Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Chancen und Herausforderungen für die Pflege


Diplomarbeit, 2007

93 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Verzeichnisse (Abbildungen und Abkürzungen)

1 Einleitung

Teil I: Ausgangslage und Rahmenbedingungen
2 Demographische und soziale Aspekte der Pflege älterer Menschen in der Familie
3 Die Situation privater Pflegepersonen
3.1 „Private Pflegepersonen“ – Begriffsklärung
3.2 Pflegebereitschaft und Pflegefähigkeit
3.3 Motive zur Übernahme der Pflege
3.4 Belastungen der privaten Pflegepersonen
3.5 Hinderungsgründe für die Annahme von Hilfs- und Beratungsangeboten
3.6 Familienpflege versus professionelle Pflege
4 Beratung in der Pflege
4.1 Definition von Beratung
4.2 Abgrenzung von Beratung gegenüber Information, Schulung und Therapie
4.3 Kompetenzen zur Pflegeberatung
4.4 Gesetzliche Grundlagen für die Beratung in der Pflege
5 Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
5.1 Das Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen nach § 37 SGB XI
5.2 Inhalt und gesetzgeberische Intention des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI
5.2.1 Zielsetzung des Beratungseinsatzes
5.2.2 Leistungsinhalt des Beratungseinsatzes
5.2.3 Funktionen des Beratungseinsatzes
5.2.4 Durchführung des Beratungseinsatzes
5.2.5 Vergütung des Beratungseinsatzes
5.2.6 Nachweis über die Durchführung des Beratungseinsatzes

Teil II: Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in der Diskussion
6 Nutzen des Beratungseinsatzes
6.1 Unterstützung und Entlastung privater Pflegepersonen
6.2 Vermittlung weiterführender Angebote aus dem SGB XI
6.3 Initiierung einer effektiven Beratungsbeziehung
6.4 Ansprechmöglichkeit für neue Klienten
7 Risiken des Beratungseinsatzes
7.1 Beratung nach SGB XI: Strukturelle Widersprüche
7.1.1 Verknüpfung von Beratung und Kontrolle
7.1.2 Verpflichtung zur Beratung
7.1.3 Konflikte durch unterschiedliche Funktionen des Beratungseinsatzes
7.2 Mangelnde Beratungskompetenz
7.3 Fehlende Vorgaben zur Ausgestaltung des Beratungseinsatzes
7.4 Unzureichende Vergütung bei steigender Qualitätsanforderung
7.5 Einsetzen und Erreichbarkeit der Beratung nach SGB XI
8 Pflegepolitische Forderungen für die Weiterentwicklung von Beratungseinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI
8.1 Ausbau der Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
8.2 Umgestaltung der häuslichen Beratung
8.3 Qualifikationsanforderungen/ Kompetenzerweiterung

Teil III: Optionen für die Gestaltung des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI
9 Aktuelle Entwicklungen und Projekte
9.1 Qualitätsstandard Beratungseinsatz nach § 37. 3 SGB XI
9.2 Empfehlungen nach § 37 Abs. 5 SGB XI zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
9.3 Aus-, Fort- und Weiterbildungen
9.4 Projekt „Qualität und Beratung in der ambulanten Pflege und den Beratungseinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI“
9.5 Konkrete Modellprojekte
9.5.1 Modellprojekt „Erweiterte Pflegeberatungsbesuche“
9.5.2 Modellprojekt „Praxisbegleitende Angehörigenarbeit – Von der Kontrolle zur Hilfe“
9.5.3 Projekt „Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege“
9.5.4 Vergleichs-/Bewertungsraster für Modellprojekte
9.5.5 Ergebnisse
9.5.6 Zusammenfassung
10 Chancen und Herausforderungen für die Pflege – Fazit und Ausblick
11 Literaturverzeichnis

Verzeichnisse (Abbildungen und Abkürzungen)

Abbildungen:

Abb. 1: Hauptpflegepersonen von Pflegebedürftigen in Privathaushalten

Abb. 2: Pflegebereitschaft und Pflegefähigkeit

Abb. 3: Belastungen von Hauptpflegepersonen

Abb. 4: Privat Pflegende nach selbst genutzten Beratungs- und Unterstützungsangeboten

Abb. 5: Familienpflege versus professionelle Pflege

Abkürzungen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Bei stetig steigender Zahl von Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf bleiben häusliche Pflegearrangements[1] zentraler Ort der Betreuung und Versorgung. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten ist inzwischen auf 1,45 Millionen angestiegen.[2]

In der häuslichen Pflege überwiegen die privat sichergestellten Pflegearrangements durch pflegende Angehörige, Freunde oder Bekannte. Ein Großteil der erforderlichen Pflege- und Versorgungsleistungen wird unter ihrer Beteiligung als Pflegeperson im Sinne des SGB XI durchgeführt.[3] Diese nehmen die für die Pflegekassen „kostengünstigeren“ Geldleistungen in Form von Pflegegeld in Anspruch und organisieren selbständig Pflege im häuslichen Umfeld.[4] Nur ein Drittel der Pflegebedürftigen nutzt die Leistung ambulanter Pflegeeinrichtungen. Pflegende Angehörige werden daher als „Pflegedienst der Nation“ bezeichnet[5], die weder in ihrer sozialen und emotionalen Bedeutung noch hinsichtlich ihrer Finanzierung durch professionelle Pflege ersetzt werden können.[6] Dabei wird in einschlägigen Quellen[7] auf die besonders belastete und unterstützungswürdige Situation der pflegenden Angehörigen hingewiesen und Verbesserung eingefordert.

Die Belastung für private Pflegepersonen steigt mit zunehmender Pflege- und Hilfebedürftigkeit des zu Pflegenden sowie mit der ansteigenden Dauer der Pflegesituation. Nicht immer kann von den Pflegepersonen die Versorgung der Pflegebedürftigen qualitativ und quantitativ ausreichend sichergestellt werden. Leistungsarten, Versorgungsformen und Möglichkeiten einer individuellen Gestaltung sind den Betroffenen häufig nicht bekannt. Die Beratung von Medizinischen Diensten und den Krankenkassen sind kaum ausreichend.[8] Informationsangebote sind auf organisatorische und rechtliche Fragen beschränkt. Eine zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit getroffene Entscheidung bleibt daher häufig über Jahre ohne Anpassung an die sich verändernden Pflegesituationen bzw. zunehmende Belastung der Pflegeperson bestehen.

Somit wird eine professionelle Beratung für die Betroffenen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pflegebedürftigkeit immer wichtiger, was beispielsweise die Ergebnisse der Kasseler Studie „Zukunft der Pflege: Wenn Kassel älter wird“ belegen.[9] Der Zugang zu den segmentierten und fragmentierten Hilfen, die im Bedarfsfall im Zusammenhang mit der Bewältigung von Pflegebedürftigkeit benötigt werden, lässt sich ohne professionelle Unterstützung kaum finden. Auch bedarf es einer fundierten Beratung, um familienverträgliche und qualitätsgesicherte Pflegearrangements zu erhalten, zu schaffen bzw. weiter zu entwickeln.[10] Wesentliche Aufgaben für professionelle Pflegekräfte ergeben sich in diesem Zusammenhang u.a. im Bereich der Beratung und Begleitung von Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen.

Um den Pflegebedürftigen und ihren Familien entsprechend ihrer individuellen Situation Beratung und Unterstützung zukommen zu lassen, sieht der Gesetzgeber - bei vorliegender Pflegestufe und Inanspruchnahme von Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen[11] - vorgeschriebene Pflegeberatungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch ambulante Pflegedienste vor. Diese sollen sowohl einer Überforderung der Angehörigen entgegenwirken, als auch eine mögliche Unterversorgung der Pflegebedürftigen abwenden helfen.[12] Ambulanten Pflegediensten, insbesondere den verantwortlichen Pflegefachkräften, werden diesbezüglich eigenständige Beratungsaufgaben übertragen.

Bereits im Krankenpflegegesetz von 1985 wurden Information, Beratung und Schulung von Patienten als Aufgabengebiet der Pflege verankert, indem die Ausbildung auf die „Anleitung und Anregung zu gesundheitsförderndem Verhalten“ gerichtet sein soll. Der § 37 SBG XI erwähnt ausdrücklich die Beratung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen bei der häuslichen Pflege als Aufgabe professioneller Pflege.

Neben diesen gesetzlichen Entwicklungen waren Anstöße aus der Fachdiskussion für die Themenwahl dieser Diplomarbeit bedeutsam, in denen einerseits das Spannungsverhältnis zwischen dem Beratungs- und Kontrollaspekt der Pflegepflichtseinsätze sowie die mangelnde Qualifikation von Pflegenden bei der Beratung und Schulung thematisiert wird und andererseits die Notwendigkeit der aktiven Beteiligung der Pflege in Beratungssituationen - auch in Konkurrenz zu anderen Disziplinen (Psychologie, Sozialarbeit etc.) – betont wird.[13]

Im Rahmen dieser Arbeit soll eine theoretische Auseinandersetzung mit dem Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI erfolgen. Ziel dieser Arbeit ist es, die fachöffentliche Diskussion um den Beratungseinsatz darzustellen, und hieraus Anforderungen an die Pflegeberatung zur Unterstützung pflegender Angehöriger und zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung durch Angehörige herauszuarbeiten. Professionelle Pflege[14] hat zur Zeit die Chance, sich im wachsenden Umfeld pflegender „Laien“, aber auch gegenüber anderen Berufsgruppen durch die Wahrnehmung von Beratungsaufgaben und durch ein pflegespezifisches Beratungsprofil kompetent zu positionieren. Weiterhin soll die besondere Stellung und Bedeutung pflegender Angehöriger in der häuslichen pflegerischen Versorgung verstärkend hervorgehoben werden und auf die spezielle Situation und dem sich daraus ergebenden individuellen Beratungsbedarf hingewiesen werden.

Die vorliegende Arbeit gliedert sich in drei Bearbeitungsschwerpunkte.

Im ersten Teil wird, nach einem kurzen Überblick über die demographischen und sozialen Aspekte der Pflege älterer Menschen in der Familie, die jetzige Situation privater Pflegepersonen beleuchtet.

Als weiterer Einstieg in die Thematik dieser Diplomarbeit soll eine kurze Darstellung über die Beratung in der Pflege dienen. Im Rahmen der Beratung in der Pflege ist von Information, Schulung und auch Therapie die Rede. Dies sind Begriffe, die als Erklärung für Beratung herangezogen, manchmal sogar synonym zu Beratung gesehen werden. Diese ambivalente Art der Definition von Beratung wird in der vorliegenden Arbeit einer differenzierten Betrachtung unterzogen.

Abschließend wird in diesem ersten Bearbeitungsteil der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI hinsichtlich seines Inhaltes und gesetzgeberischer Intention näher beleuchtet.

Der zweite Bearbeitungsschwerpunkt der vorliegenden Arbeit befasst sich mit der umfangreichen Diskussion bezüglich des Beratungseinsatzes in der Fachpresse. Diesbezüglich wurde als methodische Grundlage eine Literaturrecherche sowie –analyse durchgeführt. Aus der Pflegelandschaft[15] formulierte Vor- und Nachteile, Nutzen und Risiken sowie Problemlagen werden hierzu näher erörtert. Das anschließende Kapitel über pflegepolitische Empfehlungen bzw. Forderungen für die Weiterentwicklung von Beratungseinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI soll die vorangegangene Diskussion dahingehend ergänzen, um aufzuzeigen, welcher Bedarf an Veränderungen hinsichtlich der Beratungseinsätze gesehen wird.

Der dritte Bearbeitungsteil der vorliegenden Arbeit beschäftigt sich mit Optionen für die Gestaltung des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Als Konsequenz auf die zuvor beschriebenen Diskussionsaspekte um den Beratungseinsatz werden im folgenden Kapitel diesbezüglich aktuelle Entwicklungen und Projekte dargestellt, verglichen und bewertet. Für die gegenüberstellende Darstellung von aktuellen Modellprojekten zum Beratungseinsatz wurde ein Vergleichs- bzw. Bewertungsraster entwickelt. Abschließend soll versucht werden, zukünftige Chancen und Herausforderungen für die Pflege hinsichtlich der beraterischen Pflegetätigkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI zu formulieren und Handlungsempfehlungen daraus abzuleiten.

Teil I: Ausgangslage und Rahmenbedingungen

2 Demographische und soziale Aspekte der Pflege älterer Menschen in der Familie

Der demographische Wandel der nächsten Jahrzehnte stellt ein historisch einmaliges und globales Phänomen dar. Die Lebenserwartung ist seit Mitte des 20. Jahrhunderts weltweit um zwanzig Jahre gestiegen und sie wird weiter ansteigen. Der prozentuale Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung wird sich voraussichtlich bis 2050 verdoppeln, gleichzeitig kommt es zu einer Verdreifachung der absoluten Zahl über 60jähriger. Das bedeutet, dass erstmals in der Menschheitsgeschichte mehr ältere als jüngere Menschen auf dem Globus leben werden.[16]

Auch die Bevölkerungsentwicklung der Bundesrepublik Deutschland erfordert größte Aufmerksamkeit und weitreichende Maßnahmen. Der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des statistischen Bundesamtes ist zu entnehmen, dass bis zum Jahr 2040 eine Zunahme der über 60jährigen von derzeit gut 19,9 Millionen bundesweit auf dann über 27,7 Millionen zu erwarten ist. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung steigt von derzeit 24,1 % auf 35,2 %.[17] „Der demographische Wandel wird mit der verringerten Sterblichkeit durch verbesserte Lebensbedingungen und medizinischen Fortschritt, aber auch mit veränderten generativen Verhaltensweisen erklärt.“[18] Die Zahl der Jüngeren ist dagegen rückläufig. Die Geburtenrate in Deutschland liegt derzeit bei 1,3 Lebendgeborenen pro Frau.[19]

Gepaart mit den statistischen Fakten und Hochrechnungen stellen jetzt schon soziologische Hochrechnungen die Bundesrepublik vor eine große Herausforderung: Wie können die alten Menschen ihren Bedürfnissen entsprechend bei einer selbständigen Lebensführung unterstützt werden – wer übernimmt die Pflege und die Betreuung der Pflegebedürftigen?

Der Strukturwandel aus der Altenpyramide lässt das informelle Pflegepotential[20] deutlich sinken, was bedeuten könnte, dass die Basis für die häusliche Pflege schwindet[21]:

- Verringert sich der Anteil der Jüngeren an der Bevölkerung, sinkt gleichzeitig die Zahl derer, die überhaupt für Pflegetätigkeiten in Frage kommen,
- Haushalts- und Familienformen verändern sich; immer weniger alte Menschen leben im Alter mit anderen zusammen,
- die soziale Verankerung älterer Menschen in informellen Netzwerken nimmt ab, außerdem
- steigt die Quote der Frauenerwerbstätigkeit an.

Nach Schätzungen zahlreicher Studien bewirkt der demographische Wandel insgesamt, dass sich chronische und multimorbide sowie geriatrische Erkrankungsspektren in den Vordergrund des Krankheitsgeschehens schieben. In den nächsten Jahren ist mit einer Zunahme manifester chronischer Erkrankungen und der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit zu rechnen.[22] Ende 2005 lebten in Deutschland rund 2 Millionen Pflegebedürftige, von denen 0,67 Millionen Empfänger von stationären Leistungen sind und 1,45 Millionen zu Hause betreut werden. Etwa 1 Million Pflegebedürftige erhielten ausschließlich Pflegegeld. Das bedeutet, sie wurden in der Regel zu Hause allein durch Angehörige gepflegt. Weitere 472.000 Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten. Bei ihnen erfolgte die Pflege jedoch zum Teil oder vollständig durch ambulante Pflegedienste.[23] Die Zahl der Pflegebedürftigen wird im Zeitraum bis 2050 voraussichtlich auf rund 3,4 Millionen steigen.[24]

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind „Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“[25] Hilfe und Pflegeleistungen zielen demnach auf die Kompensation von Funktionsdefiziten in den Bereichen Mobilität, Ernährung, Körperpflege und Hauswirtschaft ab. Der Pflegebedürftige wird nicht auf seine Krankheit reduziert, sondern als Mensch mit funktionalen Einschränkungen betrachtet.[26]

Pflegebedürftigkeit ist ein Zustand, der sich stark auf den Personenkreis der Hochbetagten konzentriert. Am Jahresende 2005 waren bei den ambulant Pflegebedürftigen rund 46 % älter als 80 Jahre, im stationären Bereich sogar gut 68 %.[27]

Der demographische und soziale Wandel wird also die Bedingungen einer zukünftigen Sicherung der Pflege verändern, d.h. die Zahl der Pflegebedürftigen wird steigen, und das zur Verfügung stehende informelle Pflegepotential sinken, welches heute noch die Basis für die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen bildet.

3 Die Situation privater Pflegepersonen

Bevor die Beratung in der Pflege näher beschrieben wird, soll zuvor in diesem Kapitel auf die Situation privater Pflegepersonen[28] eingegangen werden. Das Spektrum der Hauptpflegepersonen, die Lebenssituation, deren Motive zur Übernahme der häuslichen Pflege sowie Belastungen der privaten Pflegepersonen werden im Folgenden näher erläutert.

3.1 „Private Pflegepersonen“ – Begriffsklärung

Im Pflegeversicherungsgesetz, SGB XI, werden als Pflegepersonen solche Personen bezeichnet, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen.[29] Pflegepersonen sind in der Regel pflegende Angehörige, es können aber auch Nachbarn, Freunde oder Ehrenamtliche sein.[30]

Pflegepersonen und Pflegekräfte unterscheiden sich zum einen in arbeitsrechtlicher Hinsicht, zum anderen in fachlicher Hinsicht, z.B. durch einen Ausbildungsabschluss als Pflegekraft. Laienpflege und professionelle Pflege[31] unterscheiden sich in der Praxis in der Weise, dass Angehörige z.B. ihre zu pflegende Person erheblich besser kennen und biographische Belange besser berücksichtigen können.[32]

Die Angehörigenpflege erwächst in der Regel aus einer verwandtschaftlichen oder ehelichen Beziehung. Sie setzt meistens nicht erst dann ein, wenn notwendiger Handlungsbedarf besteht, sondern oft bereits erleichternd oder unterstützend aufgrund eines Zuwendungsbedürfnisses der Gebenden oder aufgrund eines direkt oder indirekt geäußerten Wunsches des Nehmenden. Außerdem erfahren pflegende Angehörige vielfach durch die Einbeziehung in die Pflege eines Familienmitgliedes ihre eigene Bedeutsamkeit. Pflegen bedeutet für sie nicht nur Unterstützung, sondern stellt ein bedeutsames Handeln im Kontext der Lebens- und Familiengeschichte dar.[33]

Es sind im Kern die engeren familiären Verhältnisse, die bestimmen, wer die Rolle der Hauptpflegeperson einnimmt. Bei verheirateten Pflegebedürftigen ist es der Ehepartner, bei verwitweten und in der Regel hochbetagten Pflegebedürftigen die Tochter, ein Sohn oder vereinzelt auch die Schwiegertochter, und bei jüngeren Pflegebedürftigen in der Regel die Mutter, die die Pflege übernimmt.[34]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Hauptpflegepersonen von Pflegebedürftigen in Privathaushalten[35]

Insgesamt 73 % der Hauptpflegepersonen von Pflegebedürftigen sind weiblich und 27 % männlich. Es sind demnach mehrheitlich, jedoch nicht ausschließlich Frauen, die in Privathaushalten pflegen.[36]

60 % der Hauptpflegepersonen von Pflegebedürftigen sind bereits 55 Jahre oder älter. Dies unterstreicht den Tatbestand, dass private Hilfeleistungen zu einem erheblichen Teil innerhalb der gleichen Generation erbracht werden.[37]

3.2 Pflegebereitschaft und Pflegefähigkeit

Traditionsbedingte moralische Verpflichtungen, eingelebte Routinen, enge Gefühlsbindungen und sozialer Erwartungsdruck verknüpfen sich mit dem Gefühl eigener Pflegekompetenz und der Notwendigkeit zur Kompensation fehlender, unzureichender oder zu teuerer professioneller Versorgungsangebote zu einem vielschichtigen Motivationskomplex. Im Zusammenhang mit Pflege werden Motivationsfragen unter den Begriffen Pflegebereitschaft und Pflegefähigkeit diskutiert. Die Unterscheidung hat nicht nur analytischen Wert, sondern dient auch der passgenauen Angebotsplanung; einige Pflegende brauchen Motivationsanreize und Ermutigung, während andere fachpflegerische Informationen oder psychosoziale Unterstützung und Anerkennung benötigen.[38]

Mit Pflegebereitschaft ist die Gesamtheit der vielfältigen persönlichen, sozialen und traditionsbedingten Motive zur Übernahme der Pflege gemeint. Pflegefähigkeit umfasst die altersabhängigen, geschlechtsspezifisch sozialisierten und individuell sehr unterschiedlichen Möglichkeiten, praktischen Fähigkeiten und kognitiven Bewältigungsmuster zur alltäglichen Organisation und Durchführung häuslicher Pflege.

Einflussfaktoren auf die Pflegebereitschaft sind u.a. Selbstvertrauen, eigener Gesundheitszustand, Beziehungsqualität zur gepflegten Person, Vereinbarkeit mit der Lebensplanung sowie sozialer Erwartungsdruck. Pflegefähigkeit hängt von Faktoren wie individuelle pflegerische Fähigkeiten, Verfügbarkeit, Wohnsituation, pflegerische Infrastruktur und Bewältigungsstrategien ab.[39]

„Pflegebereitschaft und Pflegefähigkeit erweisen sich von einer Vielzahl gesellschaftlicher, materieller, sozialräumlicher und psychischer Bedingungen abhängig und müssen in Zusammenhang mit den objektiven Lebensbedingungen (Lebenslage) und ihrer individuellen Interpretation und alltäglichen Ausgestaltung (Lebenswelt) durch die Pflegenden gesehen werden.“[40]

Die folgende Abbildung veranschaulicht die Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren für die Aufrechterhaltung von Pflegebereitschaft und die Sicherung und Förderung von Pflegefähigkeit. Darüber hinaus zeigt sie Beeinflussungsmöglichkeiten und Ansatzpunkte für Hilfestellungen bei der Entlastung und Förderungen pflegender Angehöriger.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Pflegebereitschaft und Pflegefähigkeit[41]

Abb. 2: Pflegebereitschaft und Pflegefähigkeit[42]

3.3 Motive zur Übernahme der Pflege

Die Motive für die Übernahme der Pflege können je nach Pflegekonstellationen unterschiedlich ausfallen. Bei pflegenden Ehepartnern ist die Entscheidung, ihren Partner zu pflegen, wenn dieser hilfsbedürftig wird, etwas Selbstverständliches. Für drei Viertel der Angehörigen stellt Selbstverständlichkeit, die ihren Ursprung im Familienband hat, sogar das wichtigste Motiv für die Pflege dar. Auch Kinder, die ihre hilfsbedürftigen Eltern pflegen, treffen selten eine bewusste Wahl. So sagen viele pflegende Töchter aus, dass sie unbemerkt die Rolle der Pflegerin übernommen haben.[43]

Pflegende Angehörige können positive Gründe für die Pflege haben, aber auch negative. Vielfach liegen diese hinter dem Motiv Selbstverständlichkeit verborgen.[44] In der Literatur werden positive Motive der pflegenden Angehörigen zur Übernahme der Pflege hervorgehoben wie z.B.:[45]

- Liebe oder Zuneigung,
- etwas zurückgeben wollen,
- Vermeidung von Schuldgefühlen,
- Verantwortungs- oder Pflichtgefühl,
- Selbstvertrauen,
- Sinngebung und Lebensziel,
- Kontaktbedürfnis,
- Glaubensüberzeugung.

Es gibt aber auch Faktoren, die eher dafür sprechen, die Pflege eines Angehörigen nicht zu übernehmen:[46]

- Schlechte Beziehung zum Pflegebedürftigen,
- Schlechter Gesundheitszustand des Angehörigen oder Pflegebedürftigen,
- Anderweitige Verpflichtungen,
- Verurteilung durch andere vermeiden.

3.4 Belastungen der privaten Pflegepersonen

Pflege und Betreuung eines Angehörigen ist eine anspruchsvolle Herausforderung. Viele Angehörige stehen dieser Aufgabe, die nicht selten von heute auf morgen auf sie zukommt, unsicher und ängstlich gegenüber. Sie haben Angst, etwas falsch zu machen und befürchten, dem Pflegebedürftigen Schmerzen und Schaden zuzufügen. Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten zur Bewältigung einer häuslichen Pflegesituation sind vielfach nur begrenzt vorhanden, vor allem, wenn diese unvorbereitet eintrifft. Werden diese zu spät erkannt, kommt es zu Unsicherheiten in der Bewältigung der Situation und zu Überforderungen. Gesundheitliche Störungen können die Folge sein.[47]

Einen Anhaltspunkt für das Ausmaß der Belastung pflegender Angehöriger zeigen die Infratest-Daten.[48] In Anbetracht des erheblichen Aufwandes, der zur Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen in Privathaushalten erforderlich ist, überrascht es wenig, dass die privaten Hauptpflegepersonen die damit verbundenen Belastungen als erheblich einschätzen. 42 % der Hauptpflegepersonen von Pflegebedürftigen fühlen sich eher stark und 41 % sogar sehr stark belastet. 10 % geben an, eher wenig, und 7%, gar nicht belastet zu sein.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Belastungen von Hauptpflegepersonen[49]

Hinsichtlich der Art der Belastung geben 68 % der Hauptpflegepersonen von Pflegebedürftigen an, dass es sich sowohl um körperliche als auch um seelische Belastungen handelt. Vorrangig körperlich fühlen sich 18 % und vorrangig seelisch 14 % der Hauptpflegepersonen belastet.[50] Gerade bei seelischen Belastungen können fehlende Aussprachemöglichkeiten und Verdrängung zu psychosomatischen Folgeerkrankungen führen. Körperliche Anforderungen verstärken bei älteren oder vorerkrankten Pflegepersonen oftmals eigene Krankheiten. Falsche Pflegetechniken können zusätzliche Beschwerden und Schädigungen verursachen.[51]

Ein ebenfalls zentraler Problembereich ist die soziale Isolation pflegender Angehöriger. Der Verlust an sozialen Kontakten durch die zeitliche Beanspruchung und die selbst gewählte Isolation als Folge von Scham, Hinfälligkeit, Krankheit und Hilfebedürftigkeit ist eine häufige Begleiterscheinung langer Pflegedauer. Davon sind vor allem ältere (Ehe-) Paare und insgesamt mehr pflegende Männer betroffen. (Schwieger-)Töchter leiden unter dem Verlust sozialer Kontakte, wenn sie ihren Beruf aufgegeben haben. Vielfach entsteht ein psychologischer Isolationskreislauf von Forderungen und Abhängigkeitsbedürfnissen seitens des gepflegten Menschen sowie von Schuldgefühlen und Unersetzlichkeitsvorstellungen auf Seiten der Pflegeperson.[52] Besonders belastend ist die Notwendigkeit ständiger Anwesenheit vor allem dann, wenn der pflegebedürftige Mensch an einer demenziellen Erkrankung leidet. Er benötigt permanent Orientierungshilfen und ständige Fürsorge. Bei dieser Klientel ist die mit der Demenz einhergehende Wesensveränderung der Betroffenen eine zusätzliche Belastung.[53] „Gerade Angehörige von Demenzkranken fürchten in hohem Maße, ihre Selbständigkeit zu verlieren; ängstigen sich davor, dass sie krank werden und ihr Versprechen zur Übernahme der Pflege nicht halten können.“[54]

3.5 Hinderungsgründe für die Annahme von Hilfs- und Beratungsangeboten

Zuvor umfassend dargestellt sind pflegende Angehörige vielfältigen Belastungen ausgesetzt, die ihre Lebensqualität stark beeinträchtigen. „Diese erheblichen Belastungen, die mit einer privaten Hilfe und Pflege verbunden sind, gehen damit einher, dass privat Pflegende nur zu einer Minderheit regelmäßig auf Beratung oder sonstige allgemeine Unterstützungsangebote zurückgreifen.“[55]

Aus der folgenden Graphik ist zu entnehmen, dass insgesamt nicht mehr als 16 % der Hauptpflegepersonen regelmäßig eine der aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsformen in Anspruch nehmen. Es passt hier ebenfalls ins Bild, dass nicht mehr als 16 % der Hauptpflegepersonen an einem speziellen Pflegekurs, so wie er von den Pflegekassen im Rahmen der Pflegeversicherung als Leistung angeboten wird, im Jahr 2002 teilgenommen haben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Privat Pflegende nach selbst genutzten Beratungs- und Unterstützungsangeboten[56]

Pflegende Angehörige nehmen oft nur zögernd Hilfe in Anspruch, häufig erst dann, wenn es schon fast zu spät ist, wenn körperliche und psychische Grenzen bereits überschritten wurden.[57] Sie nehmen Hilfe erst sehr spät in Anspruch, weil sie sich ihre Überlastung noch nicht eingestanden haben und nicht überblicken, was noch auf sie zukommen kann.[58] Weitere Gründe für die Nicht-Inanspruchnahme externer Hilfsangebote kann die Ansicht der Angehörigen darüber sein, dass es keine entsprechenden Hilfen gibt, die die Pflegesituation entscheidend verbessern können. Darüber hinaus sind sie kaum darüber informiert, was es an Hilfen gibt, und was ihnen gesetzlich zusteht.[59] Das Gefühl, vieles besser zu können als eine vermeintlich unerfahrene Pflegekraft, die die gepflegte Person nicht kennt, und der angenommene oder ausgesprochene Wunsch der pflegebedürftigen Person, nur von dem Angehörigen betreut zu werden, stellen weitere Gründe dar, die scheinbar oder tatsächlich dagegen sprechen, Hilfe von außen anzunehmen.[60] Die Einschaltung professioneller Pflege kann u.a. dadurch behindert werden, dass sie zum Teil als Versagen erlebt wird. Auch die durch eine Inanspruchnahme professioneller Pflege drohende Minderung des Familieneinkommens stellt ein nicht unbedeutendes Hindernis für die Hinzuziehung professioneller Hilfe dar.[61] Bei pflegenden Angehörigen insbesondere dementer älterer Menschen ist oft Scham ein starkes Hindernis, Fremde in die Wohnung zu lassen.[62] Zuletzt sind organisatorische und finanzielle Hürden zu nennen, die die Inanspruchnahme erschweren können.

Auch zu Beginn der Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind nicht selten Barrieren bei den zu Beratenden festzustellen. KLEIN et al. beschreiben, dass eine typische Barriere das Misstrauen der Pflegepersonen gegenüber dem verpflichtenden Beratungseinsatz sei. Es würden fremde Pflegekräfte in die gewohnte häusliche Umgebung kommen, um innerhalb kürzester Zeit zu beurteilen, ob die von den privaten Pflegepersonen täglich geleistete Pflege überhaupt zufrieden stellend sei. Zusätzlich findet die beratende Pflegefachkraft ein Beziehungsgeflecht vor, das zunächst schwer zu durchblicken ist, da sie oft die Beteiligten nicht kennt. In dieser Situation muss sie ein Vertrauensverhältnis aufbauen, dass es den zu beratenden Personen ermöglicht, sich ihr gegenüber zu öffnen.[63]

Angesichts dieser Situation ist es wichtig, über einen Abbau von Blockaden nachzudenken, die Angehörige hindern, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich rechtzeitig Entlastung zu verschaffen. Nicht minder wichtig ist es, eine frühzeitigere Hinzuziehung der Pflegedienste zu ermöglichen und sie darin zu unterstützen, ihr Angebot stärker auf die Situation häuslicher Familienpflege auszurichten.[64]

3.6 Familienpflege versus professionelle Pflege

Unter „professioneller Pflege” wird im umgangssprachlichen Gebrauch zumeist „beruflich erbrachte Pflege gegen Entgelt” verstanden, unabhängig vom formellen Abschluss der beruflich Pflegenden, seien sie nun Krankenschwestern, AltenpflegerInnen, Hauswirtschaftsfachkräfte oder angelernte HelferInnen. In einem berufssoziologischen Sinne würde man unter „professioneller Pflege” eine „fachlich fundierte Pflege” verstehen, die theoriebasiert agiert, über ihre eigenen Wissensbestände und Standards sowie über eine gewisse fachliche Autonomie verfügt und mit berufsständischer und ethischer Selbstregulierung ihre Eigenständigkeit und Autonomiefähigkeit unter Beweis stellt. In diesem Sinne von professioneller Pflege geht es nicht um ein Substitutionsverhältnis professioneller Pflege für Familienpflege, sondern um ein interaktives Verhältnis in der gemeinsamen Verantwortungsübernahme für die Pflege mit einem partiellen Handlungsauftrag für die Professionellen.[65]

Um einer Überbelastung informeller Unterstützungsnetzwerke vorzubeugen, informelle Pflegepotentiale langfristig aufrechtzuerhalten und die Qualität häuslicher Pflege zu sichern, müssen private Pflegehaushalte bei Bedarf auf professionelle Unterstützungsangebote zurückgreifen können. Sie sollen darüber hinaus befähigt und motiviert werden, diese rechtzeitig und zielgerichtet in Anspruch zu nehmen.[66]

Informelle und formelle Pflege lassen sich jedoch nicht voraussetzungslos miteinander verknüpfen. Sie folgen unterschiedlichen Orientierungen und Steuerungsmechanismen und unterscheiden sich in ihren Kompetenzen, Schwerpunkten und Kontextbedingungen. Aus den jeweils spezifischen Merkmalen und Perspektiven informeller und formeller Pflegesysteme resultieren strukturelle Kompatibilitäts- sowie wechselseitige Kooperations- und Akzeptanzprobleme. Diese führen neben anderen Faktoren nicht nur zu Barrieren der Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste. Sie verhindern oder erschweren in gemischten Pflegearrangements häufig auch die Aushandlung und Umsetzung von fachlich und lebensweltlich optimalen Unterstützungslösungen, die von allen Beteiligten getragen werden . [67]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5: Familienpflege versus professionelle Pflege[68]

Zur Verbesserung der Kooperation professioneller Pflege mit pflegenden Angehörigen wurden im Pflegeversicherungsgesetz Anreize gesetzt, deren adäquate Umsetzung noch aussteht. So ist der ambulante Pflegealltag derzeit dadurch gekennzeichnet, dass anstatt einer Zusammenarbeit eher wechselseitig kooperationshinderliche Kontrollambitionen entstehen können. Beispielsweise empfinden Angehörige die gemäß § 37 SGB XI durchgeführten Besuche professioneller Pflege weniger als Unterstützung, sondern mehr als Kontrolle und Einmischung in ihre Privatsphäre.[69] Seitens der Pflege wiederum werden die Angehörigen tendenziell als „Störfaktor“ empfunden, indem sie sich seit der marktförmigen Umgestaltung und Stärkung ihrer Position vermehrt als Kontrollinstanz sehen und im Interesse des Gepflegten erbrachte Leistungen der Pflegedienste überprüfen und direkt in das Pflegegeschehen eingreifen. Wechselseitige Kontrollbestrebungen dieser und anderer Art können sich nicht nur negativ auf die Beziehungsdynamik auswirken, sondern können auch eine konstruktiv und unterstützend angelegte Zusammenarbeit verhindern.[70]

Wie bereits beschrieben, ist zur Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Bezugspersonen eine gründliche Informationsvermittlung unerlässlich. Die pflegenden Angehörigen müssen das für die Pflege notwendige Wissen vermittelt bekommen und über die verschiedenen Hilfsangebote informiert werden.[71]

Neben dem Wunsch nach informativer Beratung existiert ein Bedarf an Beratung bezüglich psychosozialer Fragen. Hierbei geht es um die persönliche Aussprache und psychologisch-therapeutische Beratungsgespräche.[72]

Diesbezüglich erfolgt im nachstehenden Kapitel eine kurze Darstellung über die Beratung in der Pflege.

4 Beratung in der Pflege

Die pflegewissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem theoretischen Hintergrund der Beratung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen hat in Deutschland noch eine junge Tradition. Zurzeit wird in der deutschen pflegewissenschaftlichen Literatur vielmehr die Bedeutung der Beratung für das Berufsbild der Pflegenden erörtert.[73] Angesichts eines Anteils von ca. 50 % der Pflegebedürftigen, die im häuslichen Umfeld von informellen Helfern gepflegt werden[74], scheint es in Bezug auf Beratungsformen, Konzepten und entsprechenden Qualifikationen bedeutsam, wie die Beratung dieser privaten Pflegepersonen stattfindet und durch wen sie geleitet wird.

Während in Großbritannien und den Vereinigten Staaten Pflegeberatung bereits seit 50 Jahren ein immer wieder aufkommender Gegenstand der pflegerischen Professionalisierungsdiskussion ist, erfährt „Beratung in der Pflege“ in der Bundesrepublik erst seit Beginn der 80er Jahre zunehmende Aufmerksamkeit. Eine Vielzahl von Erfahrungsberichten in der deutschen Fachpresse lässt erkennen, dass bis weit in die 90er Jahre pflegerische Beratung meist auf der Basis von Einzelprojekten durchgeführt wurde, die durch eine Vielzahl unterschiedlicher Beratungsansätze und –inhalte gekennzeichnet sind.[75]

Dieses Bild der Pflegeberatung ändert sich nach dem Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes. Das SGB XI führt in § 7 erstmals ein Recht der Versicherungsnehmer auf pflegerische Beratung ein und legt darüber hinaus - mit der Festschreibung von regelmäßigen, verpflichtenden Pflegeeinsätzen und der Möglichkeit zur Teilnahme an kostenlosen Pflegekursen - Anlässe zur Ausübung von Beratungstätigkeiten fest.[76]

4.1 Definition von Beratung

Die Beratungsangebote für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige unterscheiden sich in Einzel-, Familien- und Gruppenberatungen, denen verschiedene methodische Ansätze zu Grunde liegen, so z.B. verhaltenstherapeutische und psychodynamische Ansätze. Inhaltliche Zielsetzungen sind die Information über Krankheitsprozesse und Entlastungsmöglichkeiten, konkrete Problemlösungen, aber auch die Lösung psychodynamischer Konflikte zwischen der pflegebedürftigen und der pflegenden Person sowie die Thematisierung emotionaler Probleme, die in der Pflegesituation erlebt werden.[77]

Angesichts dieser Vielfalt bezeichnet FRANKE Beratung als ein multidimensionales Phänomen, für das weder eine allgemeingültige Begriffsdefinition noch eine allumfassende Beratungstheorie existiert, die auf die gesamte Spannbreite menschlicher Problemlagen anzuwenden wäre.[78]

In dem von der BAGA[79] herausgegebenen Papier bezüglich der Erfolgskriterien für die Beratung älterer Menschen heißt es in der Eröffnung in Anlehnung an BRUDER: „Wir verstehen Beratung vordringlich als einen durch das Gespräch geleisteten Unterstützungsprozess für Menschen in Belastungs- und Notsituationen. Die Beratung gründet sich auf die Vermittlung von Informationen und Handlungswissen und zielt auf die Verbesserung der Bewältigungsmöglichkeiten der Beratenen ab.“[80]

Beratung soll ältere Menschen und ihre Bezugs- oder Pflegepersonen dazu befähigen, die gegebene Pflegesituation einzuschätzen und zu verstehen und daraus individuell angemessene und selbstverantwortete Entscheidungen zu treffen oder Problemlösungen zu entwickeln. Im Rahmen von Beratung sollen die erforderlichen Deutungs- und Handlungskompetenzen für ein weitestgehend eigenverantwortliches Selbstmanagement gesundheitlicher Beeinträchtigungen und der daraus resultierenden Veränderungen alltäglicher Lebenspraxis vermittelt werden. Dazu gehört auch die Befähigung, physische oder psychosoziale Krisensituationen oder Überforderungen zu vermeiden bzw. zu erkennen und rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.[81] Die Beratung soll mit individueller Anleitung oder Schulung einzelfallbezogen und praxisnah, wenn erforderlich auch im häuslichen Bereich selbst durchgeführt werden und in ein integriertes, präventives Gesamtkonzept der Versorgung eingebunden sein.[82]

In Anlehnung an die von BELARDI et al. aufgeführten Funktionen der sozialpädagogischen Beratung[83] umfasst Pflegeberatung folgende zentrale, sich in der Praxis häufig überschneidende, Aspekte:

- Information und Aufklärung
- Anleitung
- Unterstützung
- Rückmeldung
- Vermittlung
- Hilfeplan
- Emotionale Begleitung und Unterstützung

Hinsichtlich ihrer Wirkung kann die Beratung in akuten Situationen entlastenden und langfristig präventiven Effekt in Bezug auf die Erhaltung der Gesundheit von Pflegenden und Gepflegten haben. Kompetente Beratung unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige in relevanten praktischen Alltagsfragen, und sie gibt eine psychologisch sensible Hilfestellung bei den erforderlichen seelischen und mentalen Umstellungen. Darüber hinaus sichert Beratung die Aufrechterhaltung von Pflegebereitschaft, indem pflegende Angehörige zu rechtzeitiger und gezielter Inanspruchnahme professioneller Hilfe ermuntert werden. Pflegende Angehörige sollen durch die Beratung dahingehend unterstützt werden, die Selbstsorge nicht zu vernachlässigen, um der Gefahr von gesundheitlichen Schäden, seelischer Erschöpfung und sozialer Isolierung entsprechend begegnen zu können. Ein weiterer bedeutender Aspekt ist, dass Beratung die Gefahr des Überlastungssyndroms „Burnout[84] “ bei pflegenden Angehörigen senkt und somit das Risiko von Gewalt gegenüber pflegebedürftigen Menschen in der häuslichen Pflegesituation mindert, indem die Beratung Hilfsmöglichkeiten durch Dritte oder Fachdienste aufzeigt.[85]

4.2 Abgrenzung von Beratung gegenüber Information, Schulung und Therapie

Nach der Begriffsbestimmung von Beratung gilt es an dieser Stelle zu klären, in welchen konkreten pflegerisch edukativen Aufgabenfeldern nun tatsächlich von Beratung gesprochen werden kann. In der Diskussion um Beratung in der Pflege ist von Information, Schulung, aber auch von Erziehung und Therapie die Rede. Entweder ergänzen sich die Begriffe gegenseitig oder sie werden sogar synonym verwendet. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem pflegerischen Beratungsbegriff findet sich bei STRATMEYER. Festgestellt wird, dass Pflegeberatung sich derzeit als ein uneinheitliches Gebiet mit noch völlig unverbundenen Strömungen erweise und dass unklar geblieben sei, in welchem kontextuellen und konzeptionellen Rahmen Pflegeberatung stattfinden solle.[86]

Im Folgenden wird eine Klärung von Patienten-Information, Patienten-Schulung und Therapie vorgenommen, um zu begründen, in wie weit eine Abgrenzung zu Pflegeberatung notwendig ist.

Information

Unter Patienteninformation kann die Aufklärung über mögliche Ursachen, die Symptome, durchzuführende Diagnostik und die unterschiedlichen Therapieformen einer Krankheit, unter der ein Patient leidet, verstanden werden. Der Fokus liegt auf der Zusammenstellung von Informationen zu einer bestimmten Krankheit und den daraus ableitbaren Handlungsrichtlinien für den Patienten. Primär geht es um die Vermittlung von Wissen, damit sich der Betroffene dadurch in Form eines „informed consent[87] “ in der Lage sieht, über die eigene Krankheit Bescheid zu wissen, damit er mit krankheitsbedingten Einschränkungen im Alltag zurechtkommen kann. LAMPARTER-LANG betont, dass eine solche Wissensvermittlung erfolgsversprechend sein wird, wenn schriftliche Materialien und Informationsbroschüren durch mündliche Informationen ergänzt werden.[88]

Schulung

KLUG-REDMAN definiert Patientenschulung als „Untersuchung des Lernbedürfnisses und der Lernbereitschaft des Patienten, Einleitung von Aktivitäten, die geeignet sind, eine Veränderung im Wissen oder im Verhalten des Lernenden zu erreichen, und schließlich Auswertung der Ergebnisse.“[89] Sie ergänzt die Methoden und Ziele einer Patientenschulung um den Aspekt der Evaluation der Schulungsmaßnahme, beschränkt sich dennoch auf eine direktive Art der Beratung. Es werden nur Lernbedürfnisse erfasst, und Kern der Beratung ist eine von außen gesteuerte Verhaltensänderung.

[...]


[1] „Ein Pflegearrangement ist die auf die Versorgungsbedürfnisse einer Person abgestellte Kombination von Pflegeleistungen und Helfern“ B. Blinkert; T. Klie (1999), S. 20.

[2] Vgl. Statistisches Bundesamt (2007), S. 4.

[3] Vgl. S. Dörpinghaus; F. Weidner (2006), S. 14.

[4] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (2005), S. 389.

[5] Vgl. Enquete-Kommission (2005), S. 103.

[6] Vgl. I. Steiner-Hummel, in: K. Arnold; A. Hedtke-Becker (2000), S. 43 ff.; übereinstimmend I. Steiner-Hummel (1995), in: K. Arnold; A. Hedtke-Becker (2000) und S. 114.

[7] Vgl. A. Hedtke-Becker (1999), S. 29 ff.; übereinstimmend H. Buijssen (1996), S. 22 ff.; übereinstimmend S. Fuchs (2000), S. 72 ff.; übereinstimmend E. Gräßel, in: K. Arnold; A. Hedtke-Becker (2000), S. 19-26.

[8] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (2005), S. 389.

[9] B. Blinkert; T. Klie; A. Trilling (2002): Die Studie zeigte den hoch eingeschätzten Beratungsbedarf der BürgerInnen. Auf die Frage, ob man im Falle einer Pflegesituation Hilfe durch Beratung braucht, beantworteten 73 % der Befragten dieses positiv. Allerdings sind nur etwa der Hälfte der Befragten Beratungsstellen bekannt. Der Beratungsbedarf ist hoch, allerdings erscheint das Bild, an wen man sich wenden würde, sehr vielfältig und unübersichtlich. Es wurden insgesamt um die 90 unterschiedliche Institutionen genannt, wobei vor allem die Wohlfahrtsverbände und der Arzt, bzw. Hausarzt als Anlaufstellen genannt wurden.

[10] Vgl. T. Klie; V. Guerra (2003), S. 66.

[11] siehe § 37 SGB XI

[12] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (2005), S. 485.

[13] Vgl. G. Müller-Mundt et al. (2000); übereinstimmend C. Knelange; M. Schieron (2000); übereinstimmend U. Koch-Straube (2001).

[14] Erläuterung zum Begriff „Professionelle Pflege“ in Kapitel 3.6

[15] Mit dem Begriff „Pflegelandschaft“ sind Einrichtungen und Dienste der Kranken- und Altenhilfe bzw. Institutionen des Gesundheitswesens gemeint.

[16] Vgl. Liaison Office Ageing (2002).

[17] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (2003), S. 107.

[18] S. Fuchs (2000), S. 13.

[19] Vgl. Statistisches Bundesamt (2003).

[20] Als “informelles Pflegepotential” werden die im sozialen Unterstützungsnetzwerk vorhandenen nichtberuflichen Helfer - in erster Linie Ehegatten bzw. Lebenspartner und Kinder betrachtet. Im weiteren Sinne können auch Freunde, Bekannte oder Nachbarn dazugehören.

[21] Vgl. B. Blinkert; T. Klie (2001), S. 12 ff.

[22] Vgl. M. Hasseler; S. Görres (2005), S. 24.

[23] Vgl. Statistisches Bundesamt (2007), S. 11.

[24] Vgl. B. Blinkert; T. Klie (2001), S. 9. Zu einer etwas niedrigeren Schätzung kommt Schneekloth, der bis 2040 einen Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen auf rund 2,6 Millionen erwartet - allerdings auf der Grundlage einer älteren Bevölkerungsvorausschätzung und nur für die soziale Pflegeversicherung. Auch die Schätzwerte des MDS für 2040 sind niedriger weil sie sich nur auf die soziale Pflegeversicherung beziehen (P. Pick (2000), S. 2).

[25] § 14 Abs. 1 SGB XI.

[26] Vgl. C. Geister (2004), S. 15-16.

[27] Vgl. Statistisches Bundesamt (2007), S. 13.

[28] Als „pflegende Angehörige“ oder „Pflegepersonen“ gelten im Kontext dieses Berichts – wenn nicht anders gekennzeichnet – die Personen, die als Hauptpflegeperson eine/n Familienangehörige/n im eigenen Haushalt pflegen, der/dem Pflegebedarf im Rahmen der Pflegestufen I bis III vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zuerkannt wurde.

[29] Vgl. § 19 SGB XI.

[30] Vgl. A. Hedtke-Becker (1996b), S. 53.

[31] Nähere Erläuterung zur Thematik „Familienpflege versus professionelle Pflege“ in Kapitel 3.6

[32] Vgl. A. Hedtke-Becker (1996b), S. 54.

[33] Vgl. C. Geister (2004), S.16.

[34] Vgl. U. Schneekloth; I. Leven (2003), S. 19.

[35] Entn. aus U. Schneekloth; I. Leven (2003), S. 19.

[36] Vgl. U. Schneekloth; I. Leven (2003), S. 19.

[37] Vgl. ebd., S. 20.

[38] Vgl. C. Schönberger; E. v. Kardorff, S. 16 ff.

[39] Vgl. ebd., S. 16 ff.

[40] C. Schönberger; E. v. Kardorff, S. 16-19.

[42] Entn. aus C. Schönberger; E. v. Kardorff, S. 19.

[43] Vgl. H. Buijssen (1996), S. 18.

[44] Vgl. ebd., S. 19.

[45] Vgl. H. Buijssen (1996), S. 18-21; übereinstimmend A. Hedtke-Becker (1999), S.26-29; übereinstimmend R. Steimel (2004), S. 50-52.

[46] Vgl. H. Buijssen (1996), S. 19-20.

[47] Vgl. F. Mager.

[48] Vgl. U. Schneekloth; I. Leven (2003), S. 23.

[49] Entn. aus U. Schneekloth; I. Leven (2003), S. 23.

[50] Vgl. U. Schneekloth; I. Leven (2003), S. 23.

[51] Vgl. C. Schönberger; E. v. Kardorff, S. 30-31.

[52] Vgl. C. Schönberger; E. v. Kardorff, S. 32-33.

[53] Vgl. R. Steimel (2004), S. 56.

[54] Ebd.

[55] U. Schneekloth; I. Leven (2003), S. 24.

[56] Entn. aus U. Schneekloth; I. Leven (2003), S. 24.

[57] Vgl. H. Buijssen (1996), S. 32.

[58] Vgl. A. Hedtke-Becker (1996a), S. 17.

[59] Vgl. ebd.

[60] Vgl. S. Fuchs (2000), S. 102 ff.

[61] Vgl. BMFSFJ (2001), S. 115.

[62] Vgl. S. Fuchs (2000), S. 102 ff.

[63] Vgl. I. Klein et al., in: U. Koch-Straube (2001), S. 168.

[64] Vgl. BMFSFJ (2001), S. 115.

[65] Vgl. B. Blinkert; T. Klie (2001), S. 85 ff.

[66] Vgl. BMFSFJ (2001), S. 115; übereinstimmend P. Zeman (2000), S. 120 ff.

[67] Vgl. P. Zeman (2000), S. 251 ff.

[68] Entn. aus B. Blinkert; T. Klie (2001), S. 87.

[69] Vgl. D. Emmrich; W. Schnepp (1998), zit. nach BMFSFJ (2001), S. 115.

[70] Vgl. BMFSFJ (2001), S. 115; übereinstimmend A. Evers; T. Olk, in: K. Arnold; A. Hedtke-Becker (2000), S. 86-87.

[71] Vgl. S. Fuchs (2000), S. 121 ff.

[72] Vgl. ebd., S. 123 ff.

[73] Vgl. M. Mertin et al. (2005), S. 4 ff.

[74] Vgl. Statistisches Bundesamt (2007), S. 4.

[75] Vgl. D. Emmrich et al. (2006), S. 18 ff.

[76] Vgl. T. Klie (2005), S. 148 ff.

[77] Vgl. ebd.

[78] Vgl. L. Franke (2000), S. 88 ff.

[79] Bundesarbeitsgemeinschaft für Alten- und Angehörigenberatungsstellen BAGA e.V.

[80] Vgl. U. Mildenberger (2001).

[81] Vgl. H. Buijssen (1996), S. 42 ff.

[82] Vgl. C. Schönberger; E. v. Kardorff, S. 49 ff.

[83] Vgl. N. Belardi et al. (1996), S. 32 ff.

[84] (Med.) Syndrom der völligen seelischen und körperlichen Erschöpfung (Duden Fremdwörterbuch)

[85] Vgl. C. Schönberger; E. v. Kardorff, S. 50.

[86] Vgl. P. Stratmeyer, zit. nach M. Mertin et al. (2005), S. 4.

[87] Informed consent (engl.) ist die qualifizierte Zustimmung, die gegeben wurde, nachdem die Gegenseite (z.B. Arzt, Therapeut, Pflegekraft) ihrer Aufklärungspflicht nachgekommen ist. Informed consent beruht auf dem Recht des Menschen zur Selbstbestimmung.

[88] Vgl. R. Lamparter-Lang (1997), S. 15.

[89] B. Klug-Redmann (1996), S. 11.

Ende der Leseprobe aus 93 Seiten

Details

Titel
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Chancen und Herausforderungen für die Pflege
Hochschule
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
93
Katalognummer
V79642
ISBN (eBook)
9783638840286
Dateigröße
960 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Beratungseinsatz
Arbeit zitieren
Nadine Grußendorf (Autor:in), 2007, Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Chancen und Herausforderungen für die Pflege, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/79642

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