Friedrich Nietzsche (1844-1900) sagte über das Gesetzbuch des Manu, es sei ein „unvergleichlich geistiges und überlegenes Werk“. Gleich darauf schließt er eine Kritik an der Bibel an: Das Gesetzbuch des Manu in einem Atem mit der Bibel zu nennen, sei eine Sünde wieder den Geist. Was ist dieses Gesetzbuch des Manu? Warum steht es in solchem Widerspruch mit der Bibel? Um die Frage vorweg zu nehmen: Es ist ein indisches Gesetzbuch, welches den Namen des „Urvaters der Menschheit“ trägt und angeblich von ihm verfasst wurde. In ihm wird das hinduistische Kastensystem religiös legitimiert.
Auf Friedrich Nietzsches Denken hatte neben dem Gesetzbuch des Manu die Antike großen Einfluss, deren Vorstellungen er in seinem umstrittenen Werk „Der griechische Staat“ aufgriff. In der folgenden Arbeit werden die unteren und mittleren Gesellschaftsschichten in der antiken Vorstellung Platons (427v.Chr-347.v.Chr) mit dem Gesetzbuch des Manu und der Vorstellung Nietzsches verglichen. Charakteristisch für alle drei Vorstellungen ist das Denken in Schichten bzw. Kasten. Hierin sind sie sich grundsätzlich ähnlich. Aber es gibt Unterschiede. Beginnen wird die Arbeit mit dem untersten Stand, den Sklaven, dann wird der Nährstand/ die Gewerbetreibenden betrachtet, im Anschluss wird dann der höchste der „mittleren“ Stände, der Wächter/ Kriegerstand, behandelt.
Inhalt
1. Einleitung
2. Der Sklavenstand bei Platon
2.1 Einführung zum Gesetzbuch des Manu/ in das hinduistische Gesellschaftsdenken
2.2 Der Sklavenstand im Hinduismus?
2.3 Der Sklavenstand bei Nietzsche
2. 4 Vergleich des Sklavenstandes
3. Der Nährstand bei Platon
3.1 Die Vaishyas im Hinduismus
3.2 Der Nährstand bei Nietzsche
3.3 Vergleich der drei Vorstellungen
4. Der Wächterstand bei Platon
4.1 Die Kschatryas – die Kriegerkaste im Hinduismus
4.2 Der Krieger bei Nietzsche?
4.3 Vergleich der drei Kriegervorstellungen
5. Fazit/Schlussbetrachtung
Quellenangaben (Primär und Sekundärquellen in alphabetischer Reihenfolge):
1. Einleitung
Friedrich Nietzsche (1844-1900) sagte über das Gesetzbuch des Manu, es sei ein „unvergleichlich geistiges und überlegenes Werk“. Gleich darauf schließt er eine Kritik an der Bibel an: Das Gesetzbuch des Manu in einem Atem mit der Bibel zu nennen, sei eine Sünde wieder den Geist.[1] Was ist dieses Gesetzbuch des Manu? Warum steht es in solchem Widerspruch mit der Bibel? Um die Frage vorweg zu nehmen: Es ist ein indisches Gesetzbuch, welches den Namen des „Urvaters der Menschheit“ trägt und angeblich von ihm verfasst wurde. In ihm wird das hinduistische Kastensystem religiös legitimiert.
Auf Friedrich Nietzsches Denken hatte neben dem Gesetzbuch des Manu die Antike großen Einfluss, deren Vorstellungen er in seinem umstrittenen Werk „Der griechische Staat“ aufgriff. In der folgenden Arbeit werden die unteren und mittleren Gesellschaftsschichten in der antiken Vorstellung Platons (427v.Chr-347.v.Chr) mit dem Gesetzbuch des Manu und der Vorstellung Nietzsches verglichen. Charakteristisch für alle drei Vorstellungen ist das Denken in Schichten bzw. Kasten. Hierin sind sie sich grundsätzlich ähnlich. Aber es gibt Unterschiede. Beginnen wird die Arbeit mit dem untersten Stand, den Sklaven, dann wird der Nährstand/ die Gewerbetreibenden betrachtet, im Anschluss wird dann der höchste der „mittleren“ Stände, der Wächter/ Kriegerstand, behandelt.
2. Der Sklavenstand bei Platon
Eine in der Wissenschaft umstrittene Frage ist, ob Platons ideale Gesellschaftskonzeption, in der Politeia entwickelt, einen Sklavenstand vorsieht, der den drei anderen Ständen dienen soll.
Da Platons Seelen und Staatsvorstellung in engstem Zusammenhang stehen, sogar untrennbar verbunden sind, ist es fraglich, ob in seiner Konzeption Platz für einen vierten Stand ist. Es gibt für Platon nur drei „Seelenteile“ und somit drei Stände. Da sich dieser große Denker im Gegensatz zu seinem Schüler Aristoteles kaum direkt über die Sklaven äußert, ist es notwendig, zwischen den Zeilen zu lesen. Die Interpretation von Gregory Vlastos erscheint, trotz der oben aufgeworfenen Bedenken, sehr sinnvoll. So sagt er, wenn sich Platon gegen die damals übliche Sklaverei entschieden haben sollte, so hätte er dies erwähnt.[2] Es scheint so, als ob die Sklaven als Teil der Polis akzeptiert werden, sie aber nicht zur Bürgerschaft gehören. Eventuell werden sie, ähnlich wie bei Aristoteles, als Werkzeuge angesehen. In diesem Abschnitt der vorliegenden Arbeit wird versucht, die Sklavenfrage über den Umweg der Seelenteile und der besonders bedeutenden Tugend Gerechtigkeit zu beantworten. Für Platon ist gerecht, wenn jeder Stand – jeder Mensch - das tut, was er am besten kann,[3] sog. Idiopragie. Wenn jeder das tut, was er am besten kann, wird das zu Harmonie, Tüchtigkeit und letztendlich Glück führen. Die Arbeitsteilung ist die Basis einer glücklichen Gesellschaft. Grundlage für dieses Denken ist die Zuordnung gewisser Seelencharaktere und Tugenden zu den Ständen. Platon spricht von drei Tugenden, die jeweils einem Stand in der Polis zugeordnet werden.[4] Da in dieser Arbeit auf die unteren und mittleren Stände und ihre spezifischen Tugenden eingegangen wird, soll an dieser Stelle nur ein kurzer Überblick über diese Dreiteilung gegeben werden.
Der unterste Seelenteil ist der Seelenteil der Begierde (epithymetikon), der ihm entsprechende Stand ist der Nährstand. Die Menschen dieses Standes sind erwerbs- und lustliebend. Handwerker und Bauern gehören diesem Stand an.
Der mittlere Seelenteil ist der muthafte Seelenteil (thymoeides), er findet seine Entsprechung im Wächterstand. Sie sind von der Gesinnung ehr- und siegliebend. Ein typischer Beruf ist der Soldatenberuf. Der höchste und bedeutendste Seelenteil ist der Seelenteil der Vernunft (logistikon). Er wird im Herrscherstand widergespiegelt. Sie lieben das Wissen und die Weisheit. Gemeinsame Tugend aller Stände und Seelenteile ist die Besonnenheit (sophrosyne), die dem Wächterstand eigene Tugend ist die Tapferkeit (andreia) und die spezifische Tugend des Herrscherstandes ist die Weisheit (sophia). Die bedeutende Tugend Gerechtigkeit ist gegeben, wenn jeder Stand entsprechend seinen Fähigkeiten handelt. Da Platon diese Dreiteilungskonzept von der Seele auf die Polis überträgt, vielleicht um das zentrale Thema Gerechtigkeit zu beweisen, gibt es drei Stände in der Stadt. „Vermutlich wird sich nun in dem Größeren [der Stadt] auch eine größere [vermutlich quantitativ gesehen, da mehrere Einwohner] und leichter erkennbare [da der Mensch am besten in der Interaktion beobachtet werden kann] Gerechtigkeit finden. Wenn es euch also recht ist, wollen wir zunächst an den Städten untersuchen, wie beschaffen sie [die Gerechtigkeit] ist. Dann können wir auf gleiche Art auch jeden Einzelnen betrachten, wobei wir in der Gestalt des Kleineren auf die Ähnlichkeit mit dem Größeren achten.“[5] Es werden also die Großbuchstaben (die Stadt) betrachtet, um die Kleinbuchstaben (die Seele) zu verstehen. Prüft man die Wortwahl des Zitates genau, so fällt auf, dass Platon von „Ähnlichkeit“ spricht. Ähnlichkeit ist nicht Gleichheit. Ginge er von einer absoluten Gleichsetzung -Seelenteile entsprechen 1:1 den Ständen- aus, müsste er von Gleichheit sprechen. Ist also die Stadt doch nicht identisch mit der Seele oder gibt es in ihr Aspekte, die in der Seele nicht widergespiegelt werden? Können dementsprechend die Sklaven ein Teil der Stadt sein, obwohl sie keine Entsprechung in der Seele haben? Erlaubt die Analogie von Seele und Stadt überhaupt einen Sklavenstand? Dies ist möglich. An dieser Stelle passt ein Zitat, aus welchem klar ersichtlich wird, dass in Platons Polis Sklaven vorkommen. So spricht Platon in 433d der Politeia direkt vom Sklaven: „ Wenn wir nun aber entscheiden müssten, fuhr ich fort, welche von diesen Eigenschaften durch ihr Vorhandensein unsere Stadt vor allem gut machen wird, dann wäre wohl schwer zu sagen, ob es die Einmütigkeit der Regenten und der Regierten ist, oder dass die gesetzesmäßige Auffassung darüber, was gefährlich ist und was nicht, im Kriegerstand erhalten bleibt, oder die Klugheit und Wachsamkeit der Regenten, oder ob sie in erster Linie jene Eigenschaft gut macht, wenn sie sich im Kinde und im Weibe findet, im Sklaven und im Freien und im Handwerker, im Regenten und im Regierten: dass nämlich ein jeder, weil er eine Einheit ist, nur das Seine tut und nicht vielerlei Dinge treibt.“[6]
Diesem Zitat könnte man gegenüberstellen:
„Nun, eine Stadt erschien uns doch als gerecht, wenn sich in ihr drei Arten von Naturen finden und jede das Ihre tut...“[7]
Platon spricht von drei Arten von Naturen, also Menschen. Nun stellt sich die interessante Frage, ob Platon, wie oben erwähnt, den Sklaven als vollwertigen Menschen betrachtet, der zur Verwirklichung der guten Polis existentiell notwendig ist. Platon hat ein zwei Klassen Denken. Einerseits die drei „normalen“ Stände, die untereinander wieder eine Hierarchie haben, anderseits die Sklaven, die als Außenstehende nicht gleichwertig, geschweige gleichberechtigt, sind. Einen weiteren Beleg für diese These liefert ein Blick in Platons letztes Werk, von Ottmann als „zweitbester Weg“ bezeichnet,[8] „Nomoi“ (in etwa: die Gesetze):
„[...] es ist klar, daß der Mensch, wie er überhaupt ein schwer zu behandelndes Geschöpf ist, sich am wenigsten die tatsächliche Unterscheidung zwischen einem Sklaven und einem Freien und Herrn, so notwendig dieselbe auch ist, in irgendeiner Weise gerne gefallen läßt und je gefallen lassen wird.“[9] Aus dieser Schwierigkeit folgt die Frage, wie mit den Sklaven umzugehen ist. Man soll sie gemäß Platon nicht unnötig quälen, mit „Übermut“ behandeln und „Frevel“ an ihnen begehen. Aber nicht aus Mitleid mit diesen Menschen sondern um der eigenen Tugend willen. „[..] und wer sich daher durch die Sitten und Handlungen seiner Dienstboten nicht dazu verleiten lässt, sich mit Ruchlosigkeit und Ungerechtigkeit gegen sie zu beflecken, der wird am geeignetsten sein die Saat der Tugend auszustreuen“.[10]
Sofern es jedoch notwendig ist, einen Sklaven zu züchtigen, soll man dies laut Platon auch tun. Der Zweck der Sklaven ist ein klassischer „Sklavenzweck“. Sie sollen, so Platon, die Bürger in allen „möglichen Arbeiten unterstützen“.[11]
2.1 Einführung zum Gesetzbuch des Manu/ in das hinduistische Gesellschaftsdenken
Ein für die hinduistische Gesellschaftsordnung sehr bedeutendes Werk ist das Gesetzbuch des Manu, auch Manusmriti oder Manavadharmashastra genannt. Das Gesetzbuch des Manu ist ein sog. metrisches Gesetzbuch, d.h. es ist im Gegensatz zu den älteren Büchern, den Dharmasutras, durchgängig im epischen Shloka (vierzeilige Strophe) geschrieben. Die Dharmashastras, welchen das Gesetzbuch des Manu zugerechnet wird, sind „selbstständige und umfangreiche Rechtsbüche r“. „Sie vertreten eine ganz andere vorgerückte Phase des Rechtsstudium“[12] (im Vergleich zu den älteren Dharmasutras). Das Gesetzbuch des Manu wird der Blütezeit des klassischen Sanskrit zugerechnet, welche im Mittelalter lag. Die Wurzeln des Gesetzbuch des Manu reichen jedoch weiter zurück, so wird bereits im ältesten Dharmasutra, dem Gautamasmriti, Manu als Autorität zitiert. Ihm wird somit ein Gesamtalter von 4000 Jahren zugerechnet.[13] Manu gilt als Urvater der Menschheit, er ist der Sohn des Hauptgottes Brahma[14]. Manu hat also nicht nur juristische Autorität sondern auch normatives, religiös begründetes Ansehen. Die Definition von gutem bzw. schlechtem Verhalten obliegt seinem Gesetzbuch. Das gesamte gesellschaftliche Leben wird in dem Werk geregelt. Das Gesetzbuch bezeichnet es als seine Aufgabe, die Pflichten der Priester und die der übrigen Klassen in gehöriger Ordnung zu verkünden.[15] Es ist somit von enormer, konkreter Bedeutung für das indische Kastenwesen. Das Gesetzbuch legitimiert die in Indien immer noch praktizierte Ungleichheit der Menschen. (Exkurs: Diese Ungleichheit des Kastenwesens soll im Zuge des wirtschaftlichen Aufbruchs in Bewegung sein.[16] Eine andere Auffassung vertritt die Arbeitsgemeinschaft Friedensforschung der Universität Kassel. Sie bemängelt, dass die Verfassung und Antidiskriminierungsgesetze im großen Stil unbeachtet bleiben.[17] Inwieweit das Kastensystem in Indien heute noch von Bedeutung ist und welche Veränderungen stattfinden, ist ein interessantes Thema, kann aber in dieser Arbeit nicht ausführlicher behandelt werden.) Dem Gesetzbuch des Manu ist der Grundsatz „Gleiches Recht für alle“, der sich zum Beispiel in Artikel drei des deutschen Grundgesetzes findet, fremd. Auch die christliche Maxime: „Was du nicht willst, dass man dir tue, das füg auch anderen nicht zu“[18] ist dem Gesetzbuch des Manu unbekannt. Die grundlegende Ausgangsprämisse des Manusmriti ist die Ungleichheit unter den Menschen. Daraus folgen Unterschiede in der Behandlungen der Menschen. Je nachdem, welcher Kaste (varna, wörtlich: Klasse, Stand, Farbe) der Betreffende angehört, wird unterschiedliches Recht bzw. unterschiedliche Bestrafung angewendet. Das hinduistische Kastensystem kennt vier Hauptkasten und eine unterste Kaste. Grundlegend für dieses Denken ist die Akzeptanz der Wiedergeburtslehre. Je nachdem, wie sich der Mensch in seinem früheren Leben verhalten hat, wird er ein eine bestimmt Kaste hineingeboren oder – bei sehr schlechtem Verhalten - als Tier oder Pflanze wiedergeboren. Letztlich eine Vergeltungskausalität. Alle Menschen sind gefangen im Strudel der ewigen Wiederkehr und müssen dementsprechend versuchen, sich gut zu verhalten, um einen Aufstieg zu erreichen.
Die einzelnen Kasten sind: Die Brahmanen (Priesterkaste); die Kschatryas (Kriegerkaste); die Vaishyas (Bauern und Gewerbetreibende). Diesen drei oberen Kasten steht die Masse der Shudras gegenüber, die den oberen Kasten dienen sollen. Typische Berufe der Shudras sind Handwerker. Die oberen drei Kasten sind so genannte Zweimalgeborene, sie haben einen besonderen Einweihungsritus durchlaufen, eine Art zweiter Geburt und stehen somit weit über den Shudras. Eine fünfte Kaste ist die Gruppe der Unberührbaren, die sog. Pancamas oder Dalits. Sie führen in einem mittelalterlichen Sinn unehrbare Arbeiten aus wie Straßenkehrer, Putzmann oder dergleichen. Innerhalb der einzelnen Kasten gibt es wiederum Abstufungen.
So ist ein Shudra, der den Beruf des Webers hat, höherstehend als ein Shudra, der als Fischer arbeitet, da dieser lebende Wesen töten muss und somit unrein wird.[19]
2.2 Der Sklavenstand im Hinduismus?
Es ist schwierig, dem Hinduismus bzw. speziell dem Gesetzbuch des Manu einen Sklavenstand zuzuordnen.
Sklaven sind im gewöhnlichen Sprachverständnis Eigentum ihres Herren/ ihrer Herrin. Sie sind unbezahlte Diener, die ohne Widerrede jeden Befehl des Besitzers ausführen müssen.
Sklaven werden gegen ihren Willen festgehalten und wohnen meist in der Nähe ihres Eigentümers bzw. in der Nähe ihrer Arbeitsstätte.
Die Shudras im Hinduismus sollen zwar den oberen Ständen dienen, sie sind aber nicht bedingungsloser Willkür und Abhängigkeit ausgesetzt, wie es bei Sklaven der Fall ist. In der hinduistischen Gesellschaftsvorstellung sind die Menschen qua Karma in ihre Kaste hineingeboren. Auch wenn für sie andere Gesetze gelten, sind sie nicht Eigentum eines anderen. Sie sind Freie, dennoch nicht auf einer Ebene mit den oberen drei Kasten.
Das Gesetzbuch des Manu sieht harte Verhaltensregeln für das Verhältnis der Stände vor. So schreibt das Gesetzbuch des Manu im dritten Kapitel: „Wenn ein Brahmane eine Shudra zur ersten Ehe in sein Bett nimmt, sinkt er in die Gegenden der Qual (nach seinem Tod in die Hölle) , und wenn er ein Kind mit ihr zeugt, verliert er sogar seinen Rang als Priester.“[20]
Ferner ist es bei den einzelnen Ständen äußerst unerwünscht, unstandesgemäß zu heiraten. Jeder soll in dem Stand bleiben, in den er hineingeboren wurde: „ Eine Shudrafrau darf bloß einen Shudra heiraten; diese und eine Vaishya einen Vaishya; diese beide und eine Kshatriya einen Kshatriya, diese beiden und eine Brahmani einen Brahmanen.“[21] Die unteren Stände sind in gewisser Weise abhängig von den oberen Ständen, da es ihre Aufgabe ist, den oberen Ständen zu dienen.
„Eine Hauptpflicht legte der höchste Regierer (vermutlich Gott) einem Shudra auf: den vorher erwähnten Klassen (Brahmanen, Kshatriyas und den Vaishyas) zu dienen, ohne ihrer Würde Abbruch zu tun.“[22] Sie sind also von der göttlichen Ordnung dazu bestimmt zu dienen, aber als bezahlte Diener. “Ohne der Würde Abbruch zu tun“, ist wohl so auszulegen, dass sie z.B. gebührenden Abstand zu ihren Herren halten müssen oder , weit ausgelegt , diesen, nicht in die Augen blicken dürfen, nicht auf den gleichen Stühlen sitzen, den gleichen Bus benutzen etc... Die Klassengesellschaft wird durch derartige Aussagen zementiert und erlaubt radikale Auslegungen, die die Menschenwürde in unserem Sinne stark verletzen und evtl. als sklavereiähnliche Zustände beschrieben werden können.
[...]
[1] Nietzsche, Friedrich. Der Antichrist. KSA, München: dtv. 1999 Aphorismus 56 S. 240
[2] Vlastos, Gregory: Platonic Studies. Princeton. University Press. 1981 S. 140
[3] Platon. Der Staat. 3.Auflage. München. Dtv.2001 433c f.
[4] Platon. Der Staat 441c
[5] Platon, Der Staat: 368d
[6] Platon. Der Staat. 433d
[7] ebd. 435 d
[8] Ottmann, Henning. Geschichte des politischen Denkens. Stuttgart: Metzler Verlag, 2001. S. 82
[9] Platon. Nomoi. Buch VI. Ämter und Gesetze im engeren Sinn. Online-Ausgabe: URL.: http://www.textlog.de/35111.html [Stand: 26.2.07]
[10] ebd.
[11] ebd.
[12] Hillebrand,Alfred/ Holtzmann, Adolf/ von Schroeder, Leopold. Der Hinduismus. Einführung in das Gesetzbuch des Manu Paderborn.: Voltmedia GmbH, S. 326
[13] Thekaekara, Mari Marcel. Der Kampf gegen das Kastensystem. AG Friedensforschung der Universität Kassel. UR:.: http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/regionen/Indien/kasten.html [Stand: 26.2.07]
[14] Bertelsmann Lexikon M-Sd. Manu. Gütersloh: Bertelsmann Verlag, 1954 S. 62
[15] Hillebrand,Alfred/ Holtzmann, Adolf/ von Schroeder, Leopold. Der Hinduismus. Auszüge aus dem Gesetzbuch des Manu. 102 Shloka S. 340 Paderborn.: Voltmedia GmbH
[16] Betz, Joachim. Kastensystem. Bundeszentrale für politische Bildung. URL.: http://www.bpb.de/publikationen/33ZZZR,8,0,Gesellschaftliche_Strukturen.html#art8 [Stand: 26.2.07]
[17] Thekaekara, Mari Marcel. Der Kampf gegen das Kastensystem. URL:.: http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/regionen/Indien/kasten.html [Stand: 26.2.07]
[18] vgl. Neues Testament. Mathäus Evangelium 7,12 Basler Bibelgesellschaft, 1848
[19] Schoeps, Hans Joachim. Religionen. Wesen und Geschichte. Der Hinduismus. Gütersloh: Bertelsmann S. 180
[20] Hillebrand,Alfred/ Holtzmann, Adolf/ von Schroeder, Leopold. Der Hinduismus. Auszüge aus dem Gesetzbuch des Manu. Drittes Kapitel. 17 Shloka Paderborn.: Voltmedia GmbH S. 371
[21] ebd. 13 Shloka S. 371
[22] ebd. 91 Shloka S. 339
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