Das interne Kontrollsystem im Rahmen der Abschlussprüfung


Hausarbeit, 2005

22 Seiten, Note: 2,1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürungserens

Abbildungsverzeichnis

1. Allgemeine Grundlagen

2. Grunds e r nungsm ger Durchfü rung n bs uss rüfungen (GoA)
2.1 Prüfungs nung
2.2 Prüfungss r eg e

3. Begriff und Aufgaben des IKS
3.1 Definition
3.2 Aufgaben des IKS
3.3 Regelungsbereiche des IKS

4. Prüfung es
4.1 Rechtliche Grundlagen
4.2 Prüfungs n ungen m men er bs ussprüfung
4.2.1 Systemprüfungen
4.2.1.1 Systemerfassung und -dokumentation
4.2.1.2 Systemtests und -beurteilung
4.2.2 Funktionsprüfungen
4.3 Ziel der Prüfung es
4.4 Bedeutung der Prüfung es für e mün e er erstattung des Abschlussprüfers n e ress en des Jahresabschlusses

5. Internes Kontrollsystem und Rechnungswesen
5.1 Internes Kontrollsystem der Buchfü rung
5.2 Internes Kontrollsystem und EDV-Einsatz

6. Resum e

Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen

Literaturverzeichnis

Erkl rung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Allgemeine Grundlagen

Nach § 2 Abs. 1 WPO gehört es zu den Aufgaben des Wirtschaftsprüfers, insbe-sondere Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durch-zuführen.1

Die Jahresabschlussprüfung hat die Aufgabe festzustellen, ob die Buchführung und der Jahresabschluss dem Gesetz und ggf. der Satzung entsprechen und ob sie ein möglichst sicheres Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmung abgeben.2 Diese Zielsetzung charakterisiert die Prüfung des Jahresabschlusses als eine umfassende Prüfung der Rechnungslegung.3

Jahresabschlussprüfungen sind unter Beachtung des § 317 HGB sowie der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-nungsmäßiger Abschlussprüfungen so zu planen und durchzuführen, dass Unrich-tigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresab-schluss sowohl unter Beachtung der GoB und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinrei-chender Sicherheit als auch unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlich-keit erkannt werden.4

Der Abschlussprüfer hat sich mit dem internen Kontrollsystem (IKS) von Unternehmen insoweit zu beschäftigen, als es für die Planung und Durchführung der Abschlussprüfung erforderlich ist.5 Die Beurteilung des IKS bietet dem Abschlussprüfer die Möglichkeit, Art und Umfang seiner Prüfungshandlungen in zweckmäßiger Weise festzulegen.6

Der Schwerpunkt dieser Arbeit wurde auf die Bedeutung des (rechnungslegungsbezogenen) internen Kontrollsystems für den Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung gelegt.

2. Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen (GoA)

2.1 Prüfungsplanung

Eine ordnungsmäßige Prüfung erfordert sowohl planvolles als auch kritisches Vorgehen im Sinne der Zielsetzung der Prüfung.7

Der Abschlussprüfer hat im Rahmen der Erstellung der Prüfungsplanung eine Prüfungsstrategie zu entwickeln sowie ein Prüfungsprogramm, in dem Art, Umfang und Zeitpunkt der zu erbringenden Prüfungshandlungen genau festgelegt werden, aufzustellen.8 Die Planung umfasst alle Maßnahmen in sachlicher, personeller und zeitlicher Hinsicht zur Prüfungsvorbereitung sowie -durchführung und ist während der Prüfung laufend den Feststellungen anzupassen.9

Da die Abschlussprüfung die Verlässlichkeit der im Jahresabschluss enthaltenen Informationen bestätigen und insoweit deren Glaubhaftigkeit erhöhen soll, welche der Abschlussprüfer mit dem Testat des Prüfungsberichts bestätigt und den Adressaten des Bestätigungsvermerks erläutert, sind die Prüfungshandlungen mit dem erforderlichen Maß an Sorgfalt so zu bestimmen, dass unter Beachtung der Wesentlich- und Wirtschaftlichkeit, die Prüfungsaussagen mit hinreichender Sicherheit getroffen werden können.10

Für die Prüfungsplanung und die damit verbundene Risikobeurteilung benötigt der Abschlussprüfer Informationen über die Geschäftstätigkeit und das wirtschaftliche Umfeld der zu prüfenden Unternehmung sowie über das Rechnungswesen und das interne Kontrollsystem.

Anhand dieser Informationen sowie einer vorläufigen Beurteilung des IKS kann der Abschlussprüfer den Prüfungsstoff in einzelne Prüffelder einteilen sowie die kritischen Prüfungsgebiete identifizieren, eine Prüfungsstrategie entwickeln sowie das Prüfungsprogramm erstellen.11

Aufgrund der meist enormen zu prüfenden Datenmenge, ist der Prüfer im Interes-se einer wirtschaftlichen Prüfungsdurchführung angehalten, seinen Prüfungsauf-wand zu reduzieren. Dazu ist die Prüfung des IKS von wesentlicher Bedeutung.12

Auch das IDW-Fachgutachten 1/1977 betont, dass der Abschlussprüfer seine Prüfungsfeststellungen zeitgerecht und in wirtschaftlicher Weise gewinnen muss. Er muss also die von den Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung erforderte Qualität mit möglichst geringem Aufwand erzielen.13

Das so genannte Lean Auditing schließt ebenfalls in seiner Prozessorientierung die Prüfungsplanung mit ein. Diese soll hiernach effektiver und effizienter gestaltet werden, und bedarf bereits im Vorfeld der Prüfung besonderer Überlegungen. In diesem Zusammenhang gewinnt der risikoorientierte Prüfungsansatz an Bedeu-tung.14

2.2 Prüfungsstrategie

Bei der Reduzierung des Prüfungsaufwands im Rahmen der Prüfungsplanung ist die Prüfung des Internen Kontrollsystems von wesentlicher Bedeutung. Sie wird als System- und Funktionsprüfung bezeichnet und wird in praxi bereits in der Vor-prüfung des Jahresabschlusses durchgeführt und liefert dem Abschlussprüfer wichtige Vorabinformationen für die anschließende Prüfung der Jahresabschluss-zahlen. Je sinnvoller ein IKS arbeitet, desto niedriger ist die Wahrscheinlichkeit dass im jeweiligen Prüffeld wesentliche Fehler enthalten sind. Eine niedrige Feh-lererwartung reduziert den Umfang der Einzelprüfungen und bei vom IKS erkann-ten Schwachstellen, können gezieltere Prüfungshandlungen vorgenommen wer-den.15

3. Begriff und Aufgaben des IKS

3.1 Definition

Das Interne Kontrollsystem stellt ein organisatorisches Grundelement des Risikomanagementsystems eines Unternehmens dar.16 Es umfasst die von der Unternehmensleitung eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Unternehmensleitung gerichtet sind.17

3.2 Aufgaben des IKS

Das IKS hat hierzu u. a. die folgenden Ziele zu verfolgen:

- "Bewahrung des Vermögens des Unternehmens,
- "Verhinderung und Aufdeckung von Vermögensschädigungen,
- "Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit,
- "Gewährleistung der Zuverlässigkeit der internen und externen Rechnungs- legung,
- "Steigerung der Effizienz betrieblicher Abläufe,
- "Sicherung der Einhaltung der Geschäftspolitik sowie der für das Unterneh- men maßgeblichen rechtlichen Vorschriften,
- "Insolvenzrisiken frühzeitig zu erkennen.18

Des Weiteren soll das IKS gewähren, dass die Erreichung der Unternehmensziele nicht durch interne und externe Risiken, Lücken sowie Schwachstellen beeinflusst wird.19

Maßnahmen in der Buchführung sind beispielsweise der Verschluss der Unterlagen sowie Buchungsmöglichkeiten nur mittels Code oder Zugangsberechtigung zu Räumen und Belegen nur für bestimmte Personen.20

3.3 Regelungsbereiche des IKS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Regelungsbereiche des internen Kontrollsystems21

Das IKS ist neben dem Kontrollinstrument auch gleichzeitig Planungs- und Steue-rungsinstrument.22 Die Bestandteile eines IKS sind organisatorische Sicherungs-maßnahmen sowie Maßnahmen der betrieblichen Überwachung, die von prozeßabhängigen Personen oder durch automatische Einrichtungen vorgenom-men werden und Überwachungsmaßnahmen, die von prozeßunabhängigen Per-sonen oder Organen vorgenommen werden (interne Revision) in Form von Audi-ting auf den verschiedenen Ebenen, z.B. dem Finanzbereich. Aus den handels-rechtlichen Vorschriften über das Rechnungswesen lässt sich ableiten, wie das interne Kontrollsystem das Rechnungswesen überwachen soll.23

4. Prüfung des IKS

4.1 Rechtliche Grundlagen

Vor dem Hintergrund der Unternehmenskrisen in der jüngeren Vergangenheit wurde zum 01.05.1998 durch das KonTraG das Aktien- und Handelsrecht zur Verbesserung der vorhandenen Unternehmensüberwachung, novelliert.

Durch diese Erweiterung hat gem. § 91 Abs. 2 AktG „der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, da-mit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden“. § 91 Abs. 2 AktG ergänzt die in § 93 AktG verankerten Pflichten insoweit, als der Vorstand nunmehr explizit dazu verpflichtet wird, geeignete Maßnahmen zur Früherkennung von Risiken zu ergreifen, die den Fortbestand des Unterneh-mens gefährden können.24 Ein Teil dieses Überwachungssystems ist das Interne Kontrollsystem (IKS).25

Gem. der in dem FG 1/1977 dargelegten GoA soll sich der Abschlussprüfer einen Überblick über die Art und Wirksamkeit des bestehenden internen Kontrollsys-tems, soweit es der Sicherung einer ordnungsmäßigen Rechnungslegung dient, verschaffen.26

4.2 Prüfungshandlungen im Rahmen der Abschlussprüfung

Das IDW unterscheidet in seinem FG 1/1988 einerseits System- und Funktionsprüfungen und andererseits Einzelprüfungen. Mit Hilfe der System- und Funktionsprüfungen überprüft der Abschlussprüfer die Aufgaben, die Ausgestaltung und die Wirksamkeit des IKS. Anhand der Einzelprüfungen wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten überprüft.27

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Prüfungshandlungen i. R. d. Jahresabschlussprüfung28

[...]


1 Vgl. § 2 Abs. 1 WPO i. d. F. vom 24.07.1961.

2 Vgl. IDW FG 1/1977, Punkt B.

3 Vgl. Schülen, IDW FG 1-3/1988, WPg 1/2/1989, S. 10.

4 Vgl. IDW PS 200, Tz. 9.

5 Vgl. IDW PS 260, Tz. 21.

6 Vgl. IDW FG 1/1977, Punkt VI.

7 Vgl. Schülen, IDW FG 1-3/1988, WPg 1/2/1989, S. 12.

8 Vgl. IDW PS 240, Tz. 11 f.

9 Vgl. IDW PS 240, Tz. 7 f.

10 Vgl. IDW PS 240, Tz. 12.

11 Vgl. Schülen, IDW FG 1-3/1988, WPg 1/2/1989, S. 12.

12 Vgl. Baetge/Fischer, in: Küting/Weber, Rechnungslegung, 2. Auflage, Rn. 26 f. zu § 317 HGB.

13 Vgl. IDW FG 1/1977, Punkt V.

14 Vgl. Kassebohm, Lean Auditing, BB, Heft 31, 1994, S. 2173.

15 Vgl. Baetge/Fischer, in: Küting/Weber, Rechnungslegung, 2. Auflage, Rn. 30 zu § 317 HGB.

16 Vgl. WP-Handbuch 2002, 12. Auflage, Tz. Q 46.

17 Vgl. IDW PS 260, Tz. 5.

18 Vgl. IDW PS 260, Tz. 5.

19 Vgl. Klinger, Das IKS im Unternehmen, S. 3 ff.

20 Vgl. Hantke, Jahresabschluss, 3. Auflage, S. 56.

21 Vgl. IDW PS 260, Tz. 6.

22 Vgl. Löffler/Mittermair (Hrsg.), Handbuch zum IKS, S. 14 ff.

23 Vgl. IDW PS 260, Tz. 6 ff.

24 Vgl. Risiko-Handbuch W+ST, S.1.

25 Vgl. Dörner/Horváth/Kagermann (Hrsg.), Risikomanagement, S. 129.

26 Vgl. Kicherer, GoA, S. 164.

27 Vgl. Schülen, IDW FG 1-3/1988, WPg 1/2/1989, S. 2.

28 Vgl. IDW PS 300, Tz. 14.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Das interne Kontrollsystem im Rahmen der Abschlussprüfung
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen  (Steuern und Prüfungswesen)
Veranstaltung
Wirtschaftsprüfung
Note
2,1
Autor
Jahr
2005
Seiten
22
Katalognummer
V80907
ISBN (eBook)
9783638056120
ISBN (Buch)
9783638947077
Dateigröße
663 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kontrollsystem, Rahmen, Abschlussprüfung, Wirtschaftsprüfung
Arbeit zitieren
Stephan Weber (Autor:in), 2005, Das interne Kontrollsystem im Rahmen der Abschlussprüfung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80907

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Das interne Kontrollsystem im Rahmen der Abschlussprüfung



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden