GmbH-Geschäftsführer sehen sich in bestimmten Situationen und Phasen ihrer Geschäftsführertätigkeit immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob sie für ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zur Verantwortung gezogen werden können. Oft stellt sich heraus, dass Geschäftsführer für Haftungstatbestände verantwortlich gemacht werden können, die ihnen als solche nicht bewusst waren. Auf der Seite der potentiellen Anspruchsteller stehen in erster Linie das Unternehmen als juristische Person und die Gesellschafter selbst. Aber auch der Fiskus, Kunden, Lieferanten, Kreditgeber, Versicherungen und Mitarbeiter können Ansprüche gegenüber dem Geschäftsführer geltend machen. In Zeiten der Unternehmenskrise kommt zudem der Insolvenzverwalter hinzu. Wie können GmbH-Geschäftsführer sich gegen solche Situationen wappnen? Auch die Stellvertreter von Geschäftsführern sollten sich im Zusammenhang mit ihrer Vertretungsmacht Gedanken hierüber machen, da sie nach dem Gesetz im gleichen Maße wie die Vertretenen betroffen sind.
Die vorliegende Arbeit erläutert die Stellung eines Fremd-Geschäftsführers in einer GmbH, zeigt mögliche Haftungstatbestände für solche Geschäftsführer auf und nennt Präventionsmaßnahmen, um das Haftungsrisiko derer zu minimieren.
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- Der Status des GmbH-Geschäftsführers
- Der organschaftliche Status des GmbH-Geschäftsführers
- Der dienstvertragliche Status des GmbH-Geschäftsführers
- Der Haftungsmaßtab des GmbH-Geschäftsführers
- Die Außenhaftung
- Die Innenhaftung
- Vorbeugende Maßnahmen
- Organisationsaufbau und Ressortaufteilung
- Haftungsbeschränkungsvereinbarungen
- Gesellschafterbeschlüsse und Weisungen
- Directors & Officers-Versicherungen
- Fazit
- Literaturverzeichnis
- Internetquellen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit der Minimierung des Haftungsrisikos von GmbH-Geschäftsführern. Sie analysiert die Stellung eines Fremd-Geschäftsführers in einer GmbH, beleuchtet mögliche Haftungstatbestände und stellt Präventionsmaßnahmen vor, um das Haftungsrisiko zu minimieren.
- Die organschaftliche Stellung des GmbH-Geschäftsführers
- Die dienstvertragliche Anstellung des GmbH-Geschäftsführers
- Mögliche Haftungstatbestände des GmbH-Geschäftsführers (Außenhaftung und Innenhaftung)
- Präventionsmaßnahmen zur Minimierung des Haftungsrisikos
- Die Bedeutung von Directors & Officers-Versicherungen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der Haftungsrisiken von GmbH-Geschäftsführern ein und beleuchtet die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen. Kapitel 2 analysiert den Status des GmbH-Geschäftsführers, sowohl in Bezug auf seine Organstellung als auch seine dienstvertragliche Anstellung. Kapitel 3 untersucht den Haftungsmaßtab des GmbH-Geschäftsführers, wobei sowohl die Außenhaftung als auch die Innenhaftung betrachtet werden. Kapitel 4 präsentiert verschiedene vorbeugende Maßnahmen zur Minimierung des Haftungsrisikos, wie z. B. Organisationsaufbau, Haftungsbeschränkungsvereinbarungen, Gesellschafterbeschlüsse und Weisungen sowie Directors & Officers-Versicherungen.
Schlüsselwörter
GmbH-Geschäftsführer, Haftung, Organstellung, Dienstvertrag, Außenhaftung, Innenhaftung, Präventionsmaßnahmen, Organisationsaufbau, Haftungsbeschränkungsvereinbarungen, Gesellschafterbeschlüsse, Weisungen, Directors & Officers-Versicherungen
Häufig gestellte Fragen
Wofür haften GmbH-Geschäftsführer persönlich?
Geschäftsführer können sowohl gegenüber der Gesellschaft (Innenhaftung) als auch gegenüber Dritten wie dem Fiskus oder Gläubigern (Außenhaftung) für Pflichtverletzungen haften.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenhaftung?
Die Innenhaftung betrifft Ansprüche der GmbH gegen den Geschäftsführer, während die Außenhaftung direkte Ansprüche von Kunden, Lieferanten oder Behörden gegen den Geschäftsführer umfasst.
Wie schützt eine D&O-Versicherung den Geschäftsführer?
Eine Directors & Officers-Versicherung deckt Vermögensschäden ab, die aus Fehlentscheidungen resultieren, und minimiert so das persönliche finanzielle Risiko des Managers.
Welche präventiven organisatorischen Maßnahmen gibt es?
Dazu gehören ein klarer Organisationsaufbau, eine eindeutige Ressortaufteilung und die strikte Einhaltung von Gesellschafterbeschlüssen und Weisungen.
Haften Stellvertreter im gleichen Maße wie Geschäftsführer?
Ja, Stellvertreter von Geschäftsführern sind im Rahmen ihrer Vertretungsmacht gesetzlich oft in gleichem Maße von Haftungsrisiken betroffen wie die Vertretenen selbst.
Welche Rolle spielt die Unternehmenskrise für die Haftung?
In Krisenzeiten oder bei Insolvenz treten verstärkt Insolvenzverwalter auf den Plan, die Haftungsansprüche besonders streng prüfen und geltend machen.
- Citation du texte
- Tarkan Kaplan (Auteur), 2007, Minimierung des Haftungsrisikos von GmbH-Geschäftsführern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81756