Unsere Gesellschaft ist zunehmend mehr von Freizeit und somit auch vom Sport geprägt. Die Zahlen der Sportbegeisterten steigen fortwährend. Mit dem Sport sind aber auch Risiken verbunden. Sport bedeutet, daß ein Verletzungsrisiko nicht ausgeschlossen ist, sondern sogar mit eingeplant werden muß. Passiert nun ein Unfall, stellt sich dann immer wieder die Frage: "Wer war schuld?". Einige fühlen sich ungerecht behandelt, anderen sind die rechtlichen Grundlagen für die Haftung nicht bekannt oder sogar sind sie sich dessen gar nicht bewußt, daß sie für Dinge haftbar gemacht werden können.
Gerade Trainer und Übungsleiter sollten darüber informiert sein, denn die Auswirkungen in rechtlicher, wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht können erheblich sein.
Unwissen hat zur Folge, daß sich das Handeln von Trainern und Übungsleitern im Vorfeld nicht auf dieses mögliche Risiko einstellt. Viele Unfälle hätten vielleicht sogar vermieden werden können, wenn sich die Betroffenen von vornherein darüber im Klaren gewesen wären und ihr Handeln somit vorsichtiger wäre oder einige vielleicht nur gut gemeinte Dinge unterlassen worden wären. Genau dieses Problem soll in dieser Arbeit aufgegriffen werden.
Ziel dieser Arbeit ist es die haftungsrechtlichen Grundlagen für Trainer und Übungsleiter in ihrem Wirkungsbereich darzustellen. Es soll im Besonderen darauf eingegangen werden, worauf sich die Haftung erstreckt und wo durch den Gesetzgeber Grenzen gesetzt worden sind, die insbesondere bei Vertragsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen.
Man unterscheidet die strafrechtliche von der zivilrechtlichen Haftung. Das Strafrecht zählt zum öffentlichen Recht und ist nicht Bestandteil dieser Arbeit. Das Zivilrecht ordnet man dem Privatrecht unter. Es regelt die Beziehungen der Menschen untereinander. "Unter zivilrechtlicher Haftung versteht man die Verpflichtung zum Schadensersatz"1. Mit diesem Thema soll sich in dieser Arbeit beschäftigt werden.
Eingangs werden die Begriffe und Grundlagen des Zivilrechtes erläutert. Anschließend wird anhand von Beispielen die Haftung bei Sportunfällen erklärt.
So wird im Hauptkapitel zuerst die Haftung von Selbständigen dargelegt, die auch für Institutionen und juristische Personen gelten. Im folgenden werden die Besonderheiten von Trainern und Übungsleitern dargestellt, wenn sie nicht im eigenen Namen oder für eigene Rechnung handeln.
[...]
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Rechtsgrundlagen für die zivilrechtliche Haftung
2.1 Rechtsgrundlagen
2.2 Anspruchsgrundlagen
3 Haftung von Trainern und Übungsleitern in ihrem Wirkungskreis
3.1 Haftung von Selbständigen
3.1.1 Haftung aus Vertrag
3.1.1.1 Schadensersatz
3.1.1.2 Besonderheiten
3.1.1.3 Gemeinschaftliche Haftung
3.1.1.4 Beweislast
3.1.1.5 Haftungsausschluß
3.1.1.6 Verjährung
3.1.2 Haftung aus Delikt
3.1.2.1 Verschuldungshaftung
3.1.2.2 Gefährdungshaftung
3.1.2.3 Gemeinschaftliche Haftung
3.1.2.4 Beweislast
3.1.2.5 Haftungsausschluß/-minderung
3.1.2.6 Verjährung
3.2 Haftung von Ehrenamtlichen
3.3 Haftung von Angestellten
3.4 Haftung des Arbeitgebers
4 Haftpflichtversicherung
5 Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, die haftungsrechtlichen Grundlagen für Trainer und Übungsleiter im Sport darzustellen, um Unsicherheiten bezüglich rechtlicher, wirtschaftlicher und persönlicher Konsequenzen bei Sportunfällen zu adressieren. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der Abgrenzung der Haftung in verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen, der Reichweite der Haftungspflichten und den Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung durch Versicherungen.
- Grundlagen der zivilrechtlichen Haftung (Vertrag vs. Delikt)
- Haftungsspezifika für selbstständige, ehrenamtliche und angestellte Trainer
- Regelungen zur Schadensersatzpflicht und Haftungsfreistellung
- Bedeutung der Beweislast und des Mitverschuldens bei Sportunfällen
- Rolle der Haftpflichtversicherung als Instrument der Risikominimierung
Auszug aus dem Buch
3.1.1.1 Schadensersatz
Den Schadensersatz den der Trainer daraus zu entrichten hat, muß man zwischen dem materiellen und dem immateriellen Schaden unterscheiden. Der materielle Schaden wird durch § 249 BGB (Art und Umfang des Schadensersatzes) geregelt. Es muß der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden, d.h., der Ersatzpflichtige hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der Schaden nicht eingetreten wäre. Es gibt dafür die Möglichkeit der Reparatur oder des Ersatzes des Zeitwertes. Ist die Reparatur nicht möglich, weil der ursprüngliche Zustand nicht mehr herstellt werden kann oder die Reparatur den eigentlichen Wert übersteigt, muß der Zeitwert erstattet werden. Gelderstattung ist auch dann notwendig, wenn der Geschädigte dies verlangt. Dies ist aber nicht in allen Fällen möglich, so z.B. Geld für die Herstellung bei Personenverletzung. Der Gesetzgeber zieht die Naturalrestitution dem Geldersatz vor.
So könnte z.B. im Fall 1 ein Skischüler, der zu den Besten der Gruppe gehört, einen Sturz an diesem Hang erleiden. Dabei ist ein Teil der Skiausrüstung erheblich bis total beschädigt worden und der Schüler hat sich dabei eine Verletzung der Schulter zugezogen. In diesem Fall muß der Skilehrer, der schuldhaft gehandelt hat, die beschädigten Teile ersetzen bzw. die Reparatur bezahlen. Der zusätzliche Aufwand, der zur Genesung des Skischülers notwendig ist, ist dann ebenfalls vom Trainer zu bezahlen. Dies ist solange der Fall, bis der ursprüngliche Gesundheitszustand wiederhergestellt worden ist. Das bedeutet, daß der Trainer auch therapeutische Maßnahmen, die notwendig sind, übernehmen muß. Dies sind alle Heilungs- und Pflegekosten sowie Verdienstausfallkosten und eventuell auch der Schaden, der durch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit o.ä. entstanden ist. Man geht bei der Schadenskompensation von der Differenzhypothese aus. Der Geschädigte soll so gestellt werden, wie er stünde, wenn der Schaden nicht eingetreten wäre.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Arbeit führt in die Relevanz der zivilrechtlichen Haftung für Trainer und Übungsleiter aufgrund steigender Sportrisiken ein und definiert das Ziel, diese Grundlagen sowie Grenzen der Haftung darzustellen.
2 Rechtsgrundlagen für die zivilrechtliche Haftung: Es werden die zentralen gesetzlichen Normen (BGB) und Rechtsbegriffe erläutert, die zur Beurteilung von Haftungsansprüchen bei Körperverletzung oder Sachschäden herangezogen werden.
3 Haftung von Trainern und Übungsleitern in ihrem Wirkungskreis: Dieses Kapitel differenziert detailliert nach dem Beschäftigungsstatus (selbstständig, ehrenamtlich, angestellt) und analysiert die spezifischen Haftungsszenarien aus Vertrag und Delikt.
4 Haftpflichtversicherung: Es wird erörtert, wie Haftpflichtversicherungen zur wirtschaftlichen Risikobegrenzung beitragen und warum ihr Abschluss für Trainer zur Abdeckung fahrlässig verursachter Schäden sinnvoll ist.
5 Zusammenfassung: Die Kernaussagen zur Haftungsverteilung und die rechtlichen Zwecksetzungen hinter dem Schadensersatz werden abschließend synthetisiert.
Schlüsselwörter
Zivilrechtliche Haftung, Trainer, Übungsleiter, Sportunfall, Schadensersatz, Verschuldenshaftung, Gefährdungshaftung, Haftpflichtversicherung, Vertragsrecht, Deliktsrecht, Aufsichtspflicht, Fahrlässigkeit, Beweislast, Haftungsausschluss, Regress.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den komplexen zivilrechtlichen Haftungsfragen, denen Trainer und Übungsleiter bei Sportunfällen innerhalb ihres Tätigkeitsbereichs gegenüberstehen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentral sind die Abgrenzung zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung, die Unterschiede in der Haftung je nach Beschäftigungsstatus sowie Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die haftungsrechtlichen Grundlagen und Grenzen für Trainer transparent darzustellen, um ihnen Handlungssicherheit zu bieten und über finanzielle sowie persönliche Risiken zu informieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Gesetzestexte des BGB sowie der Auswertung relevanter Rechtsprechung und Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil erfolgt eine detaillierte Analyse der Haftung für verschiedene Trainerrollen sowie spezifische Aspekte wie Schadensersatz, Beweislast, Verjährung und die Rolle von Versicherungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Schlagworte sind zivilrechtliche Haftung, Sportunfall, Schadensersatz, Verschuldenshaftung, Gefährdungshaftung und Haftpflichtversicherung.
Wie haftet ein Trainer für seine Gehilfen?
Ein Trainer haftet nach § 278 BGB (bei Vertragsverhältnissen) oder § 831 BGB (bei unerlaubten Handlungen) für seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, sofern ihm Fehler bei der Auswahl oder Anleitung unterlaufen sind.
Gibt es einen Unterschied in der Haftung bei der Arbeit mit Kindern?
Ja, bei der Arbeit mit Kindern gelten aufgrund eines übernommenen Erziehungsauftrags erhöhte Sorgfaltspflichten, wobei unter Umständen auch §§ 832 BGB (Haftung des Aufsichtspflichtigen) zur Anwendung kommen.
- Quote paper
- Dipl.-Kffr, M.A. Romy Voss (Author), 2001, Die zivilrechtliche Haftung von Trainern und Übungsleitern für Sportunfälle in ihrem Wirkungsbereich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8134