Das Verwaltungsverfahren in England ist eine schwer greifbare Materie. Das public oder administrative law, zu dem das Verwaltungsfahrensrecht zu zählen ist, führte in England aufgrund der common law-Tradition stets ein Schattendasein, das sich nur allmählich auflöst.
Aus deutscher Perspektive kaum vorstellbar, gibt es keine umfassende Dogmatik, keine erschöpfende Darstellung des Verwaltungsverfahrens. Eine Definition des Verwaltungsverfahrens, auch wenn sie nur so allgemein wäre wie § 9 VwVfG, sucht man im englischen Recht und auch in der englischen Verwaltungsrechtsliteratur vergebens. Zum Teil wird sogar behauptet, dass es ein englisches Verwaltungsverfahren an sich nicht gibt.
Die Arbeit widerlegt diese These und gibt dabei ferner einen Überblick über die Ausgestaltung des englischen Verwaltungsverfahrensrechtes und über seine wesentlichen Unterschiede zur deutschen Rechtslage.
Inhaltsverzeichnis
- Gliederung
- Literaturverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Historische Ursprünge des englischen Verwaltungsverfahrens
- C. Verwaltungsaufbau heute
- D. Verfahrensarten in England
- I. Genehmigungs- und Verbotsverfahren
- II. Untersuchungsverfahren
- III. Inquiries
- IV. Tribunals
- V. Sachverhaltsermittlung
- E. Quellen und Grundsätze des Verwaltungsverfahrensrechts
- I. Statute law und ultra vires-Doktrin
- 1. Begründungspflichten
- 2. Fristen
- 3. Weitere statutory requirements
- 4. Ultra vires-Doktrin
- II. Rule of natural justice
- 1. Nemo iudex in causa sua debet esse
- 2. Audi alteram partem
- a) Berechtigter
- b) Pflicht zur vorherigen Ankündigung der Verwaltungsmaßnahme (prior notice)
- c) Anspruch im engeren Sinne
- d) Form des audi alteram partem-Verfahrens
- 3. Gebot der Fairness
- 4. Recht auf rechtliche Beratung und Vertretung
- 5. Die bona fides-Regel
- 6. Begründungspflicht aufgrund natural justice?
- I. Statute law und ultra vires-Doktrin
- F. Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern
- I. Verstöße gegen Statute Law
- 1. Mandatory requirements und directory requirements
- 2. Vermittlungstendenzen
- II. Verstöße gegen die rule of natural justice
- 1. Heilung von Verfahrensfehlern
- 2. Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern
- I. Verstöße gegen Statute Law
- G. Der Verfahrensgedanke / Würdigung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit dem englischen Verwaltungsverfahrensrecht und versucht, die Besonderheiten und Unterschiede zum deutschen Rechtssystem aufzuzeigen.
- Historische Entwicklung und Prägung des englischen Verwaltungsverfahrens durch die common law-Tradition
- Verfahrensarten und ihre Besonderheiten im Vergleich zum deutschen Recht
- Die zentralen Rechtsquellen des englischen Verwaltungsverfahrensrechts: Statute law und rule of natural justice
- Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern und ihre Abgrenzung zu den deutschen Regelungen
- Der Verfahrensgedanke und seine Bedeutung im englischen Verwaltungsrechtssystem
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema des englischen Verwaltungsverfahrensrechts ein und erläutert die Schwierigkeiten, die sich aus der fehlenden Kodifikation ergeben. Kapitel B betrachtet die historischen Ursprünge des englischen Verwaltungsverfahrens und hebt die prägende Rolle der Friedensrichter hervor. Kapitel C bietet einen Überblick über den heutigen Aufbau der englischen Verwaltung. Kapitel D stellt verschiedene Verfahrensarten in England vor, darunter Genehmigungs-, Verbots- und Untersuchungsverfahren, Inquiries und Tribunals. Kapitel E behandelt die zentralen Rechtsquellen des englischen Verwaltungsverfahrensrechts, darunter das Statute law und die Ultra vires-Doktrin sowie die Grundsätze der rule of natural justice. Kapitel F untersucht die Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern, wobei zwischen Verstößen gegen das Statute law und die rule of natural justice unterschieden wird. Schließlich widmet sich Kapitel G dem Verfahrensgedanken im englischen Verwaltungsrecht und beleuchtet die Bedeutung der Fairness und Rechtssicherheit in diesem System.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit zentralen Begriffen und Konzepten des englischen Verwaltungsverfahrensrechts, darunter die rule of natural justice, die ultra vires-Doktrin, statutory requirements, mandatory und directory requirements, audi alteram partem, nemo iudex in causa sua, fairness, procedural ultra vires, substantive ultra vires, judicial review, appeals, tribunals, inquiries, licenses, permits, approvals, certificates, prior notice, duty to consult, right of appeal, locus standi, voidness, voidability, Heilung, Unbeachtlichkeit, administrative bodies, common law und case law.
- Arbeit zitieren
- Daniel Graske (Autor:in), 2005, Verwaltungsverfahrensrecht in England, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81005