Risikoselektion und adverse Selektion im Wettbewerb zwischen GKV und PKV


Seminararbeit, 2007

36 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Gesetzliche Krankenversicherung und Private Krankenversicherung im Überblick
2.1 Die Gesetzliche Krankenversicherung
2.1.1 Die Organisation der GKV
2.1.2 Versichertenkreis der GKV
2.1.3 Finanzierung der GKV Leistungen
2.2 Die Private Krankenversicherung
2.2.1 Organisation der PKV
2.2.2 Versichertenstruktur der PKV
2.2.2 Ausgabenfinanzierung der PKV

3 Marktversagen im Wettbewerb der GKV mit der PKV durch Risikoselektion bzw adverse Selektion
3.1 Theoretischer Ansatz der Gesundheitsökonomie
3.2 Empirische Evidenz
3.3 Die Gesundheitsreform 2006

4 Resüme

5 Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Entwicklung der Anzahl der gesetzlichen Krankenversicherer

Abbildung 2: Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung

Abbildung 3: Entwicklung der Versicherungen und Versicherten der PKV

Abbildung 4: Die Versicherungsleistung der PKV 2005

Abbildung 5: Die Beitragseinnahmen der PKV 2005

Abbildung 6: Kalkulation der gerechten Risikoprämie

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Anzahl der Gesetzlichen Krankenversicherer

Tabelle 2: Versichertenstruktur der GKV

Tabelle 3: Durchschnittliche Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenversicherer

Tabelle 4: Saldo der Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung

Tabelle 5:. Beitragssatzübersicht 2005 PKV ohne Selbstbeteiligung

Tabelle 6: Prämienübersicht 2005 PKV mit Selbstbeteiligung

Tabelle 7: Beitragssatzvergleich Privater Krankenversicherer untereinander .

Tabelle 8: Zu- und Abgänge der PKV

Tabelle 9: Verhältnis PKV gegen GKV nach Altersgruppen

1 Einleitung

Das deutsche Gesundheitswesen ist geprägt von dem - in seiner Art weltweit einzigartigen - Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Der aus dieser Ko-Existenz resultierende Wettbewerb der beiden vollständig unterschiedlich organisierten Systeme um Versicherte erstreckt sich indessen nicht auf den gesamten, sondern nur auf einen Teil des Krankenversicherungsmarktes, denn nicht jeder Versicherte kann zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung frei wählen. Man spricht daher von einem segmentierten Markt auf dem Gesetzliche und Private Krankenkassen miteinander um Versicherte konkurrieren.

Seitens der Gesetzlichen Krankenversicherung wird behauptet, „dass der Wettbewerb zwischen PKV und GKV keineswegs in erster Linie auf Qualität und Effizienz gerichtet ist, sondern dass dabei insbesondere auch Anreize zu einer Risikoselektion zu Gunsten der PKV bestehen.“1 Durch eine solche Risikoselektion entstünde der GKV ein Wettbewerbsnachteil, und es läge Marktversagen vor, da sich die PKV gute Risiken abschöpfe, und dies zu einer schlechteren Versichertenstruktur der GKV im Vergleich zur PKV bezüglich der Morbidität führe.

Ziel dieser Arbeit soll es sein, den Wettbewerb zwischen PKV und GKV zu analysieren und anhand seiner Besonderheiten festzustellen, ob von Marktversagen durch Risikoselektion gesprochen werden kann und ob sich dieses in Form einer unterschiedlichen Risikostruktur der beiden Krankenversicherungsträger auswirkt. Zunächst soll ein Überblick über die Gesetzliche und Private Krankenversicherung und deren Organisations-, Versicherten- und Finanzierungsstruktur gegeben werden. Danach soll theoretisch das Konzept der Risikoselektion und der adversen Selektion erläutert werden. Anschließend wird dargelegt, inwieweit es in dem speziellen Wettbewerbsverhältnis zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen zu Risikoselektion und adverser Selektion kommen kann.

Im nachfolgenden Teil soll geklärt werden, ob sich empirisch ein Morbiditätsunterschied zwischen den Versicherten der GKV und PKV nachweisen lässt. Abschließend sollen die Elemente der Gesundheitsreform 2006 untersucht werden, die direkt den Wettbewerb zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse stärken sollen. Das Resümee fasst die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit zusammen und dient der Beantwortung der Ausgangsfrage.

2 Gesetzliche Krankenversicherung und Private Krankenversicherung im Überblick

2.1 Die Gesetzliche Krankenversicherung

2.1.1 Die Organisation der GKV

Mit dem „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“ vom 15. Juni 1883 wurde die Krankenversicherung als erste Säule der Sozialversicherungs- gesetzgebung im Deutschen Kaiserreich geschaffen.2 Auch wenn sich seit Otto von Bismarcks ersten, grundlegenden Gesetzen viel verändert hat, so sind doch wesentliche Bestandteile wie zum Beispiel die Untergliederung in Orts-(AOK), Betriebs-(BKK) und Innungskrankenkassen (IKK) oder die Beteiligung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber am Versicherungsbeitrag im heutigen System der Bundesrepublik Deutschland erhalten geblieben. Heute gelten als wesentliche Grundsätze der Organisation der GKV Solidarität, das Sachleistungsprinzip, eine paritätische Finanzierung, die Selbstverwaltung und die Pluralität der Krankenkassen. Unter der in § 1 Abs. 1 SGB V festgelegten Solidarität ist der soziale Aspekt der GKV zu verstehen. Gute Beispiele hierfür sind die Unabhängigkeit des Leistungsanspruchs von der Beitragshöhe oder die Beitragsfinanzierung durch das Umlageverfahren, über die eine Umverteilung der Mittel erfolgt. § 2 Abs. 2 SGB V definiert das Sachleistungsprinzip als Berechtigung des Versicherten zur Inanspruchnahme von Sachleistungen. Das heißt, dem Versicherten wird kein Bargeld ausbezahlt, um dem Leistungserbringer seine in Anspruch genommenen Leistungen vergüten zu können, sondern die Abrechnung erfolgt zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer. Paritätische Finanzierung bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Hälfte des Beitragssatzes bezahlen.

Mit der Selbstverwaltung soll die Einflussnahme von Arbeitgeber und Versicherten gewahrt bleiben. Des Weiteren genießen die Krankenkassen einen Zwischenstatus, da sie einerseits als Körperschaft nicht im Steuerhaushalt auftauchen, andererseits sind für sie aufgrund dieses Status nicht alle privatrechtlichen Vorschriften, zum Beispiel das Kartellrecht, gültig. Unter der Pluralität ist die Vielfalt bei den Krankenkassen zu verstehen.3

So gab es im März 2007 in Deutschland 241 Gesetzliche Krankenkassen.4 Sie teilen sich wie folgt auf die einzelnen Krankenversicherungsgruppen auf.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Anzahl der Gesetzlichen Krankenversicherer Quelle: BMG, Stand: April 20075

Auf Landes- und/oder Bundesebene haben sich Verbände gebildet, um die Interessen der einzelnen Mitgliedskassen zu vertreten, diesen Informationen bereitzustellen und Verträge mit den Leistungsanbietern auszuhandeln. Die Spitzenverbände auf Bundesebene sind der AOK-Bundesverband, der BKK- Bundesverband, der Bundesverband der Innungskassen, die Bundesknappschaft, der Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, die Seekrankenkasse, der Arbeiterersatzkassen-Verband e.V. (AEV) und der Verband der Angestellten- Krankenkassen e.V. (VdAK).

Abbildung 1 zeigt die Entwicklung des Bestandes an Krankenkassen insgesamt und aufgeteilt nach den einzelnen Krankenversicherungsgruppen seit 2001.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Entwicklung der Anzahl der gesetzlichen Krankenversicherer Quelle: BMG, Stand: April 20076

Der Rückgang der absoluten Zahl der gesetzlichen Krankenversicherer ist vor allem auf die Abnahme der Anzahl der Betriebskrankenkassen zurückzuführen, deren Anzahl auch den größten Anteil aller gesetzlichen Krankenversicherungen ausmacht. Gab es im Dezember 2001 noch 314 Betriebskrankenkassen, so waren es im März 2007 nur noch 188, was einem Rückgang um 40 % entspricht. Dieser Konzentrationsprozess in den letzten Jahren ist unter anderem durch die 1997 eingeführte Wahlfreiheit bei den Gesetzlichen Krankenkassen und dem damit erhöhten Wettbewerbsdruck zu erklären. Dieser rückläufige Trend ist allerdings nicht erst in den letzten Jahren zu beobachten gewesen, sondern es handelt sich um ein länger andauerndes Phänomen. So gab es zum Beispiel 1970 noch 1815 Krankenkassen, unter denen sich 399 AOKs, 1119 BKKs und 178 IKKs befanden.7

2.1.2 Versichertenkreis der GKV

Die Bestimmungen zu Versichertenkreis, Leistungsumfang und Finanzierung der GKV finden sich im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Für den Versichertenkreis gilt, dass Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Brutto-Arbeitsentgelt unter der Versicherungspflichtgrenze von 47.700 Euro8 im Jahr bleibt, automatisch in der GKV pflichtversichert sind. Wird diese Grenze überschritten, besteht die Wahlmöglichkeit sich in der PKV oder freiwillig in der GKV zu versichern. Des Weiteren sind Arbeitslose mit Leistungsbezug von der Bundesagentur für Arbeit sowie Rentner, die die zweite Hälfte ihres Arbeitslebens großteils Mitglied in der GKV waren, in der GKV versichert.

Ferner gilt die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen, das heißt, dass Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Ehe- und Lebenspartner automatisch mitversichert sind, wenn sie kein eigenes Einkommen erzielen. Die Freigrenzen für dieses eigene Einkommen betragen für das Jahr 2007 350 Euro und 4009 Euro für geringfügig Beschäftigte. Werden diese Freigrenzen überschritten, so muss selber versichert werden.

Weitere wichtige Eigenschaften der GKV in Bezug auf den Versichertenkreis sind die erwähnte Wahlfreiheit der Krankenkasse und der Kontrahierungszwang. Das bedeutet, der Versicherte kann sich seit 1997 seine Krankenkasse weitestgehend frei aussuchen und für diese besteht auch die Pflicht, ihn aufzunehmen.10 Im März 2007 waren 70,35 Mio. Menschen in der GKV als Mitglieder versichert oder beitragsfrei mitversichert11. Diese Versicherten teilen sich wie folgt auf die einzelnen Krankenkassengruppen auf.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Versichertenstruktur der GKV Quelle: BMG, Stand April: 200712

2.1.3 Finanzierung der GKV Leistungen

Der Leistungskatalog der GKV ist vom Gesetzgeber in § 11 SGB V festgelegt und muss von den Krankenkassen unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots - laut § 12 SGB V müssen alle Leistungen ausreichend zweckmäßig und wirtschaftlich sein - finanziert werden. Ein Anspruch besteht auf die Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und Schutz vor deren Verschlimmerung, Empfängnisverhütung, Leistungen zur Früherkennung und Behandlung von Krankheiten beziehungsweise

Leistungen zur Rehabilitation. Außerdem bezahlt die Krankenkasse im Krankheitsfall ab der sechsten Woche Arbeitsunfähigkeit 70% des letzten Bruttoentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze beziehungsweise bis zu 90% des zuletzt erzielten Nettoarbeitsentgelts13.

2006 betrugen die Ausgaben der GKV 147,562 Mrd. Euro, die sich wie folgt auf die wichtigsten Ausgabengruppen aufteilen.14

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung Quelle: BMG, Stand: März 200715

Finanziert werden diese Ausgaben der GKV im Umlageverfahren. Die Krankenkassen legen für eine Periode einen Beitragssatz fest, um ihre jeweiligen Ausgaben in dieser Periode finanzieren zu können. Der Beitrag errechnet sich, indem der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse auf das Bruttoeinkommen des Versicherten angerechnet wird. Hierbei gilt die Beitragsbemessungsgrenze, die 75% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung beträgt (im Jahr 2007 ergeben sich 3.562,50 Euro pro Monat). Das bedeutet, dass das Einkommen, welches über diese Grenze hinausgeht, bei der Beitragserhebung keine Berücksichtigung findet. Ursprünglich teilten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag jeweils zur Hälfte.16 Seit dem 01.07.2005 kann allerdings nicht mehr von einer wirklich paritätischen Finanzierung gesprochen werden, da die Arbeitnehmer zusätzlich 0,9 Prozentpunkte des Betragssatzes aufbringen müssen. Dieser Mehrbeitrag rührt daher, dass eigentlich Krankengeld und Zahnersatz aus der GKV ausgelagert werden sollten, der Gesetzgeber sich bei der Gesundheitsreform 2004 indessen aus verfassungsrechtlichen Gründen für eine einseitige Erhöhung des Beitragssatzes zulasten der Arbeitnehmer entschieden hat.17 Im März 2007 hatten die Gesetzlichen Krankenkassengruppen im Durchschnitt folgende Beitragssätze erhoben.

Insge- Ortskrank- Betriebskrank- Innungskrank- Seekrank- Bundesknapp- Ersatzkase Ersatzkassse

samt enkasse enkasse enkasse enkasse schaft Arbeiter Angestellte

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Durchschnittliche Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenversicherer Quelle: BMG, Stand: April 200718

Darüber hinaus wird der Versicherte durch so genannte Zuzahlungen an der Finanzierung der Gesundheitsausgaben beteiligt. §61 des SGB schreibt vor, dass 10% des Ausgabepreises von Medikamenten (minimal 5 und maximal 10 Euro) vom Patienten selber zu tragen sind. Außerdem sind bei Krankenhausaufenthalten 10 Euro pro Aufenthaltstag, bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege 10% der Kosten und 10 Euro je Verordnung vom Patienten zu zahlen. Überschreiten diese Zuzahlungen der Versicherten und Mitversicherten die Belastungsgrenze von 2% der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, kann man sich von diesen Zahlungen für das restliche Jahr befreien lassen. Überdies ist eine Praxisgebühr bei Arztbesuchen von 10 Euro zu bezahlen, die aber nur einmal im Quartal erhoben wird. Die Zuzahlungen, die allerdings nicht zu den Einnahmen der GKV zählen, da sie direkt an den Leistungserbringer bezahlt werden, hatten im Jahr 2006 ein Gesamtvolumen von 5,336 Mrd. Euro.

Das gesetzliche Krankenversicherungswesen wird aber nicht nur durch die genannten Beiträge und Zuzahlungen finanziert, sondern auch direkt vom Bund bezuschusst. Der Zuschuss des Bundeshaushaltes zur GKV für versicherungsfremde Leistungen betrug im Jahr 2006 4,2 Mrd. Euro und wird 2007 bei 2,5 Mrd. Euro liegen.19

Insgesamt hatte die GKV 2006 Einnahmen von 149,519 Mrd. Euro.20

Eine einfache Saldierung dieser Einnahmen mit den angeführten Ausgaben ist aufgrund des Risikostrukturausgleichs, dem alle Krankenkassen bis auf die landwirtschaftlichen Krankenkassen unterliegen, nicht möglich. Dieser Risikostrukturausgleich soll eine Risikoselektion zwischen den gesetzlichen Krankenkassen verhindern, indem er Einnahmen- und Ausgabenunterschiede der Krankenkassen anhand ihrer Patientenstruktur ausgleicht. Alle Versicherten werden gemäß ihres Alters, ihres Geschlechts, ihres Krankengeldanspruches und ihrer möglichen Einschreibung in ein Disease-Management-Programm21 in Zellen eingeteilt. Die Leistungsausgaben der jeweiligen Zelle werden addiert und durch die Anzahl der ihr zugeordneten Versicherten geteilt, sodass die standardisierten Leistungsausgaben des Versicherten in Bezug auf seine Zellkategorisierung errechnet wird. Um die Finanzkraft einer Krankenkasse zu ermitteln, wird der Ausgleichsbedarfssatz, der ermittelt wird, indem die Summe der Leistungsausgaben durch die beitragspflichtigen Einnahmen aller Krankenkassen geteilt wird, mit den betragspflichtigen Einnahmen multipliziert. Die Finanzkraft wird mit dem Beitragsbedarf, der sich als Summe der standardisierten Leistungsausgaben der Versicherten einer Kasse ergibt, verglichen. Je nachdem, ob die Finanzkraft höher oder niedriger ist als der Beitragsbedarf, muss eine Krankenkasse Einzahlungen in den Risikostrukturausgleich leisten oder erhält Auszahlungen aus diesem. Werden nun diese Einnahmen und Ausgaben in den Risikostrukturausgleich bei der Verrechnung der sonstigen Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt, so ergeben sich für die einzelnen gesetzlichen Krankenversicherungen folgende Salden.22

[...]


1 Jakobs et al. (2006) Seite 7

2 Vgl. Lampert/Althammer (2004) Seite 67

3 Vgl. Lauterbach et. al. (2006) Seite 99 f., 105 f.

4 Vgl. BMG KM1 (2007) Seite 25 Im KM1 wird die Anzahl der Kassen für Deutschland insgesamt inklusive der Erstreckungskassen ausgewiesen. Um eine Doppelzählung zu vermeiden wird in dieser und folgenden Darstellungen die Anzahl der Kassen insgesamt abzüglich der Erstreckungskassen ausgewiesen.

5 Vgl. BMG KM1 (2007) Seite 25

6 Vgl. BMG KM1 (1998-2006) Seite 55, 58, 61, 64, 67, 70

7 Vgl. Lauterbach et. al. (2006) Seite 101 f.

8 Vgl. BMG Glossar (2007)

9 Vgl. BMG Glossar (2007)

10 Vgl. Lauterbach et. al. (2006) Seite 102 f.

11 Vgl. BMG KM1 (2007) Seite 26

12 Vgl. BMG KM1 (2007) Seite 26

13 Vgl. Lampert/Althammer (2006) Seite 246 f.

14 Vgl. Lauterbach et. al. (2006) Seite 103 f.

15 Vgl. BMG (2007)157 ff.

16 Die in der GKV versicherten Selbständigen müssen ihren Beitrag vollständig bezahlen.

17 Vgl. Lauterbach et al (2006) Seite 105

18 Vgl. BMG KM1 (2007) Seite 27

19 Vgl. BMG Glossar (2007)

20 Vgl. Lauterbach et. al. (2006), Seite 104 f.

21 Hierbei handelt es sich um strukturierte Gesundheitsprogramme für chronisch Kranke wie zum Beispiel Diabetiker oder Asthmatiker, in deren Rahmen Behandlungsmethoden eingesetzt werden, die in wissenschaftlichen Studien auf Wirksamkeit, Sicherheit und Nutzen überprüft worden sind.

22 Vgl. Lauterbach et. al. (2006) 106 ff.

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten

Details

Titel
Risikoselektion und adverse Selektion im Wettbewerb zwischen GKV und PKV
Hochschule
Universität Augsburg
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
36
Katalognummer
V81701
ISBN (eBook)
9783638876681
ISBN (Buch)
9783668208148
Dateigröße
547 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Risikoselektion, Selektion, Wettbewerb
Arbeit zitieren
Diplom-Volkswirt Johannes Burger (Autor:in), 2007, Risikoselektion und adverse Selektion im Wettbewerb zwischen GKV und PKV, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81701

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