Zunächst werden die richterliche Normenkontrolle, das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten und der Tätigkeitsbereich des Normenkontrollrates kurz vorgestellt, um untersuchen zu können, an welcher Stelle sich eine Konkurrenzproblematik überhaupt stellen kann. Hierbei werden die verschiedenen Erscheinungsformen der Normprüfung beleuchtet - von der einfachgerichtlichen Inzidentkontrolle bishin zur verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle. Es erfolgt eine Diskussion der Argumente für und gegen ein Prüfungsrecht des Bundespräsidenten, wobei der Autor ihm ein Prüfungsrecht für die Fälle einräumt, in denen sich Bedenken hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes aufdrängen. Auch Aufgabe und Funktionsweise des Normenkontrollrates - eines noch relativ jungen Gremiums - werden dargestellt.
Anschließend erfolgt eine Diskussion der Kontrollbefugnisse anhand möglicher Antragsteller, des Prüfungszeitpunktes, der Entscheidungswirkung und des Prüfungsmaßstabs.
Inhaltsverzeichnis
A. Ausgestaltung der Kontrollbefugnisse
I. Richterliche Normenkontrolle
1. Inzidentkontrolle
2. Prinzipale Normenkontrolle
3. Verfassungsgerichtliche Normenkontrolle
a) Abstrakte Normenkontrolle
b) Konkrete Normenkontrolle
c) Kommunale Verfassungsbeschwerde
d) Verfassungsbeschwerde
e) Nichterfüllung des Art. 72 Abs. 2 GG
f) Entscheidungswirkung
g) Ausnahme: Organstreit
h) Entscheidungsinitiative
i) Kontrollmaßstab
j) Grenzen verfassungsgerichtlicher Kontrolle
(1) Trennung von Politik und Recht
(2) Gesetzgeberischer Prognosespielraum
(3) Zwischenergebnis
4. Ergebnis
II. Prüfungsrecht des Bundespräsidenten
1. Formelles Prüfungsrecht
a) Evidenzkontrolle
b) Sachlich eingeschränkte Kontrolle
c) Umfassende Kontrolle
d) Zwischenergebnis
2. Materielles Prüfungsrecht
a) Wortlaut und Systematik
b) Amtseid und Präsidentenanklage
c) Untrennbarkeit formeller und materieller Prüfung
d) Konkurrenz zum BVerfG und Antragsberechtigung
e) Historische Auslegung
(1) Entstehungsgeschichte
(2) Vergleich mit der Weimarer Reichsverfassung
f) Gewohnheitsrecht
g) Mangelnde Sachkunde
h) Verfassungsmäßige Bindung, Art. 20 III GG
i) Zwischenergebnis: Evidenzkontrolle
3. Entscheidungsinitiative
4. Prüfungsmaßstab
5. Rechtsfolge und Entscheidungswirkung
6. Ergebnis
III. Normenkontrollrat
1. Aufgabe und Funktionsweise
2. Prüfungsmaßstab
3. Prüfungsgegenstand
4. Entscheidungsinitiative
5. Entscheidungswirkung und Rechtsfolge
6. Ergebnis
B. Verhältnis der Prüfungsbefugnisse
I. Prüfungszeitpunkt
II. Antragserfordernis versus „Routinekontrolle“
III. Entscheidungswirkung
IV. Prüfungsmaßstab
V. Schlussfolgerungen
VI. Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen der richterlichen Normenkontrolle, dem Prüfungsrecht des Bundespräsidenten und der Prüfungskompetenz des Nationalen Normenkontrollrates, um festzustellen, ob diese Funktionen einander überschneiden oder ergänzen. Die zentrale Forschungsfrage ist dabei, wie die verschiedenen Kontrollmechanismen durch unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe, Zeitpunkte und Initiativbefugnisse im Gesetzgebungsprozess ineinandergreifen.
- Systematik der richterlichen Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht
- Umfang und Grenzen des formellen und materiellen Prüfungsrechts des Bundespräsidenten
- Aufgaben, Funktionsweise und politische Einordnung des Normenkontrollrates
- Vergleich der Kontrollmechanismen nach Zeitpunkt und Antragsbefugnis
- Analyse des Ergänzungsverhältnisses der verschiedenen Prüfungskompetenzen
Auszug aus dem Buch
1. Formelles Prüfungsrecht
Unstrittig kommt dem Bundespräsidenten ein formelles Prüfungsrecht zu, denn es ist unmittelbar aus dem Wortlaut des Art. 82 Abs. 1 GG ableitbar. Umstritten ist allerdings der Umfang dieser Prüfungskompetenz.
a) Evidenzkontrolle
In der Staatspraxis haben sich einige Bundespräsidenten darauf beschränkt, Gesetze auf offenkundige und zweifelsfreie formelle Verfassungsverstöße zu prüfen. Begründet wird dies mit der Abgrenzung der Aufgaben des Bundespräsidenten und des BVerfG, das letztverbindlich über die Gültigkeit der Gesetze zu entscheiden habe.
b) Sachlich eingeschränkte Kontrolle
Unabhängig davon soll nach einer weiteren Ansicht der sachliche Prüfungsumfang auf die Tatbestandsmerkmale der Art. 78, 81 Abs. 2 S. 1 und 115d Abs. 2 S. 3 GG beschränkt sein, denn nur diese Vorschriften handelten ausdrücklich vom „Zustandekommen“ der Gesetze. Abgestellt wird also auf die Übereinstimmung des Wortlautes des Art. 82 GG mit dem Wortlaut dieser Vorschriften; Regelungen über das Gesetzgebungsverfahren allgemein oder die Gesetzgebungszuständigkeiten seien nicht erfasst. Dies ergebe sich auch aus der Schlussformel, deren Inhalt der Bundespräsident verantworte.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Ausgestaltung der Kontrollbefugnisse: Dieses Kapitel gibt einen systematischen Überblick über die verschiedenen Kontrollorgane und deren spezifische Kompetenzen, um die Grundlage für den anschließenden Vergleich zu schaffen.
I. Richterliche Normenkontrolle: Das Kapitel analysiert die verschiedenen Konstellationen der gerichtlichen Kontrolle, wobei das Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts im Fokus steht.
II. Prüfungsrecht des Bundespräsidenten: Hier wird detailliert zwischen dem formellen und dem materiellen Prüfungsrecht des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung von Gesetzen unterschieden.
III. Normenkontrollrat: Dieses Kapitel erläutert die Rolle des Normenkontrollrates als Beratungsorgan, dessen Aufgabe die Unterstützung beim Bürokratieabbau ist, ohne dabei eine klassische juristische Normenkontrolle auszuüben.
B. Verhältnis der Prüfungsbefugnisse: Der abschließende Teil setzt die zuvor untersuchten Kontrollbefugnisse in Bezug zueinander und kommt zu dem Schluss, dass diese sich in der verfassungsrechtlichen Praxis ergänzen.
Schlüsselwörter
Richterliche Normenkontrolle, Bundespräsident, Normenkontrollrat, Prüfungsrecht, Gesetzgebungsverfahren, Bundesverfassungsgericht, Ausfertigung, Normenkontrolle, Verfassungsmäßigkeit, Gesetzeskraft, Rechtmäßigkeitskontrolle, Bürokratieabbau, Evidenzkontrolle, Organstreit, Ergänzungsverhältnis
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die verschiedenen Kontrollbefugnisse im deutschen Gesetzgebungssystem und untersucht, ob diese sich überschneiden oder in einem Ergänzungsverhältnis zueinander stehen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die richterliche Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht, das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung von Gesetzen sowie die Arbeit des Nationalen Normenkontrollrates.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, das komplexe Zusammenspiel dieser drei Kontrollmechanismen zu durchleuchten und aufzuzeigen, wie sie trotz unterschiedlicher Ansätze gemeinsam zur Wahrung des Verfassungsrechts beitragen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse der einschlägigen Normen, der herrschenden Lehre sowie der Staatspraxis und unterzieht diese einer systematischen vergleichenden Betrachtung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Darstellung der einzelnen Befugnisse und einen anschließenden Vergleich anhand von Kriterien wie Prüfungszeitpunkt, Antragserfordernis und Entscheidungswirkung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Normenkontrolle, Prüfungsrecht, Ausfertigung, Verfassungsgerichtsbarkeit und das Ergänzungsverhältnis der Kontrollorgane.
Wie unterscheidet sich die Kontrolle des Bundespräsidenten von der des Bundesverfassungsgerichts?
Der Bundespräsident führt eine präventive „Routinekontrolle“ vor der Ausfertigung durch, während das Bundesverfassungsgericht nach der Wirksamkeit eines Gesetzes auf Antrag und mit endgültiger Wirkung prüft.
Welche Rolle spielt der Normenkontrollrat im Vergleich zu den anderen Organen?
Der Normenkontrollrat ist ein Beratungsorgan, das Gesetze nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, sondern auf ihre bürokratischen Kostenfolgen hin untersucht und rein politisch, aber rechtlich unverbindlich agiert.
- Quote paper
- Christoph Ryczewski (Author), 2007, Richterliche Normenkontrolle, Normenkontrollrat und Prüfungsrecht des Bundespräsidenten: Überschneidungs- oder Ergänzungsverhältnis?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80253