Die wohl mit Abstand treffendste Aussage, die den Themenbereich über das Verhältnis von Augustus und dem Senat berührt, stammt von Dietmar Kienast:
„Der Senator, der schon oft seine Wahl zu eine der Magistraturen dem Einfluss des Prinzeps verdankte, musste sich durch die Übernahme jener Posten noch mehr als Beamter des Prinzeps fühlen.“
Dies schildert den kompletten Sachverhalt mit dem sich Augustus konfrontiert sah und gleichzeitig auch den Zwiespalt seiner Regierungszeit wiedergibt. Zeitlebens war er auf eine Zusammenarbeit mit der Versammlung der Alten angewiesen, denn sie war die Quelle seiner Herrschaft und damit gleichzeitig auch Garant seiner Tätigkeit als Erster Bürger im Staat. Zu diesem Zweck musste er sowohl die immer noch vorherrschende Kaste der Senatoren mit in seine Politik einbinden, als auch dem Senat erweiterte Funktionen zugestehen. Inwiefern er dies im ersten Falle tat und den Senatoren zu wichtigen Verwaltungsämtern verhalf, soll in der vorliegenden Arbeit vernachlässigt werden. Vielmehr soll es Gegenstand sein, das Heranwachsen einer neuen Gerichtsbarkeit, die vom Senat ausging, zu dokumentieren. Selbst wenn sie ihre volle Entfaltung erst unter Tiberius fand, so ist ihr Ursprung dennoch in die Zeit des Prinzipats des Augustus zu datieren. Damit wurde das Notstandsrecht, das Senatus Consultum Ultimum, ausgebaut und soweit dies die Zeit des Augustus betrifft, größtenteils in die Gerichtsbarkeit der Provinzialen verlegt. Ab diesem Zeitpunkt treten im römischen Recht nun drei Formen der Jurisdiktion auf: das Kaisergericht, die Quästionen (oder auch Geschworenengerichte) und das Senatsgericht. Dabei ist aber zu betonen, dass hierbei keinerlei Konkurrenzverhalten auftrat; auch eine Rangfolge ist nicht zu entdecken, da dem römischen Bürger in den Anfängen eine Berufungspraxis weitgehend unbekannt war. Jedoch wurde, wenn auch noch nicht unter Augustus, später davon Gebrauch gemacht, den Senat als Appellationsinstanz zu nutzen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Keine Senatsgerichtsbarkeit unter Augustus?
3. Grundlagen des römischen Rechts
4. Die Entstehung der Quästionen
5. Mögliche Gründe für eine Senatsjustiz
6. Das Senatus Consultum Calvisianum
7. Fazit
8. Bibliographie
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht das Heranwachsen einer neuen Gerichtsbarkeit unter Augustus, die vom römischen Senat ausging. Dabei wird analysiert, wie Augustus den Senat in seine Politik einband und welche Rolle die Senatsgerichtsbarkeit im Spannungsfeld zwischen traditioneller römischer Rechtsauffassung und der notwendigen Konsolidierung seiner Herrschaft einnahm, insbesondere im Hinblick auf den Schutz des senatorischen Standes.
- Entwicklung und Funktionen der römischen Rechtssprechung unter Augustus.
- Untersuchung der Senatsjustiz als Instrument senatorischer Interessenvertretung.
- Analyse des Fünften Edikts von Kyrene (Senatus Consultum Calvisianum).
- Verhältnis zwischen den Quästionen (Geschworenengerichten) und der neuen Senatsgerichtsbarkeit.
- Historische Einordnung des Prinzipats als Herrschaftsform zwischen Tradition und Absolutismus.
Auszug aus dem Buch
6. Das Senatus Consultum Calvisianum
Wenn man von einer erweiterten Gerichtsbarkeit des Senats im Prinzipat des Augustus sprechen will, so dürfte das Fünfte Edikt von Kyrene aus dem Jahre 4 v. Chr. wohl das markanteste Beispiel dafür sein. In dem Edikt selbst weist Augustus zwar darauf hin, dass er der Urheber des Senatsbeschlusses sei, dies ist aber eher als Zugeständnis an die Provinzialen zu werten, er aber auf die Bildung des Rekuperatorenkollegiums keinen Einfluss hatte. Er selbst konnte die Rolle des Prätors übernehmen und damit zweifelsohne dem anschließenden Verfahren eine höhere Priorität vermitteln. Die Frage, ob sich daraus eine Konkurrenz zur Quaestio de repetundis entwickelte, erübrigt sich insofern, dass es dem Senat bei Repetundenprozessen untersagt war, Kapitalklagen anzunehmen. Damit beschränkte sich der Prozess auf bloße Rückforderungsansprüche. Insofern verlor das Verfahren einen kriminellen Charakter und das Strafmaß besaß eigentlich nur noch die Dimension eines einfachen Schadensersatzes. So heißt es in den Einzelverordnungen des Edikts nach der Präambel durch den Prinzeps:
„Die (so) bestellten Richter sollen ausschließlich in Bezug auf die Gelder Gehör geben und erkennen, deretwegen einer angeklagt wird als Erpresser an Gemeinden oder Privaten (dass er sie Gemeinden oder Privaten hinterzogen habe); [...].“
Des Weiteren wird betont, dass dem Repetundenverfahren eine gewisse Dynamik zu Grunde liegen soll, denn man bestimmte eine Dauer von 30 Tagen, innerhalb derer der Prozess abgeschlossen sein sollte. Ob dies nun unbedingt ein Grund dafür ist, dass ein Teil der Repetundenklagen an den Senat verwiesen wurde, da ein Versagen der ursprünglich dafür zuständigen Quästion vorlag, lässt sich schwerlich sagen. Gewiss, die neue Senatsjustiz sollte dazu beitragen, die Dauer der Verfahren erheblich zu verkürzen. Man teilte praktisch den Aufgabenbereich der Quästionen für Repetundenprozesse nach zivilrechtlichen Aspekten und nach denen des Kriminalprozesses auf, wobei der Senatsjustiz das Zivilrecht zufiel.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Darstellung der Ausgangslage und des Spannungsfeldes zwischen Augustus und dem Senat sowie Definition des Forschungsgegenstandes, der Entstehung einer neuen Senatsgerichtsbarkeit.
2. Keine Senatsgerichtsbarkeit unter Augustus?: Kritische Auseinandersetzung mit der Forschungsmeinung, die dem Senat unter Augustus jegliche richterliche Kontinuität abspricht, unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Klassenunterschiede.
3. Grundlagen des römischen Rechts: Erläuterung der ursprünglichen römischen Rechtsfindungsprozesse, der Rolle des Prätors und der Entwicklung hin zur öffentlichen Rechtssprechung.
4. Die Entstehung der Quästionen: Beschreibung des Übergangs vom Volksgericht zum ständigen Gerichtshof und der Organisation der verschiedenen Quästionen für unterschiedliche Delikte.
5. Mögliche Gründe für eine Senatsjustiz: Analyse der politischen Motivationen des Prinzeps, die Senatsjustiz als Instrument zur Kontrolle und als Schutzraum für den senatorischen Stand zu etablieren.
6. Das Senatus Consultum Calvisianum: Detaillierte Untersuchung des Fünften Edikts von Kyrene als markantes Beispiel für die Prozessführung unter Augustus und die Aufteilung von zivil- und strafrechtlichen Aspekten.
7. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Senatsjustiz unter Augustus und ein spontaner Vergleich mit modernen Rechtssystemen, wie dem Supreme Court der USA.
8. Bibliographie: Verzeichnis der herangezogenen antiken Quellen und der modernen wissenschaftlichen Fachliteratur.
Schlüsselwörter
Augustus, Senat, Senatsgerichtsbarkeit, Prinzipat, römisches Recht, Quästionen, Fünftes Edikt von Kyrene, Repetundenprozess, Senatus Consultum Calvisianum, Jurisdiktion, Rechtsprechung, senatorischer Stand, Prozessordnung, römisches Strafverfahren.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung und Etablierung einer neuen Gerichtsbarkeit durch den römischen Senat während der Zeit des Prinzipats unter Augustus.
Welche zentralen Themenfelder behandelt die Publikation?
Im Zentrum stehen die Machtverhältnisse zwischen dem Prinzeps und dem Senat, die Entwicklung des römischen Rechtswesens sowie die institutionellen Veränderungen in der Straf- und Zivilgerichtsbarkeit.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, das Heranwachsen einer neuen Senatsjustiz zu dokumentieren und aufzuzeigen, inwieweit Augustus durch diese neue Form der Rechtsprechung eigene politische Akzente setzen konnte.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor führt eine historische Analyse auf Basis der verfügbaren Fachliteratur und antiker Quellen durch, wobei er insbesondere juristische Texte und Edikte interpretiert.
Welche Inhalte bilden den Kern des Hauptteils?
Der Hauptteil analysiert die Grundlagen des römischen Rechts, die Entstehung der Quästionen, die politischen Hintergründe für die Einführung der Senatsjustiz und die spezifische Bedeutung des Fünften Edikts von Kyrene.
Welche Schlüsselbegriffe prägen die Untersuchung?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Senatsgerichtsbarkeit, Prinzipat, Repetundenverfahren, Quaestio und das römische Rechtsverständnis charakterisiert.
Warum war laut der Arbeit eine Senatsjustiz für Augustus vorteilhaft?
Sie erlaubte Augustus, seinen Einfluss auf die Rechtsprechung zu legalisieren und gleichzeitig ein "Standesgericht" zu schaffen, das den senatorischen Stand schützte und von öffentlichen Verfahren vor einfachen Geschworenen entlastete.
Welchen Stellenwert nimmt das Fünfte Edikt von Kyrene in der Argumentation ein?
Es dient als markantes Fallbeispiel für die praktische Umsetzung der neuen Rechtssprechung, bei der Verfahrensdauern verkürzt und zivilrechtliche Rückforderungsansprüche vom Kriminalrecht separiert wurden.
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- Magister Artium Yves Dubitzky (Author), 2001, Die erweiterte Senatsgerichtsbarkeit unter Augustus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81871