Der Nürnberger Johannisfriedhof liegt an der alten Fernhandelsstraße nach Frankfurt, der heutigen Johannisstraße, in der ehemaligen Vorstadt St. Johannis. Ursprünglich diente er als Begräbnisstätte des angrenzenden Siechkobels.
Seit im Jahr 1518 Beerdigungen innerhalb der Stadtmauern vom Rat verboten worden waren, wurden auf ihm die Toten der vornehmen Sebalder Stadthälfte begraben. So befinden sich dort eine Vielzahl Grabmähler reicher und berühmter Nürnberger, unter anderen die Holzschuherkapelle, die der gleichnamigen Patrizierfamilie als Grabstätte diente. Wenige Meter unterhalb der Holzschuherkapelle stand in der ehemaligen südöstlichen Ecke des Friedhofs das sogenannte Totengräberhäuslein. Der kleine Bau bestand vor allem aus zwei Räumen, dem Totengräberstüblein, das den Totengräbern in ihren Arbeitspausen als Aufenthaltsraum diente, und dem Tennen, einem Lagerraum mit gestampftem Lehmboden , in dem Werkzeug und Material gelagert wurden.
Den Friedhof verwaltete in der Zeit des hier behandelten Falles im Auftrag des Nürnberger Magistrats der Steinschreiber Johann Ernst Böhm. Unter ihm dienten der Totengräbermeister Georg Widmann, der Totengräberknecht oder Oberknecht Carl Gottlieb Langfritz und die Totengräberhelfer oder Unterknechte Johann Stied und Johann Philipp Feigel. Langfritz hatte die Stelle des Oberknechts, mit der eine Anwartschaft auf den Posten des schon 73-jährigen Totengräbermeisters verbunden war, erst seit wenigen Wochen inne. Der Helfer Feigel hatte sich auch darum beworben, war aber nicht genommen worden.
Diese Zurücksetzung und die Hoffnung, vielleicht doch noch die gesicherte Position des Totengräbermeisters erreichen zu können, trieben Feigel zu einer verzweifelten Tat: Am Montag, dem 3. Dezember des Jahres 1787 ermordete er den Totengräbersknecht Langfritz, als dieser auf der Bank in der Stube des Totengräberhäusleins seinen Mittagsschlaf hielt, und verscharrte den Körper in dem angrenzenden Lagerraum. Der Mord wurde aber bald entdeckt. Feigel wurde verhaftet, vom Magistrat zum Tode verurteilt, und am 18. März 1788 hingerichtet.
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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Quellen
2.1. Das „Urthel-Buch“
2.2. Die Schöffenamtsakten
2.3. Der Will-Katalog
3. Das Nürnberger Malefiz-Verfahren – Recht, Prozeß und Institutionen
3.1. Das peinliche Strafrecht
3.2. Der Rat als Richter
3.3. Die Ratskonsulenten
3.4. Das Schöffenamt
3.5. Die Lochgefängnisse
4. Der Mord an dem Totengräbersknecht Carl Gottlieb Langfritz
4.1. Langfritz verschwindet – erste Ermittlungen
4.2. Maria Barbara Langfritz träumt – Die Leiche wird gefunden
4.3. Das erste Geständnis Feigels
4.4. Die Leichenschau
4.5. Das erste artikulierte Verhör
4.6. Das zweite artikulierte Verhör
4.7. Der „beichtväterliche bericht“
4.8. Urteil und Hinrichtung
5. Ergebnisse
6. Personenregister
7. Literaturverzeichnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert anhand der Schöffenamtsakten den Mordfall an dem Totengräbersknecht Carl Gottlieb Langfritz im Jahr 1787. Ziel der Untersuchung ist es, die frühneuzeitlichen Ermittlungsmethoden der Nürnberger Kriminalpolizei sowie den Alltag im Umfeld des Johannisfriedhofs zu beleuchten und dabei das Spannungsfeld zwischen aufkommenden modernen kriminalistischen Ansätzen und dem tradierten, folterbasierten Inquisitionsverfahren aufzuzeigen.
- Strukturen und Institutionen der Nürnberger Strafrechtspflege im 18. Jahrhundert
- Ermittlungsverlauf und Rekonstruktion des Kriminalfalls Feigel
- Anwendung und Rechtmäßigkeit von Inquisitionsverfahren und Folter
- Alltag und soziale Stellung der Totengräber in der reichsstädtischen Gesellschaft
Auszug aus dem Buch
4.2. Maria Barbara Langfritz träumt – Die Leiche wird gefunden
In den Nächten von Mittwoch auf Donnerstag und von Donnerstag auf Freitag hatte Maria Langfritz angeblich, wie sie später den darob äußerst misstrauischen Lochschöffen berichtete, jeweils einen Traum: In der ersten Nacht wäre ihr ihr Mann, mit zerschlagenem Gesicht und mit einem schwarzen Fleck auf der Brust, erschienen, hätte ihr auf die Frage, wo er denn herkomme, zur Antwort gegen: Laß mich nur verschnaufen, dann auf seine Brust gedeutet, und gesagt: Da liegts. In der zweiten Nacht wäre ihr etwas weißes von Herrn Gott erschienen, hätte die hände über sie gestreckt und gesagt, kannst du dich erinnern, daß dein mann vor einiger zeit den tennen am todengräberstüblein sauber zusammen geräumt, dass du darauf hättest tanzen können, es liegen von todtengrub[b]en bretter darinnen, unter denen such nach, so wirst du deinen mann finden.
Am Tage nachdem sie angeblich diesen zweiten Traum gehabt hatte, ging sie gegen elf Uhr, zusammen mit ihrer Schwägerin und ihrem Vater, wieder auf den Friedhof. Dort suchte sie den Chef der Friedhofsverwaltung, den Steinschreiber Johann Ernst Böhm, im Steinschreiberhaus auf, und bat ihn unter dem Vorwand, dass noch einige Kleinigkeiten von ihrem Mann im Totengräbershäußlein liegen würden, sie nochmals dort nachsehen zu lassen. Der Steinschreiber war zunächst, vermutlich wegen der schweren Verdächtigungen, die sie gegen seinen Untergebenen Feigel in Umlauf gebracht hatte, und des ganzen Theaters, das sie in seinem Zuständigkeitsbereich verursacht hatte, äußerst unwillig, und fragte sie, ob sie überhaupt von hoher obrigkeit hierzu die erlaubnis habe. Als die Frau Langfritz zu weinen und zu lamentieren begann, beauftragte er den Totengräbermeister Widmann und den Totengräberhelfer Andreas Schwemmer, der, vermutlich als Ersatz für den verschwundenen Langfritz und den verhafteten Feigel, vom Rochusfriedhof gekommen war, mit ihr und ihrem Vater in das Totengräberhäuslein zu gehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in den historischen Kontext des Johannisfriedhofs und die Ausgangslage des Mordfalls Feigel.
2. Quellen: Darstellung der archivalischen Grundlagen, insbesondere der Schöffenamtsakten und des Urthel-Buchs.
3. Das Nürnberger Malefiz-Verfahren – Recht, Prozeß und Institutionen: Überblick über das Strafrechtssystem, das Inquisitionsverfahren und die beteiligten Behörden wie das Schöffenamt.
4. Der Mord an dem Totengräbersknecht Carl Gottlieb Langfritz: Detaillierte Nachzeichnung des Kriminalfalls, von der Vermisstenanzeige bis hin zur Hinrichtung des Täters.
5. Ergebnisse: Synthese der Erkenntnisse hinsichtlich Ermittlungsmethoden, Alltag der Friedhofsangestellten und dem Wandel des Strafrechts.
6. Personenregister: Auflistung und Kurzbiografien der im Fall involvierten Akteure.
7. Literaturverzeichnis: Verzeichnis der verwendeten Quellen und wissenschaftlichen Sekundärliteratur.
Schlüsselwörter
Nürnberg, Johannisfriedhof, Kriminalgeschichte, Strafrechtspflege, Inquisitionsverfahren, Folter, Lochgefängnisse, Mordfall Feigel, Schöffenamt, 18. Jahrhundert, Ermittlungsmethoden, Totengräber, Rechtsgeschichte, Malefiz-Verfahren, Justizalltag.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt den Mord an dem Totengräbersknecht Carl Gottlieb Langfritz durch seinen Kollegen Johann Philipp Feigel im Nürnberg des Jahres 1787.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Struktur der Nürnberger Ermittlungsbehörden, die Anwendung des frühneuzeitlichen Strafrechts und der Alltag von Menschen im Umfeld des Johannisfriedhofs.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, den Verlauf der polizeilichen und gerichtlichen Ermittlungen anhand der überlieferten Akten exakt nachzuzeichnen und zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor nutzt eine quellenkritische Analyse der im Stadtarchiv Nürnberg aufbewahrten Schöffenamtsakten, um den Kriminalfall historisch aufzuarbeiten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine rechtshistorische Einleitung zum Nürnberger Strafrecht und eine chronologische Rekonstruktion des Mordfalles samt Ermittlungen, Verhören und Urteilsfindung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Nürnberger Strafrechtspflege, Inquisitionsverfahren, Lochgefängnisse, Kriminalistik und historische Rechtsgeschichte charakterisiert.
Warum spielt der "Traum" der Ehefrau eine so wichtige Rolle im Text?
Der Traum der Ehefrau bildet den dramatischen Wendepunkt, der die Lochschöffen dazu veranlasste, das Totengräberhäuslein erneut und gezielt zu durchsuchen, was schließlich zum Fund der Leiche führte.
Wie unterscheidet sich das summarische vom artikulierten Verhör?
Das summarische Verhör war eine informelle Vorbefragung ohne formelle Beweiskraft, während das artikulierte Verhör ein hochformelles, durch die Ratskonsulenten vorbereitetes Inquisitionsinstrument zur rechtssicheren Erlangung des Geständnisses war.
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- Rupert Bößenecker (Author), 2002, Der Mord an dem Totengräber Carl Gottlieb Langfritz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8127