"Homo homini lupus - Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf."
"Es ist nichts zahmer als der Mensch in seinem ursprünglichen Zustande,…" -
gegensätzlicher könnten zwei Aussagen über die Natur des Menschen kaum sein, als diese Zitate von Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau; zwei der bedeutendsten Vertreter der klassischen Vertragstheorie. Diese versteht, wie ihr Name bereits andeutet, den Vertrag als konstituierendes Moment der menschlichen Gesellschaft, wobei das Vertragsverständnis der einzelnen Autoren keinesfalls deckungsgleich ist. Dies ist schon anhand der kurzen Anfangszitate nachvollziehbar, denn die Vertragstheorie orientiert sich als Bestandteil der politischen Theorie letztlich immer am Menschen respektive am Menschenbild des Autors, schließlich sind die Menschen die kleinsten Bausteine staatlicher Ordnung. Die Annahme bestimmter menschlicher Eigenschaften ist nicht nur prägend für die Gestalt des gesellschaftlichen Gan-zen, sie ist vielmehr unumgängliche Prämisse einer jeden Staatskonzeption. Und so erscheint es äußerst interessant, zu untersuchen, wie sich solch gegensätzliche Positionen bezüglich der Natur des einzelnen Individuums auf den Entwurf der gesamten Gesellschaft und im Besonderen auf das Vertragsverständnis von Hobbes und Rousseau auswirken. Zu diesem Zweck soll der von ihnen in ihren wohl bedeutendsten Werken, dem "Leviathan" und dem "Contract Social", gleichermaßen vollzogene "Dreischritt" Naturzustand - Vertragsschluss - Staat dar-gestellt werden, wobei der Schwerpunkt auf den ersten beiden Schritten und nicht auf der je-weiligen Modifikation der staatlichen Ordnung liegen soll. Abschließend werden dann die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Werke noch einmal grob zusam-mengefasst, wobei dem aufmerksamen Leser aufgrund der schematisch gleichen Vorgehensweise bei der Bearbeitung der Staatsentwürfe schon während der Bearbeitung des "Contract Social" vergleichende Rückgriffe auf den Leviathan ermöglicht werden sollen.
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Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Thomas Hobbes : Der Leviathan
- 1. Naturzustand
- 2. Vertragsentscheidung
- 3. Vertragsschluss
- III. Jean-Jacques Rousseau : Der Gesellschaftsvertrag
- 1. Naturzustand
- 2. Vertragsentscheidung
- 3. Vertragsschluss
- IV. Ein Vergleich
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit analysiert die Vertragstheorien von Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau, um die Unterschiede und Gemeinsamkeiten ihrer Staatsentwürfe aufzuzeigen. Der Fokus liegt dabei auf der Darstellung des Naturzustands, der Vertragsentscheidung und des Vertragsschlusses in den beiden Werken „Leviathan“ und „Contract Social“. Ziel ist es, die Auswirkungen der gegensätzlichen Positionen zum Menschenbild auf die Entwicklung der Gesellschaft und das Verständnis von Staatlichkeit zu beleuchten.
- Naturzustand und menschliche Natur
- Vertragsschluss als konstitutives Moment der Gesellschaft
- Die Rolle von Macht und Herrschaft im Gesellschaftsvertrag
- Das Verhältnis von Individuum und Staat
- Die Bedeutung von Freiheit und Recht in der politischen Theorie
Zusammenfassung der Kapitel
II. Thomas Hobbes: Der Leviathan
In diesem Kapitel wird der Naturzustand bei Hobbes anhand seines berühmten Zitats „Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf“ beleuchtet. Hobbes zeichnet ein düsteres Bild von einem egoistischen und wettbewerbsorientierten Menschen, der im Naturzustand aufgrund der Abwesenheit einer übergeordneten Macht in einem permanenten Kriegszustand lebt. Dieses Chaos führt zur Ungleichheit und Unfreiheit. Als Ausweg aus diesem Zustand wird der Gesellschaftsvertrag als ein Mittel zur Sicherung des Friedens und der individuellen Sicherheit dargestellt.
III. Jean-Jacques Rousseau : Der Gesellschaftsvertrag
Im Gegensatz zu Hobbes zeichnet Rousseau im dritten Kapitel ein positiveres Bild des Naturzustands. Der Mensch ist im Naturzustand frei und unabhängig. Allerdings ist er auch einsam und isoliert. Um aus diesem Zustand auszubrechen, schließen die Menschen den Gesellschaftsvertrag. Rousseau sieht den Vertrag als ein Mittel zur Herstellung von gemeinsamer Freiheit und Gleichheit. Der Staat soll dabei die Rechte und Interessen des Einzelnen schützen.
Schlüsselwörter
Vertragstheorie, Naturzustand, Gesellschaftsvertrag, Thomas Hobbes, Jean-Jacques Rousseau, Leviathan, Contract Social, Staatsbegründung, Macht, Herrschaft, Freiheit, Recht, Individuum, Gesellschaft, Politik, Mensch, Natur,
- Arbeit zitieren
- Florian Jung (Autor:in), 2002, Hobbes und Rousseau: Der Vertragsschluss als staatsbegründendes Moment - zwei Entwürfe, ein Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8199