Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Arbeitslosigkeit wurden in der Bundesrepublik wie in anderen europäischen Ländern seit Mitte der 80er-Jahre umfangreiche Flexibilisierungs-möglichkeiten geschaffen. Unter Anderem sollten erleichterte Bedingungen für den Abschluss befristeter und anderer kurzfristiger Verträge Brücken aus der Arbeitslosigkeit bilden und auf betrieblicher Ebene Hürden für Neueinstellungen senken. Langfristig sollte dadurch das Beschäftigungsvolumen erhöht und der häufig als zu undurchlässig kritisierte deutsche Arbeitsmarkt volatiler gestaltet werden (u.a. Dietz/Wallwei 2006: 95 f.). Die einzelnen Formen atypischer Beschäftigung rütteln hierbei in unterschiedlicher Form und Qualität an dem institutionellen Kern des heutzutage als klassisch verstandenen Normalarbeitsverhältnisses. Externe Flexibilisierung setzt dabei auf die Verwendung von dem Betrieb äußeren Ressourcen, dem „externen“ Arbeitsmarkt in Form „zahlenmäßige[r] Personalanpassung durch Entlassung und Einstellung, aber auch durch den Rückgriff auf befristete Beschäftigung und Leiharbeit...“ (Dragendorf et al.: 1988: 6 f). Dadurch aber reduziert der betriebliche Rückgriff auf externe Ressourcen die Bestandssicherheit von Arbeitsplätzen und führt damit zu vielfältigen individuellen Gefährdungsszenarien für die kurzfristig Beschäftigten. Spezifische Risiken wie Befristungsketten und drohende Arbeitslosigkeit nach der Befristung bilden hierbei nur ausgewählte Ausgrenzungsprozesse, die sich letztendlich auch negativ auf die soziale Integration der Betroffenen auswirken.
Ziel dieser Arbeit ist es, ausgewählte Determinanten von Arbeitsmarktausgrenzung sekundäranalytisch zu untersuchen und mittels eines möglichst aktuellen wie geeigneten Modells der Arbeitsmarktsegmentierung zu beschreiben. Inhaltlich konzentriert sich diese Arbeit auf befristete Beschäftigung, der bundesweit bedeutendsten Form externer Flexibilisierung. Es soll weiterhin gezeigt werden, dass „befristete Beschäftigung nicht gleich befristete Beschäftigung“ ist, d.h., dass sich, abhängig von sozioökonomischern Merkmalen (Alter, Bildungsgrad, etc...), nicht nur „zwischen“ den einzelnen Formen von typischer, bzw. atypischer Beschäftigung Qualitätsunterschiede von Arbeitsplätzen ergeben, sondern dass die Trennlinien zwischen sicherer und unsicherer Beschäftigung zunehmend innerhalb einer bestimmten Form atypischer Beschäftigung gezogen werden können.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung/Problemstellung
2. Ausgewählte Segmentationskonzepte –Theoretischer Teil
2.1. Das Konzept des dualen Arbeitsmarktes (nach Doeringer/Piore)
2.2. Das Konzept der drei Zonen der Erwerbsgesellschaft (nach Vogel)
3. Befristete Beschäftigung in der betrieblichen Praxis – Empirischer Teil
3.1. Rechtliche Lage und Qualitätskriterien
3.1.1. Rechtliche Bestimmungen zu befristeter Beschäftigung in der BRD seit 1985
3.1.2. Ausgewählte Qualitätskriterien befristeter Beschäftigung
3.2. Befristete Beschäftigung in der betrieblichen Praxis - Sekundäranalytische Betrachtung
3.2.1. Befristungsquoten
3.2.2. Verweildaueranalysen
3.2.3. Funktion befristeter Verträge
3.3. Befristete Beschäftigung zwischen Chancen und Risiken
3.3.1. Kritische Zusammenfassung der Ergebnisse
3.3.2. Typologisierung
4. Theoretische Anwendung der Ergebnisse und Ausblick
4.1. Befristete Beschäftigung und das Konzept der drei Zonen der Erwerbsgesellschaft
4.2. Ausblick: Mögliche Folgen jüngster Flexibilisierungsmaßnahmen
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, die Determinanten von Arbeitsmarktausgrenzung im Kontext der befristeten Beschäftigung sekundäranalytisch zu untersuchen und mittels eines geeigneten Modells der Arbeitsmarktsegmentierung zu beschreiben. Die zentrale Forschungsfrage fokussiert dabei auf die Qualität von Arbeitsplätzen innerhalb atypischer Beschäftigungsformen und die damit verbundenen Risiken für die soziale Integration.
- Analyse befristeter Beschäftigung als externe Flexibilisierungsform.
- Vergleich theoretischer Modelle wie des dualen Arbeitsmarktes und des Konzepts der drei Zonen der Erwerbsgesellschaft.
- Untersuchung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Befristungen in der BRD seit 1985.
- Evaluierung von Chancen und Risiken, insbesondere für vulnerable Gruppen wie Langzeitarbeitslose oder Berufseinsteiger.
- Diskussion der betrieblichen Nutzungsmotive und der daraus resultierenden Folgen für die Erwerbsbiographie.
Auszug aus dem Buch
3.1.1. Rechtliche Bestimmungen zu befristeter Beschäftigung in der BRD seit 1985
Der rechtliche Rahmen zur befristeten Beschäftigung ist in §§ 14 bis 21 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes von 2001 (im Folgenden TzBfG) geregelt, dem später nur vereinzelte Ergänzungen hinzugefügt wurden. Bis 1985 waren Befristungen nur mit der Bindung an einen Sachgrund5, also einer juristisch stichhaltigen Begründung, erlaubt. Seither fiel diese Erfordernis allerdings für immer mehr Merkmalgruppen weg, insbesondere für Ältere und junge Berufseinsteiger.
Im Hinblick auf die Diskussion der Chancen und Risiken befristeter Beschäftigung sind vor allem zwei Entwicklungslinien von Bedeutung: Zum Einen kann bis 2001 von einer nahezu ungebrochenen Flexibilisierungstendenz gesprochen werden, die sich ausdrückt im kontinuierlichen Ausbau der Befristungsmöglichkeiten ohne Sachgrunderfordernis – von 1985 bis 1996 kann immer länger und häufiger befristet werden. Mit dem Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetz (im Folgenden BeschFG) von 1996 erreicht diese Entwicklung ihren Höhepunkt – demnach müssen Befristungen erst nach 24 Monaten in unbefristete Verträge umgewandelt werden und können u.a. insgesamt drei mal verlängert werden.
Das TzBfG von 2001 steuert diesem Trend insofern entgegen, als dass erstmals eine genaue Definition des in der betrieblichen Praxis sehr dehnbaren Begriffes „Sachgrund“ Einzug in das SGB findet. Eine sachgrundlose Befristung darf allerdings weiterhin höchstens zwei Jahre dauern und in diesem Zeitraum drei mal verlängert werden. Eine längere sachgrundlose Wiederbefristung ist nur noch bei Arbeitnehmern ab 58 Jahren möglich. Von einer Trendwende hin zu mehr Bestandsschutz von Arbeitsplätzen kann hier allerdings nur eingeschränkt die Rede sein: Ein „Sachgrund“ ist nach wie vor sehr dehnbar und darüber hinaus geht der Trend in den verschiedenen Ergänzungen zum TzBfG von 2001 wieder eindeutig in Richtung Flexibilisierung.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung/Problemstellung: Einführung in die Thematik der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und Definition der Forschungsabsicht.
2. Ausgewählte Segmentationskonzepte –Theoretischer Teil: Vorstellung der theoretischen Modelle des dualen Arbeitsmarktes und der drei Zonen der Erwerbsgesellschaft als analytische Grundlage.
3. Befristete Beschäftigung in der betrieblichen Praxis – Empirischer Teil: Detaillierte empirische Untersuchung rechtlicher Rahmenbedingungen, Quoten, Verweildauern und Funktionen von Befristungen.
4. Theoretische Anwendung der Ergebnisse und Ausblick: Übertragung der empirischen Erkenntnisse auf die theoretischen Zonenmodelle sowie Diskussion künftiger Entwicklungen.
5. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen befristeter Beschäftigung auf die soziale Integration und Spaltungstendenzen am Arbeitsmarkt.
Schlüsselwörter
Befristete Beschäftigung, Arbeitsmarktsegmentierung, Flexibilisierung, Normalarbeitsverhältnis, Erwerbsbiographie, Arbeitslosigkeit, Entfristung, Wiederbefristung, Humankapitaltheorie, Prekäre Erwerbsarbeit, Sozialer Aufstieg, Arbeitsmarktausgrenzung, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Beschäftigungsrisiko, Betriebsbefragung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den Auswirkungen befristeter Beschäftigungsverhältnisse auf die Arbeitsmarktsituation von Arbeitnehmern in Deutschland und analysiert, inwieweit diese Form der Flexibilisierung zu Ausgrenzung oder Integration beiträgt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind der Strukturwandel von Arbeit, die rechtliche Entwicklung der Befristungsgesetze, die empirische Analyse von Befristungsquoten sowie die Theorie der Arbeitsmarktsegmentierung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, Determinanten von Arbeitsmarktausgrenzung bei Befristungen sekundäranalytisch zu untersuchen und anhand von Zonenmodellen zu beschreiben, wobei der Fokus auf den Unterschieden innerhalb der befristeten Beschäftigung liegt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Sekundäranalyse bereits existierender empirischer Studien, Gesetzesliteratur sowie auf der Anwendung theoretischer Segregationsmodelle (Duale Arbeitsmarktkonzepte und Zonen der Erwerbsgesellschaft).
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische fundierte Einordnung von Beschäftigungsmodellen und eine empirische Betrachtung, die rechtliche Rahmenbedingungen, quantitative Befristungsdaten und die betrieblichen Nutzungsfunktionen umfasst.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem befristete Beschäftigung, Arbeitsmarktsegmentierung, Flexibilisierung, Erwerbsbiographie, Entfristung und soziale Ausgrenzung.
Inwiefern beeinflusst das Alter die Qualität befristeter Arbeitsverhältnisse?
Die Arbeit zeigt, dass das Befristungsrisiko bei jungen Berufseinsteigern besonders hoch ist, sich im Laufe der Karriere meist stabilisiert, bevor jenseits der 50-Jahre-Grenze oft wieder ein Anstieg der Gefährdung eintritt.
Welche Rolle spielt die "Probefunktion" in Unternehmen?
Der Autor führt aus, dass die Probefunktion, also das Testen neuer Mitarbeiter unter Befristung, in Deutschland dominiert, wobei unklar bleibt, in welchem Maße Befristungen auch als Puffer zur Vermeidung von Kündigungsschutzrechten eingesetzt werden.
- Quote paper
- Martin Tröster (Author), 2006, Befristete Beschäftigung zwischen Integration und Ausgrenzung , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80820