"Das Abstrakte ist das Recht, die Verwirklichung der Staat. Gewöhnlich
sieht man das Recht als ein Unglück, worin das natürliche Recht des
Menschen gekränkt wird. Da hat man von einem verlorenen Paradies
gesprochen, von Wiederherstellung des natürlichen Rechts. Das Recht ist
das Heilige auf Erden, das unverletzbar sein soll; das Heilige, wenn es im
Himmel oder in Gedanken ist, ist es allein unverletzbar. Das Recht auf
Erden aber kann angetastet, angegriffen werden. Die Aufgabe unserer
Wissenschaft ist, zu erkennen, was wahrhaft das Recht sei. ... Die
Philosophie soll den Begriff des Rechts bestimmen. Allerdings ist es noch
viel, daß man an die Philosophie diese Anforderung macht. Darin liegt
wenigstens, daß Gedanken dazu gehören, das Recht zu finden. ..."
(HENRICH, 1983, S.46)
Diesem aus der Einleitung der "Philosophie des Rechts" entnommenen
Gedanken von G.W.F Hegel folgend, möchte diese Arbeit in einem im
Verhältnis verschwindet geringem Rahmen ihren kleinen und
bescheidenen Beitrag leisten...
Inhaltsverzeichnis
0. Einleitung
1. Einführung
1.1. Recht
1.2. Effektivitätsformel
2. Anwendungsbeispiele und Neuralgik effektiver rechtlicher Steuerung
2.1. Modell einer "überflüssigen" oder "prophylaktischen" Regelung
2.2. Modell einer "ausgewogenen Regelung"
2.3. Modell einer "steuerungsbedürftigen" Regelung
3. Außerrechtliche Steuerung
3.1. Tradition
3.2. Ideologie
3.3. Person
3.4. Tatsache
4. Nutzen dieser Arbeit für die sozialpädagogische Praxis
5. Literaturverzeichnis
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Arbeit ist die Untersuchung der Effektivierung von Recht unter Einbeziehung philosophischer, soziologischer und anthropologischer Kriterien, wobei eine spezielle Leistungsformel als zentrales Analyseinstrument dient.
- Analyse der Leistungsformel zur Effektivierung des Rechts (E = S (AW + (ZW - DW))).
- Untersuchung außerrechtlicher Steuerungsimpulse wie Tradition, Ideologie, Person und Tatsache.
- Anwendung der theoretischen Modelle auf praktische Anwendungsbeispiele.
- Reflexion des Nutzens dieser Erkenntnisse für die sozialpädagogische Praxis.
- Erörterung der Wechselwirkungen zwischen Politik, Ideologie und Rechtsbildung.
Auszug aus dem Buch
3.2. Ideologie
Unter Ideologie in dem hier brauchbaren Sinne, nämlich zur Schaffung von gerechtfertigtem Recht, versteht man die gedankliche Vorwegnahme einer Sozialordnung, die Wirklichkeit werden oder erhalten bleiben soll. Dieser Vorstellungskomplex stellt sich als ein Entwurf, Bauplan oder Grundriß einer zu gestaltenden gesellschafts-politischen Ordnung dar. Diesem positiven Ideologiebegriff stellt sich ein negativer Ideologiebegriff gegenüber, welcher in letzter Konsequenz nichts konstruktives zur Schaffung von Recht beizutragen hat. Dennoch ist die Kenntnis von den Inhalten des negativen Ideologiebegriffs von Wichtigkeit, da sich in dieser Definition der Ideologie Strategien von Störungskräften zur Schaffung von effektivem und gerechtfertigtem Recht entlarven und den positiven Ideologiebegriff abgrenzen.
Der bereits oben erwähnte positive Ideologiebegriff ist also an dieser Stelle von besonderer Bedeutung. Wird der Entwurf zur gestaltenden gesellschafts-politischen Ordnung nur von einer Person, ihrem Urheber, gedacht, macht dies noch keine Ideologie die eine Wirkkraft aufweist oder relevant zur Schaffung einer gesellschafts-politischen Ordnung oder Recht beiträgt. Hierzu bedarf es einer Anhängerschaft, welche sich das Leitbild geistig zu eigen macht und sich aus Überzeugung über die Richtigkeit seiner Zielsetzung zu diesem Leitbild bekennt und sich in seinen Dienst stellt. Somit wird diese Ideologie, durch die Willens- und Glaubenskraft einer Vielzahl von Menschen getragen, zu einem kollektivem Willen, der dazu im Stande ist die Zielsetzung zu verwirkliche. Dem geht voraus das zwar möglicherweise das Konzept der Ideologie bei Ihrem Urheber eine philosophische Weltansicht vorausgeht, aber sich dann von der kontemplativen Ebene entfernt und sich einer spezifischen Funktion zuwendet um eine aktivistische Zielrichtung einzuschlagen die das praktische Handeln (Verhalten) mitzubestimmen vermag und sich somit die Schnittstelle zu ihrer Anhängerschaft ergibt.
Zusammenfassung der Kapitel
0. Einleitung: Vorstellung des Themas unter Rückgriff auf philosophische Gedanken Hegels und Einführung der zentralen Leistungsformel zur Effektivierung des Rechts.
1. Einführung: Definition grundlegender Rechtsbegriffe, Unterscheidung von Naturrecht und positivem Recht sowie Einführung der Faktoren der Leistungsformel.
2. Anwendungsbeispiele und Neuralgik effektiver rechtlicher Steuerung: Anwendung der Formel auf theoretische Modelle, um zu demonstrieren, wie Zwang und Akzeptanz das Ergebnis beeinflussen.
3. Außerrechtliche Steuerung: Detaillierte Analyse der vier außerrechtlichen Segmente Tradition, Ideologie, Person und Tatsache als Mittel zur Steuerung der Akzeptanz.
4. Nutzen dieser Arbeit für die sozialpädagogische Praxis: Übertragung der theoretischen Ergebnisse auf die praktische sozialpädagogische Arbeit und politische Mitgestaltung.
5. Literaturverzeichnis: Auflistung der verwendeten Quellen und Literatur.
Schlüsselwörter
Recht, Effektivität, Leistungsformel, Sachadäquanz, Akzeptanzwirkung, Zwangswirkung, Devianzwirkung, Tradition, Ideologie, Sozialpädagogik, Normgebung, Rechtsphilosophie, Verhaltenssteuerung, Gesellschaft, Politik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Effektivierung von Recht durch die Anwendung einer mathematischen Leistungsformel, die rechtliche und außerrechtliche Steuerungselemente kombiniert.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Felder umfassen die Rechtsphilosophie, die soziale Steuerung durch Akzeptanz und Zwang sowie die Anwendung dieser Prinzipien in der Praxis.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die Erörterung der Entstehung und Etablierung von gerechtfertigtem Recht unter Berücksichtigung antropologischer und humanistischer Maßstäbe.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird ein deduktiver Ansatz verfolgt, der auf der Herleitung einer mathematischen Formel (E = S (AW + (ZW - DW))) basiert, um die Effektivität von Rechtsnormen zu analysieren.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst Anwendungsbeispiele der Formel präsentiert, gefolgt von einer tiefgehenden Analyse außerrechtlicher Steuerungsfaktoren wie Tradition, Ideologie, Person und Tatsache.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Leistungsformel, Akzeptanzwirkung, Recht und Ideologie charakterisiert.
Wie definiert die Arbeit das Verhältnis zwischen Ideologie und Recht?
Das Recht dient der Ideologie als Medium, während die Ideologie dem Recht als programmatisches Leitbild dient, wobei eine pluralistische Koexistenz für eine demokratische Gesellschaft entscheidend ist.
Welchen konkreten Nutzen zieht die sozialpädagogische Praxis daraus?
Sozialpädagogen erhalten Instrumente zur Analyse politischer Prozesse, um innerhalb von Gremien fundierter zu argumentieren und die Akzeptanz von Maßnahmen bei ihrer Zielgruppe zu erhöhen.
Warum wird das "Beispiel Kohl" für die Steuerung durch Personen verwendet?
Das Beispiel illustriert, wie eine personengebundene Einflussnahme nach Enthüllungen (wie der Spendengeld-Affäre) an Wirksamkeit verlieren oder sogar in ihr Gegenteil umschlagen kann.
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- Dominik Sauer (Author), 2003, Die Leistungsformel zur Effektivierung des Rechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/79964