Leasing unter Basel II

Möglichkeiten und Grenzen einer alternativen Finanzierungsform unter dem besonderen Aspekt des Herstellerleasings als Möglichkeit der Absatzfinanzierung in einem Autohaus


Diplomarbeit, 2007

66 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung

2. Basel II
2.1 Die drei Säulen von Basel II
2.1.1 Die erste Säule: Mindestkapitalanforderungen
2.1.2 Die zweite Säule: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren
2.1.3 Die dritte Säule: Marktdisziplin
2.2 Das Rating
2.2.1 Der Standardansatz
2.2.2 Die IRB-Ansätze (auf internes Rating basierende Ansätze)
2.3 Hard- und Soft-Facts beim Rating
2.4 Vor- und Nachteile eines Ratings
2.5 Auswirkungen von Basel II

3. Leasing
3.1 Begriffe des Leasings
3.2 Formen des Leasings
3.2.1 Herstellerleasing: Direktes und Indirektes Leasing
3.2.2 Konsum- und Investitionsgüterleasing
3.2.3 Operate- and Finance-Leasing
3.2.4 Sonderform des Leasings
3.3. Rechtliche Aspekte des Leasings
3.4 Bilanzierungen von Leasing
3.4.1 Leasing-Erlasse
3.4.2 Bilanzierung beim Leasingnehmer
3.4.3 Bilanzierung beim Leasinggeber
3.4.4 Bilanzierung von Leasing nach HGB und IAS / IFRS im Vergleich
3.5 Betriebswirtschaftliche Aspekte des Leasings
3.5.1 Auswirkungen von Leasing auf die Liquidität
3.5.2 Auswirkungen von Leasing auf die Bilanz
3.5.3 Auswirkungen von Leasing auf die Steuerlast
3.5.4 Zusätzliche betriebswirtschaftliche Faktoren
3.6 Auswirkungen von Basel II auf das Leasing

4. Potentiale des Herstellerleasing bei einem Mercedes-Benz Vertragshändler
4.1 Qualitative Potentiale aus der Vermarktung von Leasing
4.1.1 Kundenakquisition
4.1.2 Kundenbindung
4.1.3 Erhöhung der Werkstattauslastung
4.1.4 Cross-Selling durch Leasing
4.1.5 Selling-Up und One-Stop-Shopping Effekte
4.1.6 Einflüsse von Leasing auf den Gebrauchtwagenmarkt
4.1.7 Verkürzung der Neuwagen-Verkaufszyklen
4.2 Quantitative Potentiale aus der Vermarktung von Leasing
4.2.1 Ertragspotentiale aus der Vermarktung von Leasingverträgen
4.2.2 Ertragsrealisierung im Autohaus durch Leasing-Geschäfte

5. Schlussbetrachtung

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Leasing-Quoten in Deutschland: Anteil des Leasing an den gesamtwirtschaftlichen Investitionen in Prozent

Abbildung 2: Leasing-Investitionen

Abbildung 3: Die drei Säulen von Basel II

Abbildung 4: Anteile in Prozent nach Anschaffungswerten

Abbildung 5: Ablaufprozess indirektes Leasing

Abbildung 6: Berechnnung der Leasingrate mit Hilfe von MS Excel

Abbildung 7: Screenshot Mercedes-Benz Kalkulationsprogramm WinLEASE

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Beispiel einer EK-Unterlegung bei Unternehmen anhand der Ratingsystematik von Standard & Poor´s

Tabelle 2: Zurechnung des Leasing-Objektes bei verschiedenen Vertragstypen

Tabelle 3: Wesentliche Unterschiede zwischen HGB und IAS / IFRS

Tabelle 4: Fahrzeuggesamtpreis und Rabatt nach Finanzierungsart

Tabelle 5: Beispielrechnung zur Ertragsrealisierung im Autohaus

Tabelle 6: Vergleich der Betriebsausgaben bei Kauf und Leasing

Tabelle 7: Vergleich des Gewinns vor KSt bei Kauf und Leasing

Tabelle 8: GuV bei linearer Abschreibung

Tabelle 9: GuV bei degressiver Abschreibung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

„Der Reichtum besteht vielmehr im Gebrauch als im Eigentum.“

Aristoteles (384 v. Chr. – 322 v. Chr.)

Die Finanzierungslandschaft in Deutschland unterzieht sich momentan einem grundlegenden Wandel, da das neue Regulierungswerk der Bankenaufsicht – Basel II (seit 01.01.2007 in Kraft) – nicht nur eine rege Diskussion um zukünftige Finanzierungsquellen für den Mittelstand[1] angestoßen hat, sondern die Banken vor neue Herausforderungen bei der Kreditvergabe gestellt werden.[2] Die vorgesehene Eigenkapitalunterlegung des Kreditnehmers wird zukünftig an das sog. Rating gekoppelt.[3] Das hat einerseits zur Folge, dass zukünftig weniger Kredite für Investitionen bewilligt als benötigt werden, andererseits, dass Unternehmen mit einem schlechten Rating mehr Eigenkapital benötigen als Unternehmen mit einem guten Rating. Anders ausgedrückt bedeutet dies: die Bonität des kapitalsuchenden Unternehmens wird zukünftig die Kreditgewährung beeinflussen. Unternehmen mit guter Bonität werden von den Banken zinsgünstigere Konditionen gewährt bekommen als Unternehmen mit schlechter Bonität. Diese bekommen Kredite nur zu teureren und somit verschlechterten Konditionen.

Deshalb werden nun die Finanzierungsstrukturen der Unternehmen auf dem Prüfstand gestellt. In den meisten Fällen sind diese jedoch unterkapitalisiert. Durch das Rating, der Bewertung der Bonität, stehen viele Unternehmer vor der Aufgabe, sich effizient auf dieses vorzubereiten, um in Zukunft günstige Kredite zu erhalten. Deshalb müssen viele von ihnen ihre Kapitalstruktur aufgrund der veränderten Fremdkapitalkosten grundlegend überdenken und prüfen, ob es nicht sinnvoller wäre, Güter (Investitionsgüter, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter) zu leasen anstatt zu kaufen.[4]

Im Laufe von über 45 Jahren hat sich Leasing in Deutschland als alternative Finanzierungsquelle sowohl für Unternehmen als auch für die privaten Haushalte etabliert, die vermehrt einen höheren Nutzen im kurzfristigen Gebrauch als im langfristigen Erwerb sehen. Es sind neben dem erhöhten finanziellen Aufwand die steuerlichen Vorteile und die mit dem Erwerb des Guts verbundenen betriebswirtschaftlichen und technischen Risiken zu nennen, die das kontinuierliche Wachstum des Leasingmarkts fördern. War die Leasingquote, d.h. der Anteil der über Leasing finanzierten Investitionen an den Gesamtinvestitionen in den Sechziger und Siebziger Jahren noch bei ca. 2-3%, so lag diese schon im Jahr 2000 bei ca. 15%. Im Jahr 2005 erreichte die Mobilien-Leasing-Quote den Rekordwert von 25%.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Leasing-Quoten in Deutschland: Anteil des Leasing an den gesamtwirtschaftlichen Investitionen in Prozent

Quelle: ifo Investitionstest, Statistisches Bundesamt

Das jährliche Neugeschäftsvolumen, also der Anschaffungswert der Objekte, über die in dem jeweiligen Jahr neue Leasing-Verträge abgeschlossen werden, erreichte im Jahr 2006 ein Volumen von 54 Mrd. €.[5]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten Abbildung 2: Leasing-Investitionen

Quelle: ifo Investitionstest, Statistisches Bundesamt (Seit Jahren wächst die Leasing-Branche dynami- scher als die deutsche Gesamtwirtschaft und konnte 2006 diese erfolgreiche Entwicklung fortschreiben. Nach den Zahlen des ifo Institutes erreichte das Neugeschäft 54,1 Mrd. Euro; die Leasing-Investitionen stiegen somit um 7,7 %)

Leasing ist folglich aus dem deutschen Wirtschaftsalltag nicht mehr wegzudenken. Laut Angaben der Deutschen Leasing Gesellschaft sind zurzeit in Deutschland Wirtschaftsgüter im Wert von mehr als 200 Mrd. € verleast.[6]

1.2 Zielsetzung

Mit der vorliegenden Arbeit soll nun eine Analyse über den Aufbau und die Auswirkungen von Basel II auf das Leasinggeschäft erfolgen. Zuvor ist jedoch zu sagen, dass die Leasing-Branche nicht unmittelbar von Basel II tangiert wird. Es ergeben sich jedoch indirekte Auswirkungen, auf die sich die Leasinggesellschaften einstellen müssen.[7] Es soll dessen ungeachtet dargestellt werden, in wieweit Leasing als klassische Investitions- und Finanzierungsalternative dient und zugleich die Möglichkeiten eines bilanzentlastenden Instruments erläutert werden, dass Kreditspielräume bei Bankinstituten in Hinblick auf Basel II schont. Besonderes Augenmerk im zweiten Teil der Analyse wird auf das Herstellerleasing als Möglichkeit der Absatzfinanzierung in einem Autohaus gelegt. Hervorzuheben ist, dass an der Mobilien-Leasingquote für 2006 der Kraftfahrzeuganteil bei 65% lag und somit die beliebteste Anschaffungsform darstellte.[8] Ebenfalls sollen die Einflüsse einer sich wandelnden Finanzierungsstruktur unter Basel II aufgezeigt werden.

2. Basel II

Wie bereits erwähnt stellt sich nach dem Inkrafttreten des Baseler Konsultationspapiers für die meisten Unternehmen die Frage, wie sie im Wettbewerb um Fremdkapital bestehen sollen. Im Zusammenhang mit Basel II[9] besteht seitens der Unternehmen das Problem der eventuellen Kreditverteuerung und Kreditverknappung. Ebenfalls wird davon ausgegangen, dass durch Nichtbewilligung von Krediten nötige Investitionen ausbleiben und sogar Existenzgründungen hierdurch verhindert werden.[10] Fakt ist, dass die stärker an der tatsächlichen Risikostruktur der Schuldner orientierten Konditionen die Marktgegebenheiten sowohl für Unternehmen als auch für Großbanken umfassend verändern.

Die internationalen Eigenkapitalregelungen werden durch Basel II auf ein neues Fundament gestellt. Eine differenzierte Auswahl von Methoden zur Messung von Markt-, Kredit- und operationellen Risiken gewährleistet es den Instituten, durch Anreize in Form von Kapitalerleichterungen die Einführung effizienter Risikomanagementsysteme zu unterstützen.[11]

Basel II sieht vor, dass jeder einzelne Kredit auf Basis einer bankinternen oder externen Methode bewertet wird. Nach Basel I, dem ersten Baseler Akkord, musste jeder Kredit mit pauschal 8% des bankeigenen Kapitals bei den Zentralbanken als Sicherheit hinterlegt werden.[12] Ausnahme hierbei bildeten Kredite an den Staat oder an sonstige Gebietskörperschaften.[13] Zusätzlich zur 8%-Eigenkapitalpauschale tritt eine Stufenregelung in Kraft, die sich an der Bonität des Kreditnehmers orientiert.[14] Zukünftig bedeutet diese Änderung unter anderen Aspekten, wie z.B. eine Reform im Bereich der Bankaufsicht und die Förderung der Markttransparenz, dass sich die Höhe des erforderlichen EKs stärker an den individuellen Risiken der bereit gestellten Kredite orientiert.[15]

2.1 Die drei Säulen von Basel II

Die Ziele der neuen EKV sollen über ein Drei-Säulen-Modell erreicht werden, die sich gegenseitig ergänzen und fördern. Somit soll die Stabilität des nationalen und internationalen Finanzsektors gewährleistet werden.[16]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Die drei Säulen von Basel II

Quelle: http://www2.agens.com/img/revwelt_/Pics/Saeulendiagramm.gif

2.1.1 Die erste Säule: Mindestkapitalanforderungen

Die erste Säule des Baseler Bankenausschusses stellt für die Banken und Kunden eine der gravierendsten Regelungen dar. Sie besteht aus den quant. Eigenkapitalanforderungen[17] und regelt die Unterlegung von Kreditrisiken, Marktpreisrisiken und den bis dato nicht berücksichtigten operationellen Risiken.[18]

Unter das Kreditrisiko fallen neben dem Bonitäts- und Liquiditätsrisiko auch ein eventuelles Währungs- und Länderrisiko. Einfluss auf das Marktrisiko nehmen z.B. politische, konjunkturelle oder weltwirtschaftliche Änderungen des Marktumfelds.[19]

Die zuletzt genannten operationellen Risiken können folgendermaßen kategorisiert werden:

- Risiken, die infolge der Unangemessenheit und des Betrugs auftreten
- Risiken, die sich aufgrund des Versagens von internen Verfahren und Systemen ereignen, wie z.B. unerkannte Prüfungsfehler
- Risiken, die wegen bankexternen Ereignissen entstehen können[20]

Diese aufgezählten Punkte werden bei der Frage berücksichtigt, welche Risiken mit EK unterlegt werden müssen. Eine Gewichtung derer soll nach folgender Formel erfolgen:[21]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Grundsätzlich sieht Basel II eine EKU mit dem Mindestkapitalkoeffizient von 8% vor. Diese ergibt sich aus der Summe der risikogewichteten Aktiva und dem 12,5-fachen der Eigenkapitalanforderung für das operationelle Risiko und dem Marktrisiko. Durch eine stärkere Differenzierung der Gewichtungsfaktoren hingegen wird die Risikoeinstufung nach der Bonität des Kreditnehmers individuell berücksichtigt.

Auf die Bestimmung der Risikogewichtung und der damit verbundenen Eigenkapitalunterlegung können nach Basel II verschiedene Verfahren eingesetzt werden, auf die in einem späteren Abschnitt detaillierter eingegangen wird.[22]

2.1.2 Die zweite Säule: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren

Im Rahmen der zweiten Säule, dem sog. „bankenaufsichtlichen Überprüfungsverfahren“[23], wird das gesamte Risikoprofil der Bankinstitute in einem laufenden Prozess durch übergeordnete Aufsichtsinstanzen vor Ort überwacht.[24] Dieser Prozess beinhaltet also Verfahren zur Überprüfung durch die nationalen Aufsichtsbehörden. In Deutschland fällt dies in den Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Da sie als integraler Bestandteil des neuen Kapitalakkords gleichberechtigt neben den Mindestkapitalanforderungen und der Forderung der Markttransparenz steht, wird die Notwendigkeit einer qual. Bankenaufsicht besonders betont.[25]

Damit wird nicht nur das Ziel verfolgt, eine angemessene Eigenkapitalhöhe bei den Banken sicherzustellen, sondern eine Bestärkung der Institute in der Entwicklung besserer Risikomanagementverfahren für die Steuerung und Kontrolle ihrer Risiken.

In diesem Zusammenhang hat der Baseler Ausschuss vier Grundsätze der aufsichtsrechtlichen Überprüfung aufgestellt:[26]

Grundsatz 1: Strategie und Methode der internen Aufsicht: Banken sollen ein Verfahren zur Beurteilung ihrer Kapitalausstattung konzipieren. Ferner sollen sie Strategien zum Erhalt ihres Eigenkapitalniveaus aufweisen. Unter diesem Aspekt ist besonders auf die interne Kontrollstruktur einer Bank zu verweisen. Zur effektiven Kontrolle gehören eine unabhängige Überprüfung und gegebenenfalls auch die Einbeziehung interner oder externer Revisoren. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass interne Vorschriften eingehalten werden.[27]

Grundsatz 2: Maßnahmen durch die Aufsichtsorgane: Die bankinternen Beurteilungen und Strategien zur Eigenkapitalausstattung sollen überprüft und bewertet werden. Die Aufsichtsinstanzen haben das Recht, durch gezielte Maßnahmen Ergebniskorrekturen einzuleiten. Das Baseler Konsultationspapier spricht hier von mehreren Möglichkeiten und Formen, wie die regelmäßigen Überprüfungen stattfinden können. Beispiel hierfür wären z.B. Vor-Ort-Prüfungen, externe Prüfungen, Gespräche mit dem Bankmanagement, Durchsicht der Arbeitsergebnisse externer Wirtschaftsprüfer und regelmäßige Berichterstattungen.

Grundsatz 3: Übererfüllung der Haftungserfordernisse: Die Aufsichtsinstanzen sollten von den Banken erwarten, dass sie eine höhere Eigenkapitalausstattung als das aufsichtsrechtlich geforderte Mindesteigenkapital vorhalten, und die Aufsichtsinstanzen sollten die Möglichkeit haben, von den Banken eine höhere als die Mindesteigenkapitalausstattung zu fordern.[28]

Grundsatz 4: Eingriff durch Aufsichtsorgane: Die Aufsichtsinstanzen sollten frühzeitig eingreifen können, um zu verhindern, dass das EK unter die geforderte Mindestausstattung fällt, die aufgrund des Risikoprofils einer bestimmten Bank notwendig ist. Sie sollten schnelle Abhilfe fordern, wenn das EK nicht erhalten oder nicht ersetzt wird.[29]

Sollte gegen diese Grundsätze verstoßen werden, verfügen die Aufsichtsinstanzen über verschiedene Mittel zur Sicherstellung der angemessenen Eigenkapitalhöhe. Durch die Festlegung der vier Grundsätze erkennt man die Herausforderungen, die der „Supervisory Review Process“ für die Bankenaufsicht in Deutschland darstellt. Das aufsichtliche Überprüfungsverfahren wird die Zusammenarbeit zwischen Banken und Aufsehern auf eine neue Grundlage stellen. Ein Grund hierfür ist, dass die institutseigenen Verfahren viel stärker als bisher zum Maßstab der aufsichtlichen Beurteilung werden, da die Banken unter Beweis stellen müssen, wie sehr sie die Fähigkeit besitzen, ihre eingegangenen Risiken zu identifizieren, zu messen, zu steuern und zu überwachen.[30]

Die Bankenaufsicht ist durch Säule 2 in der Lage, flexibel auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren. Dazu gehört z.B., dass die Mindesteigenkapitalanforderungen (vgl. hierzu Säule 1) zu gering ausfallen. Eine Möglichkeit der Reaktion in diesem Fall wäre, dass höhere Zuschläge gefordert werden. Bei einer Rezession der Wirtschaft könnte es allerdings zu dem antizyklischen Verhalten der Aufsichtsbehörden kommen, dass sie die bestehenden Regelungen aus der ersten Säule erleichtern, um für die Wirtschaft erleichterte Bedingungen darzustellen.[31]

2.1.3 Die dritte Säule: Marktdisziplin

Der Basler Ausschuss hat im Rahmen der dritten Säule Regelungen definiert, die die Marktdisziplin erhöhen soll. Die Banken werden dadurch angehalten, die anderen Marktteilnehmer über ihre aktuellen Risiko- und Eigenkapitalstrukturen zu informieren.[32] Diese bekommen einen besseren Einblick in die Risikoposition individueller Kreditinstitute und können Banken zu einer risikobewussten Geschäftspolitik anhalten.

Der als Marktdisziplin bezeichnete Wirkungsmechanismus kann allerdings nur zum Tragen kommen, wenn die für die Beurteilung erforderlichen Informationen zugänglich sind. Da jedoch ein Interessenkonflikt zwischen möglichst großer Transparenz und dem Schutz vertraulicher Informationen besteht, hilft ein flexibles System den Umfang auf ein Wesentliches zu beschränken.[33]

Inhaltlich sind die zu veröffentlichenden Informationen in vier Kategorien unterteilt. Im ersten Bereich wird erläutert, welche Unternehmen in die Eigenkapitalbemessung auf konsolidierter Basis einbezogen wurden. Zweitens sind Angaben zur Struktur der bank-aufsichtlichen Eigenkapitalmittel darzustellen, einschließlich der Erläuterung diverser Merkmale wie die Zusammensetzung der Kapitalstruktur (Kernkapital, Ergänzungskapital), aber auch komponentenspezifische Merkmale wie Laufzeit und Rückzahlungsmodus. Im dritten Teil sind eingegangene Risiken[34] offenzulegen. Dadurch soll der Marktteilnehmer zu einer Risikoeinschätzung ggü. der Bank gelangen. Im letzten Teil sind die Kapitalanforderungen in den einzelnen Risikofeldern zu publizieren. Insgesamt sollen Eigenkapitalkennziffern wie die EK-Quote und die Eigenkapitalunterlegung den Marktteilnehmern erkennbar gemacht werden.

Basel II setzt mit der dritten Säule auf die Marktkräfte als regulierendes Element zur konzeptionellen Neuausrichtung des Aufsichtsrechts. Der Baseler Ausschuss geht von der Überlegung aus, dass der Kapitalmarkt, die Kreditgeber und andere Adressaten in ihrem Urteil eine verantwortungsvolle und zugleich risikobewusste Unternehmensführung mit effizientem Risikomanagement honorieren und dadurch günstigere Bedingungen für die Kreditbeschaffung erzielt werden können.[35]

2.2 Das Rating

Die abgeleiteten Forderungen aus der ersten Säule – Mindeststandards bei der Eigenkapitalausstattung und Bemessung des Kreditrisikos – stellen die Unternehmen vor neue Herausforderungen.[36] Das Kreditrisiko ist das klassische Risiko bei der Kreditvergabe und besteht im Wesentlichen aus dem Liquiditäts- und Bonitätsrisiko des Schuldners. Konkret bedeutet dies, dass ein Messverfahren zur Risikoquantifizierung eingeführt werden muss – das Rating. Ratings sind eine Bewertung der Bonität und damit der Kreditwürdigkeit des Unternehmens. Es sind Bewertungen, die die Fähigkeit eines Kreditnehmers beschreiben, seinen Zahlungsverpflichtungen jederzeit und in voller Höhe nachzukommen.[37] Zudem ist es ein Prozess zur Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten auf Basis von Unternehmensanalysen.

Ziel des Ratings ist es, das Ausfallrisiko eines Kredites zu antizipieren und damit die konkrete Höhe der vorzunehmenden EKU zu bestimmen. Bonitätsmäßig einwandfreie Schuldner haben statistisch gesehen eine geringere Ausfallwahrscheinlichkeit. Zur Messung des Kreditrisikos stehen den Banken drei Bewertungsmethoden zur Verfügung.[38]

Neben dem Standardansatz, der auf ext. Ratings beruht, können auch interne Verfahren der Bonitätsrisikobeurteilung wie das „Internal Rating Based Approach (IRB)“, in Form eines Basisansatzes oder eines fortgeschrittenen Ansatzes[39] für die Berechnung der Eigenkapitalunterlegung eingesetzt werden. Diese Verfahren sind jedoch an bestimmte Anforderungen gebunden, die von den Banken erfüllt und von den Aufsichtsbehörden überprüft werden.[40] Die Wahl des Ansatzes kann das jeweilige Kreditinstitut selbst auswählen, jedoch muss dieser, abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen, konsequent angewendet werden.

2.2.1 Der Standardansatz

Diese Methode wird von externen Ratingagenturen[41] angewendet. Zu den führenden internationalen Agenturen in dieser Branche gehören „Standard & Poor´s“, „Fitch“ und „Moody´s“. Auch sie müssen sich einem strengen Verfahren unterziehen, um von den nationalen Aufsichtsbehörden anerkannt zu werden. Dabei müssen sie Kriterien wie Objektivität, Unabhängigkeit, internationaler Zugang, Transparenz und Glaubwürdigkeit erfüllen. Ebenso haben sie diverse Veröffentlichungspflichten und müssen über ausreichend Ressourcen verfügen, damit die Bonitätsbewertung die entsprechende Qualität vorweist.

Der Standardansatz gibt für verschiedene Kreditrisikogruppen unterschiedliche Risikoklassen[42] vor. In einem umfangreichen Beurteilungsprozess werden die quant. und qual. Merkmale von Unternehmen bewertet. Wie bereits in der Einleitung dieser Arbeit erwähnt, bestimmt die zugewiesene Risikoklasse die Finanzierungskosten des Unternehmens.[43]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Beispiel einer EK-Unterlegung bei Unternehmen anhand der Ratingsystematik von Standard & Poor´s

Quelle: eigene Darstellung; nach Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2004)

Aus der Graphik wird ersichtlich, dass je nach Bonität des Kreditnehmers entweder 20%, 50%, 100% oder 150% von 8% der Kreditsumme für die EKU aufgebracht werden müssen. Nach Basel I war die Gewichtung einheitlich 100% von 8% der Kreditsumme.[44] Basel II hat folglich zu einer differenzierteren Risikogewichtung geführt. Die Entscheidung über die Gewichtung der Standardmethode wird letztendlich aber von der Entscheidung der Agenturen abhängen.

2.2.2 Die IRB-Ansätze (auf internes Rating basierende Ansätze)

Bei Krediten an Unternehmen, Staaten und Banken unterscheidet der Baseler Ausschuss zwischen einem IRB-Basisansatz und einem fortgeschrittenen IRB-Ansatz. Für Kredite an Privatkunden gibt es diese Unterscheidung nicht.[45] Der IRB-Ansatz, als bankinternes Rating, ermöglicht es den Kreditinstituten die Bonität des Kreditnehmers durch eigene Analyseverfahren selbständig zu ermitteln.

Der Basisansatz bestimmt die Risikogewichtung und die Ausfallwahrscheinlichkeit der Forderung selbst. Zusätzlich wird die Portfoliostruktur des Unternehmens mit in die Analyse einbezogen. Beim fortgeschrittenen IRB-Ansatz berücksichtigt die Bank außer der Ausfallwahrscheinlichkeit zusätzlich den Verlust und Höhe der Forderung bei einem Ausfall selbst. Dabei werden auch Garantien und Kreditderivate[46] flexibel bewertet. Wie im IRB-Basisansatz wird die Portfoliostruktur in der Berechnung berücksichtigt.

In die Berechnung der EKU fließen folgende Risikoparameter ein[47]:

- Die Kredithöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls berücksichtigt die Höhe der ausstehenden Forderung zum Ausfallzeitpunkt als Prozentwert (EAD = Exposure at Default)
- Bei der Ausfallintensität wird ein Erwartungswert prognostiziert, der den erwarteten Verlust im Zeitpunkt des Ausfalls bezeichnet. (LGD = Loss Given Default)
- Die Ausfallwahrscheinlichkeit gibt die Wahrscheinlichkeit für den Kreditausfall über einen bestimmten Zeitraum an. (PD = Probability of Default)
- Die effektive Restlaufzeit des Kredits (M = Maturity)

Somit ergibt sich folgende Berechnung der Eigenkapitalunterlegung:

EKU = EAD * Risikogewicht (LGD * PD * M)

Neben den verschiedenen Kreditrisikomessansätzen werden mit Basel II erstmalig operationelle Risiken berücksichtigt. Banken können zum einen zwischen dem Basisindikator[48] - und dem Standardsatz[49] wählen, wobei sich die Höhe der EKU für operationelle Risiken am Bruttoertrag der Bank orientiert. Zum anderen kann sich die Bank auch für den Ambitionierten Messansatz[50] entscheiden, wenn gewisse qualitative und quantitative Kriterien erfüllt sind.[51]

2.3 Hard- und Soft-Facts beim Rating

Bei einem Rating werden zur Beurteilung sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte herangezogen, die sich auf alle Bereiche des Unternehmens beziehen. Diese Einflussfaktoren werden auch als Hard-Facts (Basis des int. Ratings) und Soft-Facts (zentral für ext. Rating) bezeichnet.[52] Zu den quant. Kriterien (Hard-Facts) zählen neben der Cashflow-Rechnung sämtliche betriebswirtschaftliche Kennzahlen wie Erfolgs-, Liquiditäts-, Investitions-/Finanzierungs-, Bonitäts-/Risiko- oder sonstige Kapitalkennzahlen. Ebenso spielen Informationen wie Kontodaten (Limitausschöpfung etc.) und Unternehmensalter eine wichtige Rolle.

Die qual. Kriterien beschäftigen sich dagegen mit den Soft-Facts, also den individuellen Stärken bzw. Schwächen eines Unternehmens, die sich oft nicht in Zahlen ausdrücken lassen. Hierbei werden Informationen aus der jeweiligen Branche (z.B. Prognosedaten) erfasst, Informationen über die Qualität des Managements (Erfahrung etc.), die Unternehmensstrategie, Qualifikation der Mitarbeiter und auch das Portfolio des Unternehmens (Produkte, Markt) ausgewertet.[53]

Über diese genannten Punkte kann das Unternehmen Einfluss auf das Rating nehmen. Die Ratingagenturen bewerten das Kontoverhalten und die Zahlungsgewohnheiten des Unternehmens. Hier kann das Unternehmen darauf achten, dass getroffene Absprachen eingehalten werden und das Kreditinstitut rechtzeitig über drohende Engpässe informiert wird. Auch kann eine dauerhafte und vor allem geregelte Unternehmensführung zu einem positiven Rating beitragen, weil somit sichergestellt wird, dass wichtige Kompetenzen und notwendiges Wissen vorhanden sind.[54]

2.4 Vor- und Nachteile eines Ratings

Ein gutes Rating kann die Finanzierungskosten reduzieren (siehe Tabelle 1) und von Beginn an eine vorteilhaftere Ausgangsbasis für die Verhandlungsposition mit Banken, Anlegern, Lieferanten und Kunden schaffen. Außerdem ist ein Rating häufig die Voraussetzung für Investitionen institutioneller Anleger, da sich durch ein Rating das Image erhöht. Die genaue Analyse des Unternehmens für die anschließende Bewertung zeigt dem Unternehmen Stärken und Schwächen auf, so dass Verbesserungspotentiale ausgenutzt werden können.[55]

Umgekehrt verteuert ein negatives Rating die Finanzierung und hat zugleich einen Imageverlust zur Folge. Ein weiterer Nachteil sind die hohen Kosten des Ratings, die zuerst über den Umsatzprozess erwirtschaftet werden müssen.

2.5 Auswirkungen von Basel II

Wie sich in den vergangenen Abschnitten gezeigt hat, ergeben sich durch die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung gravierende Änderungen in der Art der Risikoerfassung und der daraus resultierenden EKU. Die Auswirkungen von Basel II beziehen sich hauptsächlich auf den Banken- und den Unternehmenssektor. Das Bewusstsein der Kreditinstitute für Risiken und die Bedeutung eines angemessenen Risikomanagements sind deutlich gestiegen, denn die Kreditentscheidungen basieren heute meistens auf einem bankinternen Rating. Auch wird durch die Kreditvergabe der Banken die Stabilität und Funktionsfähigkeit des Finanzsystems garantiert und zugleich die Entwicklung und das Wachstum der Volkswirtschaft gefördert.[56] Abgesehen davon hält Basel II die Kreditinstitute zu erhöhter Transparenz an, wie in Säule III die Offenlegung wichtiger risikorelevanter Informationen gefordert wird. Im Unternehmenssektor kann Basel II zu einer Verbesserung der Unternehmenssteuerung, basierend auf einer Stärken- Schwächen-analyse, und einer Verbesserung des Informationsflusses beitragen.

Aufgrund steigenden Investitionsdrucks und einer häufig angespannten Liquiditätslage und schlechten Eigenkapitalausstattung sind die Unternehmen gezwungen, alternative Finanzierungsmöglichkeiten ggü. dem klassischen Bankkredit zu erwägen. Basel II hat zu einer restriktiven Kreditvergabe durch die Banken geführt. Es stellt sich nun die Frage, wie in solch einem Umfeld zukünftig der Finanzierungsbedarf gedeckt werden soll. Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl von Finanzierungsalternativen, aber vielen mittel-ständischen Unternehmen stehen als ext. Kapitalquellen in der Praxis lediglich zwei Alternativen zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung: Bankkredite und Leasing. Deshalb stellt sich hier die Frage, welche dieser Alternativen vorteilhaft ist und wodurch sie sich ggf. auszeichnet?

Deshalb soll im nächsten Kapitel Leasing als eine Option der Finanzierungmöglichkeiten untersucht werden, und ob dieses Instrument als optimale Finanzierungsentscheidung zur Erreichung der Ziele des Unternehmens beitragen kann. Dabei werden in diesem Zusammenhang auch die Auswirkungen von Basel II auf das Leasinggeschäft aufgezeigt.

3. Leasing

Mit der Gründung der „Deutschen Leasing GmbH“ Düsseldorf im Jahre 1962 begann die Verbreitung des Leasings in Deutschland.[57] Bis heute hat sich Leasing als innovative Alternative zur traditionellen Investition mit Krediten durchgesetzt, denn über die Hälfte aller außenfinanzierten und somit nicht mit Eigenmitteln oder aus Abschreibungsrückflüssen finanzierten Ausrüstungsinvestitionen werden durch Leasing finanziert. Dies spiegelt die Bedeutsamkeit des Leasings als zuverlässiger Investitionsmotor, auch in Zeiten rückläufiger gesamtwirtschaftlicher Investitionstätigkeit, wider.[58]

3.1 Begriffe des Leasings

Unter Leasing[59] versteht man die miet- oder pachtweise Überlassung von Wirtschaftsgütern durch die Hersteller dieser Güter oder durch besondere Leasing-Gesellschaften an einen L.-Nehmer. Dies geschieht unter periodischen Zahlungen von Leasing-Raten[60] an den L.-Geber.[61] Bei den geleasten Wirtschaftsgütern handelt es sich meistens um Gebäude, Maschinen, Schiffe, PKW und sonstige Anlagegüter, die folgende Graphik zeigt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung 4: Anteile in Prozent nach Anschaffungswerten

Quelle: BDL, Stand 2005

Der L-Vertrag enthält Elemente des Miet- und Pachtvertrages, des Ratenkaufvertrages, und u.a. Elemente des Nutzungsrechts und Mietkaufs. Somit ist Leasing rechtlich gesehen mit der Vermietung oder Verpachtung von Investitions- bzw. Konsumgütern vergleichbar.[62] Aus finanzwirtschaftlicher Sicht ist es die Nutzungsüberlassung eines Investitionsobjektes gegen Entgelt durch einen außenstehenden Finanzier und Eigentümer mit der Wirkung, dass der Nutzer die Anschaffung des Investitionsobjektes nicht aus eigenen Mitteln direkt bezahlen muss.[63]

Zusammenfassend kann man somit sagen: Leasing ist eine vertraglich geregelte, gegen Entgelt gewährte und zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung bewegl. oder standortgebundener Wirtschaftsgüter. Anders als bei der Kreditfinanzierung werden hier die Eigentumsrechte zeitweilig zwischen L.-Nehmer und L.-Geber aufgespalten.

Der L.-Nehmer hat neben dem Recht zur Nutzung des Leasingobjekts und dem Recht zur Aneignung von Gewinnen, die durch diese Nutzung entstehen, auch die Verpflichtung, Verluste aus der Nutzung des Leasingobjekts selbst zu tragen. Dem L.-Geber hingegen wird das Recht zugeschrieben, das Leasingobjekt entweder zu verändern oder zu verkaufen.[64]

3.2 Formen des Leasings

Um die typischen Merkmale einzelner Leasingformen zu erfassen, ist es sinnvoll, eine Systematisierung nach verschiedenen auftretenden Kriterien vorzunehmen.

3.2.1 Herstellerleasing: Direktes und Indirektes Leasing

Für den Hersteller ist Leasing (Vertriebs- und Absatzleasing) ein wesentliches Instrument der Absatzförderung, da er dem Kunden eine Paketlösung für sein Investitionsprojekt anbieten kann. Da die Übernahme der Rolle des Finanzier ein zusätzliches Debitorenrisiko mit sich bringt und den Aufbau eines wirksamen Kreditmanagements erfordert, bietet es sich für den Hersteller an, entweder die Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Leasinganbieter zu suchen (indirektes Leasing) oder die Gründung einer eigenen Leasinggesellschaft (direktes Leasing) zu erwägen.[65]

Das direkte und indirekte Leasing unterscheiden sich nach der wirtschaftlichen Stellung des L.-Gebers, wobei beim direkten Leasing der Hersteller des Leasing-Objektes zugleich als L.-Geber auftritt. Hingegen fungiert beim indirekten Leasing der Hersteller nicht als L.-Geber, sondern veräußert den Gegenstand an eine meist unabhängige Leasing-Gesellschaft, die es dem L.-Nehmer zur Verfügung stellt. Die Leasing-Gesellschaft selbst refinanziert sich über ein Kreditinstitut.[66]

[...]


[1] Laut einer Definition des Instituts für Mittelstandsforschung: Mittelständische Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten und weniger als 50 Mio. € Jahresumsatz. Das sind in Deutschland 99% aller Unternehmen, auf die rund 70% aller Beschäftigten und rund 50% der Wertschöpfung (aller Umsätze der Unternehmen) entfallen. Weitere Merkmale: Kapital in der Regel in Händen einzelner / weniger Personen; Gesellschafter führen häufig die Geschäfte.

[2] Vgl. Weber, Thomas: Mezzanine Finanzierung, S.13

[3] Vgl. Mevissen, Dorothea: Mittelstandsfinanzierung mit Factoring und Asset Backed Securities, S.19

[4] Vgl. Wöhe / Bilstein: Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, S. 191

[5] Vgl. http://www.leasing-verband.de/leasing.php?y=2 [Stand:13.04.2007]

[6] Vgl. ebenda

[7] Um eine weiterführende Diskussion anzuführen, vergleiche hierzu: Leasing: Wissenschaft & Praxis; Jahrgang 1/2003/Nr.3;S.6.: Leasing-Unternehmen als Tochtergesellschaften von Bankkonzernen müssen Leasing-Forderungen mit haftenden Eigenkapital unterlegen; im Rahmen ihrer Refinanzierung als Kreditnehmer unterliegen die Leasinggesellschaften dem Rating der kapitalgebenden Bank.

[8] Vgl. Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen: Jahresbericht 2006, S.10

[9] Auch Regelwerk „Internationale Konvergenz der Kapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen“ genannt; abrufbar unter www.basel-ii.info

[10] Vgl. Krimphove / Tytko: Praktikerhandbuch Unternehmensfinanzierung, S. 854

[11] Vgl. Meister, E.: Basel II-Auswirkungen auf Banken und Nichtbanken, S. 15

[12] Vgl. Huelmann, F.: Baseler Eigenkapitalvereinbarung, S.2

[13] Nach Basel I wurden Schuldner in 4 Risikoklassen eingeteilt: OECD-Staaten (0%), Banken in OECD -

Staaten (20%), Wohnungsbau-Hypothekenkredite (50%), Kredite an Unternehmen / übrigen Kunden (100%);

[14] Vgl. Krimphove / Tytko: Praktikerhandbuch Unternehmensfinanzierung, S. 416

[15] Vgl. Schneck / Morgenthaler / Yesilhark: Rating, S.1

[16] Vgl. Übelhör / Warns: Grundlagen der Finanzierung, S. 187

[17] englisch = Minimum Capital Requirements

[18] Vgl. Krimphove / Tytko: Praktikerhandbuch Unternehmensfinanzierung, S. 916

[19] Vgl. Übelhör / Warns: Basel II – Auswirkungen auf die Finanzierung, S. 21

[20] Vgl. Schmidt, E.: Baseler Akkord II – Auswirkungen auf das Kfz-Gewerbe, o.S.

[21] Vgl. Übelhör / Warns: Grundlagen der Finanzierung, S. 188; zur weiterführenden Diskussion siehe hierzu Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht: Internationale Konvergenz der Kapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen, Juni 2004

[22] Das Rating mit Standard- und IRB-Ansatz wird in Kapitel 2.2 erläutert

[23] englisch = Supervisory Review Process

[24] Vgl. Meister, E.: Basel II-Auswirkungen auf Banken und Nichtbanken, S. 16

[25] http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_basel_saeule2.php

[Stand: 18.04.2007]

[26] Vgl. Schneck / Morgenthaler / Yesilhark: Rating, S.33

[27] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht: Internationale Konvergenz der Kapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen, Juni 2004

[28] Vgl. ebenda

[29] Vgl. ebenda

[30] http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_basel_saeule2.php [Stand: 19.04.2007]

[31] Vgl. Übelhör / Warns: Basel II – Auswirkungen auf die Finanzierung, S. 35

[32] Vgl. Hanker, P.: Keine Angst vor Basel II, S.27

[33] Vgl. Übelhör / Warns: Grundlagen der Finanzierung, S. 200

[34] Bankrisiken: Kreditrisiko, Marktrisiko, operationelles Risiko, Zinsänderungsrisiko

[35] Vgl. Ehlers, H.: Basel II / Rating: Die Hausaufgaben für Mittelstandsunternehmer und ihre Berater, S. 27

[36] Vgl. Hanker, P.: Keine Angst vor Basel II, S.27

[37] Vgl. Gleißner / Füser: Basel II: Rating-Strategien für den Mittelstand, S.11

[38] Vgl. Grunert / Kleff / Norden / Weber: Mittelstand und Basel II, S.1045

[39] IRB-Basis Ansatz = Foundation Approach; IRB-fortgeschrittenen-Ansatz = Advanced Approach

[40] Vgl. Kolbeck / Wimmer: Finanzierung für den Mittelstand, S. 58ff.

[41] englisch = External Credit Assessment Institution (ECAI)

[42] Es werden in diesem Fall nur Risikogewichte für Forderungen an Unternehmen betrachtet; Staaten, Banken und Privatpersonen werden nicht berücksichtigt.

[43] Vgl. Übelhör / Warns: Basel II – Auswirkungen auf die Finanzierung, S. 35

[44] Vgl. Übelhör / Warns: Grundlagen der Finanzierung, S. 192

[45] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht: Internationale Konvergenz der Kapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen, Juni 2004

[46] Kreditderivate übertragen das Kreditrisiko ggü. einer dritten Partei von dem Begünstigten auf den Garanten, der dem Begünstigten bei Eintritt eines kreditrelevanten Ereignisses eines Referenzinstrumentes eine Ausgleichsleistung verspricht und dafür im Gegenzug vom Begünstigten eine Prämie erhält.

Quelle: http://w3.ub.uni-konstanz.de/v13/volltexte/1999/160//pdf/160_1.pdf [Stand: 20.04.2007]

[47] Vgl. Übelhör / Warns: Basel II – Auswirkungen auf die Finanzierung, S. 35

[48] Hier wird der durchschnittliche jährliche Bruttoertrag (Zinsergebnis zzgl. Zinsunabhängige Erträge) als Messergebnis herangezogen

[49] Einteilung des Bankgeschäfts in acht Geschäftsfelder. Für jedes wird individueller Prozentsatz festgelegt, der mit jeweiligen Bruttoertrag multipliziert wird

[50] Die Eigenkapitalanforderung ergibt sich hier aus der Risikokennzahl aus dem bankinternen Messsystem.

[51] Vgl. Hofmann, G.: Basel II in WISU-Kompakt 10/04, S.1202

[52] Dr. Teistra, G.: Wie ratet die KfW kleine und mittlere Unternehmen, S.15

[53] Für eine inhaltliche Präzisierung der Kriterien vergleiche im besonderen Schumacher, J.: Basel II und Rating in der Unternehmenspraxis

[54] Dr. Teistra, G.: Wie ratet die KfW kleine und mittlere Unternehmen, S.18

[55] Vgl. Übelhör / Warns: Grundlagen der Finanzierung, S. 205

[56] Vgl. Hofmann, G.: Basel II in WISU-Kompakt 10/04, S.1204

[57] Vgl. Wöhe, G.: Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre, S. 698

[58] Vgl. Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen: Leasing heute, S.4

[59] engl.: to lease = mieten, vermieten

[60] Berechnung der Leasing-Rate vgl. Anhang 1

[61] Vgl. Däumler / Grabe: Betriebliche Finanzwirtschaft, S.271

[62] Vgl. Süchting, J.: Finanzmanagement, S.170

[63] Vgl. Tacke, H.: Leasing, S.1

[64] Für eine inhaltliche Präzisierung der Rechte und Pflichten von Leasing-Nehmer und Leasing-Geber vergleiche im besonderen Tacke, H.: Leasing, S.55 ff.

[65] Vgl. Tacke, H.: Leasing, S.35

[66] Vgl. Olfert, K.: Finanzierung, S. 340

Ende der Leseprobe aus 66 Seiten

Details

Titel
Leasing unter Basel II
Untertitel
Möglichkeiten und Grenzen einer alternativen Finanzierungsform unter dem besonderen Aspekt des Herstellerleasings als Möglichkeit der Absatzfinanzierung in einem Autohaus
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim, früher: Berufsakademie Heidenheim
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
66
Katalognummer
V79983
ISBN (eBook)
9783638840972
ISBN (Buch)
9783638845571
Dateigröße
1107 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Ihre Arbeit gefiel mir ausgesprochen gut und ich habe den Eindruck, dass Sie auch sehr viel dafür getan (und dabei auch gelernt) haben. Ich bin von ihr sehr beeindruckt und sehe auch (abgesehen von wenigen Rechtschreibfehlern) k e i n e n Schwachpunkt, weshalb ich (gerne) zu dem Fazit komme, dass die einzig gerechtfertigte Note für Ihre Diplomarbeit die Note 1,0 ist. ...Das ist Ihnen wirklich gelungen: inhaltlich sehr fundiert und in die Tiefe gehend, sehr informativ und leserlich, sehr überlegt gegliedert und aufgebaut...
Schlagworte
Leasing, Basel
Arbeit zitieren
Andreas Keller (Autor:in), 2007, Leasing unter Basel II, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/79983

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Titel: Leasing unter Basel II



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