Als eine spezielle Form des Fluches entwickelte sich im Christentum der Bann oder die Exkommunikation. Es handelt sich dabei um Sanktionsmaßnahmen, welche die sittliche und rechtliche Ordnung der Gemeinde gewährleisten sollen und den teilweisen oder gänzlichen Ausschluß des normwidrig Handelnden von der Teilnahme am Leben der Kirche zur Folge haben. „Die theologische Leitidee der Exkommunikation ist darin gelegen, daß schwere Sünde von Gott trennt und daß dies adäquaten Ausdruck in dem äußeren und sichtbaren Verhältnis zur Kirche erfährt.“ Von den ersten Jahrhunderten an erlebte die Christenheit die Wirklichkeit der Sünde und die Kirche war gezwungen, - trotz der in der Taufe empfangenen Sündenvergebung - für die nach der Taufe begangenen Sünden die Möglichkeit der Buße, einer paenitentia secunda, zu eröffnen. Um dem Anspruch der Heiligkeit des Gottesvolkes gerecht zu werden, mußte der schwere Missetäter bei der öffentlichen Kirchenbuße der Gemeinschaft entrückt werden und konnte erst nach Abbüßung seiner Schuld in diese zurückkehren. So gesehen war die Exkommunikation also „ein Rechtsakt mit dem Erziehungszweck der Besserung“ und damit eng verbunden mit der Entwicklung des Bußwesens.
Wie aber sah so ein Bußverfahren aus? Auf welche Sünden wurde es angewandt und welche Bußwerke hatte der reuige Sünder zu vollbringen? Ziel dieser Arbeit ist es, anhand von exemplarischen Quellen die Entwicklung und Ausgestaltung des kirchlichen Bußverfahrens im Frühen Christentum zu skizzieren. Gerade für die Zeit vom 1. bis hinein ins 4. Jh. n. Chr. - also inmitten der ‘Adoleszenz-Phase’ der Ekklesia - wird jedoch deutlich, daß es sich bei dem Thema Buße „um ein eminent theologisches und zugleich praktisches Problem“ handelt. Es spielte nicht nur die Auseinandersetzung mit praktischen Fragen der Gemeindezucht eine Rolle, die Alte Kirche mußte auch den historischen Gegebenheiten Rechnung tragen (Christenverfolgungen, Schismata, Aufstieg zur Reichskirche etc.). Weitere Probleme ergaben sich aus theologischen Anschauungen zur Sünde und Sündenvergebung. In diesem Zusammenhang stritten immer wieder rigoristische und mildere Parteien über die ‘orthopraxe’ Bußdisziplin. In der Folge bietet sich dem heutigen Betrachter der alten Kirchenbuße ein äußerst uneinheitliches und schwer zu überschauendes Bild.
Aus diesem Grund beschränkt sich die vorliegende Arbeit auf die Darstellung des Bußverfahrens, ohne die theologischen Problemstellungen eingehender zu erörtern.
Inhaltsverzeichnis
I. EINLEITUNG
II. DAS NEUE TESTAMENT
III. DIE NACHAPOSTOLISCHE ZEIT UND DAS 2.JH.
IV. DIE ENTWICKLUNG IN DER WESTKIRCHE IM 3.JH.
V. DIE ENTWICKLUNG IN DER OSTKIRCHE IM 3.JH.
VI. AUSBLICK
VII. SCHLUßÜBERLEGUNGEN
VIII. LITERATURVERZEICHNIS
VIII. 1. QUELLEN
VIII. 2. ZITIERTE SEKUNDÄRLITERATUR
VIII. 3. WEITERFÜHRENDE SEKUNDÄRLITERATUR
Zielsetzung & Themen
Ziel dieser Arbeit ist es, die historische Entwicklung und Ausgestaltung des kirchlichen Bußverfahrens im Frühen Christentum vom 1. bis zum 4. Jahrhundert n. Chr. anhand exemplarischer Quellen zu untersuchen und dabei den Wandel von der Exkommunikation als religiösem Ausschluß zur institutionellen Disziplinarmaßnahme aufzuzeigen.
- Entwicklung der Bußpraxis und Sündenvergebung
- Die Rolle der Schlüsselgewalt und des kirchlichen Banns
- Unterschiede zwischen westkirchlicher und ostkirchlicher Bußdisziplin
- Einfluss der gesellschaftlichen Institutionalisierung auf das Bußwesen
- Wandel von öffentlicher Buße zur privaten Beichte
Auszug aus dem Buch
II. Das Neue Testament
Zwei wesentliche Aspekte des Urchristentums bedingten von Anfang an die Entwicklung der Kirchenbuße. Dies war zum einen die Pflicht zur Heiligkeit und zum anderen die Möglichkeit der Vergebung. Daß darin aber auch ein Widerspruch lag, bringt 1 Joh zum Ausdruck, wenn er gleichzeitig Sündlosigkeit und Sündenbekenntnis fordert.
Im Hinblick auf den praktischen Umgang mit dem schweren Sünder in den urchristlichen Gemeinden wird traditionell an Mt 16, 19 und 18, 18 angeknüpft. Die Stellen sprechen vom „Binden“ und „Lösen“ der Sünden und übertragen der Gemeinde mit der „Schlüsselgewalt“ gleichzeitig die richterliche Gewalt über den Sünder. Mit Mt 18, 15-17 begegnet uns eine konkrete Regelung in Form eines dreistufigen Disziplinarverfahrens: „Wenn dein Bruder sündigt“, ist er zuerst unter vier Augen zurechtzuweisen, dann unter Hinzuziehung von ein oder zwei Zeugen und schließlich vor der versammelten Gemeinde. Erst, wenn diese drei ‘Instanzen’ durchlaufen sind und der Sünder immer noch nicht zur Umkehr bereit ist, „sei er dir wie ein Heide und Zöllner“, d.h. aus der Gemeinschaft ausgestoßen. Diese Form der Exkommunikation war total, jedoch nicht unwiderruflich, wie das „Lösen“ (Vergeben) in Vers 18 zeigt. Das Verfahren macht deutlich, daß es die Besserung und Umkehr des ‘Bruders’ zum Ziel hatte und der Ausschluß erst als ultima ratio erfolgte. Instanz ist die gesamte Gemeinde; Amtsträger werden nicht hervorgehoben.
Zusammenfassung der Kapitel
I. EINLEITUNG: Die Einleitung definiert das kirchliche Bußverfahren als Sanktionsmaßnahme zur Wiederherstellung der gemeindlichen Ordnung und erläutert die Problematik der Sündenvergebung nach der Taufe.
II. DAS NEUE TESTAMENT: Dieses Kapitel analysiert die urchristlichen Grundlagen der Disziplinargewalt und zeigt den Übergang von der seelsorgerlichen Zurechtweisung zum Ausschluss aus der Gemeinschaft auf.
III. DIE NACHAPOSTOLISCHE ZEIT UND DAS 2.JH.: Hier wird aufgezeigt, wie die Kirche unter dem Einfluss von Schriften wie dem „Hirten des Hermas“ den Umgang mit schweren Sünden jenseits der Taufe weiterentwickelte.
IV. DIE ENTWICKLUNG IN DER WESTKIRCHE IM 3.JH.: Das Kapitel behandelt die Formalisierung der Bußliturgie in Nordafrika und den Einfluss von Tertullian und Cyprian auf die westliche Bußdisziplin.
V. DIE ENTWICKLUNG IN DER OSTKIRCHE IM 3.JH.: Der Fokus liegt auf der moralisch-therapeutischen Sichtweise der Buße und der Rolle von Denkern wie Klemens von Alexandrien und Origenes.
VI. AUSBLICK: Das Kapitel erläutert die Einführung strukturierter Bußstufen und den Übergang zur privaten Beichte im ausgehenden Altertum.
VII. SCHLUßÜBERLEGUNGEN: Die Zusammenfassung reflektiert den Wandel der Exkommunikation von einem Instrument der Abgrenzung zur rechtlichen Disziplinarstrafe.
VIII. LITERATURVERZEICHNIS: Dieses Kapitel listet die verwendeten Quellen und die wissenschaftliche Fachliteratur zur Bußgeschichte auf.
Schlüsselwörter
Frühes Christentum, Bußverfahren, Exkommunikation, Kirchenbuße, Sündenvergebung, Paenitentia secunda, Schlüsselgewalt, Exhomologese, Kirchenzucht, Tertullian, Origenes, Cyprian, Bußstufen, Rekonziliation, Kirchengeschichte
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung des Bußwesens und der Exkommunikationspraxis im Christentum während der ersten vier Jahrhunderte.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Schwerpunkten zählen die biblischen Grundlagen der Sündenvergebung, die kirchliche Disziplinargewalt, der Wandel von öffentlicher Buße zur privaten Beichte sowie die regionale Ausdifferenzierung zwischen Ost- und Westkirche.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, den Transformationsprozess des kirchlichen Bußverfahrens von einer ursprünglichen erzieherischen Maßnahme hin zu einer institutionalisierten, rechtlich fixierten Disziplinarstrafe zu skizzieren.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Der Autor nutzt eine historisch-theologische Quellenanalyse, indem er ausgewählte patristische Texte und neutestamentliche Aussagen chronologisch befragt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden nacheinander das Neue Testament, die nachapostolische Zeit sowie die spezifischen Entwicklungen im 3. Jahrhundert in der westlichen und östlichen Reichskirche analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Paenitentia secunda, Exkommunikation, Schlüsselgewalt, Bußdisziplin und Kirchenzucht.
Wie unterscheidet sich die ostkirchliche von der westkirchlichen Entwicklung im 3. Jahrhundert?
Während der Westen stärker auf die rechtlich-sakramentale Seite der Buße setzte, betonte der Osten eine moralisch-therapeutische Heilungsperspektive, was sich unter anderem in der Einführung differenzierter Bußstufen im Osten zeigte.
Welche Rolle spielt der „Hirte des Hermas“ in dieser Untersuchung?
Der „Hirte des Hermas“ wird als zentrale Quelle identifiziert, die erstmals den theologischen Spielraum für eine einmalige „zweite Buße“ nach der Taufe für Getaufte eröffnete.
Warum wandelte sich die Exkommunikation zur „ultima ratio“?
Mit der Entwicklung des Christentums zur Reichskirche wurde die Exkommunikation als Mittel der sozialen Ächtung zunehmend problematisch und verlor an Bedeutung zugunsten individueller privater Bußformen.
- Quote paper
- Mathias Pfeiffer (Author), 2003, Paenitentia secunda, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80710