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Verwaltungsverfahrensrecht in England

Title: Verwaltungsverfahrensrecht in England

Seminar Paper , 2005 , 32 Pages , Grade: 13 Punkte

Autor:in: Daniel Graske (Author)

Law - Comparative Legal Systems, Comparative Law
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Das Verwaltungsverfahren in England ist eine schwer greifbare Materie. Das public oder administrative law, zu dem das Verwaltungsfahrensrecht zu zählen ist, führte in England aufgrund der common law-Tradition stets ein Schattendasein, das sich nur allmählich auflöst.
Aus deutscher Perspektive kaum vorstellbar, gibt es keine umfassende Dogmatik, keine erschöpfende Darstellung des Verwaltungsverfahrens. Eine Definition des Verwaltungsverfahrens, auch wenn sie nur so allgemein wäre wie § 9 VwVfG, sucht man im englischen Recht und auch in der englischen Verwaltungsrechtsliteratur vergebens. Zum Teil wird sogar behauptet, dass es ein englisches Verwaltungsverfahren an sich nicht gibt.
Die Arbeit widerlegt diese These und gibt dabei ferner einen Überblick über die Ausgestaltung des englischen Verwaltungsverfahrensrechtes und über seine wesentlichen Unterschiede zur deutschen Rechtslage.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Historische Ursprünge des englischen Verwaltungsverfahrens

C. Verwaltungsaufbau heute

D. Verfahrensarten in England

I. Genehmigungs- und Verbotsverfahren

II. Untersuchungsverfahren

III. Inquiries

IV. Tribunals

V. Sachverhaltsermittlung

E. Quellen und Grundsätze des Verwaltungsverfahrensrechts

I. Statute law und ultra vires-Doktrin

1. Begründungspflichten

2. Fristen

3. Weitere statutory requirements

4. Ultra vires-Doktrin

II. Rule of natural justice

1. Nemo iudex in causa sua debet esse

2. Audi alteram partem

a) Berechtigter

b) Pflicht zur vorherigen Ankündigung der Verwaltungsmaßnahme (prior notice)

c) Anspruch im engeren Sinne

d) Form des audi alteram partem-Verfahrens

3. Gebot der Fairness

4. Recht auf rechtliche Beratung und Vertretung

5. Die bona fides-Regel

6. Begründungspflicht aufgrund natural justice?

F. Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern

I. Verstöße gegen Statute Law

1. Mandatory requirements und directory requirements

2. Vermittlungstendenzen

II. Verstöße gegen die rule of natural justice

1. Heilung von Verfahrensfehlern

2. Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern

G. Der Verfahrensgedanke / Würdigung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das englische Verwaltungsverfahrensrecht im Vergleich zur deutschen Rechtslage, um aufzuzeigen, dass entgegen mancher Lehrmeinungen durchaus ein System verwaltungsverfahrensrechtlicher Grundsätze in England existiert, das primär durch richterliche Rechtsfortbildung und das common law geprägt ist.

  • Historische Entwicklung der englischen Verwaltungsaufgaben
  • Verfahrensarten wie Inquiries und Tribunals
  • Die Bedeutung der Ultra vires-Doktrin
  • Grundprinzipien der Rule of natural justice
  • Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Verfahrensvorschriften

Auszug aus dem Buch

1. Nemo iudex in causa sua debet esse

Der Grundsatz nemo iudex in causa sua debet esse oder auch rule against bias bedeutet, dass niemand Richter in eigener Sache sein darf. Es handelt sich bei diesem common law-Gebot also um eine Befangenheitsregelung, welche behördliche Entscheidungsträger, die selbst in irgendeiner Weise von dem Ausgang des ihnen vorliegenden Verwaltungsvorganges betroffen sind, von einer Entscheidung ausnehmen soll.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es mit § 20 I VwVfG eine vergleichbare Regelung. Allerdings ist ihr in England wohl ein größerer Stellenwert einzuräumen. Das resultiert daraus, dass es aufgrund des Beibringungsgrundsatzes in der Sachverhaltsermittlung häufig zu Anhörungen kommt. Eine Anhörung kann aber schließlich nur dann Grundlage für eine ausgewogene Verwaltungsentscheidung sein, wenn der Anhörende eine unbefangene Einstellung bei der Würdigung der beigebrachten Fakten hat.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Schwierigkeit, ein englisches Verwaltungsverfahrensrecht zu definieren, da es keine umfassende Kodifikation gibt und das Thema in der common law-Tradition lange Zeit ein Schattendasein führte.

B. Historische Ursprünge des englischen Verwaltungsverfahrens: Dieses Kapitel erläutert, wie ehrenamtliche Friedensrichter bis ins 19. Jahrhundert hinein Verwaltungsaufgaben wahrnahmen, wodurch eine Verwaltungspraxis entstand, die eher richterlichen Verfahren ähnelt.

C. Verwaltungsaufbau heute: Es wird dargelegt, dass die englische Verwaltung keine Entsprechung zum deutschen Behördenbegriff besitzt und das Verfahren weitestgehend losgelöst vom organisatorischen Verwaltungsaufbau zu betrachten ist.

D. Verfahrensarten in England: Hier werden zentrale Verfahrensformen wie Genehmigungs- und Verbotsverfahren, Inspektionen, Inquiries und die mit Laien besetzten Tribunals vorgestellt.

E. Quellen und Grundsätze des Verwaltungsverfahrensrechts: Dieses umfangreiche Kapitel analysiert die fehlende Kodifikation, die Bedeutung des Statute Law, die Ultra vires-Doktrin und insbesondere das komplexe System der Rule of natural justice.

F. Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern: Die Untersuchung befasst sich mit der Differenzierung zwischen Mandatory und Directory Requirements sowie den schwerwiegenden Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Grundsätze der natural justice.

G. Der Verfahrensgedanke / Würdigung: Das Schlusskapitel würdigt das System als stark grundrechtsbezogen und individuell ausgerichtet, auch wenn es eine geringere Regelungsdichte und höhere Rechtsunsicherheit im Vergleich zum deutschen Recht aufweist.

Schlüsselwörter

Englisches Verwaltungsverfahrensrecht, Administrative Law, Common Law, Rule of natural justice, Ultra vires, Tribunals, Inquiries, Audi alteram partem, Nemo iudex in causa sua, Fairnessgebot, Rechtsfolgen, Verfahrensfehler, Rechtsvergleichung, Judicial review, Mandatory requirements.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Seminararbeit im Kern?

Die Arbeit befasst sich mit der Struktur und den Grundsätzen des englischen Verwaltungsverfahrensrechts und arbeitet die wesentlichen Unterschiede zur deutschen Rechtslage heraus.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die Schwerpunkte liegen auf den historischen Ursprüngen, verschiedenen Verfahrensarten wie Tribunals, den Grundsätzen der Ultra vires-Doktrin und der Rule of natural justice sowie den Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, den Nachweis zu erbringen, dass es in England sehr wohl ein System von Verwaltungsverfahren gibt, das sich fundamental von kontinentaleuropäischen, kodifizierten Systemen unterscheidet.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit nutzt die rechtsvergleichende Methode, wobei englische Verwaltungsrechtsprinzipien mit entsprechenden Regelungen des deutschen Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) kontrastiert werden.

Was wird im Hauptteil der Arbeit analysiert?

Der Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen Verfahrensarten, die Bedeutung richterlicher Rechtsfortbildung für die Verfahrensgestaltung und die Handhabung von Rechtsfolgen bei Fehlern.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit besonders gut?

Besonders prägend sind Begriffe wie Administrative Law, Rule of natural justice, Ultra vires, Tribunals, Fairness und die spezifische englische Ausrichtung auf das Individuum.

Was unterscheidet ein 'Inquiry' von einem 'Tribunal' im englischen Recht?

Während in einem Inquiry-Verfahren lediglich Empfehlungen für eine höhere Instanz (z.B. einen Minister) vorbereitet werden, haben Tribunals die Befugnis, verbindliche Entscheidungen über Beschwerden gegen behördliche Maßnahmen zu treffen.

Warum ist das 'Fairnessgebot' im englischen Verfahren so bedeutsam?

Das Fairnessgebot dient als flexibler, wenngleich unbestimmter Rechtsbegriff, der es Gerichten ermöglicht, den Verfahrensschutz im Einzelfall zu gewährleisten, ohne auf starre, kodifizierte Regeln angewiesen zu sein.

Welche Konsequenz hat die 'voidness' bei Verfahrensfehlern in England?

Verfahrensfehler, die gegen die Rule of natural justice verstoßen, führen traditionell zur Nichtigkeit (void) des Verwaltungsaktes, was bedeutet, dass der Akt als von Anfang an nichtig gilt und Vertrauensschutz oft nicht gewährleistet ist.

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Details

Title
Verwaltungsverfahrensrecht in England
College
University of Osnabrück  (European Legal Studies Institute)
Course
Seminar: "Der Verfahrensgedanke im deutschen und europäischen (Wirtschafts-) Verwaltungsrecht"
Grade
13 Punkte
Author
Daniel Graske (Author)
Publication Year
2005
Pages
32
Catalog Number
V81005
ISBN (eBook)
9783638875028
ISBN (Book)
9783638875035
Language
German
Tags
Verwaltungsverfahrensrecht England Seminar Verfahrensgedanke Verwaltungsrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Daniel Graske (Author), 2005, Verwaltungsverfahrensrecht in England, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81005
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