte Entwurf sollte ab 2006 in mehr als 100 Ländern eingesetzt werden. Ziel der neuen Regelung ist größere Sicherheit und Solidität des Finanzsystems, indem die internen Kontrollsysteme und die Geschäftsführung der Banken, die Überprüfung durch die Aufsicht und die Marktdisziplin einen höheren Stellenwert erhalten. „Der Ausschuß vertritt die Ansicht, daß die Vorteile eines Systems, in dem sich das Eigenkapital stärker an Risiken anlehnt, wesentlich größer sind als der Aufwand und dazu führen werden, daß das Bankensystem an Sicherheit, Solidität und Effizienz gewinnt.“[2] Die Höhe des erforderlichen Eigenkapitals soll sich deshalb in Zukunft stärker an den individuellen Risiken der vergebenen Kredite und der einzelnen Bank orientieren. Mit der neuen Regelung werden bankinterne und externe Ratings zur Bewertung von Kreditrisiken zugelassen. Ein gutes Ratingergebnis zu veröffentlichen, bedeutet nicht nur eine verbesserte Beziehung zwischen Kunden und Bank, sondern dadurch wird ein positives Image des gerateten Kunden auf dem Markt positioniert. Der Kunde kann auf Wunsch einen Zertifikat erhalten, in dem verschiedene Bonitätsklassen und -kriterien wie Kundenbeziehung, Management, wirtschaftliche Verhältnisse, Unternehmensentwicklung mit Schulnoten bewertet werden.
Der Aufbau der neuen Eigenkapitalvereinbarung basiert auf drei Säulen. Die erste Säule formuliert die Mindesteigenkapitalanforderungen der Banken. Die Neuerungen beinhalten eine umfassende Bewertung von Kreditrisiken, Marktrisiken und operationellen Risiken. Die zweite Säule dient der Überprüfung durch die Aufsichtsinstanzen, die dafür Sorge tragen, daß jede Bank solide interne Verfahren um die Angemessenheit ihres Eigenkapitals mittels einer gründlichen Risikobewertung
anwenden. Die vermehrte Offenlegung der Banken ist in der dritten Säule unter Marktdisziplin erfaßt.
Die neue Regelungen „... verstärken bei allen Banken die Weiterentwicklung interner Ratingverfahren vor allem der Messungs- und Steuerungsverfahren. Hier setzt Basel
neue Mindeststandards fest. Positiv ist außerdem, daß das Thema transparenter wird, auch für die Kunden. Basel II ist aber ebenso eine echte Herausforderung und Aufgabe der Banken.“[3]
2 Basel II (Aufbau der neuen Eigenkapitalvereinbarung)
2.1 Erste Säule: Mindesteigenkapitalanforderungen
2.1.1 Bemessung der Eigenkapitalausstattung einer Bank
In der ersten Säule werden die Mindesteigenkapitalanforderungen einer Bank zusammengefaßt, die an der geltenden Eigenkapitaldefinition aus 1988 anknüpfen. Die Eigenkapitalquote beträgt mind. 8 %. Die Neuerungen betreffen die Ermittlung von Risiken. Das Meßverfahren unterteilt die Risiken in drei Gruppen Kreditrisiko[4], Marktrisiko[5] und operationelles Risiko[6]. Daraus resultiert folgende Bemessungsformel:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2.1.2 Ansätze zur Bemessung des Kreditrisikos
Für die Bemessung des Kreditrisikos stehen den Banken zwei Möglichkeiten zur Auswahl eine Standardmethode und ein auf internen Ratings basierender Ansatz (IRB-Ansatz). Beim IRB-Ansatz gibt es zwei Varianten: eine Basisversion und eine fortgeschrittene Methode. Der Einsatz des IRB-Ansatzes wird von der Zustimmung durch die Aufsichtsinstanz abhängig gemacht.
Die Standardmethode enthält eine risikogerechte Ausrichtung der Eigenkapitalvereinbarung. Sämtliche Aktiva und außerbilanziellen Positionen erhalten eine Risikogewichtung, deren Summe den Vermögenspositionen zugeordnet wird. Die einzelnen Gewichte sind nach geltender Regelung von der allgemeinen Risikokategorie der Schuldner (d.h. Staaten, Banken oder Wirtschaftsunternehmen) abhängig. Die neue Eigenkapitalvereinbarung sieht eine Verfeinerung der Risikogewichten- Konstellationen vor, durch ein externes Bonitätsbeurteilungsinstitut (z.B. eine Rating-Agentur), das strenge Auflagen erfüllt. Nach der neuen Regelungen sind vier Kategorien (20%, 50%, 100% und 150%) zur Risikoermittlung zulässig, die sich in der Eigenkapitalquote wiederfinden.
Der auf internen Ratings basierender Ansatz bedeutet, daß die Bank die Bonität sämtlicher Schuldner schätzt. Die ermittelten Ergebnisse werden in die Kalkulation der Mindesteigenkapitalanforderungen aufgenommen. Bei der Basisversion schätzt die Bank in bezug auf jeden Schuldner die Ausfallwahrscheinlichkeit, die Input-Faktoren werden von der Aufsichtinstanz geliefert. Bei der fortgeschrittenen Methode ist den Banken gestattet die nötigen Input-Faktoren selbst zu ergänzen. IRB-Ansatz umfaßt eine breitere Palette an Risiken, daher ist diese Methode risikogerechter als die Standardmethode.
Die neue Eigenkapitalvereinbarung formuliert sowohl bei der Standardmethode als auch beim IRB-Ansatz risikogerechte Methoden für die Behandlung von Sicherheiten, Garantien, Kreditderivaten, Netting und Verbriefung[7].
[...]
[1] Def.: Der Ausschuß setzt sich aus hochrangigen Vertretern der Bankenaufsicht von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz, den USA und dem Vereinigten Königreich zusammen. Der Ausschuß tritt in der Regel bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zusammen, wo sich auch sein ständiges Sekretariat befindet
[2] Sekretariat des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, Erläuternde Angaben zur Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung; Januar 2001
[3] Susanne Gögel, Abteilungsleiterin Risikosteuerung, WGZ-Bank; Diskussionsteilnehmerin; Basel II: die Banken müssen jetzt handeln, Bankmagazin 8/01
[4] Def.: Das Risiko von Verlusten infolge des Ausfalls eines Gläubigers oder einer Gegenpartei, Erläuternde Angaben zur Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung; Januar 2001
[5] Def.: Das Risiko von Verlusten in Handelspositionen bei ungünstiger Preisentwicklung, ebenda
[6] Def.: Das Risiko direkter oder indirekter Verluste infolge unzulänglicher oder ausfallender interner Verfahren, Mitarbeiter und Systeme oder infolge von bankexternen Ereignissen; ebenda
[7] Def.: Verbriefung von Kreditforderungen: Der Einbezug von Forderungen oder Verbindlichkeiten in Wertpapiere für den Verkauf an Dritte