Die wohl mit Abstand treffendste Aussage, die den Themenbereich über das Verhältnis von Augustus und dem Senat berührt, stammt von Dietmar Kienast:
„Der Senator, der schon oft seine Wahl zu eine der Magistraturen dem Einfluss des Prinzeps verdankte, musste sich durch die Übernahme jener Posten noch mehr als Beamter des Prinzeps fühlen.“
Dies schildert den kompletten Sachverhalt mit dem sich Augustus konfrontiert sah und gleichzeitig auch den Zwiespalt seiner Regierungszeit wiedergibt. Zeitlebens war er auf eine Zusammenarbeit mit der Versammlung der Alten angewiesen, denn sie war die Quelle seiner Herrschaft und damit gleichzeitig auch Garant seiner Tätigkeit als Erster Bürger im Staat. Zu diesem Zweck musste er sowohl die immer noch vorherrschende Kaste der Senatoren mit in seine Politik einbinden, als auch dem Senat erweiterte Funktionen zugestehen. Inwiefern er dies im ersten Falle tat und den Senatoren zu wichtigen Verwaltungsämtern verhalf, soll in der vorliegenden Arbeit vernachlässigt werden. Vielmehr soll es Gegenstand sein, das Heranwachsen einer neuen Gerichtsbarkeit, die vom Senat ausging, zu dokumentieren. Selbst wenn sie ihre volle Entfaltung erst unter Tiberius fand, so ist ihr Ursprung dennoch in die Zeit des Prinzipats des Augustus zu datieren. Damit wurde das Notstandsrecht, das Senatus Consultum Ultimum, ausgebaut und soweit dies die Zeit des Augustus betrifft, größtenteils in die Gerichtsbarkeit der Provinzialen verlegt. Ab diesem Zeitpunkt treten im römischen Recht nun drei Formen der Jurisdiktion auf: das Kaisergericht, die Quästionen (oder auch Geschworenengerichte) und das Senatsgericht. Dabei ist aber zu betonen, dass hierbei keinerlei Konkurrenzverhalten auftrat; auch eine Rangfolge ist nicht zu entdecken, da dem römischen Bürger in den Anfängen eine Berufungspraxis weitgehend unbekannt war. Jedoch wurde, wenn auch noch nicht unter Augustus, später davon Gebrauch gemacht, den Senat als Appellationsinstanz zu nutzen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Keine Senatsgerichtsbarkeit unter Augustus?
- Grundlagen des römischen Rechts
- Die Entstehung der Quästionen
- Mögliche Gründe für eine Senatsjustiz
- Das Senatus Consultum Calvisianum
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Entwicklung der Senatsgerichtsbarkeit unter Augustus und beleuchtet die Frage, ob der Senat unter seiner Herrschaft eine unabhängige Rolle bei der Rechtsprechung spielte. Sie analysiert den historischen Kontext und die rechtlichen Grundlagen, die für die Entstehung einer Senatsjustiz relevant sind.
- Die Rolle des Senats in der Zeit des Augustus
- Die Entstehung der Quästionen und ihre Funktion
- Die Entwicklung des Senatus Consultum Ultimum und seine Auswirkungen auf die Gerichtsbarkeit
- Die unterschiedlichen Rechtssysteme im Römischen Reich
- Der Einfluss von Augustus auf die Entwicklung der Senatsgerichtsbarkeit
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung stellt den historischen Kontext der Arbeit vor und diskutiert das Spannungsverhältnis zwischen Augustus und dem Senat. Sie führt den Leser in die Thematik der Senatsgerichtsbarkeit ein.
- Keine Senatsgerichtsbarkeit unter Augustus?: Dieses Kapitel analysiert die Position von Kunkel, der argumentiert, dass es unter Augustus keine unabhängige Senatsgerichtsbarkeit gab. Es werden zwei Fälle, der Skandal um die Tochter des Princeps und das Verfahren gegen Cassius Severus, diskutiert, um die Argumente von Kunkel zu beleuchten.
- Grundlagen des römischen Rechts: Dieses Kapitel beleuchtet die traditionellen Grundlagen des römischen Rechts und erklärt die Rolle des Prätor im Prozess. Es stellt die Unterscheidung zwischen Prätor und Richter sowie das Prinzip der Interzession dar.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit zentralen Themen wie der Senatsgerichtsbarkeit unter Augustus, dem römischen Rechtssystem, den Quästionen, dem Senatus Consultum Ultimum und dem Verhältnis zwischen Augustus und dem Senat. Sie beleuchtet die Entstehung und Entwicklung der Senatsjustiz im Kontext der römischen Rechtsgeschichte.
- Arbeit zitieren
- Magister Artium Yves Dubitzky (Autor:in), 2001, Die erweiterte Senatsgerichtsbarkeit unter Augustus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81871